Hauptbestandteile des Abschlusses

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Hintergrund

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, dem Board eine Zusammenfassung der Untersuchungen vorzustellen, die der Stab in Bezug auf die Bestimmung des Umfangs des Forschungsprojekts zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses vorgenommen hat. Schwerpunkt der Untersuchungen war das Sammeln von Hinweisen auf wahrgenommene Probleme mit der Darstellung der Hauptbestandteile des Abschlusses (mit Ausnahme der Eigenkapitalveränderungsrechnung, bei der der Ausgang des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital abgewartet werden soll) und der Versuch, die Meinungen der Anwender zu Bereichen zu eruieren, in denen die Hauptbestandteile des Abschlusses der Verbesserung bedürfen.

Der Board wurde bei dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchungen

Die Ergebnisse der Untersuchungen und Befragungen des Stabs wurden in den folgenden Agendapapieren zusammengefasst:

  • (a) Agendapapier 21A Analyse des Ausweises in Abschlüssen. In diesem Papier werden die Ergebnisse der Analyse der Darstellung der Hauptbestandteile von 25 Unternehmen durch den Stab vorgestellt. Der Zweck der Analyse liegt darin, Probleme mit der Struktur und dem Inhalt der Hauptbestandteile des Abschlusses zu identifizieren.
  • (b) Agendapapier 21B Verwendung von Leistungskennzahlen. In diesem Papier fasst der Stab die Ergebnisse seiner Analyse der Verwendung von Leistungskennzahlen zusammen, die die 25 Unternehmen in der Kommunikation mit ihren Anteilseignern verwenden. Ziel dieser Analyse ist, die Auswirkungen, die die Verwendung alternativer Finanzkennzahlen in der Kommunikation mit Anteilseignern haben, zu verstehen.
  • (c) Agendapapier 21C Literaturanalyse. In diesem Papier werden die Informationen zusammengefasst, die der Stab im Rahmen eines Studiums von wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Studien eruiert hat, die für das Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses relevant sind. Diese Analyse galt der Suche nach Hinweisen auf bestehende Probleme und vorgeschlagenen Lösungen.
  • (d) Agendapapier 21D Zusammenfassung der Ergebnisse von Untersuchungen und Befragungen zum Umfang des Projekts. In diesem Papier werden die Rückmeldungen zusammengefasst, die der Stab im Rahmen seiner Befragungen und Einbindungsveranstaltungen erhalten hat und die dem Board dabei helfen sollen, den Umfang des Projekts zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses zu bestimmen.
  • (e) Agendapapier 21E Zehn mögliche Ansätze, die für die Befragungen entwickelt wurden. Der Stab hat zehn mögliche Ansätze zur Verbesserung der Struktur und der Inhalte der Hauptbestandteile des Abschlusses entwickelt, die während der Befragungen und Einbindungsveranstaltungen des Stabs vorgestellt wurden.

Nächste Schritte

Bei der Boardsitzung im Dezember 2016 wird der Stab den Board bitten, über den Umfang des Forschungsprojekts zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses zu entscheiden. Außerdem wird der Stab auf Grundlage der von ihm durchgeführten Untersuchungen bei der nächsten Fragen zu den folgenden Themen stellen:

Erfolgsrechnung

(1) Sollte der Stab mögliche Verbesserungen bei der Struktur der Erfolgsrechnung untersuchen? Wenn ja, sollte er die folgenden Aspekte untersuchen:

  • (a) Vorschrift zusätzlicher Zwischensummen wie beispielsweise EBIT oder Gewinn aus Geschäftstätigkeit?
  • (b) Streichung einiger der Optionen für den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen in bestehenden Standards?
  • (c) Vorschrift des separaten Ausweises von nicht wiederkehrenden, ungewöhnlichen oder unregelmäßig auftretenden Posten?
  • (d) Aufnahme häufig verwendeter Leistungskennzahlen in Standards?
  • (e) Zurverfügungstellung zusätzlicher Leitlinien zur Verwendung von Erfolgskennzahlen?
  • (f) Bessere Möglichkeiten der Kommunikation von Informationen über das sonstige Gesamtergebnis?

Kapitalflussrechnung

(2) Sollte der Stab mögliche Verbesserungen der Kapitalflussrechnung untersuchen? Wenn ja, sollte er die folgenden Aspekte untersuchen:

  • (a) Streichung der Optionen, die gegenwärtig in IAS 7 in Bezug auf die Klassifizierung einiger Cash Flows bestehen (d.h. Zins- und Dividenden Cash-Flows?
  • (b) Engere Angleichung der Cash Flows aus operativer Tätigkeit in der Kapitalflussrechnung und des Gewinns aus operativer Tätigkeit in der Erfolgsrechnung?
  • (c) Adressierung der Relevanz der Kapitalflussrechnung für Finanzinstitute?

Darstellung der finanziellen Lage

(3) Sollte der Stab mögliche Verbesserungen der Darstellung der finanziellen Lage untersuchen? Wenn ja, sollte er eine mögliche Angleichung der Struktur der Darstellung der finanziellen Lage an andere Hauptbestandteile des Abschlusses untersuchen?

Form des Abschlusses

(4) Sollte der Stab Schablonen oder Entwurfsvorlagen für die Darstellung der Hauptbestandteile des Abschlusses untersuchen? Wenn ja, sollte er erwägen, Schablonen oder Entwurfsvorlagen für bestimmte Branchen zu entwickeln (bspw. Nichtfinanzinstitute, Banken, Versicherungen oder Immobilienunternehmen)?

Segmentberichterstattung

(5) Sollte der Stab untersuchen, ob mehr Ausweiszeilen in den Angaben zur Segmentberichterstattung gefordert werden sollten (bspw. Einführung von Mindestausweisen oder Angleichung der Segmentberichterstattung an eine überarbeitete Erfolgsrechnung)?

Erörterung durch den Board

Erörterung von Agendapapier 21A (Analyse des Ausweises in Abschlüsse)

Es gab bedeutende Diskussionen zum Mangel an Aufgliederung im Abschluss und zu der Frage, ob aufgegliederte Informationen in den Hauptbestandteilen des Abschlusses zur Verfügung gestellt werden sollten oder im Anhang. Die folgenden Punkte wurden vom Board vorgebracht:

  • Nach IAS 1 ist gefordert, dass ein Unternehmen zusätzliche Ausweiszeilen aufzunehmen hat, wenn eine solche Darstellung für das Verständnis der finanziellen Leistung und Lage des Unternehmens notwendig ist. Der Stab sollte untersuchen, was hier in der Kommunikation zwischen Prüfern, Erstellern und Regulierern falsch gelaufen ist, da diese explizite Vorschrift in IAS 1 nicht erfüllt wird.
  • Die erhaltenen Rückmeldungen zeigen, dass es ein großes Bedürfnis gibt, dass der Board klarstellt, wann und wie er sich dem Thema der Aufgliederung im Abschluss annehmen wird. Der Stab gab an, dass er dies im Rahmen des Projekts zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses untersuchen wird.
  • Der Stab sollte die Abschlüsse von Unternehmen untersuchen, die mit Hilfe der IFRS-Taxonomie erstellt wurden, um festzustellen, ob diese strukturierter und vergleichbarer seien als die in den bestehenden Analysen des Stabs.
  • Der Stab sollte verstehen, warum Unternehmen Angaben auf ihre Art und Weise leisteten, um zu verstehen, welche Verbesserungen notwendig seien. Ein Boardmitglied bezog sich auf Unternehmen E in Textziffer 15 des Agendapapiers und sagte, dass es einen validen Grund geben könne, warum das Unternehmen nur zwei Ausweiszeilen angebe, bevor es zum Gewinn aus operativer Tätigkeit käme.
  • Ein paar Boardmitglieder warnten davor, eine Liste von Ausweiszeilen zu Verfügung zu stellen, die zu zeigen sind, wenn über den Grad der Aufgliederung gesprochen wird, die erforderlich sei. Dies würde damit begründet, dass die Adressaten in unterschiedlichen Branchen unterschiedliche Bedürfnisse hätten.
  • Ein Boardmitglied hielt fest, dass die Angaben eines Unternehmens im Wesentlichen davon abhängen, was seine Wettbewerber angeben. Dies würde wiederum davon beeinflusst, wie die Adressaten auf die Angaben der Wettbewerber reagierten, was wiederum Regulierer dazu brächten, jegliche Differenzen beim Ausweis und bei den Angaben zwischen den Wettbewerbern zu hinterfragen. Dieses Dreieck von Wettbewerbern, Adressaten und Regulierern weise darauf hin, dass die Uneinheitlichkeiten aus unterschiedlicher Praxis oder unterschiedlichen Vorschriften in verschiedenen Rechtskreisen stammen könnten. Der Stab bestätigte diese Beobachtung und erläuterte, dass innerhalb von Rechtskreisen eine sehr viel größere Einheitlichkeit herrsche. Also spielten rechtskreisspezifische Praxis und Leitlinien eine Rolle bei der Entstehung dieser Uneinheitlichkeiten. Ein anderes Boardmitglied merkte an, dass dies keine Entschuldigung für Uneinheitlichkeit sein sollte, wenn die Unternehmen alle IFRS anwendeten. Es wurde vorgeschlagen, dass der Stab mit internationalen Regulierern zusammenarbeiten sollte, um herauszuarbeiten, was als die IFRS befolgend im Zusammenhang mit der Struktur und dem Format der Hauptbestandteile des Abschlusses anzusehen ist.
  • Zu einem der Aufgliederung nahestehenden Aspekt merkten einige Boardmitglieder an, dass viele Adressaten Einheitlichkeit bei den Bestandteilen einer Zwischensumme wollten. Dies läge daran, dass viele Adressaten keine hoch spezialisierten Analysten oder Anleger seien und nicht die Ressourcen (Zeit oder Erfahrung) hätten, die Zahlen neu zu ordnen, um ihren Bedürfnissen zu entsprechen.
  • Der Stab sollte untersuchen, ob es für die Adressaten von Bedeutung ist, ob die aufgegliederten Informationen in den Hauptbestandteilen des Abschlusses gezeigt werden oder im Anhang. Von Interesse sei, warum dies wenn von Bedeutung sei und wie sehr dies von Bedeutung sei.
  • Segmentberichterstattung – da der Board gerade erst die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 abgeschlossen hat, sollte der Stab die dort erhaltenen Rückmeldungen berücksichtigen und neu beurteilen, was im Rahmen des Projekts zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses getan werden sollte. Eine Reihe von Boardmitgliedern warnte jedoch davor, zu viel zu IFRS 8 im Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses zu tun, wenn dies nicht unbedingt notwendig sei, damit die Erkenntnisse, die bei der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 gewonnen wurden, nicht übertrumpft werden.

Erörterung von Agendapapier 21B (Verwendung von Leistungskennzahlen)

Der Board machte die folgenden Anmerkungen:

  • Der Stab sollte vorsichtig sein und nicht den Ausweis alternativer Finanzkennzahlen mit einem Mangel in den IFRS oder einem Mangel an Relevanz der IFRS in Zusammenhang bringen. Dies würde Unternehmen unterstützen, die alternative Finanzkennzahlen nutzen, um ein vorteilhafteres Bild ihres Unternehmens zu zeichnen. Allerdings könnte es auch sein, dass Adressaten heute andere Informationen forderten und bräuchten als zu der Zeit, als IAS 1 zuerst herausgegeben wurde. Der Stab wurde angewiesen, dies weiter zu untersuchen.
  • Selbst wenn in den Standards mehr Leistungskennzahlen gefordert würden, würde dies Unternehmen nicht davon abhalten, zusätzlich alternative Finanzkennzahlen zu präsentieren. Da der Board Unternehmen nicht davon abhalten könne, dies zu tun, sei es wichtiger, dass sich der Stab darauf konzentriere, wie man sicherstellen könne, dass die alternativen Kennzahlen die Adressaten nicht in die Irre führen.
  • Eine Reihe von Boardmitgliedern warnte davor, festzulegen, wie alternative Leistungskennzahlen berechnet werden sollten, und nannte das Ergebnis je Aktie als Beispiel. IAS 33 biete detaillierte Berechnungsleitlinien, und dennoch würden Unternehmen weiterhin   'angepasste' Ergebnisse je Aktie veröffentlichen, auch wenn Überleitungen zur Verfügung gestellt würden, wie man zu diesen Zahlen käme. Diese Boardmitglieder waren der Meinung, dass Unternehmen an den definierten Elementen einer vorgeschrieben Berechnung Anpassungen nach ihrem Gefallen vornehmen würden, was den Zweck der Zurverfügungstellung dieser Leitlinien an sich untergraben würde. Daher wurde vorgeschlagen, dass sich der Stab auf allgemeinerer Ebene dem Übermaß der alternativen Finanzkennzahlen annehmen sollte. So könnte er bspw. Leitlinien dazu zur Verfügung stellen, was getan und nicht getan werden sollte und könnte, anstatt zu versuchen, zu viel vorzuschreiben.

Erörterung von Agendapapier 21C (Literaturanalyse)

Bei diesem Sitzungsteil stellte im Wesentlichen eine Mitarbeiterin des Stabs ihre Erkenntnisse aus der Literaturanalyse vor. Darüber hinaus machte der Board die folgenden Anmerkungen:

  • Die Literaturanalyse hat ergeben, dass die Gewährung einer Wahlmöglichkeit, wo Zinsaufwendungen und -erträge in der Kapitalflussrechnung gezeigt werden, die Vergleichbarkeit behindere. Dies schien im Widerspruch zu dem Grund zu stehen, weshalb diese Wahlmöglichkeit in IAS 7 überhaupt eingerichtet wurde. Dies war damals auf Wunsch der Adressaten geschehen, die unterschiedliche Umstände unterschiedlicher Unternehmen angeführt hatten. Der Stab antwortete, dass die Anmerkung im Kontext von Unternehmen gemacht worden sei, die nicht ausreichend Angaben dazu leisten, wo sie Zinsaufwendungen und -erträge erfassen, sodass die Adressaten keine Anpassungen für ihre eigenen Zwecke vornehmen könnten.
  • Bei der Beurteilung der Kosten für die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen sollte der Stab vermeiden, automatisch anzunehmen, dass eine Änderung des Ausweises hohe Kosten verursachen würde. So würde bspw. die Vorschrift, Zinsaufwendungen als operative Tätigkeiten auszuweisen, keine zusätzlichen Kosten für Ersteller mit sich bringen. Dagegen könnte die Vorschrift, die direkte Methode  für den Ausweis der Kapitalflüsse aus operativer Tätigkeit anzuwenden, für Unternehmen bedeutende Kosten mit sich bringen, da möglicherweise Systemänderungen notwendig wären.
  • Der Stab sollte Kosten gegen Nutzen auf Einzelfallbasis abwägen. Er sollte außerdem weitere Untersuchungen dazu durchführen, warum alternative Finanzkennzahlen als relevanter als auf Rechnungslegungsgrundsätzen beruhende Zahlen angesehen werden. Liege dies daran, dass die Adressaten eine Leistungsmatrix benötigten, die detaillierter sei als Nettogewinn nach Steuern? Warum sei das so? Warum nutzen Anleger das sonstige Gesamtergebnis nicht?

Erörterung von Agendapapier 21D (Zusammenfassung der Ergebnisse von Untersuchungen und Befragungen zum Umfang des Projekts)

Die Boardmitglieder erläuterten die Rückmeldungen von den verschiedenen Einbindungsveranstaltungen, an denen sie teilgenommen hatten, und machten die folgenden Anmerkungen:

  • Ein Boardmitglied schlug vor, Unternehmen zu gestatten, ihre "Geschichte" in den Hauptbestandteilen des Abschlusses zu erzählen, und dies durch standardisierte Angabevorschriften zu verschiedenen Posten zu ergänzen, um Erstellern eine ausgewogene Balance zwischen den besonderen Gegebenheiten ihres Unternehmens und der Vergleichbarkeit zu gewähren. Der Vorsitzende warnte allerdings davor, in den Hauptbestandteilen des Abschlusses zu viel Flexibilität zu gewähren.
  • Ein Boardmitglied schlug vor, dass man die Sichtweise der Unternehmensleitung besser in die Hauptbestandteile des Abschlusses einbringen könnte, indem man mehr Zwischensummen nutzt. Dies würde auch Vertrauen in und Glaubwürdigkeit der Unternehmensleitung stärken. Allerdings wurde auch angemerkt, dass andere Anwender skeptisch in Bezug auf die Aufnahme von mehr Zwischensummen seien. Wenn der Board diesen Weg beschreiten wolle, müsse er eindeutig sagen, was in jede Zwischensumme aufgenommen bzw. aus ihr ausgeschlossen werden sollte.
  • Ein anderes Boardmitglied hielt fest, dass zwar die Anleger bereits ihre eigene Methode hätten, wie sie Abschlüsse analysierten, dass aber die Zurverfügungstellung einer standardisierten Form immer noch hilfreich sein könnte.
  • In vielen Stellungnahmen wurde das sonstige Gesamtergebnis als nicht entscheidungsnützlich bezeichnet, da es als ominöser schwarzer Kasten angesehen würde, von dem niemand wusste, was er darstellen sollte. Es wurde vorgeschlagen, dass sich der Stab sowohl der Bezeichnung des sonstigen Gesamtergebnisses als auch der Frage, was darin erfasst werden sollte, annehmen sollte.
  • In den Stellungnahmen waren geteilte Meinungen zu der Frage der Unterscheidung der wiederkehrenden und nicht wiederkehrenden Posten in der Erfolgsrechnung zum Ausdruck gebracht worden. Obwohl sich dies in der Theorie gut anhöre, sei doch zu bezweifeln, ob die Unternehmensführung bei der Unterscheidung korrekt vorgegangen sei, was den Zweck der Angabe untergraben würde.
  • Ein Boardmitglied sprach sich dafür aus, dass sich das Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses auf die Erfolgsberichterstattung konzentrieren sollte. Zu verfolgen wären also die Fragen, ob mehr und wenn ja welche Ausweiszeilen erforderlich wären und wie alternative Finanzkennzahlen in den Abschluss integriert werden sollten. Dieses Boardmitglied beklagte, dass das Projekt scheinbar unendlich an Umfang gewönne und dass immer wieder Sachverhalte aufgenommen würden, die bereits diskutiert worden seien. Dies sei ehrlich gesagt reine Zeitverschwendung.

Zugehörige Themen

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