Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Date recorded:

Forschungsprojekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

Agendapapier 5

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, die Erörterungen im Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital fortzusetzen und so weitere Fortschritte in Bezug auf das geplante Diskussionspapier zu machen. Der Stab hat die folgenden Agendapapiere vorgestellt:

  1. Bisheriger Diskussionstand — Agendapapier 5A
  2. Präsentation: Derivate, die als Schulden klassifiziert sind — Agendapapier 5B
  3. Angaben — Agendapapier 5C

Der Board wurde um Anmerkungen zu den Analysen des Stabs und dessen Empfehlungen gebeten.

Bisheriger Diskussionsstand

Agendapapier 5A

Rückblick

Die Forschungsphase dieses Projekts dient der Evaluierung verschiedener Möglichkeiten, die Klassifizierung von Fremdkapital und Eigenkapital sowie die zugehörigen Ausweis- und Abgabevorschriften zu verbessern.

Der Board hat die Eigenschaften untersucht, mit denen zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden werden kann: (i) der Art der zur Erfüllung des Anspruchs erforderlichen wirtschaftlichen Ressourcen, (ii) dem Zeitpunkt der Übertragung, (iii) dem für die Übertragung erforderlichen Betrag und (iv) dem Rang des Anspruchs im Verhältnis zu allen anderen Ansprüchen.

Der Board hat einen Ansatz entwickelt (als Gamma bezeichnet, siehe die Diskussion im Februar 2016), demzufolge Ansprüche auf Grundlage einer Kombination dieser Eigenschaften unterschieden würden und zu Ergebnissen führten, die im Großen und Ganzen im Einklang mit IAS 32 stünden. Im Juli 2016 erörterte der Board die Anwendung des Gamma-Ansatzes auf verschiedene Arten von Derivaten sowie die Frage, ob Derivate für die Klassifizierung in Komponenten aufgespalten werden sollten.

Anhang A enthält eine Zusammenfassung der drei untersuchten Ansätze und Anhang B eine Zusammenfassung der Klassifizierungsergebnisse für einige einfache Instrumente.

Präsentation: Derivate, die als Schulden klassifiziert sind

Agendapapier 5B

Hintergrund

Im April 2016 einigte der Board sich auf folgende Punkte in Bezug auf den separaten Ausweis nach dem Gamma-Ansatz in von Derivaten in der Darstellung der finanziellen Leistung und der Finanzlage, die als Schulden klassifiziert sind:

  1. Derivate, deren Wert allein vom Residualwert abhängen, aber deren Erfüllungsform dazu führt, dass sie als Schulden klassifiziert werden – separater Ausweis;
  2. Derivate, deren Wert vom Residualwert unabhängig von der Form der Erfüllung völlig unabhängig ist – kein separater Ausweis; und
  3. Derivate, deren Wert weder vollständig unabhängig noch vollständig abhängig vom Residualwert wirtschaftlicher Ressourcen ist – Gegenstand der Diskussion während dieser Sitzung.

Analyse des Stabs

Im Hinblick auf Derivate, deren Wert weder vollständig unabhängig noch vollständig abhängig vom Residualwert ist, erwägt der Stab zwei Ansätze in Bezug darauf, wie der separate Ansatz erreicht werden kann:

  1. Disaggregationsansatz: Aufwendungen und Erträge, die aus Variablen eines Derivats entstehen, die unabhängig vom Residualwert sind, würden separat von denjenigen ausgewiesen, die aus Variablen entstehen, die den Residualwert repräsentieren. Der Teil der Aufwendungen und Erträge, die aus Änderungen des Residualwerts entstehen, würden separat ausgewiesen - bspw. im sonstigen Gesamtergebnis oder einer Unterkategorie des Periodenergebnisses -, während der Saldo als Teil des Erfolges des Unternehmens im Periodenergebnis ausgewiesen würde.
  2. Alles-rein- oder Alles-raus-Ansatz: Alle Aufwendungen und Erträge aus solchen Derivaten werden entweder in Gänze oder gar nicht separat ausgewiesen. Die Entscheidung wird anhand einer Variablen gefällt, die unabhängig vom Unternehmen ist, indem bestimmte Kriterien angelegt werden. Der Stab empfiehlt diesen Ansatz auf Fremdwährungsrisiken zu beschränken und Kriterien anzulegen, die der Beurteilung der Frage ähneln, ob ein eingebettetes Fremdwährungsderivat eng mit dem Basisvertrag verbunden ist wie derzeit in IFRS 9.B4.3.8(d) beschrieben, da der Stab der Meinung ist, dass andere Arten von Risiken im Kontext von Derivaten auf eigene Eigenkapitaltitel wenig (praktischen) Sinn ergeben.

Während der Stab der Meinung ist, dass der Disaggregationsansatz ideal ist, da bei ihm der Teil der Aufwendungen und Erträge im Periodenergebnis gezeigt wird, der für die Leistung des Unternehmens relevant ist, während der Teil, der vom Residualwert abhängt separat ausgewiesen wird, weist der Ansatz folgende Probleme auf:

  1. Praktische Probleme bei der akkuraten Aufteilung der Aufwendungen und Erträge aufgrund der inneren gegenseitigen Abhängigkeit der Variablen, die den Wert von Derivaten beeinflussen;
  2. konzeptionelle Herausforderungen hinsichtlich der Frage, was die berechneten Beträge darstellen, aufgrund der inneren gegenseitigen Abhängigkeit der Variablen. Die berechneten Beträge hängen auch von der Methode ab, die für die Berechnungen verwendet wurden, was der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen abträglich ist; und
  3. Uneinheitlichkeiten bei der Buchungseinheit zwischen den Klassifizierung und Ausweis, wenn ein Derivat nicht in Unterkomponenten aufgespalten wird.

Dagegen besteht nach dem Alles-rein- oder Alles-raus-Ansatz keine Notwendigkeit, Aufwendungen oder Erträge oder den Buchwert aufzuspalten, daher spiegeln die Beträge die Auswirkungen aller Variablen im Vertrag nebst deren inneren gegenseitigen Abhängigkeiten wider. Darüber hinaus steht dieser Ansatz eher im Einklang mit der Buchungseinheit, die in IFRS 9 in Bezug auf den Ausweis gefordert wird, wenn keine Unterkategorisierung eines Derivats gestattet ist. Der Nachteil dieses Ansatzes ist jedoch, dass Änderungen, die nicht vom Residualbetrag abhängen, manchmal separat ausgewiesen werden, obwohl dies durch die stringenten Alles-rein- oder Alles-raus-Kriterien gemildert wird, die den separaten Ausweis nur unter begrenzten Umständen zulassen. Des Weiteren bedeuten die stringenten Kriterien, dass einige Aufwendungen und Erträge im Periodenergebnis ausgewiesen werden, wenn die Kriterien für einen separaten Ausweis nicht erfüllt werden. Der Stab gesteht ein, dass die vorgeschlagenen Kriterien eher regelbasiert als prinzipienbasiert sind.

Der Stab ist der Meinung, dass der Alles-rein- oder Alles-raus-Ansatz der Zielsetzung der Vorschrift des separaten Ausweises besser gerecht wird als der Disaggregationsansatz.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, im angestrebten Diskussionspapier Folgendes vorzuschlagen:

  1. Verwendung des Alles-rein- oder Alles-raus-Ansatzes in Bezug auf Derivate auf eigenes Eigenkapital, die weder vollständig abhängig noch vollständig unabhängig vom Residualwert sind, und Beschränkung der Beurteilungskriterien für den separaten Ausweis auf Fremdwährungsschwankungen wie oben beschrieben, und
  2. Verwendung des Gamma-Ansatzes für Derivate auf eigenes Eigenkapital.

Der Stab fragte weiterhin, ob der Board eine vorläufige Sichtweise in das Diskussionspapier im Hinblick darauf aufnehmen möchte, ob die Vorschriften in Bezug auf den separaten Ausweis innerhalb des Periodenergebnisses oder im sonstigen Gesamtergebnis gelten sollen.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs zu und äußerte die vorläufige Sichtweise, den separaten Aufweis im sonstigen Gesamtergebnis aufzunehmen.

Der Board war geteilter Meinung in Bezug auf den Disaggregationsansatz und den Alles-rein- oder Alles-raus-Ansatz. Obwohl die allgemeine Meinung hin zum Alles-rein- oder Alles-raus-Ansatz tendierte, warnten einige Boardmitglieder davor, den Disaggregationsansatz vorschnell zu verwerfen. Sie baten den Stab, eine ausgewogene Analyse der beiden Ansätze in das Diskussionspapier aufzunehmen und die Nachteile des Ansatzes nicht überzubetonen (dies war im Agendapapier geschehen). Die Stellungnehmenden sollte ausdrücklich um Meinung dazu gebeten werden, wie die Herausforderungen des Ansatzes überkommen werden könnten. Einige Boardmitglieder merkten auch an, dass die Angemessenheit jedes Ansatzes davon abhängen würde, wo der separate Ausweis aufgenommen werden soll: Im Periodenergebnis ergäbe sich kein großer Unterschied zwischen beiden Ansätzen, im sonstigen Gesamtergebnis wäre der Unterschied sehr viel deutlicher.

In Bezug auf die Kriterien für den Alles-rein- oder Alles-raus-Ansatz fragten einige Boardmitglieder, warum das Fremdwährungsrisiko als das unterscheidende Kriterium ausgewählt worden sei. Der Stab erwiderte, dass dies die Botschaft sei, die man vom Markt erhalten habe, und dass man weitere Fragen in das Diskussionspapier aufnehmen wolle, ob es auch andere Variablen gebe, die berücksichtigt werden sollten. In Bezug auf die Vorschrift, dass die Fremdwährungsdenominierung 'vom Markt auferlegt' ist, war vielen Boardmitglieder unsicher, ob das funktionieren würde, wie der Ausdruck zu interpretieren sei, in wie weit dies eine unnötige Belastung sei und wie groß der wirtschaftliche Zwang sei. Darüber merkten einige Boardmitglieder an, dass es an einem Prinzip dafür mangele, warum ein Fremdwährungsrisiko, das von einem Markt auferlegt wird, anders ausgewiesen werden sollte als eines, das aus eigener Entscheidung entsteht, obwohl sich das Unternehmen in beiden Szenarien in derselben wirtschaftlichen Position in Bezug auf das Gesamtrisiko aus Fremdwährung befinde. Die Boardmitglieder schlugen vor, wenn diese Unterscheidung auf die Kriterien für die Heraustrennung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats abgebildet würde, dies im Diskussionspapier anzugeben gemeinsam mit einer Erklärung, ob der Stab davon ausgehe, dass es unter beiden Sätzen von Kriterien zum selben Ergebnis komme.

Im Hinblick auf den separaten Ausweis im sonstigen Gesamtergebnis bat der Board den Stab Alternativen zu suchen, wie der Betrag separat ausgewiesen werden kann und ob es möglich sei, diese Beträge direkt im Eigenkapital zu erfassen. Die Verwendung des Alles-rein- oder Alles-raus-Ansatzes würde bedeuten, dass Beträge im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, die dort nicht hingehören. Einige Boardmitglieder merkten an, dass bei einer Erfassung der Beträge im Periodenergebnis die Adressaten ein Lösung bräuchten, die radikaler sei als den Ausweis der Beträge in einer separaten Ausweiszeile, was im Endeffekt die Endsumme beeinflussen würde. Der Stab stimmte dem zu, aber zögerte, eine neue Zwischensumme einzufügen, da er sich nicht in den Bereich der Erfolgsberichterstattung begeben wollte. Der Board erörterte auch, ob es ein Recycling des Betrags geben sollte, der im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wird. Da der Betrag aus einer Schuldtransaktion entsteht sollte er nach Meinung einiger Boardmitglieder letztlich auch das Periodenergebnis beeinflussen.

Angaben

Agendapapier 5C

Hintergrund

In diesem Papier wird untersucht, wie Angaben den Gamma-Ansatz ergänzen können und wie die Angaben von Eigenkapital näher an die Angaben zu Schulden gebracht werden können — in den IFRS gibt es bisher nur begrenzte Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten. Die Zielsetzung liegt nicht darin, einfach nur mehr Angaben aufzunehmen, vielmehr soll geprüft werden, ob und wie bestehenden Angabevorschriften wirksamer gestaltet werden können, indem Vorschriften gestrichen, geändert oder hinzugefügt werden.

Analyse des Stabs

Angaben, um Informationsbedürfnisse zu adressieren, die nicht durch Klassifizierung und Ausweis erfüllt werden

Rang des Anspruchs – der Stab hielt fest, dass weder die Klassifizierungs- noch die Angabevorschriften Informationen dazu bieten, welchen Rang die Ansprüche haben - dies wird derzeit in den IFRS nicht gefordert. Allerdings wurde dies als eines der Informationsbedürfnisse identifiziert, die Anleger haben, um zu beurteilen, wie mögliche Untererreichungen oder Überschreitungen von wirtschaftlichen Ressourcen und Renditen darauf auf die einzelnen Ansprüche verteilt werden. Der Stab war der Meinung, dass die vorgeschlagenen Angaben Informationen zu den Finanzinstrumenten als Ganzes (also nicht in ihrem zerlegten Zustand) bieten würden und dass solche Angaben in gleicher Weise auf Schulden und Eigenkapitalinstrumente angewendet werden könnten, da Adressaten die gleichen Informationen unabhängig von der Klassifizierung des Instruments nutzen würden, was zu einer Verbesserung der Angaben zum Eigenkapital führen würde.

Mögliche Verwässerung – für Zwecke des Agendapapiers hat der Stab Verwässerung als eine tatsächliche oder mögliche Erhöhung der Zahl der ausgegebenen Stammaktien definiert, was von der Definition in IAS 33 abweicht. Untersuchungen haben ergeben, dass Adressaten wissen wollen, zu welchem Grad Stammaktien durch die Ausgabe zusätzlicher Stammaktien verwässert wurden oder verwässert werden werden. Diese Information wird gegenwärtig in den IFRS nicht gefordert. So gibt es beispielsweise in IAS 33 keine Angabe zu der Gesamtzahl der ausgegebenen Stammaktien oder möglicherweise ausgegebenen Stammaktien zum Ende der Berichtsperiode; auch werden keine gesonderten Angaben dazu gefordert, wie viele Außerhalb-des-Geldes-Aktien (die vom verwässerten Ergebnis je Aktie ausgenommen sind, da sie nichtverwässernd wirken) zu Innerhalb-des-Geldes-Aktien werden. Der Stab war der Meinung, dass die vorgeschlagene Angabe Adressaten dabei helfen würde, die Ausschüttung der Rendite gegenüber der Ansprüche auf das Eigenkapital zu beurteilen. Der Stab war der Meinung, dass diese Angabe den Erstellern wenig zusätzliche Kosten auferlegen würde, da die meisten der geforderten Informationen bereits benötigt werden, um das Ergebnis je Aktie zu berechnen. Auch würden diese Informationen für die Klassifizierung und den Ausweis nach dem Gamma-Ansatz erforderlich sein.

Angaben, die darauf abzielen, das Verständnis der Informationen, die durch Klassifizierung und Ausweis kommuniziert werden, durch Adressaten zu verbessern

Im Hinblick auf derivative Eigenkapitalansprüche war der Stab der Meinung, dass zusätzliche Angaben in Bezug auf deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und auch die Gründe für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert geleistet werden können, um Adressaten zu helfen, die Zuweisung von Beträgen zu solchen Ansprüchen zu verstehen. Derzeit wird nicht verlangt, solche Angaben für Eigenkapitalinstrumente zu leisten. Im Hinblick auf Schulden war der Stab der Meinung, dass neu Angaben über die Bedingungen, die notwendig für die Bestimmung des Erfüllungsbetrags der Schuld sind - insbesondere für Aussetzungen, die dem Preis der Stammaktien eines Unternehmens gelten - die zuvor identifizierten Bedürfnisse der Adressaten erfüllen würde.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, eine Erörterung der folgenden möglichen Angaben in das angestrebte Diskussionspapier aufzunehmen und auch nach der Beziehung zwischen bestehenden Angaben und möglichen neuen Angaben zu fragen:

  1. Rang des Anspruchs bei Liquidierung;
  2. mögliche Verwässerung von Stammaktien; und
  3. zusätzliche Informationen zur Unterstützung der Ausweis- und Klassifizierungsvorschriften nach dem Gamma-Ansatz für Eigenkapitalinstrumente und finanzielle Verbindlichkeiten.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs zu.

Schwerpunkt der Erörterungen war das Ausmaß, zu dem Angaben erforderlich sind. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Angabe zum Rang des Anspruchs, bat der Board den Stab eine Zielsetzung für die Aktivierungstabelle (Tabelle 1 im Agendapapier) zu entwickeln, was dann die Schwerpunktsetzung bestimmen könnte, welche Angaben zum beizulegenden Zeitwert, welche zu Buchwerten, welche zu Anspruchswerten und welche nach sonstigen Bemessungsmaßstäben erfolgen sollten. Der Stab versprach, dies im Diskussionspapier zu verfolgen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.