Dynamisches Risikomanagement

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Agendapapier 4

Hintergrund

Bei diesem Sitzungsabschnitt handelte es sich um eine Unterrichtseinheit.

Der Board erörterte ein Agendapapier, das auf den Konzepten des grundlegenden dynamischen Risikomanagements aufbaut wie bei der IASB-Sitzung im Mai 2017 erörtert. Dazu gehören die Konzepte der Nettozinsmarge, des Vermögenswertprofils, des Neubepreisungsprofils der Zielnettozinsmarge und die Frage, wie Derivate genutzt werden können, um jedes Vermögenswertprofil an das Zielprofil angepasst werden kann.

In diesem Papier bot der Stab eine allgemeine Erläuterung des dynamischen Aspekts des Risikomanagements. Wann immer sich die Zusammensetzung des dynamischen Risikomanagementportfolios ändert, müsste die Unternehmensleitung entsprechende Änderungen am Derivateportfolio vornehmen, um das Zielnettozinsmargenprofil zu erhalten. Da sich die Zusammensetzung des dynamischen Risikomanagementportfolio häufig ändert aufgrund von (1) Fälligkeit von Vermögenswerten (wie in Agendapapier 4 für die Boardsitzung im Mai erörtert), (2) Vermögenszuwachs, (3) dem Lauf der Zeit und (4) Vermögenswertvorauszahlungen (wird bei einer künftigen Sitzung erörtert), müsste die Unternehmensleitung permanent auf diese Änderungen reagieren und beurteilen, ob zusätzliche abmindernde Maßnahmen notwendig sind. Dies ist, kurz gefasst, der dynamische Aspekt von Risikomanagement.

Beispiele

Der Stab nannte zwei Beispiele, um zu erläutern, wie das dynamische Risikomanagement auf Änderungen im Portfolio reagieren würde, das sich aus Vermögenszuwachs ergibt, der seinerseits wieder auf einer Zunahme in Kerneinlagen oder eine Verlängerung von Laufzeiten beruht. In den Beispielen wurden die Schritte erläutert, die die Unternehmensleitung unternehmen würde, um auf solche Änderungen zu reagieren:

  1. Aktualisierung der Zusammensetzung des Vermögenswertprofils und der Eingaben in das Zielprofil (also Quantifizierung des neuen Zielprofils);
  2. Vergleich des Vermögenswertprofils mit dem Zielprofil;
  3. Identifizierung der abmindernden Maßnahmen, um das Vermögenswertprofil an das Zielprofil anzupassen (also Identifizierung, welche Derivate benötigt werden – Laufzeit, Nominalbetrag, fester oder variabler Zinssatz für Zahlungen und Forderungen etc.);
  4. Beurteilung, ob solche Derivate bereits vorhanden sind:
    • a) wenn ja sind keine weiteren Maßnahmen nötig;
    • b) wenn nein sind abmindernde Maßnahmen zu ergreifen (also Erwerb anderer Derivate).

In einem anderen Beispiel wies der Stab auf die Notwendigkeit hin, dass die Unternehmensleitung das Zielprofil genügend spezifisch definieren muss, um dem Lauf der Zeit Rechnung zu tragen. Aus dem Blickwinkel der Kommunikation (und für Finanzberichterstattungszwecke) gilt, dass je stärker spezifisch definiert das Zielprofilist, desto einfacher ist es, die Begründung hinter den abmindernden Maßnahmen, die ergriffen werden, und ihre Auswirkungen auf die Nettozinsmarge zu verstehen.

Erörterung durch den Board

Der Stab erläuterte die Beispiele und sprach über manche der gemachten Erfahrungen. Wie im Agendapapier erläutert würden die ständigen Änderungen im dynamischen Risikomanagementportfolio Auswirkungen darauf haben, wie ein Unternehmen seine Sicherungsbeziehungen designiert, dedesigniert und dokumentiert. Bei Sicherungsbeziehungen zum beizulegenden Zeitwert wäre auch die Amortisierung der Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts betroffen, die in das Grundgeschäft aufgenommen wären.

Der Stab hielt auch fest, dass Unternehmen ihre Zielprofile nicht häufig anpassen, obwohl ihre entsprechenden Abteilungen verschiedene Freiheitsgrade der Anpassung des Zielprofils innerhalb einer gewissen Bandbreite haben können. Diese Bandbreite wird normalerweise von einem Risikoausschuss recht eng gesetzt, sodass das Unternehmen auf Marktereignisse reagieren kann, ohne in Spekulieren zu verfallen. Änderungen des Zielprofils werden von den Unternehmen und dem Regulierer sehr ernst genommen, bisweilen sind Genehmigungen des Regulierers erforderlich. Normalerweise müssen Änderungen gerechtfertigt und dokumentiert werden. Die Wirksamkeit einer Änderung des Zielprofils wird auch überwacht. Es werden also die tatsächlichen Risikoaussetzungen gegen das neue und das alte Profil bewertet, und Abweichungen müssen erläutert werden.

Zugehörige Themen

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