IFRS-Umsetzungsfragen

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Interpretationsentwurf IFRS 9 'Finanzinstrumente' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' — Langfristige Beteiligungen – Zusammenfassung des befolgten Konsultationsprozesses und fachliche Aspekte, die vom IFRS Interpretations Committee vereinbart wurden

Agendapapier 12A

Hintergrund und Zusammenfassung der Empfehlungen des IFRS Interpretations Committee

Beim IFRS Interpretations Committee ging eine Bitte um Klarstellung in bezug auf das Zusammenwirken von IFRS 9 und IAS 28 ein. Insbesondere ging es um die Frage, ob ein Unternehmen IFRS 9, IAS 28 oder beide Standards anwendet, wenn es eine langfristige Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture bewertet, das dem grunde nach einen Teil der Nettobeteiligung an dem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture ausmacht, aber auf das die Equity-Methode nicht angewendet wird.

Das Interpreations Committee hat seine Erörterungen des Sachverhalts im September 2016 abgeschlossen und spricht in Bezug auf einen Interpretationsentwurf folgende Empfehlungen aus:

  1. Langfristige Beteiligungen unterliegen allen Vorschriften in IFRS 9 sowie den Verlustzuweisungs- und Wertminderungsvorschriften in AS 28;
  2. ein Unternehmen weist den Wertminderungsverlust nach IAS 28 den Beteiligungen nach der Equity-methode und den langfristigen Beteiligungen in der gleichen Reihgenfolge zu wie in IAS 28.38 vorgesehen (also umgekehrte Seniorität);
  3. es werden keine neuen Angabevorschriften aufgenommen; stattdessen sollten Unternehmen die Gesamtzielsetzung von IFRS 12 berücksichtigen, um sicherzustellen, dass sie Angaben leisten, die Adressaten helfen, die finanziellen Auswirkungen langfristiger Beteiligungen zu verstehen;
  4. die Vorschriften sollen rückwirkend angewendet werden, aber es gibt Erleichterung in Bezug auf die nicht erforderliche Neudarstellung von Vergleichsinformationen, es sei denn, ein Unternehmen entscheidet sich, bei der Erstanwendung von IFRS 9 Vergleichsinformationen neu darzustellen;
  5. es sollte der 1. Januar 2018 als Zeitpunkt des Inkrafttretens vorgeschlagen werden.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, den Interpretationsentwurf mit einer Kommentierungsfrist von 90 Tagen zu versehen.

Erörterung durch den Board

Der Stab lehnte die Empfehlung des Stabs ab. Dies geschah im Wesentlichen vor dem Hintergrund, dass die vorgeschlagene Interpretation viel umfassender ist als die ursprünglich eingereichte Frage, ob langfristige Beteiligungen in den Anwendungsbereich von IFRS9, von IAS 28 oder beide Standards fallen. Die Interpretation berührt nun auch die Mechanismen der Bilanzierung nach der Equity-Methode, was schon lange viel Diskussionen verursacht hat. Viele Boardmitglieder merkten an, dass aus früheren Erörterungen deutlich geworden sei, dass ein Unternehmen sowohl IFRS 9 als auch IAS 28 auf langfristige Beteiligungen anwenden sollte. Sie zeigten sich besorgte, dass die vorgeschlagene Interpretation viele Stellungnahmen herausfordern würde, die sich den Mechanismen der Anwendung der Equity-Methode widmen und so vom Kern des Sachverhalts ablenken würden. Der Stab erwiderte, dass die Interpretation ausgeweitet worden sei, um Fragestellungen nach besonderen Szenarien zu begegnen, die in früheren Erörterungen vorgebracht worden seien.

Nächste Schritte

Der Stab erklärte sich bereit, andere Wege zu untersuchen, um sich der Kernfrage des Anwendungsbereichs zu widmen. Man könnte auch jährliche Verbesserungen oder Lehrmaterialien in Erwägung ziehen.

Unabhängig davon fragte der Board nach dem längerfristigen Projekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode, da diese Interpretation einige Probleme mit der Bilanzierung nach der Equity-Methode hervorhebe. Der Stab erwiderte, dass dieses Projekt derzeit auf freiwerdende Ressourcen warte und wiederholte, dass es für die Probleme in IAS 28 keine schnelle Lösung gebe.

Zugehörige Themen

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