IASB-Sitzung — 13. und 14. Dezember 2017

Beginn:

Ende:

Ort: London

IASB (International Accounting Standards Board)

Überblick

Der IASB ist am 13. und 14. Dezember 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Auf der Tagesordnung standen sieben Themen.

Mittwoch, 13. Dezember

Die Sitzung begann mit einer Fortsetzung der Erörterung der primären Abschlussbestandteile. In dieser Sitzung wurden drei Themen behandelt: Zielsetzung und Angabeort einer von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahl, Klassifizierung von Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung sowie erste Überlegungen zu weiteren gezielten Verbesserungen der Kapitalflussrechnung. Der Stab empfahl, dass der Board Folgendes tut:

  • Eruierung, wie außergewöhnliche oder selten auftretende Posten ausgewiesen werden können; und
  • Vorschrift, dass die von der Unternehmensleitung definierte Leistungskennzahl als Zwischensumme in der Darstellung der finanziellen Leistung oder in einer gesonderten Überleitungsrechnung unmittelbar im Anschluss an die Darstellung der finanziellen Leistung auszuweisen ist.

Der Board hat entschieden, dass die von der Unternehmensleitung definierte Leistungskennzahl auf IFRS-Zwischensummen übergeleitet werden muss, es sei denn, sie "passt auf natürliche Weise in die Darstellung der finanziellen Leistung". Der Board erörterte die anderen Fragen ausführlich, einschließlich der Frage, wo eine solche Zahl angegeben werden sollte, traf aber keine weiteren Entscheidungen.

In Bezug auf die Kapitalflussrechnung hat der Board folgenden Empfehlungen zugestimmt:

  • Vorschrift, dass Zinsaufwendungen für Finanzierungstätigkeiten, unabhängig davon, ob sie aktiviert werden, als Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten klassifiziert werden, gezahlte Dividenden als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert werden und erhaltene Zinsen und Dividenden als Cashflows aus Anlagetätigkeit klassifiziert werden; und
  • kein Versuch, die operativen Abschnitte der Kapitalflussrechnung und des Finanzergebnisses anzugleichen.

Allerdings wies er einen Vorschlag zurück, weitere Verbesserungen der Kapitalflussrechnung zu untersuchen, weil es keine verbreiteten Aufforderungen zur Behandlung weiterer Fragen gebe.

Der Board hat begonnen, die Rückmeldungen zu seinem Diskussionspapier zu Angabeprinzipien zu erörtern. Der Board erhielt 108 Stellungnahmen, und der Stab gab einen allgemeinen Überblick über die in den Stellungnahmen zum Ausdruck gebrachten Meinungen. Der Gesamteindruck ist, dass die Stellungnehmenden der Meinung sind, dass es dem Diskussionspapier an Fokussierung und Tiefe mangelt. Besorgnis herrschte auch über mangelnde Kohärenz zwischen den verschiedenen Projekten der Angabeninitiative. Da dies eine Unterrichtseinheit war, wurde der Board nicht aufgefordert, Entscheidungen zu treffen. Einige Boradmitglieder äußerten sich jedoch skeptisch in Bezug auf zielorientierte Angabevorschriften und die Verwendung einer weniger vorschreibenden Sprache.

Donnerstag, 14. Dezember

Der Board hat seine Beratungen über die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten fortgesetzt. Der Board stimmte mit 11:3 für eine weitere Untersuchung des Ansatzes über einen aktualisierten Vorerwerbsspielraum und lehnte mit gleicher Stimmaufteilung ab, die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder einzuführen.

Der Board hat eine vorgeschlagene Projektplanung zur Entwicklung eines Rechnungslegungsmodells für dynamisches Risikomanagement erörtert. Der Stab beabsichtigt, sich auf die Entwicklung der Kernbereiche des Modells zu konzentrieren (Zielprofil, Vermögensprofil, Derivate des dynamischen Risikomanagements, Leistungsbewertung und Recycling), die sie mit externen Adressatengruppen testen werden, bevor sie sich mit Erweiterungen der Konzepte befassen. Der Board hatte keine großen Anmerkungen. Der Stab geht davon aus, das die Diskussion der Kernbereiche des Modells etwas sechs bis acht Sitzungen in Anspruch nehmen wird.

Die Beratungsgruppe für Preisregulierung ist am 26. Oktober 2017 zu einer Sitzung zusammengekommen. Der Stab hat die Rückmeldungen aus dieser Sitzung für den Board zusammengefasst. Die Beratungsgruppe ermutigt den Board, als nächstes Konsultationsdokument einen Entwurf zu erarbeiten. Dieses Papier wurde nicht weiter diskutiert.

Der Board hat sich vier IFRS-Umsetzungsfragen gewidmet:

  • Der Board wurde über die Entscheidung des IFRS Interpretation Committee informiert, ein Projekt zur Klärung der Frage, welche Kosten bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist, zu berücksichtigen sind, auf die Agenda zu nehmen;
  • der Board unterstützte eine Empfehlung, dass der Entwurf, in dem vorgeschlagen wird, die Schwelle für die Befreiung von der retrospektiven Anwendung einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode, die sich aus einer Agendaentscheidung ergibt, zu senken, auch eine Vorschlag enthalten soll, dass die Änderung von IAS 8 prospektiv angewendet wird;
  • der Board stimmte einer Empfehlung des IFRS Interpretation Committee zu, IFRS 1 für Tochterunternehmen zu ändern, die IFRS später als ihre Muttergesellschaft unternehmen, um zusätzliche Erleichterung bei der Bewertung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen zu gewähren; und
  • der Board erörterte eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen von IAS 16 in Bezug auf die Bilanzierung von Einkünften vor der beabsichtigten Nutzung — viele Stellungnehmende waren mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden, da sie als ineffektiv, kostspielig und mit erheblichem Ermessensaufwand belastet eingeschätzt werden.

Die Sitzung schloss mit einer Fortsetzung der Diskussionen des Boards über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle. Er stimmte der Empfehlung zu, dass das Projekt Geschäftsvorfälle in seinen Anwendungsbereich mit einbezieht, denen ein externer Erwerb vorausgeht und/oder denen ein externer Verkauf eines oder mehrerer der sich zusammenschließenden Unternehmen und Geschäftsbetriebe folgt, sowie Geschäftsvorfälle, die von einem zukünftigen Verkauf wie bspw. einem Börsengang abhängig sind. Der Board war außerdem der Meinung, dass nur eine Methode verwendet werden sollte, um Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zu bilanzieren, und dass es keine Wahlmöglichkeit geben sollte.

 

Tagesordnung für die Sitzung

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Nachmittagssitzung (13:45h–17:00h)

  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Zielsetzung und Angabeort einer von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahl
    • Klassifizierung von Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung
    • Einheitlicher Ausgangspunkt für die indirekte Überleitung von Cashflows und mögliche Angleichung des Abschnitts zu betrieblicher Tätigkeit zwischen der Kapitalflussrechnung und der Darstellung der finanziellen Leistung
  • Angabeninitiative (Unterrichtseinheit)
    • Angabeprinzipien — Vorläufiger Überblick über die Stellungnahmen

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Vormittagssitzung (10:15h–12:45h)

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Verbesserung der Wirksamkeit des Werthaltigkeitsprüfungsmodells in IAS 36
    • Mögliche Wege für die Verbesserung der Anwendung von IAS 36
    • Mögliche Vereinfachungen des Werthaltigkeitsprüfungsmodells in IAS 36
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Zusammenfassung der Informationen der Beratungsgruppe für Preisregulierung

Nachmittagssitzung (13:30h–17:30h)

  • Dynamisches Risikomanagement
    • Vorgeschlagener Projektplan
  • IFRS-Umsetzungssachverhalte
    • IFRIC Update
    • Kosten, die bei der Frage berücksichtigt werden, ob ein Vertrag belastend ist (IAS 37)
    • Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (IAS 8)
    • Mögliche eng umrissene Standardänderung (IFRS 1)
    • Einkünfte vor der beabsichtigten Nutzung (IAS 16)
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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