Symmetrische Vorfälligkeitsentschädigungen

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Konsultationsprozess

Agendapapier 3

Hintergrund

Bei seiner Sitzung im Januar 2017 hat der Board vorläufig entschieden, eine begrenzte Änderung an IFRS 9 vorzuschlagen, dass Instrumente mit symmetrischen Vorfälligkeitsentschädigungen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis qualifizieren, obwohl sie das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" nicht erfüllen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Da die vorgeschlagenen Änderungen sehr eng umrissen sein werden und da die Zeit bis zum angestrebten Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2018 sehr knapp ist (damit die endgültigen Änderungen gemeinsam mit IFRS 9 anzuwenden sind, um zu vermeiden, dass Ersteller zunächst diese Instrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bemessen haben, nur um kurz darauf, wenn die Änderungen in Kraft treten, wieder zu fortgeführten Anschaffungskosten zurückzukehren), hat der Stab den Sachverhalt dem Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) vorgelegt und von diesem die Erlaubnis bekommen, die Kommentierungsfrist von den üblichen 120 Tagen auf 30 Tage zu verkürzen.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfiehlt eine Kommentierungsfrist von 30 Tagen für die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 und bittet den Board außerdem, mit dem Abstimmungsprozess beginnen zu dürfen.

Erörterung durch den Board

Es fand nur eine geringfügige Diskussion statt und der Board nahm die Empfehlungen des Stabs einstimmig an. Der Stab geht davon aus, dass der Entwurf Ende April veröffentlicht wird und strebt an, die Arbeiten an den Änderungen im Oktober zu finalisieren.

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