Versicherungsverträge

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Strategie für die Umsetzungsunterstützung von IFRS 17

Agendapapier 2

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, den Board über die geplante Strategie für die Unterstützung der Umsetzung des demnächst erwarteten Standards IFRS 17 Versicherungsverträge zu unterrichten.

Erster Anlaufpunkt soll die Internetseite des IASB werden, wo alle öffentlich verfügbaren Materialien zur Verfügung stehen werden. Der IASB erwägt derzeit die Entwicklung von Webcasts, Fallstudien, Beispielen und Artikeln. Er geht auch davon aus, dass Kontakte daraus entstehen werden, dass er in Austausch mit denjenigen treten wird, die den neuen Standard umsetzen, sowie mit Gruppen wie beispielsweise den nationalen Standardsetzern.

Beratungsgruppe zum Übergang (Transition Resource Group, TRG)

Der IASB wird eine Übergangsberatungsgruppe einrichten, um Umsetzungsfragen in Bezug auf IFRS 17 zu analysieren und zu diskutieren. Der Prozess soll zwei Ziele erfüllen:

  1. Angebot eines öffentlichen Forums für Anwender, bei dem sie sich mit anderen über die Umsetzung des neuen Standards austauschen können, und
  2. Möglichkeit für den IASB, sich einen Überblick zu verschaffen, ob zusätzliche Materialien wie bspw. Internetseminare oder Fallstudien entwickelt werden müssen. ob Sachverhalte an das IFRS Interpretations Committee verwiesen werden müssen oder ob der IASB selbst tätig werden muss.

Die TRG wird keine verbindlichen Leitlinien veröffentlichen.

Für die Mitgliedschaft in der TRG wird es eine Bewerbungsaufforderung geben, wenn IFRS 17 veröffentlicht wird, was in der zweiten Monatshälfte Mai 2017 erwartet wird. Von potenziellen Mitglieder wird erwartet, dass sie einen positiven Beitrag bei der Erörterung von Umsetzungsfragen leisten können. Der IASB geht davon aus, Bewerbungen von Prüfungsgesellschaften und Erstellern zu erhalten und wird auf eine ausgewogene Balance zwischen Rechtskreisen und Industrien achten. Darüber hinaus soll Aufsichts- und Wertpapiergremien Beobachterstatus eingeräumt werden.

Erörterung durch den Board

Der Stab des IASB informierte den IASB über den aktuellen Stand des Projekts zu Versicherungsverträgen. Der Stab hob die wesentliche Punkte des Agendapapiers hervor und fasste die Unterstützung zusammen, die der IASB Erstellern und Adressaten während der Umsetzung von IFRS 17 anbieten wird. Dazu gehören auch Leitlinien in Bezug auf die Anwendung der Prinzipien.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung von IFRS 17 wird der IASB folgende unterstützende Materialien herausgeben:

  • Auswirkungsanalyse
  • Zusammenfassung der Rückmeldungen
  • Projektzusammenfassung

Darüber hinaus hat der Stab angekündigt, dass er eine neuen Internetseite zu IFRS 17 erstellen will, auf der alle öffentlich verfügbaren Materialien zur Verfügung stehen werden, die der IASB erstellt hat, einschließlich Webcasts, Fallstudien, Beispiele und Artikel. Der IASB beabsichtigt, mit denjenigen zusammenzuarbeiten, die mit der Umsetzung von IFRS 17 befasst sind, sodass er die aufkommenden Sachverhalte verstehen kann, und der Stab wird diese Sachverhalte dem IFRS Interpretations Committee vorlegen, wo dies nötig sein wird. Der Stab und IASB-Mitglieder werden zu diesem Thema auch bei Konferenzen vortragen, und es wird öffentliche Sitzungen der Beratungsgruppe zum Übergang geben. Der Stab hielt fest, dass einige Versicherungen die Entwicklung von IFRS 17 eng verfolgt haben, und entsprechende Projekte aufgelegt haben, während andere mit Erwägungen rund um die neuen Vorschriften des Standards nicht beginnen werden, bis er tatsächlich veröffentlicht wurde.

Der Stab geht davon aus, dass es allgemeine Fragen geben wird, die innerhalb der ersten sechs Monate nach der Veröffentlichung von IFRS 17 gestellt werden werden, aber mit dem Fortschreiten der Zeit werden spezifischere Fragen (bspw. nach der Bilanzierung von unterschiedlichen Produkten in unterschiedlichen Rechtskreisen) aufkommen. Der Stab geht davon aus, dass diese Fragen bis Ende 2018 geklärt werden können. Ab dann müssen sich alle Ersteller darauf konzentrieren, Systeme und Prozesse einzurichten.

Es gab einige Diskussion unter den IASB-Mitgliedern zur Zusammensetzung der Beratungsgruppe zum Übergang. Ein IASB-Mitglied sagte, dass die Mitgliedschaft der Beratungsgruppe den Bedürfnissen und Anforderungen in den verschiedenen Rechtskreisen gerecht werden müsste. Bei der Auswahl sollte berücksichtigt werden, dass bestimmte Rechtskreise mehr Hilfe benötigen würden als andere, daher sollte bei der Besetzung der Beratungsgruppe diesen Rechtskreisen Vorzug gegenüber den Rechtskreisen eingeräumt werden, in denen die Übernahme von IFRS 17 auf weniger Schwierigkeiten treffen wird. Darrel Scott, der vom Vorsitzenden eingeladen wurde, seine Meinung kund zu tun, gab an, dass es wichtig sei, Mitglieder in der Beratungsgruppe zu haben, die Sachverhalte so früh wie möglich erkennen und verstehen und die die Ressourcen haben, diese zu adressieren. Er meinte weiterhin, dass die Mitglieder diejenigen sein sollten, die den Erstellern und Adressaten die meiste Hilfe bieten können, und nicht diejenigen, die die meiste Hilfe benötigten. Er erkannte jedoch an, dass eine gute Mischung wichtig ist.

Ein anderes IASB-Mitglied berichtete von seine Erfahrungen aus der Beratungsgruppe zum Übergang für IFRS 15 und betonte, dass es wichtig sei, eine Erörterung des grundlegenden gemeinsamen Verständnisses zu einem frühen Zeitpunkt der Arbeit der Beratungsgruppe aufzunehmen, um sicherzustellen, dass jeder vom gleichen Ausgangspunkt aus startet. Der Stab antwortete, dass die Diskussionen beginnen können, bevor die Beratungsgruppe ihre Arbeit aufnimmt. Schließlich meinte ein weiteres IASB-Mitglied, dass der Aspekt der Ausgewogenheit der Mitglieder der Beratungsgruppe sich nicht nur auf Rechtskreise, sondern auch auf die Balance zwischen Prüfern und Regulierern beziehen sollte. Der Vorsitzende ging auf diese Anmerkung ein und beendete die Diskussion damit, dass er festhielt, dass es eine große Herausforderung sein würde, die Mitgliedschaft der Beratungsgruppe zwischen den Rechtskreisen auszubalancieren, da so viele unterschiedliche Rechtskreise die IFRS übernommen haben. Er hielt fest, dass in dieser Hinsicht Ermessen auszuüben sei, gleichzeitig müsse aber beachtet werden, dass die Mitgliedschaft eine bestimmte Anzahl nicht überschreite, damit die Beratungsgruppe in der Kürze der Laufzeit des Mandats wirkungsvoll arbeiten könne.

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