Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Rückmeldungen aus der Fallstudiendiskussion bei der WSS-Sitzung im September 2017

Agendapapier 9, Agendapapier 9A, Agendapapier 9B

Zweck dieser Sitzung war, dem Board Bericht über die Rückmeldungen aus der Fallstudiendiskussion bei der WSS-Sitzung im September 2017 zu erstatten.

Rückmeldungen von Teilnehmern

Während der WSS-Sitzung diskutierten die Teilnehmer sechs Beispiele für Preisregulierung und wurden zu den folgenden zwei Fragen um ihre Meinung gebeten:

  1. ob die Erfassung der Preisanpassungen im Jahresergebnis zu einer getreueren Darstellung der Leistung des Unternehmens für das Jahre führen würde, und
  2. ob die entsprechenden Anpassungen in der Bilanz der Definition eines Vermögenswertes oder einer Schuld gemäß dem überarbeiteten Rahmenkonzept entsprechen.

Grundsätzlich waren die Teilnehmer mit der Erfassung der Preisanpassungen im Jahresergebnis zufrieden, sie hatten jedoch Bedenken, ob die in der Bilanz erfassten Beträge der Definition eines Vermögenswertes oder einer Schuld entsprechen. Sie bezweifelten, dass die im Jahresergebnis erfassten Beträge lediglich eine Kongruenz zwischen den Erträgen und den damit verbundenen Aufwendungen darstellen und ob die Erfassung von Erträgen in der laufenden Periode gerechtfertigt ist, wenn der Betrag erst durch die Erbringung künftiger Dienstleistungen wieder einbringbar sein wird, d. h. wenn eine künftige Leistung erforderlich ist, um diesen Preisanpassungsbetrag zu "verdienen".

Die Teilnehmer stellten auch in Frage, ob ein Vermögenswert tatsächlich existiert, wenn das Unternehmen das künftige Kaufverhalten (in Bezug auf Güter oder Dienstleistungen) der Kunden nicht kontrollieren kann. Was die Schuld anbelangt, so hatten die Teilnehmer Mühe zu verstehen, was die mit der Schuld verbundene Verpflichtung ist: Handelt es sich um eine Verpflichtung, weniger zu berechnen, einen niedrigeren Gewinn zu akzeptieren oder in Zukunft ein Produkt zu liefern?

Die Teilnehmer waren auch besorgt über die potenzielle Komplexität des Modells bei der Behandlung von Bewertungsunsicherheiten, der Frage, wie der Zeitwert des Geldes reflektiert werden kann, die Anpassung mehrerer Elemente auf einmal vorgenommen werden muss, und die Frage, wann ein Gewinn zu erfassen ist, wenn ein Element in Bezug auf überschüssigen Gewinn in die Preisregulierung einbezogen wird (wie in Agendapapier 9B der Sitzung im September 2017 erörtert).

Punkte, die der Board berücksichtigen sollte

Es ist wichtig, dass der Board Klarheit über die folgenden Punkte in Bezug auf das vorgeschlagene Modell schafft:

  • Umfang;
  • Warum unterscheiden sich preisregulierte Geschäftsvorfälle von ähnlichen Verträgen?
  • Warum findet IFRS 15 keine Anwendung auf den Preisanpassungsbetrag?
  • Warum werden im Rahmen des Regulierungsmechanismus nicht im Voraus ein Bruttovermögenswert und eine Bruttoschuld für das Unternehmen festgelegt, die eine Verpflichtung, Kosten für vereinbarte Tätigkeiten auf sich zu nehmen, und ein Recht auf Erstattung dieser Kosten darstellen? Ist das ein schwebender Vertrag?
  • Was genau sind der regulatorische Vermögenswert und die regulatorische Schuld? Sind sie ein Recht auf die Berechnung von Mehrkosten und eine Verpflichtung, weniger zu berechnen, im Gegensatz zu dem Kundenstamm, der die "vom Unternehmen kontrollierte Ressource" darstellt und einem belastenden Vertrag oder einer Verpflichtung zur Lieferung eines Produkts?
  • Ausweisfragen.

Nächste Schritte

Die Beratungsgruppe zu Preisregulierung wird Ende Oktober 2017 zusammenkommen, um die folgenden Aspekte zu erörtern:

  • Definition des Umfangs des Modells;
  • wie Unternehmen Preisregulierungsbeträge identifizieren und wie einzelne Preisregulierungssalden bis hin zu den an Kunden fakturierten Beträgen nachvollzogen werden;
  • was die Ursachen für Unsicherheiten sind und wie mit ihnen in der Praxis umgegangen wird;
  • ob und wenn ja, wie Regulierungsbehörden ein Unternehmen für den zeitlichen Abstand zwischen dem Geschäftsvorfall, der eine Preisanpassung verursacht, und der Abrechnung dieser Anpassung entschädigen; und
  • ob es zu Ausweiszwecken möglich ist, Informationen über die einzelnen Preisanpassungen zu disaggregieren und zu verfolgen, wann die Beträge an Kunden fakturiert werden.

Erörterung durch den Board

zu diesem Sitzungsteil gab es keine nennenswerte Diskussion. Ein Boardmitglied teilte seine Beobachtungen von der WSS-Sitzung mit und sagte, dass die Teilnehmer seiner Gruppe der Ansicht gewesen seien, dass die Anpassungen der Gewinn- und Verlustrechnung intuitiv verständlich und umsetzbar seien und zu einem Ergebnis führten, dass für eine Entscheidungsfindung nützlich ist. Auch wenn die Teilnehmer nicht sicher waren, ob die Anpassungen der Definition eines Vermögenswertes oder einer Schuld im Rahmen des überarbeiteten Rahmenkonzepts entsprechen, waren sie bereit, konzeptionelle Konsistenz gegen praktische Umsetzbarkeit einzutauschen.

Der Stab hielt fest, dass die Teilnehmer der WSS-Sitzung nicht unbedingt Branchenexperten waren, und ihre Stellungnahmen sollten in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf ihre Bemerkungen zur Komplexität des Modells und die Schwierigkeiten bei der Nachverfolgung verschiedener Regulierungsanpassungen.

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