IFRS-Umsetzungssachverhalte
Der Zweck dieser Sitzung war die Erörterung von zwei Sachverhalten:
- Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und IAS 28 bei langfristigen Beteiligungen — Erlaubnis der Einleitung des Abstimmungsverfahrens über die Änderungen als Teil der jährlichen Verbesserungen 2015-2017
- Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage — Erlaubnis der Einleitung des Abstimmungsverfahrens über die Änderungen als eigenständiger Entwurf
Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 und IAS 28 bei langfristigen Beteiligungen
Hintergrund
Bei seiner Sitzung im Oktober 2016 entschied der Board vorläufig, dass die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 in den Entwurf der jährlichen Verbesserungen 2015-2017 aufgenommen werden sollen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde klargestellt, dass ein Unternehmen, IFRS 9 zusätzlich zu IAS 28 anwendet, wenn es eine langfristige Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture bewertet, die dem Grunde nach einen Teil der Nettobeteiligung an dem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture ausmacht, aber auf die die Equity-Methode nicht angewendet wird.
Der Stab geht derzeit von folgendem Zeitplan für die Veröffentlichung des Entwurfs aus:
- Abstimmung über den Entwurf - November 2016;
- Veröffentlichung des Entwurfs - Dezember 2016/Januar 2017.
Empfehlung des Stabs
Der Stab empfahl, dass der Board die Erlaubnis der Einleitung des Abstimmungsprozesses erteilt und eine Kommentierungsfrist von mindestens 90 Tagen gewährt, was zu einer Veröffentlichung der endgültigen Änderungen im dritten oder vierten Quartal 2017 führen würde.
Erörterung durch den Board
Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu.
Ein Boardmitglied wiederholte seine Ablehnung der vorgeschlagenen Änderung, da es der Meinung war, dass der Board bis jetzt noch nicht das Problem der wahrgenommenen doppelten Erfassung bei den vorgeschlagenen Änderungen gelöst hat. Dieses Boardmitglied ist der Meinung, dass in den Stellungnahmen zum Entwurf dies mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgegriffen wird. Des Weiteren gab dieses Boardmitglied der Überzeugung Ausdruck, dass, wenn IFRS 9 gut funktioniere, IAS 28 überflüssig sei (und gerne in Pension geschickt werden könnte), da der Standard vor vielen Jahren herausgegeben worden sei, als Finanzinstrumente noch nicht gut entwickelt gewesen seien.
Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage
Hintergrund
Bei seiner Sitzung im Oktober 2016 hat der Board vorläufig entschieden, eine eng umrissene Änderung an IAS 16 vorzuschlagen, um zu verbieten, Erlöse aus der Veräußerung von Produkten, die während des Testens einer in Vorbereitung der Bereitstellung zur Nutzung befindlichen Sachanlage produziert werden, von den Kosten dieser Sachanlage abzuziehen.
Zweck dieser Sitzung war es, die Erlaubnis des Boards einzuholen, die Abstimmungsphase über den Entwurf einzuleiten.
Empfehlung des Stabs
Der Stab empfahl, dass der Board die Erlaubnis der Einleitung des Abstimmungsprozesses erteilt und eine Kommentierungsfrist von mindestens 120 Tagen gewährt.
Erörterung durch den Board
Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu.
Ein Boardmitglied lehnte die vorgeschlagenen Änderungen ab, da es der Meinung war, dass diese die Unterscheidung zwischen Erlösen und Kosten in Bezug auf (i) die Produktionsphase und (ii) die Vorproduktionsphase verwische. Des Weiteren war dieses Boardmitglied der Meinung, dass es nicht sachgerecht sei, Erlöse aus der Veräußerung von Produkten, die während des Testens einer in Vorbereitung der Bereitstellung zur Nutzung befindlichen Sachanlage produziert werden, anzusetzen, ohne auch die dazugehörigen Kosten anzusetzen (Abschreibung). Dies würde weitere Strukturierungsmöglichkeiten entstehen lassen.