Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Bilanzierungsannahmen
Streichung des Beispiels 3 der Umsetzungsleitlinien
Hintergrund und Analyse des Stabs
Der Stab erarbeitet derzeit den Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 8, mit denen die Unterscheidung zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Bilanzierungsannahmen klargestellt werden soll. Bei der Überprüfung von IAS 8 hat der Stab erkannt, dass Beispiel 3 der Umsetzungsleitlinien nicht nützlich für die Erläuterung ist, wie zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Bilanzierungsannahmen unterschieden werden sollte.
Der Zweck von Beispiel 3 der Umsetzungsleitlinien liegt darin, die prospektive Anwendung einer Änderung in einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode zu illustrieren, wenn eine rückwirkende Anwendung nicht praktikabel ist. In dem Beispiel heißt es, dass die umfassendere Anwendung eines Komponentenansatzes für Abschreibungszwecke eine Änderung einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode darstellt.
Der Stab ist der Meinung, dass sich aus dieser Aussage verschiedene Fragen ergeben, so auch die folgenden:
- War die Tatsache, dass man den Komponentenansatz in früheren Jahren nicht umfassender angewendet hat, ein Bilanzierungsfehler?
- Hat das Unternehmen in früheren Jahren sachgerechterweise geschlossen, dass die weniger umfassende Anwendung des Komponentenansatzes nicht wesentlich sei?
Der Stab ist der Meinung, dass in diesem Beispiel die Unterscheidung zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bilanzierungsannahmen und Fehlern sowie die Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips nicht vollständig adressiert werden. Der Stab hat erwogen, das Beispiel neu zu schreiben, diesen Gedanken aber verworfen, weil wenig Nutzen daraus zu ziehen wäre.
Empfehlung des Stabs
Der Stab empfahl, dass der Board im Entwurf vorschlägt, das Beispiel 3 in den Umsetzungsleitlinien von IAS 8 zu streichen.
Erörterung durch den Board
Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs ohne weitere Erörterung zu.