Änderungen an IFRS 8

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Überblick

Agendapapier 27, Agendapapier 27A

Der Board hat den Entwurf ED/2017/2 Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34) im März 2017 veröffentlicht. Bei dieser Sitzung wurde der Board zu den folgenden zwei Punkten unterrichtet:

  • Zusammenfassung der zum Entwurf erhaltenen Rückmeldungen (Agendapapier 27B); und
  • mögliche Bereiche weiterer Analysen (Agendapapier 27C).

Agendapapier 27A enthält einen kurzen historischen Überblick über IFRS 8.

IFRS 8 entspricht im Wesentlichen dem US-GAAP-Äquivalent. Im September 2017 beschloss der FASB, ein Projekt zur Segmentberichterstattung auf seine Agenda zu setzen. Das Projekt konzentriert sich auf die Verbesserung der Kriterien für die Segmentzusammenfassung und die Überleitung der Segmentinformationen auf den Abschluss.

Nächste Schritte

Der Stab wird die Rückmeldungen analysieren und auf einer künftigen Sitzung Empfehlungen aussprechen.

Zusammenfassung der Rückmeldungen

Agendapapier 27B

Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen

Die Stellungnehmenden hatten unterschiedliche Auffassungen zu den Vorschlägen im Entwurf. Die Investoren hielten die Vorschläge im Allgemeinen für unzureichend und forderten den Board auf, größere Änderungen vorzunehmen. Andererseits stimmten Regulierungsbehörden, Ersteller, nationale Standardsetzer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit einigen, aber nicht allen Vorschlägen überein und baten um Klarstellung zu bestimmten Aspekten der Vorschläge. Sie bezweifelten auch, ob der Nutzen die Kosten für die Umsetzung der Vorschläge überwiegen würde.

Zusammenfassung der Rückmeldungen

1) Klarstellungen, um bei der Identifizierung des Hauptentscheidungsträgers zu helfen

Nahezu alle Stellungnehmenden unterstützten die Absicht des Boards, dabei zu helfen, den Hauptentscheidungsträger zu identifizieren, fanden die Vorschläge jedoch verwirrend und waren der Meinung, dass diese die Absicht des Boards nicht erreichen könnten. Insbesondere hatten die Befragten Mühe, zwischen operativen und strategischen Entscheidungen zu unterscheiden, und stellten die folgenden Fragen:

  • a) Was ist eine operative Entscheidung? Ist z. B. eine Entscheidung über die Ressourcenallokation eine strategische oder operative Entscheidung?
  • b) Wer ist der Hauptentscheidungsträger, wenn sich die Person (oder der Personenkreis), die operative Entscheidungen trifft, von der Person unterscheidet, die für die Ressourcenallokation zuständig ist?
  • c) Kann ein Vorstand ein Hauptentscheidungsträger sein und wenn ja wann?

Einige Befragte befürchteten auch, dass die vorgeschlagene Fokussierung auf operative Entscheidungen die Ebene absenken würde, auf der die Identifikation des Hauptentscheidungsträgers stattfindet, was zu mehr operativen Segmenten führen würde.

2) Verknüpfung der Segmente nach IFRS 8 mit anderen Teilen des jährlichen Berichts

Dieser Vorschlag hat eine Vielzahl von Kommentaren hervorgerufen. Die Befragten waren generell in Bezug auf diese beiden Punkte besorgt:

  • a)  die Verpflichtung, IFRS 8-Segmente mit anderen Teilen des jährlichen Berichts zu verknüpfen; und
  • b) die Definition des "jährlichen Berichts".

In Bezug auf a) unterstützten Anleger und Aufsichtsbehörden den Vorschlag generell. Allerdings stimmten die Ersteller, nationale Standardsetzer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dem Vorschlag nicht zu und stellten in Frage, ob der Board ein Mandat habe, eine solche Verknüpfung zu verlangen. Diese Befragten vertraten die Auffassung, dass es Aufgabe der Aufsichtsbehörde sei, eine Übereinstimmung zwischen den Jahresabschlüssen und den Vorabinformationen zu gewährleisten und bei etwaigen Unterschieden Erklärungen des Erstellers einzuholen. Darüber hinaus befürchteten sie, dass der Vorschlag über die Segmentberichterstattung hinaus einen Präzedenzfall für die Abstimmung der Informationen zwischen Abschlüssen und anderen Teilen des jährlichen Berichtspakets schaffen würde. Dies könnte weitreichende Auswirkungen und unbeabsichtigte Folgen haben. Die Unklarheit darüber, was das Jahresberichtspaket ausmacht, verschärft dieses Problem zusätzlich.

In Bezug auf b) forderten fast alle Befragten den Board auf, Klarheit darüber zu schaffen, welche Informationen das jährliche Berichtspaket ausmachen, und Leitlinien für die Umsetzung zu liefern. Sie fragten sich auch, ob die Abschlussprüfer in der Lage seien, Informationen außerhalb des Jahresabschlusses zu prüfen.

3) Klarstellung der Kriterien für die Zusammenfassung von Segmenten

Die meisten Befragten unterstützten zwar die Absicht des Boards, in diesem Bereich Leitlinien zur Verfügung zu stellen, waren jedoch der Ansicht, dass die Vorschläge ihren Bedürfnissen nicht gerecht wurden. Die Befragten baten um Klarstellung, (1) wie ähnliche wirtschaftliche Merkmale bewertet und gewichtet werden können und (2) was unter "langfristige finanzielle Leistung" zu verstehen ist.

4) Vorschrift, neu dargestellte Zwischenberichtsinformationen für alle Zwischenberichte zur Verfügung zu stellen (laufendes Jahr und voriges Jahr), wenn sich eine Änderung der Segmentzusammenstellung ergibt

Die Befragten stimmten diesem Vorschlag im Allgemeinen zu; einige befürchteten jedoch, dass dies zu einer Informationsüberlastung führen könnte und dass den Erstellern nicht genügend Zeit zur Verfügung stehen könnte, um alle relevanten Informationen für die Einbeziehung in die erste Zwischenberichtsperiode nach einer Änderung der Segmentzusammensetzung vorzubereiten. Darüber hinaus lehnten einige Befragte diesem Vorschlag ab, da es keine vergleichbare Vorschrift für eine Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode oder für Korrekturen oder Fehler gibt, die eine rückwirkende Anwendung erfordern.

5) Sonstige Vorschläge

In den Stellungnahmen wurden den sonstigen Vorschlägen im Entwurf allgemein zugestimmt.

Erörterung durch den Board

Mehrere Boardmitglieder warnten den Stab davor, den Umfang des Projekts zu erweitern, wenn sie auf die eingegangenen Kommentare reagieren. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden aufgrund der Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 vorgenommen, die ansonsten aber ergeben hat, dass IFRS 8 im Allgemeinen gut funktioniert. Wenn die Vorschläge zu mehr Problemen führen, sollte der Board erwägen, sie nicht zu finalisieren, anstatt zu viel Zeit damit zu verbringen, sie zu rechtfertigen. Beispielsweise kann die Identifizierung des Hauptentscheidungsträgers für einige Unternehmens ein Bereiche von bedeutendem Ermessen sein. Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, dass, wenn ein Unternehmen nach so vielen Jahren immer noch nicht feststellen kann, wer der Hauptentscheidungsträger ist, es unwahrscheinlich ist, dass eine Klarstellung diesen Unternehmen helfen würde. Wenn beschlossen wird, einige der Vorschläge nicht zu finalisieren, sollte der Stab die Kosten und den Nutzen der Finalisierung der verbleibenden Vorschläge prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, IFRS 8 in einigen Jahren wieder öffnen zu müssen, da der FASB kürzlich beschlossen hat, ein Projekt zu seinem IFRS 8-Äquivalentaufzunehmenn. Die meisten Boardmitglieder waren dafür, dieses Projekt so schnell wie möglich im Kontext der Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung abzuschließen, anstatt es zu verschieben, um etwaige Änderungen, die sich aus dem Projekt des FASB ergeben könnten, zu berücksichtigen.

Der Board schlug auch vor, dass der Stab Folgendes tut:

  • Berücksichtigung der Kontrolldefinition in IFRS 10, dass relevante Aktivitäten diejenigen sind, die die Rendite eines Unternehmens am stärksten beeinflussen, wenn zwischen operativen und strategischen Entscheidungen unterschieden werden soll;
  • Klarstellung, dass die Überleitung zwischen den Segmentinformationen innerhalb und außerhalb des Abschlusses nicht notwendigerweise einen Präzedenzfall für die Überleitung anderer nicht segmentbezogener Informationen darstellt. Dies liegt daran, dass die Segmentberichterstattung nach dem Managementansatz erfolgt, der zu einer natürlichen Erwartung führt, dass die berichteten Beträge innerhalb und außerhalb des Abschlusses konsistent sind. Dies gilt nicht für andere IFRS-Informationen, die nicht auf der Grundlage des Managementansatzes erstellt wurden.
  • Klarstellung, was der Stab meint, wenn die "gleichen" Segmente innerhalb und außerhalb des Abschlusses gezeigt werden. Einige Boardmitglieder stellten fest, dass es eindeutig zulässig und empfehlenswert ist, dass ein Unternehmen detailliertere Informationen in den erläuternden Abschnitten des Jahresberichts bereitstellt, und dass der Stab dies klarstellen sollte, um die Unternehmensleitung nicht davon abzuhalten, nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen, solange sie die Informationen auf den Abschluss überleiten.

Mögliche Bereiche weiterer Analysen

Agendapapier 27C

Hintergrund

Über die Zukunft des Projekts hat der Board noch zu entscheiden. Auf der Grundlage des Rückmeldungen zum Entwurf (siehe AP 27B) hebt der Stab mögliche Forschungsbereiche für die oben genannten Vorschläge 1 bis 3 wie folgt hervor:

1) Klarstellungen, um bei der Identifizierung des Hauptentscheidungsträgers zu helfen

  • a) ob zwischen operativen und strategischen Entscheidungen unterschieden werden kann und ob diese getrennt definiert werden können;
  • b) wie Situationen zu begegnen ist, in denen operative Entscheidungen auf mehr als einer Ebene innerhalb einer Organisation getroffen werden;
  • c) ob die unterste Ebene in einem Unternehmen, die für die Steuerung des gesamten Unternehmens verantwortlich ist, als Hauptentscheidungsträger angesehen werden kann und wie diese "unterste Ebene" zu definieren ist; und
  • d) ob ein Aufsichtsrat mit einer Mehrheit nicht-exekutiver Mitglieder ein Hauptentscheidungsträger sein kann.

2) Verknüpfung der Segmente nach IFRS 8 mit anderen Teilen des jährlichen Berichts

  • a) ob der Board mit diesem Vorschlag fortfahren will; und
  • b) falls der Board beschließt, den Vorschlag weiterzuverfolgen, in Erwägung zu ziehen, Umsetzungsleitlinien dazu in Erwägung zu ziehen, was das "jährliche Berichtspaket" ausmacht; dies könnte eine Neudefinition des Begriffs bedeuten, um bestimmte Kommunikationen auszuschließen, z. B. Vorabbekanntmachungen, oder um den Begriff durch "Jahresbericht" zu ersetzen, um die Menge der Informationen, mit denen eine Konsistenz angestrebt wird, weiter einzuschränken.

3) Klarstellung der Kriterien für die Zusammenfassung von Segmenten

  • a) ob der Board diesen Vorschlag weiterverfolgen oder alternative Lösungen zur Bewältigung der Herausforderung bei der Anwendung der bestehenden Zusammenfassungskriterien in IFRS 8 finden möchte; und
  • b) wenn der Board beschließt, mit dem Vorschlag fortzufahren, in Erwägung zu ziehen, weiter zu erörtern, was mit "ähnliche wirtschaftlichen Merkmale" gemeint ist; der Stab hält fest, dass der FASB diesen Ansatz in der Vergangenheit in Betracht gezogen, sich aber entschieden habe, diesen nicht weiterzuverfolgen; in seinem kommenden Projekt schlägt der FASB vorläufig vor, entweder einen eindeutigen Schwellenwert für die Zusammenfassung einzuführen oder die Zusammenfassungskriterien zu streichen, jedoch eine Obergrenze für die Anzahl der berichtspflichtigen Segmente vorzuschreiben.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde gemeinsam mit Agendapapier 27B erörtert.

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