Definition eines Geschäftsbetriebs

Date recorded:

Gegenwärtiger Stand

Ende letzten Jahres nahm der IASB die Erörterungen in Bezug darauf auf, wie die Definition eines Geschäftsbetriebs geschärft werden könne und die entsprechenden Anwendungsleitlinien verdeutlicht werden können.

Bei seiner Sitzung im Dezember 2015, traf der Board vorläufig die folgenden Entscheidungen:

  1. In den erläuternden Beispielen der vorgeschlagenen Änderungen soll klargestellt werden, dass ein erworbenes Gebäude und ein dortiges bestehendes Mietleasingverhältnis in Bezug auf die Schwelle 'im Wesentlichen alle' als ein einziger Vermögenswert betrachtet werden sollen.
  2. In den vorgeschlagenen Änderungen an den Anwendungsleitlinien zu IFRS 3 soll klargestellt werden, dass eine erworbene Outsourcing-Vereinbarung als die Zurverfügungstellung einer organisierten Belegschaft betrachtet werden kann und dass der Erwerberin Erwägung ziehen sollte, ob die organisierte Belegschaft, die im Rahmen der erworbenen Outsourcing-Vereinbarung zugänglich wurde, einen wesentlichen Prozess darstellt.
  3. In der Grundlage für Schlussfolgerungen der vorgeschlagenen Änderungen soll erläutert werden, dass beim Erwerb eines Lieferanten durch ein Unternehmen, der dann keine Erlöse mehr generiert, da all seine Erzeugnisse vom Erwerber in Anspruch genommen werden, dennoch in der Lage sein würde, Erlöse zu erzeugen, sodass er als Geschäftsbetrieb angesehen werden kann, wenn die anderen Kriterien erfüllt sind.
  4. Es solle  zwei erläuternde Beispiele hinzugefügt werden, die darlegen, wie die vorgeschlagenen Leitlinien im Finanzsektor und in der Rohstoffbranche angewendet werden sollten.

In dieser Sitzung wurde der Board gefragt, ob er dem Vorschlag zustimmt, Änderungen an den Anwendungsleitlinien zu IFRS 3 öffentlich zur Kommentierung zu stellen, die von den Formulierungen abweichen, die der FASB entwickelt hat.

Dabei wurden die folgenden Abweichungen von den Vorschlägen des FASB vorgeschlagen:

  • Änderung der Abfolge der Textziffern;
  • Formulierungsänderung bei der Erläuterung des erworbenen Nettovermögens;
  • Formulierungsänderung bei den Erläuterungen zu erworbenen Verträgen; und
  • Glättung bei der Formulierung einiger erläuternder Beispiele.

Erörterung durch den Board

Die Erörterung durch den Board währte nur sehr kurz. Es wurden keine bedeutenden Sachverhalte erhoben, nur wurde betont, dass es wichtig ist, die Konvergenz zu wahren. Ein Boardmitglied schlug vor, dass der Stab sich mit dem Stab des FASB in Kontakt setzen solle, um diesem die Analyse des IASB vorzustellen und die Meinung des FASB dazu zu hören. Einige Boardmitglieder gaben der Meinung Ausdruck, dass erörtert werden solle, (i) ob Konvergenz um jeden Preis erhalten werden solle und (ii) ob es möglich ist, Standards mit unterschiedlichen Formulierungen durch den IASB und den FASB herauszugeben, die dasselbe Ergebnis erzielen sollen. Der Vorsitzende lehnte es ab, den ersten Vorschlag erörtern zu lassen.

Hinsichtlich der im Agendapapier vorgeschlagenen Formulierungen wurde eine Frage von einem Boardmitglied erhoben. Diese bezog sich einen wahrgenommenen Mangel an Klarheit in Textziffer 13, in der es heißt, dass ein erworbener Vertrag an sich einen substantiellen Prozess darstellt. In der Textziffer wird eine Situation näher untersucht, in der ein Erwerber einen Vertrag erwirbt, um Zugang zu einer organisierten Belegschaft zu erhalten. Das Boardmitglied wies auf die Notwendigkeit hin, klarzustellen, dass sich ein Erwerber auf die Substanz eines Vertrages konzentrieren solle. Der Stab gab zu verstehen, dass ein Vertrag einen Inputfaktor darstellt und ein Erwerber daher analysieren sollte, ob dieser auch die substantielle Prozesse umfasst, die von der Belegschaft durchgeführt werden. Der Stab wird die Formulierung dieses Teils der vorgeschlagenen Änderung noch einmal überprüfen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.