Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept

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Wann und wie der Verweis aktualisiert werden soll

Agendapapier 10

Hintergrund

Im März 2018 veröffentlichte der Board das Rahmenkonzept 2018, das das im Jahr 2010 veröffentlichte Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung ersetzen soll. Das Rahmenkonzept 2010 hatte selbst das Rahmenkonzept von 1989 ersetzt. Die meisten Verweise in den IFRS auf das Rahmenkonzept wurden im März 2018 ebenfalls auf das Rahmenkonzept 2018 aktualisiert, jedoch wurde Textziffer 11 von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse nicht aktualisiert, da dies zu Konflikten für Unternehmen hätte führen können, die IFRS 3 anwenden.

Mögliche Konflikte treten auf, da sich die Definition von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept 2018 von denen im Rahmenkonzept 1989 unterscheiden, was bei einigen bilanzierten Posten zu Gewinnen oder Verlusten am zweiten Tag nach dem Erwerb führen kann.

Im November 2018 beschloss der Board vorläufig, IFRS 3 zu aktualisieren, um sich auf das Rahmenkonzept 2018 zu beziehen und eine Ausnahme von den Ansatzvorschriften in IFRS 3 hinzuzufügen, um festzulegen, dass Abgaben im Rahmen von IFRIC 21 Abgaben und Verpflichtungen im Anwendungsbereich von IAS 37 nur dann in einem Unternehmenszusammenschluss erfasst werden, wenn sie gemäß IAS 37 oder IFRIC 21 als Verbindlichkeiten identifiziert werden.

Analyse des Stabs

Im Papier wurden die folgenden Bereiche näher betrachtet:

  • Harmonisierung der vorgeschlagenen Ausnahme mit den bestehenden Vorschriften in IFRS 3 für Eventualverbindlichkeiten — Die vorgeschlagene Ausnahme sollte besagen, dass Verpflichtungen im Anwendungsbereich von IFRIC 21 oder IAS 37 beim Erwerb eines Unternehmens nur dann zu erfassen sind, wenn sie als gegenwärtige Verpflichtungen unter Anwendung dieser Standards identifiziert würden.
  • Klarstellung der Vorschriften in IFRS 3 in Bezug auf Eventualforderungen — Es wurde befürchtet, dass der Verweis auf das Rahmenkonzept zu Änderungen in der Bilanzierung von Eventualforderungen führen könnte. Der Board und der Stab sind davon überzeugt, dass dies nicht der Fall ist, schlagen aber vor, dies innerhalb des Standards zu klären.
  • Übergangsregelungen und vorzeitige Anwendung — Andere jüngste Änderungen an IFRS 3 wurden prospektiv umgesetzt, und eine ähnliche Formulierung wird für diese Änderungen vorgeschlagen. Es wird vorgeschlagen, eine vorzeitige Anwendung zu ermöglichen, solange Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards ebenfalls vorzeitig angewendet wird.
  • Fragen des Konsultationsprozesses — Der Stab argumentiert, dass die fälligen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten wurden und ein Entwurf zur Abstimmung vorbereitet werden kann.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl in Bezug auf die drei fachlichen Aspekte Folgendes:

  • Spezifizierung, dass Abgaben im Anwendungsbereich von IFRIC 21 und sonstige Verpflichtungen im Anwendungsbereich von IAS 37 beim Erwerb eines Unternehmens nur dann zu erfassen sind, wenn sie als gegenwärtige Verpflichtungen nach IFRIC 21 oder IAS 37 identifiziert würden;
  • Klarstellung in IFRS 3, dass ein Erwerber bei Anwendung des Ansatzprinzips dieses Standards Eventualforderungen nicht ansetzt;
  • prospektiv Anwendung der Änderungen, Gestattung der vorzeitigen Anwendung und, wenn diese vor dem 1. Januar 2020 erfolgt, die Vorschrift, Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards gleichzeitig vorzeitig anzuwenden.

Im Zusammenhang mit dem Konsultationsprozess empfahl der Stab dem Board, 120 Tage als Stellungnahmefrist für die vorgeschlagenen Änderungen zu gewähren und einen Entwurf zur Abstimmung vorzubereiten.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied fragte, ob der Denkprozess und die Analyse in Bezug auf die Bilanzierung von Eventualforderungen in die Grundlage für Schlussfolgerungen aufgenommen werden könnten, um den Anwendern der Standards zu helfen, "die Zusammenhänge zu verstehen".

Es gab keine weitere nennenswerte Diskussion

Entscheidungen des Boards

Der Board stimmte einstimmig allen Empfehlungen des Stabs zu.

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