Allgemeinere Unternehmensberichterstattung

Date recorded:

Überblick

Agendapapier 28

In dieser Sitzung hat der Stab

  • a) den Board um Erlaubnis gebeten, das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung zu überarbeiten und zu aktualisieren, (Agendapapier 28A) und
  • b) den Board über die Entwicklungen in der allgemeineren Unternehmensberichterstattung seit März 2017 informiert (Agendapapier 28B - dieses Papier ist nur zu Informationszwecken).

Vorschlag, das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung zu überarbeiten und zu aktualisieren

Agendapapier 28A

Hintergrund

Auf seiner Sitzung im März 2017 beschloss der Board vorläufig, die Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung vom Dezember 2010 in Erwägung zu ziehen. Allerdings bat er den Stab um weitere Untersuchungen, um zu identifizieren, was die Probleme sind, die man versuchen würde durch die Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung zu lösen. Außerdem sollte der Stab das Ausmaß der Nutzung und den Einfluss des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung eruieren.

Analyse des Stabs

Im Rahmen einer umfassenden Literaturrecherche stellte der Stab fest, dass die Hauptprobleme, mit denen die Unternehmen derzeit in Bezug auf eine allgemeinere Unternehmensberichterstattung konfrontiert sind, auf Folgendes zurückzuführen sind:

  • a) das Fehlen eines allgemein akzeptierten Rahmenkonzepts und von Standards für eine allgemeinere Unternehmensberichterstattung; und
  • b) die fehlende Angleichung und Integration zwischen der allgemeineren Unternehmensberichterstattung und der Finanzberichterstattung.

Im Hinblick auf die Anwendung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung konnte der Stab nur drei Unternehmen finden, die in ihren Finanzberichten explizit auf das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung verwiesen. Darüber hinaus wird das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung im Wesentlichen von Wissenschaftlern als Maßstab für die Qualität der narrativen Berichterstattung von Unternehmen außerhalb des Abschlusses herangezogen. Dennoch glaubt der Stab, dass das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung bei der Entwicklung einer Reihe von bedeutenden Rahmenkonzepten und Verlautbarungen, sowohl global als auch in einzelnen Rechtskreisen, eine maßgebliche Rolle gespielt hat.

Darüber hinaus hat der Stab Diskussionen mit dem IFRS-Beirat, ASAF und IFASS geführt. Die Rückmeldungen aus diesen Sitzungen zeigten eine Reihe von Meinungen auf, von der Forderung, dass der Board überhaupt nichts unternimmt, bis hin zu Aufforderungen an den Board, mehr zu tun, als nur das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung zu aktualisieren.

Als Ergebnis der Untersuchungen hält der Stab aus folgenden Gründen eine Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung für geboten:

  • a) das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung muss aktualisiert werden, um den vielen Entwicklungen seit 2010 Rechnung zu tragen und weiterhin relevant zu bleiben;
  • b) die Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung würde den Forderungen entsprechen, dass der Board in der allgemeineren Unternehmensberichterstattung aktiver werden soll; diese Aufforderungen spiegeln die Erwartung des Marktes wider, dass der Board das Organ ist, das am besten in der Lage ist, das Zusammenwirken von "enger" und "weiterer" Finanzberichterstattung zu adressieren;
  • c) weiterhin einen auf Grundsätzen basierenden Rahmenkonzeptansatz für das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung zu verfolgen, ermöglicht es, es in Verbindung mit anderen Rahmenkonzepten und Kodizes zu verwenden und auf den besten derzeit verfügbaren Praktiken aufzubauen;
  • d) die Fortführung der Leitliniendokumente zur Lageberichterstattung als nicht verbindliche Verlautbarung verringert das Risiko von Konflikten mit anderen Rahmenkonzepten und Kodizes und kann dem Board Spielraum für die Zusammenarbeit mit anderen Gremien, z. B. Regulierungsbehörden, geben, um eine formellere Übernahme in einzelnen Rechtskreisen zu fördern.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, dass der Board ein Projekt aufnimmt, in dessen Rahmen das Leitliniendokument zur Lageberichterstattung aktualisiert wird.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu.

Da sie die Spezialisten für Finanzberichterstattung sind, waren die Boardmitglieder der Ansicht, dass sie am besten geeignet sind, die Verbindung zwischen finanziellen und nicht-finanziellen Informationen herzustellen. Sie erkannten an, dass es eine praktische Grenze gibt, inwieweit das überarbeitete Leitliniendokument die Verwirrung aus der Vielzahl konkurrierender Rahmenkonzepte beseitigen könnte, aber sie glaubten, dass die Überarbeitung des Leitliniendokuments und seine Verbreitung ihm erlauben würden, als Ankerpunkt für andere Rahmenkonzepte zu dienen. Einer der wichtigsten Punkte, auf den es sich zu konzentrieren gilt, sei die Förderung der Angleichung der von einem Unternehmen offengelegten finanziellen und "sonstigen" Informationen.

Der Board hat auch einige erste Punkte zur Erwägung von Änderungen bei der Überarbeitungen des Leitliniendokuments gemacht, wie z. B. ob er eine beratende Gruppe für dieses Projekt bilden würden und wenn ja, wer die Mitglieder sein würden; und auf welche Rahmenkonzepte/Kodizes der Board bei der Aktualisierung des Leitliniendokuments Bezug nehmen sollte. Ein Boardmitglied warnte davor, den Eindruck zu erwecken, dass Gewinner aus der Grundgesamtheit der bestehenden Rahmenkonzepte/Kodizes ausgewählt würden, und betonte, dass das Projekt mit dem Ziel durchgeführt werden sollte, das Leitliniendokument als Ankerpunkt zu etablieren.

Ein weiteres Boardmitglied zeigte sich nicht begeistert von dem Projekt, da es bezweifelte, dass der Board oder der Stab über das Wissen und die Kompetenz verfügen, um in diesem Bereich eine Orientierungshilfe zu geben. Erfahrungsgemäß sei es sehr schwierig, nichtfinanzielle Indikatoren mit Finanzergebnissen zu verknüpfen und dieses aussagekräftig zu kommentieren (wie z. B. die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit die Höhe der Rückstellungen beeinflusst). Wenn die Leitlinien auf allgemeiner Ebene in einem nicht verpflichtenden Kontext herausgegeben würden, bezweifelte dieses Boardmitglied, dass dies für die Abschlussadressaten einen echten Mehrwert bringen würde.

Stand der allgemeineren Unternehmensberichterstattung

Agendapapier 28B

Entwicklungen seit März 2017

Seit März 2017 haben mehrere Gremien und Organisationen generelle Richtlinien für die Angabe nicht-finanzieller Informationen erlassen. Der Stab ist der Ansicht, dass die Ergebnisse und Empfehlungen in diesen Berichten den aktuellen Arbeitsplan des Boards für eine allgemeinere Unternehmensberichterstattung nicht beeinträchtigen würden. Stattdessen könnten ihre Auswirkungen geprüft werden, wenn der Board beschließt, Arbeiten in diesem Bereich zu verfolgen.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht diskutiert.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.