Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13

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Überblick über die geplanten Erörterungen

Agendapapier 7, Agendapapier 7A, Agendapapier 7B, Agendapapier 7C, Anhang zu Agendapapier 7C, Agendapapier 7D, Agendapapier 7E

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, dem Board Hintergrundinformationen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 (Papiere 7A und 7B), Rückmeldungen aus ersten Befragungen (Papier 7C), Ergebnisse einer Literaturanalyse zum Umfang (Papier 7D) und die geplanten nächsten Schritte (Papier 7E) zur Kenntnis zu bringen.

Die Rückmeldungen aus den ersten Befragungen haben ergeben, dass IFRS 13 allgemein gut funktioniert. Allerdings wurden folgende Punkte hervorgehoben:

  1. Unwirksame Angaben: Die meisten Angaben bewirken, dass eine große Anzahl von Posten aggregiert anzugeben sind, was die Entscheidungsnützlichkeit der zur Verfügung gestellten Informationen verringert. Außerdem werden viele Angaben als leere Phrasen geleistet und ermangeln unternehmensspezifische Werte.
  2. Wie sind börsennotierte Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten? Sollte dies einfach P*Q ohne jegliche Anpassungen sein? (Dies ähnelt den Rückmeldungen die zum Entwurf zum Bilanzierungsobjekt vom September 2014 eingegangen sind.)
  3. Wann werden Märkte als 'aktiv' betrachtet? Wie wird festgestellt, ob nicht beobachtbare Inputfaktoren 'signifikant' sind? Wie wird der beizulegende Zeitwert eines nicht finanziellen Vermögenswerts innerhalb einer Gruppe von Vermögenswerten bestimmt, wenn die Gruppe einen oder mehrere Vermögenswerte enthält, deren höchster und bester Nutzen nicht ihrer gegenwärtigen Nutzung entspricht?
  4. Es gibt Schwierigkeiten bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, wenn Märkte nicht aktiv oder inexistent sind (bspw. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von biologischen Vermögenswerten oder nicht börsennotierten Eigenkapitaltiteln).

Bei Veröffentlichung waren IFRS 13 und das FASB-Äquivalent Thema 820 im Wesentlichen konvergiert, und nachfolgende Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Grad der Konvergenz gehabt. Des Weiteren hält der Stab fest, dass die Überprüfung nach der Einführung von Thema 820 (abgeschlossen im März 2014) ergeben hat, dass der Standard seiner Zielsetzung gerecht wird und keine unbeabsichtigten Auswirkungen hat. Allerdings stellten die umfangreichen geforderten Angaben einen wesentlichen Bedenkenpunkt der Befragten dar.

Der Stab hat bei der Literaturanalyse zum Umfang keine wesentlichen Probleme erkannt.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, dass der Board mit der Überprüfung nach der Einführung fortfährt und eine Bitte um Rückmeldungen zu den ersten drei oben genannten Punkten herausgibt. Der Stab empfahl, Punkt vier nicht mit aufzunehmen, da er der Meinung war, dass dieser außerhalb des Umfangs der Überprüfung nach der Einführung liegt.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs zu. In Bezug auf den vierten Punkt soll in der Bitte um Informationsübermittlung gefragt werden, ob Bedarf an Lehrmaterialien dazu besteht, wie der beizulegende Zeitwert von biologischen Vermögenswerten und nicht börsennotierten Eigenkapitaltiteln zu bestimmen ist. Der Board wählte diesen Ansatz (im Gegensatz zu einer Ignorierung des Themas), da er der Meinung war, dass dies zu einer direkteren und fokussierteren Kommentierung des Themas führen würde, denn in den Stellungnahmen würde dieses Thema eh angesprochen werden, auch wenn es nicht Teil der Bitte um Informationsübermittlung sein würde.

Die Erörterungen während der Sitzung waren eher zusammenhanglos. Die meiste Zeit wurde darauf verwendet, dass Boardmitglieder berichteten, was sie in ihren Rechtskreisen von Anwendern gehört hätten. Diese Ansichten stimmten mit dem überein, was in den Papieren des Stabs festgehalten worden war. Zu keinem der erhobenen Punkte gab es irgendeine fokussierte Diskussion. Der Stab wurde gebeten, zu eruieren, warum das Thema der Buchungseinheit bzw. der Frage von P*Q bei börsennotierten Instrumenten (Sachverhalt 2) nicht beim FASB und dessen Überprüfung nach der Einführung von Thema 820 aufgetreten sei. Des Weiteren wurde er gebeten, die entsprechenden Fragen in der Bitte um Informationsübermittlung auf den Anmerkungen des Entwurfs von 2014 aufzusetzen, damit dieses Thema nicht wieder von Grund auf erörtert werden würde.

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