Erfolgsberichterstattung

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Überblick

Agendapapier 28

Dies war eine Unterrichtseinheit, bei der der Stab des FASB den IASB über die jüngsten Ergebnisse der Untersuchungen informierte, die er im Rahmen des Erfolgsberichterstattungsprojekts des FASB vorgenommen hat. Das FASB-Projekt wurde als Reaktion auf wiederholte Nachfragen nach größerer Granularität von Informationen über Erfolge im Abschluss aufgenommen. Daher liegt der Schwerpunkt des Projekts darauf, zu versuchen, Verbesserungen bei den folgenden Aspekten zu finden:

  1. Aufgliederung der Informationen über Erfolge und
  2. Struktur der Erfolgsberichterstattung.

Der IASB wurde gebeten, sich zur Analyse des Stabs des FASB zu äußern. Fachliche Entscheidungen sollten nicht gefällt werden.

Aufgliederung der Informationen über Erfolge

Agendapapier 28A

Analyse des Stabs des FASB

Die Forschungsergebnisse des Stabs scheinen darauf hinzuweisen, dass sich das Problem der übermäßigen Zusammenfassung auf Posten der Erfolgsberichterstattung zu konzentrieren scheint, die nach Funktion ausgewiesen werden. Der Stab hat vier Möglichkeiten identifiziert, wie eine größere Aufgliederung erreicht werden kann. Diese Möglichkeiten wurden vom FASB erörtert und in die Einladung zur Stellungnahme zur Agendakonsultation des FASB im August 2016 aufgenommen. Insgesamt zieht der FASB die dritte der unten vorgestellten Möglichkeiten vor.

Möglichkeit 1: Zurverfügungstellung von prinzipienbasierten Leitlinien dazu, wie Informationen über Erfolge zusammenzufassen fassen

Im Rahmen dieser Möglichkeit macht der Stab folgende Vorschläge:

  1. Beschreibung des Prozesses der Zusammenfassung und der Aufgliederung bei der Angabe von Informationen über Erfolge;
  2. Beschreibung der zwei Arten von Posten (Aufgliederung nach Art oder nach Funktion) und der Zusammenfassungseigenschaften, die für die Erfolgsberichterstattung relevant sind; und
  3. Erläuterung der Reihenfolge, in der die Zusammenfassungseigenschaften angewendet werden sollten.

Der FASB hielt fest, dass diese Vorschläge zu prinzipienbasiert seien und damit Erstellern und anderen Praxisteilnehmern nicht notwendigerweise helfen würden. Die Mitglieder hielten auch fest, dass die Erläuterung der Aufgliederung nach Art oder nach Funktion den Vorschlägen in der dritten Möglichkeit ähnelt.

Möglichkeit 2: Standardisierung der Bedeutung von 'selten auftretenden Posten'

Im Rahmen dieser Möglichkeit macht der Stab folgende Vorschläge:

  1. Neudefinition der Häufigkeit des Auftretens eines Geschäftsvorfalls als relativ bezogen auf den Ansatz ähnlicher Geschäftsvorfälle über den Lauf den Zeit und nicht in Bezug darauf, ob ein bestimmter Geschäftsvorfall oft oder selten auftritt;
  2. Senkung der gegenwärtigen Schwelle in US-GAAP für seltene Posten auf die Schwelle für 'nicht routinemäßig' auftretende Geschäftsvorfälle; und
  3. Vorschrift der separaten Angabe seltener Posten.

Obwohl es für diese Möglichkeit eine gewisse Unterstützung gab, hielten einige FASB-Mitglieder fest, dass das Absenken der Schwelle für seltene Posten von der Unternehmensleitung fordern würde, zusätzliches Ermessen auszuüben, was zu den Kosten für die Finanzberichterstattung beitragen und Auseinandersetzungen zwischen Prüfern, Erstellern und Regulierern anheizen könnte. In einigen Stellungnahmen zur Agendakonsultation war festgehalten worden, dass unabhängig davon, wie der FASB selten auftretende Posten neu definiert, die Ergebnisse bei den Unternehmen unterschiedlich ausfallen würden.

Möglichkeit 3 (vom FASB vorgezogene Möglichkeit): Aufgliederung der Posten, die nach Funktion ausgewiesen werden, in Komponenten nach Art

Im Rahmen dieser Möglichkeit macht der Stab folgende Vorschläge:

  1. Klarstellung, dass Posten in der Erfolgsberichterstattung entweder nach Art oder nach Funktion ausgewiesen werden können;
  2. Beschreibung der Eigenschaften (oder Merkmale), die Posten gemeinsam haben müssen, um nach Art zusammengefasst werden zu können;
  3. Beschreibung von Posten nach Funktion mit Nennung der Aktivität, aus der ein Posten entsteht, bspw. Fertigungskosten, Veräußerungskosten etc.;
  4. Vorschrift der Aufgliederung von Posten nach Funktion in Komponenten nach Art entweder in der Erfolgsberichterstattung selbst oder im Anhang.

Der FASB zog diese Möglichkeit den anderen Möglichkeiten vor, weil man sich allgemein einig war, dass die übermäßige Zusammenfassung ein Problem beim Ausweis nach Funktion ist. Dennoch erkannte der FASB an, dass es Herausforderungen bei der weiteren Entwicklung dieses Vorschlags geben wird, insbesondere, wie die Darstellung nach Funktion und nach Art definiert werden soll und wie mit Kosten umgegangen werden soll, die ihre Merkmale verlieren. Letzteres kann entstehen, wenn Kosten zwischen Abteilungen zum Teil rückberechnet werden (bspw. wenn Abteilung A Kosten für Gehalt, Miete und sonstige Kosten entstehen, um Werbeleistungen für Abteilung B zu erbringen, und Abteilung B dann eine Gesamtsumme für Werbeleistungen berechnen - dann verlieren die Abteilung A entstandenen Kosten ihre ursprünglichen Merkmale), oder bei Ansatzkosten wie bspw. Arbeitskosten, die als Teil von Vorratskosten angesetzt werden, die dann als Aufwand für Fertigungskosten erfasst werden.

Möglichkeit 4: Vorschrift des Ausweises von bestimmten Mindestinformationen

Diese Alternative wurde vom Stab nicht weiter untersucht, weil es einer konzeptionellen Grundlage für Mindestinformationen ermangelte, die für alle Unternehmen Sinn ergeben würden. Der FASB erkannte die Schwierigkeiten an, denen sich der Stab gegenüber sah.

Zusätzlich zu den oben genannten vier Möglichkeiten hat der Stab des FASB auch das IASB-Forschungsprojekt zu den primären Abschlussbestandteilen zur Kenntnis genommen. Der Stab des FASB wartet auf weitere Analysen des IASB zu den folgenden Aspekten des Projekts:

  • Welche Eigenschaften wird der IASB als Grundlage für Zusammenfassungen identifizieren? Wie wird der IASB entscheiden, ob (oder ob nicht) und wenn ja wie die Eigenschaften für Zwecke der Aufgliederung oder Zusammenfassung priorisiert werden sollen?
  • Welchen Ansatz wird der IASB bei der Vorschrift einer Zwischensumme für wiederkehrende operative Gewinne in der Erfolgsrechnung vorgehen und das Konzept von unregelmäßig auftretenden Beträgen definieren?
  • Wenn der IASB entscheiden sollte, Branchenvorlagen für die Struktur der Erfolgsberichterstattung zu veröffentlichen, auf welcher Grundlage entscheiden wird, ob die Ausweiszeilen von den IFRS vorgegeben werden oder von der Unternehmensleitung und ob die Informationen über Erfolge im Hauptteil angegeben werden sollen oder im Anhang.

Erörterung durch den Board

Der Stab des FASB wiederholte während der Sitzung immer wieder, dass er sich immer noch in einem vorläufigen Stadium der Untersuchung der Alternativen befinde, die im Papier aufgeführt sind und die bei Weitem noch keine abschließende Liste darstellen. Bereits jetzt hat der Stab des FASB ausgemacht, dass eine jede der Möglichkeiten bedeutende Herausforderungen bei der Umsetzung mit sich bringen wird. Der Vorsitzende des IASB hielt fest, dass dem Stab des IASB viele derselben Herausforderung im Rahmen seines Projekts zu primären Abschlussbestandteilen untergekommen sind. Schwerpunkt der Erörterungen waren die Möglichkeiten 2 und 4.

Im Zusammenhang mit den selten auftretenden Posten in Möglichkeit 2 fanden einige Boardmitglieder des IASB die Unterscheidung zwischen seltenen Beträgen und seltenem Auftreten verwirrend. Der Stab des FASB erläuterte, dass es seltene Beträge als Schwelle für Angaben wahrnimmt. So sei alles über 10% des Nettoeinkommens für ihn selten, aber sie weigerten sich, mit diesem Konzept generell vorzugehen, da er vermeiden wollte, direkte willkürliche Angabeschwellen vorzugeben. Der Stab des FASB gab außerdem zu, dass er nicht wisse, wie er die konzeptionelle Grundlage für die Angabe selten auftretender Erträge festlegen solle. Dennoch hielt der Stab des FASB fest, dass Nutzer allgemein nicht normale Beträge durch eine Trendanalyse entdecken würden. Des Weiteren gab der Stab des FASB an, dass man noch nicht durchdacht habe, wie ein seltener Betrag zu klassifizieren sei, der aus einer häufigen Transaktion entstehe.

Eine Reihe von Boardmitgliedern war nicht einverstanden damit, häufige Posten als etwas zu beschreiben, 'dass vernünftigerweise erwartet hätte werden können'. Sie waren der Meinung, dass es von der Größe des Unternehmens abhänge, ob etwas erwartet werden könne, und dies sollte der erste Punkt sein, der bei dieser Möglichkeit berücksichtigt werden müsse. Dies läge daran, dass für ein relativ großes Unternehmen, kleinere Klagen und Veräußerungen vermutlich jedes Jahr aufträten, was bei kleineren Unternehmen nicht der Fall sei. Auch fragten diese Boardmitglieder, ob Ereignisse wie Wertminderung - die budgetiert würden, aber oft einmalig seien - als selten oder häufig zu klassifizieren seien. Was Adressaten schlussendlich vermeiden wollten, seien Überraschungen, deshalb waren diese IASB-Mitglieder der Meinung, dass ein Ereignis, das bekannt oder erwartet wäre, nicht als selten klassifiziert werden sollte.

Der Stab des FASB erwähnte auch, dass es in der digitalen Welt nicht mehr so wichtig sei, ob etwas in den Hauptbestandteilen des Abschlusses erwähnt würde oder in den Angaben. Dies läge daran, dass die Daten mit Etiketten versehen würden und Adressaten leicht finden könnten, was sie suchten. Dennoch gab der Stab zu, dass es immer noch einen Unterschied machen könnte, wo die Informationen angegeben würden, wenn man bedenke, dass erste Informationen oft nur die Hauptbestandteile des Abschlusses und wenige Angaben umfassten, währenden der volle Abschluss oft erst später zur Verfügung stände.

In Bezug auf die Möglichkeit 4 und Mindestausweiszeilen hielt der Stab des FASB fest, dass es einen überraschenden Grad von Einheitlichkeit innerhalb der einzelnen Branchen in Bezug darauf gebe, welche Ausweiszeilen nach Art dargestellt werden. Er war der Meinung, dass dies auf branchenspezifische Regulierung zurückzuführen sein könnte. Dennoch hielt der Stab des FASB fest, dass es unwahrscheinlich sei, dass er branchenspezifische Mindestausweiszeilen fordern würde, da sein Schwerpunkt darauf liege, Vorschriften zu finden, die für alle Unternehmen gelten. Der Stab des FASB bestätigte auch, dass seine Vorschläge für Mindestausweiszeilen danach entwickelt worden seien, was am besten für US-GAAP sei, und nicht im Hinblick auf das Zusammenwirken mit Regulierungen. Als Teil des Meinungsaustausches erkannte der Stab des IASB an, dass er weiter untersuchen müsse, wie die die vorgeschlagenen branchenspezifischen Formvorlagen auf Konglomerate anzuwenden wären

Im Hinblick auf Möglichkeit 1 teilte ein IASB-Mitglied die Bedenken des FASB, dass der Ansatz zu konzeptionell sei und dass es schwierig werden würde, ihn in der Praxis anzuwenden. Der Stab des FASB gab auch zu, dass er nicht untersucht hat, ob es irgendwelche Unterschiede in der Praxis beim Ergebnis zwischen einem Aggregationsansatz und einem Disaggregationsansatz in Bezug auf die angegebenen Informationen gibt.

Struktur der Erfolgsberichterstattung

Agendapapier 28B

Analyse des Stabs des FASB

Der FASB ist sich nicht sicher, ob und wenn ja welche Verbesserungen an der Struktur der Erfolgsberichterstattung notwendig sind. Auch in den Rückmeldungen zur Agendakonsultation des FASB waren gemischte Meinungen zum Ausdruck gebracht worden. Die Bandbreite reichte von angeblich notwendigen holistischen Änderungen an der gesamten Erfolgsberichterstattung über fokussierte Änderungen allein bei Gewinnen und Verlusten bis hin zu der Meinung, dass die Ergebnisrechnung überhaupt nicht standardisiert werden sollte.

Diejenigen, die sich dafür aussprechen, eine Art von Definition von operativen Aktivitäten zu haben und den Ausweis einer Erfolgskennzahl für die operative Leistung in der Erfolgsrechnung unterstützen, sind der Meinung, dass dies zu einer Verbesserung des Prozesses durch die Prüfung führen würde, wenn es eine Vorschrift nach US-GAAP wäre. Außerdem wäre so eine Neudarstellung der Vergleichsinformationen notwendig, wenn es eine Änderung in der Zusammensetzung der Erfolgskennzahl gäbe.

Diejenigen, die eine Definition von operativer Tätigkeit oder eine Strukturierung des Betriebsergebnisses nicht unterstützen, haben darauf hingewiesen, dass der FASB in der Vergangenheit bereits verschiedene vergebliche Versuche unternommen hat, die Erfolgsberichterstattung neu zu strukturieren. Ohne eine solide und umfassende konzeptionelle Grundlage für die Neuorganisation des Betriebsergebnisses und eine klare Definition von operativen Tätigkeiten werden jegliche Versuche im Rahmen dieses Projekts vermutlich auf erbitterten Widerstand treffen. Des Weiteren sind die Unterstützer dieser Sichtweise der Meinung, dass vor dem Hintergrund der erheblichen Unterschiede in den einzelnen Branchen es keinen Satz von Ausweiszeilen oder Zwischensummen geben wird, der allen Branchen gerecht wird. Darüber hinaus ist die freiwillige Angabepraxis in Bezug auf Leistungsmessgrößen in den USA recht weit entwickelt, was dazu geführt hat, dass in den einzelnen Industrien eine Ähnlichkeit in Bezug darauf entstanden ist, welche Posten normalerweise aus der Erfolgsberichterstattung ausgeschlossen und welche aufgenommen werden. Außerdem sollte jedes Projekt zur Neustrukturierung des Betriebsergebnisses eine sehr viel tiefere Analyse von übergreifenden Sachverhalten wie bspw. der Frage, wo Änderungen des Buchwerts von Schulden erfasst werden sollten, beinhalten, anstatt einfach alle Volatilitäten im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen. Statt einer Neustrukturierung des Betriebsergebnisses befürworten die Unterstützer dieser Sichtweise die Meinung, dass es wichtiger sei, mehr aufgegliederte Informationen in den Ausweiszeilen des Betriebsergebnisses zu bieten, sodass die Adressaten ihre eigenen Berechnungen durchführen können .

Trotz der oben ausgeführten Bedenken hat der Stab des FASB die folgenden sechs Möglichkeiten für die Struktur der Erfolgsberichterstattung herausgearbeitet:

  1. Definition von "Tätigkeiten" oder "operativen Tätigkeiten", indem definiert wird, was darin enthalten ist, was nicht darin enthalten ist, oder Definition des Ausdrucks je Branche;
  2. Beschreibung (an Stelle von Definition) von operativen Tätigkeiten und Einführung von Parametern für die Bedeutung von Tätigkeiten - die Unternehmensleitung würde dann die Zusammensetzung der Leistungsmessgröße im Rahmen einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode bestimmen;
  3. Vorschrift des Ausweises einer operativen oder einer intermediären Leistungsmessgröße - diese könnte entweder von der Unternehmensleitung definiert werden oder auf der Leistungsmessgröße aufbauen, die vom Unternehmen genutzt wird, um gegenüber internen und externen Parteien über Erfolge zu berichten;
  4. Aufnahme von Leitlinien in jedem Abschnitt der Kodifizierung, ob bestimmte Posten in den Gewinn aus geschäftlicher Tätigkeit aufgenommen oder daraus ausgeschlossen werden sollen;
  5. Definition von operativen Tätigkeiten als Erlöse abzüglich Erstellungskosten und Verwaltungsaufwand (ähnlich dem Ansatz nach koreanischen IFRS) - der Unternehmensleitung wird gestattet, die Zusammensetzung jeder Komponente der Formel zu definieren; oder
  6. Definition gebräuchlicher alternativer Leistungskennzahlen wie bspw. EBIT oder EBITDA - der FASB würde die Zusammensetzung von Zinserträgen, Zinsaufwendungen und Steueraufwendungen definieren.

Im Agendapapier führt der Stab den erwarteten Nutzen und die möglichen Herausforderungen jeder der oben genannten Möglichkeiten auf.

Im Zusammenhang mit dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen des IASB ist der Stab des FASB insbesondere an folgenden Punkten interessiert:

  • Wie wäre eine EBIT-Zwischensumme auf Unternehmen anzuwenden, deren Aktivitäten schwerpunktmäßig auf Finanzinstrumenten liegen (bspw. Banken, Versicherer und Konglomerate)?
  • Wie wird der IASB Schuldenfinanzierung und Finanzierung der Geschäftstätigkeit von Zinsaufwendungen unterschieden?
  • Wenn sich der IASB entscheiden sollte, eine Erfolgskennzahl für die operative Leistung zu fordern, welche Art von Parametern würde der IASB verwenden und wie würde er die Einheitlichkeit dieser Leistungsmessgröße über Unternehmen hinweg sicherstellen?

Erörterung durch den Board

Der Stab des FASB hielt fest, dass Regulierungen höchst wahrscheinlich eine Rolle dabei gespielt hätten, dass Unternehmen eine einheitliche Beschreibung der Zwischensumme des ‘Einkommens aus operativer Tätigkeit' verwendeten und bestimmte Beträge in diese Zwischensumme aufnähmen bzw. aus dieser ausschlössen. Er hielt auch fest, dass der Ausweis des Gewinns aus operativer Tätigkeit nicht notwendigerweise dazu führt, dass weniger alternative Finanzkennzahlen im Jahresbericht ausgewiesen werden - auch wenn außerhalb des Abschlusses, also im Lagebericht.

Während der Diskussion, welche Arten von Leistungskennzahlen zu operativen Leistung in  die Erfolgsrechnung aufgenommen werden sollten, betonte der Stab des FASB, dass es notwendig sei, eine solide konzeptionelle Grundlage für die Maßzahl zu entwickeln, die aufgenommen werden soll, um Einheitlichkeit unter Unternehmen zu gewährleisten und für die Adressaten entscheidungsnützlich zu sein. Der Stab des FASB erkannte an, dass es schwierig werden würde, zu definieren, was operative Tätigkeiten sind; sollte der FASB sich entscheiden, mit diesem Ansatz fortzufahren, würde das ein schwieriges Unterfangen werden. Der FASB-Stab bezweifelte außerdem die Entscheidungsnützlichkeit einer vorgeschriebenen von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahl, wenn man nicht spezifiziere, was darin enthalten oder nicht enthalten sein sollte.

Ein IASB-Mitglied zeigte sich besonders kritisch in Bezug auf die wahrgenommene Komplexität bei der Klassifizierung von Zinsen als auf operative Tätigkeit oder nicht operative Tätigkeit bezogen für Zwecke des Ausweises von EBIT und EBITDA durch Finanzinstitute. Dieses Boardmitglied war der Meinung, dass es eine relativ einfache Beurteilung für Unternehmen sei, zu bestimmen, ob Zinserträge und -aufwendungen Tel ihrer erlösgenerierenden Kernaktivitäten seien, und dass diese Beurteilung sich nicht großartig von anderen Ermessensentscheidungen unterscheide, die die Unternehmen bei der Abschlusserstellung vorzunehmen haben. Der Stab des FASB erkannte diese Zurechtweisung an, aber hielt fest, dass die Herausforderung darin liege, die Wahrnehmung der Beteiligten zu ändern und etablierte Praxis zu überkommen.

Im Hinblick auf Abschnitt 3 des Papiers des Stabs, in dem die Rückmeldungen aus der Agendakonsultation des FASB und die Ergebnisse der FASB-Sitzung vom Februar 2017 zusammengefasst waren, wies der IASB-Vorsitzende auf die polarisierenden Sichtweisen der verschiedenen Interessengruppen hin, aber kein IASB-Mitglied machte dazu weitere Anmerkungen.

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