IFRS-Umsetzungsfragen
Überblick über die Sitzung und IFRIC Update
Ziel dieser Sitzung war es, die Schritte des Konsultationsprozesses betreffend der Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungmethoden (Änderungen an IAS 8) zu diskutieren.
Erörterung des IFRIC Update
Hinsichtlich der vorläufigen Agendaentscheidung wie IFRS 15 auf den Verkauf von Wohneinheiten vor Fertigstellung anzuwenden ist (s. Agendapapier 2 von der IFRIC-Sitzung im September) befürchtete ein Boardmitglied, dass es einer vorläufigen Agendaentscheidung nicht angemessen sein könnte, eine explizite Antwort auf ein ganz konkretes Tatsachenmuster zu geben. Es befürchtete, dass der vorgelegte Sachverhalt nicht alle relevanten Tatsachen und Umstände darstellen könnte, die vor einer Schlussfolgerung zu berücksichtigen seien. Darüber hinaus ist die Frage, ob die Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum im Szenario des Einreichers zu erfassen sind, eine, die erhebliches Ermessen beinhaltet. Durch eine explizite Antwort könnte die Darlegung des Committees als Unterstützung einer bestimmten Behandlung bei Vorliegen eines bestimmten Tatsachenmusters betrachtet werden, die in Analogieschlüssen falsch angewendet werden könnte. Eine solche Antwort könnte die Unternehmen auch dazu ermutigen, Anfragen zur "Abzeichnung" durch das Committee einzureichen. Die stellvertretende Vorsitzende hat diese Besorgnis zur Kenntnis genommen.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungmethoden (Änderungen an IAS 8) – Schritte des Konsultationsprozesses
Hintergrund
Bei seiner Sitzung im September 2017 beschloss der Board vorläufig, eine Änderung von IAS 8 vorzuschlagen, um die Undurchführbarkeitsschwelle für die rückwirkende Anwendung freiwilliger Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus Agendaentscheidungen ergeben, zu senken. Der vorgeschlagene Schwellenwert würde eine Prüfung der Kosten und des Nutzens einer rückwirkenden Anwendung der Änderungen umfassen.
Bei dieser Sitzung hat der Stab den Board gebeten, den Abstimmungsprozess für einen Entwurf einzuleiten, der eine Kommentierungsfrist von 120 Tagen haben soll.
Nächste Schritte
Der Stab beabsichtigt, den Abstimmungsprozess im Oktober 2017 einzuleiten, und geht davon aus, den Entwurf im ersten Quartal 2018 veröffentlichen zu können.
Erörterung durch den Board
Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs einstimmig zu.