Dynamisches Risikomanagement

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Historie und vorgeschlagener Ansatz

Agendapapier 4

Hintergrund

Dies war eine Unterrichtseinheit. Zum einen wurde dem Board die Historie des Projekts vorgestellt, zum anderen hat der Stab erläutert, welchen Ansatz er bei der Entwicklung des Modells für das dynamische Risikomanagement gewählt hat.

Dynamisches Risikomanagement bezieht sich auf eine Situation, in der sich die Risikoposition, die abgesichert wird, häufig ändert. Im April 2014 hat der IASB ein Diskussionspapier Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging veröffentlicht. Insgesamt wurde in den Stellungnahmen zugestimmt, dass im Diskussionspapier alle kritischen Elemente von dynamischen Risikomanagement einfangen wurden. Allerdings lehnten die Stellungnehmenden vorgeschlagenen Lösungen ab, vor allem aus dem Grund, dass die Neubewertung des Restrisikos nicht notwendigerweise dynamisches Risikomanagement widerspiegelt und zu Schwankungen im Betriebsergebnis führt. Außerdem würden einige der Vorschläge möglicherweise im Widerspruch zum Rahmenkonzept stehen.

Der Stab beabsichtigt, das Modell für dynamisches Risikomanagement in folgenden Stufen zu entwickeln:

  1. Entwicklung einer grundlegenden Kenntnis dessen, was dynamisches Risikomanagement ausmacht einschließlich eines Verständnisses dessen, wie Maßnahmen des dynamischen Risikomanagements gegenwärtig im Abschluss widergespiegelt werden.
  2. Entwicklung von Leitprinzipien für die Bilanzierung von dynamischem Risikomanagement. Dies schließt ein Verständnis dessen ein, was die Bedürfnisse der Adressaten sind und ob das vorgeschlagene Modell Risikomanagement getreu abbilden würde. Auch die Umsetzungskosten würden berücksichtigt.
  3. Beurteilung der Vor- und Nachteile jedes vorgeschlagenen Modells und Auswahl des vorgezogenen Ansatzes für die weitere Entwicklung und Erörterung.

Der Stab beabsichtigt, diese drei Stufen bis Oktober 2017 abzuschließen, bevor das bevorzugte Modell weiter entwickelt wird.

Erörterung durch den Board

Der Board bestätigte die folgenden Punkte wie zuvor bereits erörtert:

  • Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 wird aufrechterhalten, bis das Projekt zu dynamischem Risikomanagement abgeschlossen ist.
  • Der Board wird sich darauf konzentrieren, ein Bilanzierungsmodell für Risiken aus Nettozinssätzen zu entwickeln und wird dann in Erwägung ziehen, dieses Modell auf andere Sektoren auszudehnen, die ebenfalls dynamischen Risiken unterliegen wie bspw. der Energie- und der Warensektor.
  • Der Board wird die Rückmeldungen zum Diskussionspapier berücksichtigen, wenn er den Portfolioneubewertungsansatz modifiziert, was zu einem neuen Modell führen kann, wenn man die Nachteile bedenkt, die von den Stellungnehmenden angeführt wurden. Das bedeutet aber auch, dass der Board bei der Entwicklung eines vorgeschlagenen Modells nicht noch einmal ganz von vorne anfangen wird.

Der Board brachte außerdem die folgenden Punkte vor:

  • Wie lautet die Zielsetzung dieses Projekts? Was ist der Umfang dessen, was der Board zu lösen versucht? Gibt es eine Lücke in den IFRS 9-Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, und welche wäre das? Dies erfordert ein Verständnis dessen, Unternehmen nach IFRS 9 gestattet ist und was nach der überarbeiteten Fassung von IFRS 7 Unternehmen vorgeschrieben ist, in Bezug auf die Risikosteuerung anzugeben. Um mit einem vollständigen Bild beginnen zu können, wenn das vorgeschlagene dynamische Risikomanagementmodell entwickelt wird, bat der Board den Stab die detaillierten Erörterungen zum Fortbestand der Vorschriften von IAS 39 und den verwandten Proxy-Hedging-Aspekt noch einmal zu prüfen, den der Board für im Einklang stehend mit IFRS 9 hält. In diesen Erörterungen sind eine Menge Informationen dazu enthalten, was Unternehmen nach IFRS 9 zu tun gestattet ist. Der Board bat den Stab auch, noch einmal die Zielsetzung des Boards hinter den Vorschriften in IFRS 7 und IFRS 9 zu prüfen. All diese Sachverhalte lassen sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht an gegenwärtigen Abschlüssen sehen. Das liegt nicht nur daran, dass IFRS 9 und der überarbeitete IFRS 7 noch nicht in Kraft getreten sind, sondern auch daran, dass Unternehmen weiterhin die Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen aus IAS 39 weiter anwenden dürfen. Ein Boardmitglied erwähnte, dass Brasilien in Betracht zieht, die Fortsetzung der Anwendung von IAS 39 zu verbieten, weil man der Meinung ist, dass die Vorschriften in IFRS 9 alleine ausreichend sind.
  • Das Projekt kann möglicherweise in zwei Teile aufgespalten werden: Ein Teil gälte Zinsrisiken, die sich auf Kernsichteinlagen beziehen (was im Wesentlichen Finanzinstitute betrifft), und ein Teil gälte dynamischen offenen Portfolien (was auch Energieunternehmen betreffen würde).
  • Es soll mit dem Team vom Projekt zu primären Abschlussbestandteilen zusammengearbeitet werden, um zu sehen, ob und wie der Ausweis von alternativen Leistungskennzahlen einige der Bedürfnisse der Adressaten in Bezug auf Informationen erfüllen kann, die das Risikoprofil eines Unternehmens betreffen sowie die Fragen, wie das Unternehmen dieses Risiko steuert und ob das gut gelingt.
  • Hat das derzeitige Niedrigzinsumfeld Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Angaben zu Risikoaussetzungen, und wenn ja: welche?
  • Wie wird das Modell Adressaten dabei helfen, zu verstehen, wie eine Bank ihre Nettozinsmarge über einen Zeitraum hinweg stabilisiert? Einfach gefragt, wie steuert eine Bank die Variabilität der Nettozinsmarge zwischen festverzinslichen Sichteinlagen und den Vermögenswerten mit variablem Zinssatz, die durch diese Einlagen finanziert werden?
  • Soll die Anwendung des dynamischen Risikomanagementmodells freiwillig oder verpflichtend sein? Die eingegangenen Rückmeldungen haben gezeigt, dass die Ersteller eine freiwillige Anwendung auf Unterportfoliobasis vorziehen. Ein Boardmitglied sprach sich jedoch für verpflichtende Anwendung aus, da der Board ein spezialisiertes Modell entwickelt, um ein ganz bestimmtes Risiko zu adressieren. Dieses Boardmitglied war auch der Meinung, dass die verpflichtende Anwendung mehr Beteiligung von den relevanten Interessengruppen hervorrufen würde.

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