IFRS-Umsetzungsfragen

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Überblick über die Sitzung

Dem IASB wurde die neueste Ausgabe des 'IFRIC Update' vorgestellt. Außerdem erörterte der IASB einen Sachverhalt, der beim IFRS Interpretations Committee in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften in IAS 12 eingegangen ist.

IFRIC Update

Agendapapier 12

Hintergrund

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, dass der Stab anhand der neuesten Ausgabe des IFRIC Update die Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee erläuterte, die im Mai 2016 stattfand. Der Board wurde nicht aufgefordert, fachliche Entscheidungen zu treffen.

Erörterung durch den Board

Der Stab hob hervor, dass das Interpretations Committee drei Agendaentscheidungen finalisiert und drei vorläufige Agendaentscheidungen zwecks Stellungnahme veröffentlicht hat. Das Interpretations Committee hat außerdem die Stellungnahmen erörtert, die zur vorgeschlagenen Interpretation zu IAS 21 und zu den vorgeschlagenen Begrenzten Änderungen an IAS 40 eingegangen sind. Der Stab gab zu erkennen, dass die Stellungnehmenden die Vorschläge allgemein unterstützt hat.

Der Stab hob auch die Erörterungen zur Bewertung von langfristigen Beteiligungen und assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und das Zusammenwirken von IAS 28 und IFRS 9 hervor. Er hielt fest, dass das Interpretations Committee beabsichtigt, eine Interpretation zu entwickeln, um diesen Sachverhalt klarzustellen. Diese Ankündigung führte zu einiger Diskussion durch den Board. Einige Boardmitglieder fragten, ob eine Interpretation einer eng umrissenen Änderung des Standards vorzuziehen sei, und hielten fest, dass sich der Sachverhalt nur auf bestehende Ausnahmen vom Anwendungsbereich in IFRS 9 beziehe. Der Stab hielt fest, dass das Interpretations Committee dies lange erörtert habe. Obwohl sich die ursprüngliche Frage nur auf den Anwendungsbereich bezogen habe, hätten die Erörterungen ergeben, dass es notwendig sei, zu erläutern, wie die Bilanzierung funktioniere. Einige Boardmitglieder gaben an, dass es zu diesem Zeitpunkt schwierig sei, zu beurteilen, welcher Weg der bessere sei, da der Board bisher nicht so ausführliche Diskussionen geführt habe wie das Interpretations Committee. Der Stab fügte hinzu, dass das Interpretations Committee zwar die Interpretation entwickeln würde, dass der Board diese aber schließlich erörtern und entscheiden müsse, ob sie herausgegeben werden soll.

Sachverhalt in Bezug auf IAS 12

Agendapapier 12A

Hintergrund

Beim IFRS Interpretations Committee ist eine Bitte eingegangen, einen Sachverhalt klarzustellen, der sich auf die Anwendung der Vorschriften in IAS 12 Ertragsteuern bezieht. Bei der Frage ging es darum, ob Einkommensteuerauswirkungen von Zahlungen für und Emissionskosten in Bezug auf Finanzinstrumente, die als Eigenkapital klassifiziert werden, auszuweisen sind.

Das Interpretations Committee hat den Sachverhalt im November 2015 und März 2016 erörtert und empfiehlt, dass sich der IASB des Sachverhalts annimmt, indem er eine Änderung an IAS 12 vorschlägt.

Der Zweck dieser Sitzung war, die Analyse des Stabs sowie die entsprechenden Empfehlungen zu erörtern.

Analyse des Stabs

Als das Interpretations Committee diesen Sachverhalt im November 2015 erörtert hat (damals Agendapapier 8), haben die Einbindungsaktivitäten ergeben, dass der Sachverhalt weit verbreitet ist. Die vorherrschende Bilanzierung ist, die ertragsteuerlichen Auswirkungen, die in der Einreichung beschrieben werden, im Eigenkapital auszuweisen.

Aber wenigstens ein Drittel der Befragten hatte auch gesagt, dass es zumindest einige Abweichungen in der Praxis gibt. Einige dieser Befragten hatten angegeben, dass es hilfreich sei, eine gewisse Klarstellung zu erreichen, da die Vorschriften in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht eindeutig seien.

Das Interpretations Committee ist zu der allgemeinen Übereinkunft gelangt, dass ein Unternehmen Ertragsteuern, die aus Kosten aus der Emission von Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital klassifiziert sind, entstehen, direkt im Eigenkapital erfasst. Deshalb sollte der IASB IAS 12 ändern, um klarzustellen, dass die Ausweisvorschriften in IAS 12.52B auch für Umstände gelten, die über diejenigen hinausgehen, die in IAS 12.52A beschrieben werden.

Das Interpretations Committee erörterte auch die Unterscheidung zwischen Umständen, die eine Ausschüttung von Gewinnen darstellen, und Umständen, in denen dies nicht der Fall ist. Man war sich einig, dass dies der wesentliche Punkt bei der Anwendung der vorgeschlagenen Änderung ist und dass dieser oft Ermessensentscheidungen erfordere. Wenn die Zahlungen Gewinnausschüttungen darstellen, dann gilt IAS 12.52B für alle ertragsteuerlichen Auswirkungen solcher Zahlungen, wenn sie dies aber nicht sind, sind jegliche ertragsteuerlichen Auswirkungen direkt im Eigenkapital auszuweisen nach Anlegung von IAS 12.57 und IAS 12.61A. Das Committee kam jedoch zu dem Schluss, dass es eine zu umfassende Änderung wäre, in IAS 12 eine Definition oder Beschreibung einer Gewinnausschüttung aufzunehmen. Außerdem könnte dies Auswirkungen über IAS 12 hinaus haben.

Die Analyse des Stabs hat ergeben, dass die Empfehlungen des Interpretations Committee gerechtfertigt sind, und daher empfiehlt der Stab Folgendes:

  • IAS 12 sollte geändert werden, um klarzustellen, dass die Ausweisvorschriften in IAS 12.52B auch für Umstände gelten, die über diejenigen hinausgehen, die in IAS 12.52A beschrieben werden. Ein Unternehmen würde also die Vorschriften in IAS 12.52B auf alle Ertragsteuerauswirkungen von Dividenden anwenden.
  • Die Änderungen sollten im Rahmen der jährlichen Verbesserungen vorgenommen werden.
  • Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Unterscheidung zwischen Umständen, die eine Ausschüttung von Gewinnen darstellen, und Umständen, in denen dies nicht der Fall ist, nicht adressieren.
  • Die vorgeschlagenen Änderungen wären rückwirkend anzuwenden; eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig.

Erörterung durch den Board

Von den Boardmitgliedern wurden keine Anmerkungen gemacht. Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs zu.

Zugehörige Themen

Zugehörige Interpretationen

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