Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Date recorded:

Unterrichtseinheit

Agendapapier 23, Anhang 1, Anhang 2, Anhang 3

Dies war eine Unterrichtseinheit. Der Board hat dieses Projekt zuletzt im April 2016 erörtert. Der Zweck der Sitzung lag darin, den Board über den aktuellen Stand des Projekts zu informieren.

Rückblick

Vorläufige Entscheidung zum Umfang des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

Im Juni 2014 hat der Board vorläufig entschieden, dass im Rahmen des Projekts folgende Themen diskutiert werden sollten:

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle, die gegenwärtig vom Anwendungsbereich von IFRS 3 ausgeschlossen sind;
  • Konzernneustrukturierungen; und
  • Klarstellung, was einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle ausmacht und was mit 'gemeinsamer Kontrolle' gemeint ist.

Der Board hat außerdem vorläufig entschieden, Erwägungen zu priorisieren, die Geschäftsvorfälle mit dritten Parteien betreffen, also Börsengangfälle, weil dies ein Bereich ist, in dem Wertpapierregulierer besondere Bedenken hegen.

Bisherige Untersuchungen und Einbindungsveranstaltungen des Stabs

Der Stab hat eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt  und auch versucht, verschiedene Arten von interessierten Parteien aus unterschiedlichen Rechtskreisen einzubinden. Dazu gehörten Abschlussadressaten, Regulierer, Standardsetzer, Ersteller und Prüfungsgesellschaften. Den folgenden Fragen wurde nachgegangen:

  • Welche Methoden werden in der Praxis tatsächlich angewendet, um Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zu bilanzieren und welche Methoden sollten nach Meinung der Adressatengruppen angewendet werden, um entscheidungsnützliche Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zur Verfügung zu stellen?
  • Wie wird die Vorgängermethode in der Praxis tatsächlich angewendet und wie sollte sie nach Meinung der Adressatengruppen angewendet werden, um entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen? Nach der Vorgängermethode bewertet der Erwerber das erworbene Nettovermögen zu historischen Buchwerten.

In der Praxis werden Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle normalerweise nach der Vorgängermethode bilanziert. Allerdings wird in einigen Fällen auch die Erwerbsmethode nach IFRS 3 angewendet. Die Rückmeldungen aus den Einbindungsveranstaltungen ergab, dass die Adressatengruppen allgemein die Vorgängermethode als Grundvoraussetzung bevorzugten; allerdings war man geteilter Meinung in Bezug darauf, ob andere Methoden unter bestimmten Umständen besser geeignet seien. Die Rückmeldungen ergaben auch, dass es Abweichungen in der Praxis in Bezug darauf gibt, wie die Vorgängermethode anzuwenden ist. Folgende Fragen würden bspw. unterschiedlich beantwortet:

  • Sollten die historischen Buchwerte der erworbenen Nettovermögenswerte auf denjenigen basieren, die die beherrschende Partei angesetzt hat, oder denjenigen, die das übertragene Unternehmen angesetzt hat?
  • Von welchem Zeitpunkt ab sollten die zusammenzufügenden Unternehmen zusammengefügt werden? Sollten also Vergleichsinformationen neu dargestellt werden, als ob das zusammengeschlossene Unternehmen immer existiert hätte?
  • Wie sollte die übertragene Gegenleistung bemessen werden?
  • Wo im Eigenkapital sollte die Differenz zwischen der übertragenen Gegenleistung und dem erworbenen Nettovermögen erfasst werden (obwohl viele Adressatengruppen der Meinung sind, dass dies ein rechtskreisspezifischer Sachverhalt ist, der von lokalen Gesetzgebern adressiert wird und nicht vom Board vorgeschrieben werden sollte)?

Nächste Schritte

Der Stab beabsichtigt, die folgenden Punkte bei einer künftigen Boardsitzung zu erörtern:

  • Umfang des Projekts einschließlich der Arten von Geschäftsvorfällen, die in den Anwendungsbereich fallen und der Bedeutung von 'gemeinsamer Kontrolle';
  • Alternative Methoden für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle einschließlich folgender Fragen:
    • Wie viele Methoden sollten untersucht werden – eine einzige Methode oder verschiedene Methoden für unterschiedliche Geschäftsvorfälle?
    • Welche Methoden sollten untersucht werden?
    • Wie sind Untergruppen von Geschäftsvorfällen zu definieren, auf die unterschiedliche Methoden anzuwenden sind?
  • Anwendung der Vorgängermethode, um die Abweichungen, die oben genannt werden, zu adressieren.

Der Stab beabsichtigt, 2018 ein Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle zu veröffentlichen.

Erörterung durch den Board

Es gab umfangreiche Diskussionen zum vorgeschlagenen Umfang des Projekts. Der Board sprach sich allgemein dafür aus, den Umfang des Projekts klein zu halten und darauf abzuzielen, Abweichungen in der Praxis zu reduzieren; es sollte keine umfassende Überprüfung von Grund auf aufgenommen werden.

Verschiedene Boardmitglieder waren der Meinung, dass der Board, wenn er die Vorgängermethode weiter entwickeln wollte, er eine konzeptionelle Rechtfertigung für die Verwendung finden müsse. Es reiche nicht aus, einfach diese Methode zu wählen, nur weil die meisten Unternehmen sie bereits verwenden. Wenn bspw. Tochterunternehmen A ein anderes Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert erwirbt, ist die relevanteste Information für die Adressaten des Abschlusses von Tochterunternehmen A der beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden (also der Preis, der von Tochterunternehmen A gezahlt hat) und nicht die historischen Buchwerte dieser Posten. Viele Boardmitglieder waren der Meinung, dass der Schwerpunkt darauf liegen sollte, welche Informationen für die Adressaten des Abschlusses von Tochterunternehmen A entscheidungsnützlich sind, und nicht für die Adressaten des Abschlusses der obersten kontrollierenden Partei.

Dies gesagt hielten einige Boardmitglieder allerdings auch fest, dass die Verwendung der Vorgängermethode eher aus praktischen als aus konzeptionellen Gründen vorherrschend ist. Die oberste kontrollierende Partei würde die Methode verwenden, die aus Sicht des Konzerns am wirksamsten ist. Und die Verwendung der Vorgängermethode bei der Bilanzierung würde Kosten und Zeit im Vergleich zur Bewertung des Nettovermögens und zur Adressierung der sich ergebenden Konsequenzen (bspw. latente Steuern) sparen.

Der Board schlug auch vor, dass der Stab in Austausch mit Regulierern und anderen Parteien im Kapitalmarkt treten sollte, um sicherzustellen, dass der Umfang des Projekts ihre Bedenken adressiert.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.