Versicherungsverträge

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Überblick

Agendapapier 2, Agendapapier 2A, Agendapapier 2B

Der Board hat Rückmeldungen von Anlegern und Analysten zum neuen Standard zur Versicherungsbilanzierung erörtert, die bei 35 Diskussionen eingegangen sind, die seit der Veröffentlichung von IFRS 17 abgehalten wurden (Agendapapier 2A). Für diese Zusammenkünfte wurde eine Präsentation verwendet, in der Beispiele vorgestellt werden, wie die Darstellung der finanziellen Leistung und der finanziellen Lage sowie die Angaben zu Schulden aus Versicherungsverträgen sich ändern, um die Diskussion zu erleichtern (Papier 2B).

Der Stab berichtete, dass die allgemeinen Rückmeldungen positiv sind und die größere Transparenz und Vergleichbarkeit begrüßen. Die Anleger hatten gezielten Fragen dazu, wie sich die Darstellung von Lebens- und Nichtlebensversicherungen ändern würden. Außerdem gab es Fragen zu Kapitalsolvenzvorschriften und der Möglichkeit, Dividenden auszuschütten.

Insgesamt wussten nach Aussage des Stabs die Anleger zu schätzen, dass die Erlöse der Zurverfügungstellung von Leistungen folgen würden und nicht Kapitalflüssen und dass Einlagekomponenten ausgeschlossen würden. Der zeitliche Anfall von Erlösen würde nicht davon abhängen, ob es sich um eine Lebens- oder Nichtlebensversicherung handelt. Es gibt Unterstützung dafür, dass belastende Verträge direkt erfasst werden, für Tag-1-Profite allerdings nicht. Es gibt auch Unterstützung für den separaten Ausweis Versicherungsdiesntleistungsergebnissen und von Versicherungsfinanzierungsaufwendungen und -erträgen. Außerdem wird unterstützt, dass die Abzinsungssätze die Eigenschaften der ausgegeben Verträge widerspiegeln und nicht die Vermögenswertzuweisung des Emittenten.

Es gibt Bedenken hinsichtlich der unternehmensspezifischen Ermessensentscheidungen (Abzinsungssatz, Risikoanpassung, vertragliche Dienstleistungsmarge) und den optionalen Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Darstellung von Versicherungsfinanzierungsaufwendungen und -erträgen und der Übergangsmethode, wenn sie nicht vollständig rückwirkend ist. Die optionalen Wahlmöglichkeiten werden als vergleichbarkeitsreduzierend angesehen, und prinzipienbasierte Ansätze können zu verschiedenen Interpretationen führen. In diesem Zusammenhang werden Angaben als Minderung der möglichen negativen Auswirkungen begrüßt.

Anleger und Analysten betonten die Notwendigkeit, den Grad der geforderten Detaillierung und den Grad der Aggregierung, der bei Angaben angelegt wird, zu bedenken. Es besteht die Notwendigkeit, umfassende Angaben zu den Änderungen in den Versicherungsschulden zu leisten. Des Weiteren gibt es die Notwendigkeit, umfassende Angaben dazu zu leisten, wie bedeutende Ermessensentscheidungen gefällt werden und welche Änderungen an diesen Entscheidungen vorgenommen werden einschließlich des Konfidenzniveaus für Risikoanpassungen für nichtfinanzielle Risiken.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder begrüßten den Bericht. Stephen Cooper, sagte in seiner letzten Sitzung als IASB-Mitglied, dass er in seiner gesamten Zeit beim IASB noch nie solche Bereitschaft bei den Anlegern gesehen, drei Jahre vor Inkrafttretens des Standards mit dem Board zusammenzuarbeiten, und er zeigt sich beeindruckt vom Engagement von allen Seiten.

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