Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13
Einhaltung des Konsultationsprozesses während Phase 1 der Überprüfung
Bei seiner Sitzung im Januar 2017 hat der Board vorläufig entschieden, Phase 2 der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 einzuleiten. Dazu gehört auch die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung in Bezug auf die vier Kernthemen, die während Phase 1 identifiziert wurden.
Der Stab wird dem Board den Entwurf einer Bitte um Informationsübermittlung im März vorstellen und strebt an, diese im Mai 2017 zu veröffentlichen.
Empfehlung des Stabs
Der Stab empfiehlt eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen für die Bitte um Informationsübermittlung.
Erörterung durch den Board
Der Board nahm die Empfehlung des Stabs ohne weitere Diskussion einstimmig an.