Rahmenkonzept — Restant: Grenzen der Berichtseinheit

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Agendapapier 10

Hintergrund

Bei seiner Sitzung im September 2016 hat der Board vorläufig entschieden, die Konzepte im Zusammenhang mit den Grenzen einer Berichtseinheit zu bestätigen, die im Rahmenkonzeptentwurf vorgeschlagen worden waren. Der Board wies den Stab auch an, bei der endgültigen Formulierung klarzustellen, wie mit den vorgeschlagenen Konzepten genügend Beschränkungen geschafft werden können, was eine Berichtseinheit darstellt, wenn die Berichtseinheit nicht rechtlich selbständig ist. Dies galt den Bedenken vieler Stellungnehmenden, dass das vorgeschlagene Konzept dazu führen kann, dass Abschlüsse für einen unvollständigen Satz wirtschaftlicher Aktivitäten dieser Unternehmen erstellt werden könnten.

Analyse und Empfehlung des Stabs

Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass die genaue Darstellung der Auswirkungen der Anwendung der qualitativen Merkmale von Relevanz und getreuer Darstellung dabei helfen würde, Bedenken im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von unvollständigen und irreführenden Informationen über eine Berichtseinheit, die nicht rechtlich selbständig ist, adressieren könnte, ohne dass in diesem Hinblick übermäßige Details anzugeben wären.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte allgemein zu, Relevanz und getreue Darstellung dafür zu nutzen, um die Grenzen einer Berichtseinheit zu bestimmen. Einige Boardmitglieder hegten jedoch Bedenken, dass die Vorschläge des Stabs weiterhin nicht die Vollständigkeit der Finanzinformationen sicherstellen würden.

Relevanz, getreue Darstellung und die Grenzen eines vollständigen Satzes von Finanzinformationen sind alles relative Konzepte. Die Grenzen ändern sich in Abhängigkeit davon, wer die Adressaten sind, was deren Informationsbedürfnisse sind, zu welchem Zweck sie die Finanzinformationen nutzen, welche Entscheidungen sie auf der Grundlage dieser Informationen treffen und welche Risikoneigung sie haben. Unternehmen können immer argumentieren, dass ein bestimmter Satz von Finanzinformationen relevante Informationen bietet und die wirtschaftlichen Aktivitäten getreu abbildet, die man abzubilden vorgibt. So könnten also die vom Stab vorgegebenen Kriterien immer erfüllt werden, und dennoch bekämen die Adressaten kein vollständiges Bild ihrer potentiellen Risikoaussetzung. So könnten bspw. Finanzinformationen über nur die profitablen Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens relevante Informationen für potentielle Geldgeber darstellen, aber wenn der Geldgeber sowohl den profitablen als auch den verlustmachenden Tätigkeiten eines Unternehmens ausgesetzt ist, dann wären Informationen relevanter, die diese beiden Arten von Tätigkeiten widerspiegeln, und sie würden auch die volle Risikoaussetzung des Geldgebers getreuer darstellen.

Der Board schlug vor, die Grenzen einer Berichtseinheit dadurch festzulegen, dass erst identifiziert wird, wer die Adressaten des Abschlusses sind und was ihre Informationsbedürfnisse sind. Die Unternehmensleitung sollte dann beurteilen, welche Informationen für diese Adressaten relevant sind, die ihnen gleichzeitig ein ganzheitliches Bild und daher eine getreue Darstellung der potentiellen Risikoaussetzung bieten würden.

Zugehörige Themen

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