Dynamisches Risikomanagement

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Agendapapier 4

Hintergrund

Dies war eine Unterrichtseinheit.

Die Sitzungsunterlage war einer Erörterung der Stabilisierung der Nettozinsmarge gewidmet, was von den Banken als Zielsetzung des dynamischen Risikomanagements beschrieben wird.

Der Stab beschrieb die Steuerung der Nettozinsmarge wie folgt:

  1. Die Nettozinsmarge ist als der Ertrag aus Krediten abzüglich der Kosten für deren Finanzierung definiert (Finanzierung umfasst Laufzeitfinanzierung und Einlagen; Schwerpunkt dieses Papiers sind Kredite die aus Einlagen finanziert werden).
  2. Ewig laufende Vermögenswerte mit festem Zinssatz existieren nicht. Das bedeutet das Kredite fällig werden und durch neue Kredite ersetzt werden, die anhand des Zinsumfeldes bepreist werden werden, das zum Zeitpunkt der Gewährung besteht.
  3. Im Gegensatz dazu existieren Portfolien ewig laufender, keine Zinsen bringender Einlagen.
  4. Vor diesem Hintergrund wird die Nettozinsmarge für einlagenfinanzierte Portfolien von Krediterträgen dominiert (das die Kosten für die Einlagen null betragen).
  5. Daher ist es möglich, Schwankungen in der Nettozinsmarge zu steuern, indem man das Vermögenswertprofil steuert.
  6. Als Teil dieser Steuerung muss ein Unternehmen entscheiden, wie und wann es eine Neubepreisung der der Nettozinsmarge will, oder - anders ausgedrückt - was ist das Zielprofil der Nettozinsmarge?
  7. Da jedoch Banken ihre Kunden nicht zwingen können, bestimmte Kredite zu wählen, die in vollständigem Einklang mit dem Zielprofil stehen, sind abmindernde Maßnahmen notwendig, um das Vermögenswertprofil mit dem Zielprofil übereinzubringen - bspw. durch Derivate.
  8. Um zu eruieren, welche abmindernden Maßnahmen notwendig sind, muss das Zielprofil quantifiziert werden. Die Modellierung der Einlagen ist die Quantifizierung des Zielprofils.

Beispiele

In dem Agendapapier wurden verschiedene einfache und dennoch wirksame Beispiele aufgeführt, um Folgendes zu illustrieren:

  • Welche Maßnahmen würde ein Risikomanager wählen, um die Nettozinsmarge zu steuern und warum?
  • Wie werden Derivate eingesetzt, um ein Vermögenswertprofil an das Zielprofil anzupassen?
  • Wie wird die Einlagenmodellierung genutzt, um das Zielprofil zu quantifizieren?

Die Beispiele zeigen, dass bei Fälligwerden von Krediten es für die Unternehmensleitung unerheblich ist, welche Art von Kredit gewährt wird (variabler oder fester Zinssatz, Länge der Laufzeit). Dies liegt daran, dass die Unternehmensleitung flexibel auf Kundenaktivitäten reagieren kann - bspw. durch die Verwendung von Derivaten. Die Beispiele zeigen außerdem, dass unabhängig davon, ob das Unternehmen das Vermögenswertprofil und das Zielprofil aneinander angepasst hat oder ob es die Einlagen abgesichert hat, die Maßnahmen, die die Unternehmensleitung ergreift, um die Nettozinsmarge und das sich ergebende Nettozinsmargenprofil zu steuern, identisch sind.

In dem Papier wurde auch gezeigt, wie eine Überleitung der Nettozinsmarge, bei der die tatsächliche Nettozinsmarge mit der erwarteten Nettozinsmarge verglichen wird, Fehler oder mangelnde Wirksamkeit im dynamischen Risikomanagementprozess aufdecken kann.

Erwägungen im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung

Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Maßnahme des dynamischen Risikomanagements könnten die folgenden Fragen als relevant für Finanzberichterstattungszwecke angesehen werden:

  1. Welches Zielprofil hat das Unternehmen gewählt und warum?
  2. Wie erfolgreich ist das Unternehmen dabei, dieses Zielprofil zu erreichen?
  3. Welche Faktoren werden berücksichtigt, wenn bestimmt wird, welche Einlagen Kerneinlagen sind? - Können Fehler in den Annahmen zu einem Liquiditätsrisiko führen? Was ist der Verlustbetrag, der sich aus Fehlern in den Annahmen ergeben kann?

Nächste Schritte

Der Stab beabsichtigt, bei einer künftigen Sitzung Vorauszahlungsrisiken und welche Auswirkungen der dynamische Charakter von Portfolien auf das Zielprofil haben kann zu erörtern. Damit wird die Erörterung der Frage ‘Was soll dynamisches Risikomanagement bezwecken’ abgeschlossen. Danach will der Stab folgende Themen erörtern: (1) wie wird dynamisches Risikomanagement derzeit im Abschluss abgebildet und (2) und wie ist das vorgeschlagene Bilanzierungsmodell einzuordnen. Dies soll im zweiten und dritten Quartal 2017 erfolgen.

Erörterung durch den Board

In Bezug auf Beispiel 1A des Agendapapiers sagte ein Boardmitglied, dass es dies nicht als Modellierung eines Schuldprofils oder als Absicherung von Schulden sehen könne. Vielmehr war dieses Boardmitglied der Meinung, dass die Modellierung von Einlagen sich auf die Identifizierung bezieht, was Kerneinlagen seien und was nicht. Absicherung von Schulden sei hier die falsche Bezeichnung, da keine Risiken aus den Einlagen entstünden, zumindest sobald sie als Kerneinlagen identifiziert worden seien (dies soll bei einer künftigen Sitzung weiter erörtert werden). Allgemeiner gesprochen konnten dieses Boardmitglied und die stellvertretende Vorsitzende nicht verstehen, warum Unternehmen davon sprechen. Kerneinlagen abzusichern oder Einlagen zu modellieren, wenn sie eigentlich ihre Vermögenswertprofile steuern wie im Beispiel gezeigt. Der Stab verstand diese Fragen und erläuterte, dass er verschiedene Gründe gäbe, warum diese Ausdrücke entstanden seien. Einer davon sei, dass die zukünftigen Vermögenswerte, die abgesichert würden, größtenteils die Vorschrift des hochwahrscheinlich erfolgenden Geschäftsvorfalls nicht erfüllen würden.

Viele Boardmitglieder fragten auch nach dem Umfang des Projekts und ob und wieweit es die gegenwärtigen Angabemängel in Bezug auf dynamisches Risikomanagement beheben werde. Der Stab hielt fest, dass die gegenwärtigen Angaben in Bezug auf dynamisches Risikomanagement minimal sind und sich meistens auf eine Analyse der Vertragslaufzeiten des Kreditportfolios eines Unternehmens beschränkten. Dahingegen seien die Anleger im Wesentlichen daran interessiert, welcher Anteil der Nettozinsmarge neu bepreist wird, wann dies der Fall sein wird, und welcher Anteil der Steuerung der Nettozinsmarge durch ein strukturiertes Absicherungsprogramm festgeschrieben ist. Der Stab hielt fest, dass die Rückmeldungen zum Diskussionspapier vom April 2014 ergeben hätten, dass das Bedürfnis bestehe, die Angabevorschriften derjenigen Unternehmen, die die Nettozinsmarge aktiv steuern, gegen über denen derjenigen, die dies nicht tun, auszubalancieren, damit die Adressaten nicht glaubten, dass die umfangreichen Angaben der ersteren bedeuteten, dass diese ein risikoreicheres und komplexeres Geschäftsmodell hätten als die letzteren. Der Stab wiederholte während der ganzen Sitzung, dass es noch zu früh sei, den Projektumfang festzulegen und dass er später die Details vorstellen werde, wobei er alle Bedenken berücksichtigen werde und auch bedenken werde, wie die bestehenden Angaben nach IFRS 7 für dynamisches Risikomanagement wirksam sein könnten.

Ein Boardmitglied fragte, wie sich das Kreditrisiko auf die Neubepreisungsentscheidung der Nettozinsmarge auswirken werde. Dieses Boardmitglied war der Meinung, dass es Auswirkungen auf das Nettozinsmargenprofil geben werde, wenn es Änderungen im Kreditrisikoprofil des Vermögenswerts gebe, selbst wenn sich die Kreditrisikozinsumgebung insgesamt nicht ändert. Der Stab stimmte dem zu und wird bei einer künftigen Sitzung auf dieses Thema zurückkommen.

Zugehörige Themen

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