Rahmenkonzept

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Rahmenkonzept – Überblick über den gegenwärtigen Stand

Agendapapier 10, Agendapapier 10A

Der IASB hat seine Erörterungen der zum Rahmenkonzeptentwurf eingegangenen Stellungnahmen fortgesetzt. Neben dem Agendapapier 10A mit einer Zusammenfassung der bisherigen Entscheidungen wurden die folgenden Themen während dieser Sitzung erörtert : Testen der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden (Agendapapier 10B); erläuternde Beispiele (Agendapapier 10C); zu erfüllende Verträge (Agendapapier 10D); Buchungseinheit (Agendapapier 10E); Asymmetrie bei der Behandlung von Gewinnen und Verlusten (Agendapapier 10G) sowie Wesentlichkeit (Agendapapier 10H).

Bei der nächsten Sitzung des Boards im November 2016 sollen die folgenden Themen erörtert werden: a) Definition einer Schuld und das Konzept, das dieser Definition zugrunde liegt; b) Ausbuchung; c) Bewertung; d) Kapitalerhaltung; e) Geschäftsaktivitäten und langfristige Beteiligungen; f) Auswirkungen des überarbeiteten Rahmenkonzepts auf Ersteller; und der Entwurf Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept.

Testen der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden

Agendapapier 10B, Agendapapier 10C

Hintergrund

Der Stab hat in dieser Sitzung die Ergebnisse des Testens der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden vorgestellt. Der Stab hat bei der Sitzung der Weltstandardsetzer mit den Teilnehmern erläuternde Beispiele erörtert - die Beispiele finden sich in Agendapapier 10C. Der Board wurde nicht gebeten, fachliche Entscheidungen zu treffen. Geplant ist, dass der Board bei seiner Sitzung im November die vorgeschlagene Definition einer Schuld und das Konzept, das dieser Definition zugrunde liegt, erneut erörtert. Der Stab wird den Board bitten, die Bedeutung von 'aus zurückliegenden Ereignissen entstanden' zu erwägen sowie die Konzepte von Unsicherheit des Bestehens. Der Stab hat im Agendapapier die Beispiele aufgeführt, die in diesem Zusammenhang Bedenken auslösen. Der Stab ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Konzepte hinter der Bedeutung von 'aus zurückliegenden Ereignissen entstanden' verbessert werden könnten und dass der Board Konzepte in Bezug auf die Unsicherheit des Bestehens hinzufügen sollte.

Andererseits ist der Stab der Meinung, dass die folgenden Konzepte nicht weiter vom Board erörtert werden müssen: a) Subjektivität des Kriteriums 'keine praktische Möglichkeit zu vermeiden' und b) Verpflichtungen, bestimmte Aktivitäten zu unterlassen.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte der Analyse des Stabs zu.

Der Board sah kein Problem darin, dass das Rahmenkonzept nicht zu jeder Rechnungslegungsfrage eine einfache und klare Antwort bietet; wenn dies der Fall wäre, bräuchte man gar keine Standards und Interpretationen. Man erkannte an, dass die Konzepte und Definitionen dabei helfen, die Bandbreite der Möglichkeiten einzuschränken. Ebenso würden sie Ersteller zu den richtigen Antworten hinführen. Im Hinblick auf die Definition eines Vermögenswerts und die Kontrolle über einen Vermögenswert schlug ein Boardmitglied vor, dass der Stab klarstellt, ob der Bezug im Rahmenkonzept der Kontrolle des tatsächlichen Vermögenswerts dient oder des Nutzens der aus den Vermögenswerten entsteht. Das Konzept sollte dann auch einheitlich über alle Beispiele hinweg angewendet werden. Ein anderes Boardmitglied schlug vor, dass der Stab untersuchen sollte, wie das Konzept der zu erfüllenden Verträge dabei helfen würde, zurückliegende Ereignisse im Zusammenhang mit der Definition einer Schuld zu identifizieren. Der Stab wurde auch darum gebeten, in den Beispielen den Schwerpunkt auf die Logik hinter dem Weg zur Antwort zu legen und nicht auf die tatsächliche Antwort selbst.

Zu erfüllende Verträge

Agendapapier 10D

Hintergrund

Der Zweck dieses Agendapapiers lag darin, die erhaltenen Stellungnahmen zu erörtern und die Analyse des Stabs in Bezug auf zu erfüllende Verträge darzulegen.

Analyse des Stabs

Im Entwurf war keine Frage in Bezug auf zu erfüllende Verträge enthalten. Dennoch drückten manche Stellungnehmende Zustimmung zu den Vorschlägen im Entwurf aus während andere diese ablehnten, da sie der Meinung waren, dass zu erfüllende Verträge zum Entstehen eines separaten Rechts und einer separaten Verpflichtung führen. Es gab verschiedene Ansichten, ob dieses separate Recht und diese separate Verpflichtung als eine separate Buchungseinheit betrachtet werden sollten. Der Stab wies darauf hin, dass der Board diese Bedenken bereits adressiert hat und festgestellt hat, dass das Recht und die Verpflichtung im Rahmen eines zu erfüllenden Vertrags voneinander abhängen. Der Board hat auch festgehalten, dass es einen Nettozufluss oder -abfluss von wirtschaftlichen Ressourcen gibt, wenn die Parteien ihre Verpflichtungen erfüllen. Daher könnten das Recht und die Verpflichtung nicht voneinander getrennt werden. Der Stab war außerdem der Meinung, dass im Rahmenkonzept zu erfüllende Verträge nicht ausdrücklich adressiert werden sollten, weil im Rahmenkonzept keine bestimmten Ansatzvorschriften behandelt werden. Der Stab erläuterte, dass in der Grundlage für Schlussfolgerungen bereits festgehalten wird, dass davon ausgegangen wird, dass die gegenwärtige Praxis, bei vielen zu erfüllenden Verträgen keinen Vermögenswert oder keine Schuld anzusetzen, fortgeführt wird.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, dass an den Vorschlägen des Entwurfs keine Änderungen vorgenommen werden. Daher empfahl der Stab, die folgenden Vorschläge aus dem Entwurf zu bestätigen: (i) ein zu erfüllender Vertrag führt zu einem Recht und einer Pflicht, wirtschaftliche Ressourcen auszutauschen; (ii) dieses Recht und diese Pflicht, wirtschaftliche Ressourcen auszutauschen, hängen voneinander ab und können nicht getrennt werden; und (iii) die Kombination von Recht und Verpflichtung stellen einen einzigen Vermögenswert oder eine einzige Verpflichtung dar.

Der Stab war außerdem der Meinung, dass das Kapitel keine weitere Erörterung dieses Themas enthalten sollte. Auch sollten die für die Grundlage für Schlussfolgerungen vorgeschlagenen Erörterungen nicht in den Kerntext des Rahmenkonzepts verschoben werden.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte allen Empfehlungen des Stabs zu.

Im Zusammenhang mit zu erfüllenden Verträgen, bei denen bei Kündigung eine Strafe zu zahlen ist, wird der Stab untersuchen, was unter diesen Umständen die Rechte und die Pflichten der Vertragsparteien sind, um zu beurteilen, ob an den Vorschlägen Änderungen vorzunehmen sind.

Buchungseinheit

Agendapapier 10E

Hintergrund

In diesem Papier wurde der Frage nachgegangen, ob vor dem Hintergrund der eingegangenen Stellungnahmen Änderungen an den vorgeschlagenen Konzepten zu Buchungseinheit notwendig sind. Insbesondere wird den folgenden Fragen nachgegangen:

  • (a) Sollten die vorgeschlagenen Konzepte ausweitet oder gekürzt werden?
  • (b) Sollte die Buchungseinheit vor oder nach der Erwägung ausgewählt werden, wie Ansatz und Bewertung aussehen?
  • (c) Kann es sachgerecht sein, eine Buchungseinheit für den Ansatz auszuwählen und eine andere für die Bewertung?
  • (d) Sollte die Kostenbeschränkung als ein separater Faktor identifiziert werden, der bei der Auswahl einer Buchungseinheit zu berücksichtigen ist?

Analyse des Stabs

Der Stab erläuterte, dass etwa die Hälfte der Stellungnehmenden ausdrücklich zustimmte, dass die Buchungseinheit für einen bestimmten Posten auf Standardebene auf Grundlage der Konzepte aus dem Rahmenkonzept erwogen werden muss. Einige der Stellungnehmenden schlugen vor, dass im Rahmenkonzept vorgeschrieben werden sollte, dass der Board die Buchungseinheit in den Standards festlegt und dass in der Grundlage für Schlussfolgerungen des entsprechenden Standards erläutert wird, warum sich der Board für die gewählte Buchungseinheit entschieden hat. Der Stab wies auch darauf hin, dass folgende Bedenken von einigen Stellungnehmenden erhoben wurden:

  • Die vorgeschlagenen Konzepte sind unzureichend oder unklar und bieten dem Board keine klare Richtung für die Auswahl einer Buchungseinheit bei der Standardsetzung. Der Stab ist der Meinung, dass der vorgeschlagene Gedankengang, dem der Board bei der Auswahl einer Buchungseinheit folgenden soll sowie die erläuternden Beispiele im Entwurf ausreichend sind.
  • Die vorgeschlagenen Konzepte müssen gekürzt werden. Der Stab stimmt diesem Vorschlag nicht zu, weil die Erörterung gerade erst als Reaktionen auf die Stellungnahmen zum Diskussionspapier ausgeweitet wurde.
  • Die Auswahl der Buchungseinheit sollte vor oder im Zusammenhang mit der Bestimmung von Ansatz- und Bewertungsaspekten erfolgen. Der Stab ist der Meinung, dass die Auswahl der Buchungseinheit und die Erwägung, welche Ansatz- und Bewertungsvorschriften angewendet werden sollen, voneinander abhängen und daher gemeinsam erwogen werden sollten und nicht nacheinander. Der Stab wies darauf, dass der Board bei der Standardsetzung sowohl die Buchungseinheit als auch die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für einen bestimmten Posten zur gleichen Zeit erwägen wird.
  • Manchmal kann es sachgerecht sein, unterschiedliche Buchungseinheiten für den Ansatz und die Bewertung auszuwählen. Der Stab stimmt dieser Sichtweise zu, da es möglich sein könnte, dass Posten für einen Ansatz auf Einzelbasis qualifiziert, aber auf Gruppenbasis bewertet wird.

Empfehlung des Stabs

Der Stab sprach folgende Empfehlungen aus:

  • (a) Der Board sollte keine zusätzlichen Leitlinien zur Buchungseinheit in das Rahmenkonzept aufnehmen.
  • (b) Der Board sollte die Erörterung der vorgeschlagenen Konzepte zur Buchungseinheit nicht kürzen.
  • (c) Der Board sollte im Rahmenkonzept klarstellen, dass die Buchungseinheit für einen Vermögenswert oder eine Schuld ausgewählt wird, wenn erwogen wird, welche Ansatz- und Bewertungsvorschriften gelten sollen.
  • (d) Der Board sollte bestätigen, dass es manchmal sachgerecht sein kann, eine Buchungseinheit für den Ansatz auszuwählen und eine andere für die Bewertung.
  • (e) Der Board sollte bestätigen, dass die ausgewählte Buchungseinheit für Ausweis- und Angabezwecke möglicherweise aggregiert oder aufgespalten werden muss.
  • (f) Der Board sollte die Kostenbeschränkung nicht als gesonderten Faktor bei der Auswahl einer Buchungseinheit identifizieren.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte allen Empfehlungen des Boards ohne große Erörterung zu.

Asymmetrie bei der Behandlung von Gewinnen und Verlusten

Agendapapier 10G

Hintergrund

Im September 2016 hat der Board vorläufig entschieden, dass im Hauptteil des Rahmenkonzepts anerkannt werden sollte, dass in einige Fällen Aufwendungen und Erträge bzw. Vermögenswerte und Schulden unterschiedlich behandelt werden können. Der Zweck dieser Sitzung war es, die vorgeschlagenen Formulierungen des Stabs in diesem Zusammenhang zu erörtern.

Analyse des Stabs

Der Stab hat zwei mögliche Optionen analysiert: (a) Aufnahme der vorgeschlagenen Formulierungen in Kapitel 2 und/oder (b) Aufnahme der vorgeschlagenen Formulierungen in die Kapitel zu Bewertungen und/oder Ansatz. Wenn die erste Möglichkeit ausgewählt wird, würde nach Meinung des Stabs dabei geholfen, die Unterscheidung zwischen Vorsicht und Asymmetrie klarzustellen, und betont, dass eine asymmetrische Behandlung nur gewählt werden kann, wenn sie notwendig ist, um eine getreue Darstellung relevanter Informationen zu erreichen. Die vom Stab vorgeschlagene Formulierung ist im Agendapapier enthalten und lautet: “Die Ausübung von Vorsicht bedeutet nicht, dass Asymmetrie notwendig ist, also dass es stärkerer Hinweise für den Ansatz von Vermögenswerten oder Erträgen als von Schulden und Aufwendungen bedarf. Dennoch kann eine solche Asymmetrie manchmal entstehen, wenn relevante Informationen zur Verfügung gestellt werden, die getreu abbilden, was sie zu abbilden vorgeben.”

In Bezug auf die zweite Möglichkeit wies der Stab darauf hin, dass Asymmetrie am häufigsten mit der früheren Erfassung von Verlusten im Vergleich zu Gewinnen in Zusammenhang gebracht wird, deshalb könnte es nützlich sein, eine deutlichere Anmerkung zur Rolle der Asymmetrie in das Ansatzkapitel aufzunehmen. Bei Bewertung ist der Stab der Meinung, dass Asymmetrie normalerweise mit der Auswahl von Bewertungsgrundlagen in Zusammenhang gebracht wird, die zu einer früheren Erfassung von Verlusten im Vergleich zu Gewinnen führt. So würden beispielsweise viele Stellungnehmende historische Kosten als Beispiel für Asymmetrie in der Finanzberichterstattung ansehen. Der Stab ist der Meinung, dass im Entwurf bereits ausreichend klar gemacht wird, dass der Board keine Bewertungsgrundlage besonders vorzieht.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, die Anerkenntnis möglicher Asymmetrie sowohl in Kapitel 2 als auch in das Kapitel zu Ansatz aufzunehmen. Der Stab schlug keine Änderungen am Bewertungskapitel vor.

Erörterung durch den Board

Alle Boardmitglieder stimmten dem Vorschlag des Vorsitzenden zu, die vorgeschlagenen Formulierungen (nach Überarbeitung) nur in Kapitel 2 aufzunehmen.

Einige Boardmitglieder einschließlich des Vorsitzenden waren der Meinung, dass es ausreichend ist, die vorgeschlagenen Formulierungen nur an einer Stelle aufzunehmen. Der Vorsitzende war weiterhin der Meinung, dass die Hinzufügung in Kapitel 2 erfolgen sollte, da das Konzept der Asymmetrie einen Bezug zum Konzept der Vorsicht hat, das dort erläutert wird. Viele Boardmitglieder lehnten es ab, historische Anschaffungskosten mit Asymmetrie in Verbindung zu bringen, und forderten den Stab auf, sicherzustellen, dass eine solche Verbindung im Hauptteil des Rahmenkonzepts nicht herzustellen und in der Grundlage für Schlussfolgerungen festzuhalten, dass der Board dem nicht zustimmt. Der Stab wurde auch gebeten, die Erläuterungen zum Zusammenwirken von Neutralität und Vorsicht im Rahmenkonzept auszuweiten.

Wesentlichkeit

Agendapapier 10H

Hintergrund

Dieses Agendapapier war unverändert gegenüber Agendapapier 10F, das für die Sitzung im September 2016 zur Verfügung gestellt, aber dann nicht erörtert wurde.

Im Entwurf war vorgeschlagen worden, keine Änderungen an den Konzepten in Bezug auf Wesentlichkeit im Rahmenkonzept vorzunehmen, sondern nur klarzustellen, dass Entscheidungen hinsichtlich Wesentlichkeit die Bedürfnisse der Primäradressaten widerspiegeln, nicht die Bedürfnisse anderer Gruppen.

Analyse und Empfehlung des Stabs

Der Stab wies darauf hin, dass zu diesem Thema nur wenige Anmerkungen in den Stellungnahmen enthalten waren. Die Anmerkungen, die gemacht wurden, besagten, dass nach Abschluss der Arbeiten zu Wesentlichkeit im Rahmen der Angabeninitiative das Rahmenkonzept überarbeitet werden sollte, um die Ergebnisse widerzuspiegeln.

Der Stab wies darauf hin, dass im Diskussionspapier zu Angabeprinzipien eine Reihe von Änderungen an der bestehenden Definition von Wesentlichkeit in IAS 1 und IAS 8 vorgeschlagen werden sollen. Nach Meinung des Stabs steht die vorgeschlagene Definition im Projekt zu Angabeprinzipien im Einklang mit dem Entwurf. Allerdings sollte im Diskussionspapier vorgeschlagen werden, die Schwelle klarzustellen, bei der Informationen wesentlich werden, indem "könnte beeinflussen" durch "könnte vernünftigerweise erwartet werden zu beeinflussen" ersetzt wird und ein Verweis auf die Verschleierung von Informationen aufgenommen wird, nicht nur auf Auslassung oder Falschdarstellung. Der Stab empfahl, die Definition von Wesentlichkeit wie im Entwurf vorgeschlagen beizubehalten.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu.

Der Schwerpunkt der Diskussion lag darauf, wie die Aufnahme der Änderungen, die im Diskussionspapier zu Angabeprinzipien vorgeschlagen werden (also Ersetzung von "könnte beeinflussen" durch "könnte vernünftigerweise erwartet werden zu beeinflussen" und Aufnahme eines Verweises auf "Verschleierung" von Informationen), in IAS 1 und IAS 8 beschleunigt werden kann. Der Board war der Meinung, dass diese geringfügigen Hinzufügungen eine bedeutende Verbesserung der Definition von Wesentlichkeit darstellen würden. Einige Boardmitglieder schlugen vor, das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien zeitgleich mit einem Entwurf zur Änderung der Definition von Wesentlichkeit in IAS 1 und IAS 8 wie oben ausgeführt zu veröffentlichen. Der Stab antwortete, dass es prüfen müsse, ob ein solcher Vorschlag unbeabsichtigte Auswirkungen mit sich bringen könnte.

Zugehörige Themen

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