Dynamisches Risikomanagement

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Für den Hintergrund zu diesem Projekt und die bisherigen Diskussionen verweisen wir auf die Mitschrift vom September 2018.

Mindestleistungsvorschriften

Agendapapier 4

Hintergrund

Qualifizierungskriterium für die Anwendung des dynamischen Risikomanagementmodells ist die Beurteilung der Übereinstimmung zwischen dem Zielprofil, dem Vermögenswertprofil und den im Modell designierten Derivaten. Ziel einer solchen Beurteilung ist es, einen Mindestmaßstab für die Anwendung des Bilanzierungsmodells des dynamischen Risikomanagements festzulegen.

Während der Sitzung im September 2018 entschied der Board vorläufig, dass die Bewertung in Form von qualitativen Schwellenwerten erfolgen sollte, die durch eine quantitative Analyse gestützt werden, und dass keine Schwarz-Weiß-Entscheidung in das Modell des dynamischen Risikomanagements eingeführt wird. Es wurde keine bestimmte Bewertungsmethode festgelegt, aber ein Unternehmen kann die tatsächlich verwendeten Derivate mit den Benchmark-Derivaten vergleichen. Der Board wies den Stab an, eine weitere Kombination der Anforderungen an die Effektivität von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 zu prüfen und zu prüfen, wie sie im Rahmen des Modell des dynamischen Risikomanagements angewendet werden können, um das Konzept der Vermögenswerttransformation und nicht das Konzept der Verrechnung nach IFRS 9 widerzuspiegeln.

Anwendung der Mindestleistungsvorschriften

  • Wirtschaftliche Beziehung — Der Stab schlägt vor, dass die Beurteilung, ob eine wirtschaftliche Beziehung besteht, auf einer Analyse des möglichen Verhaltens des Vermöge, und ob sie das Zielprofil erreichen können. Darüber hinaus schlägt der Stab vor, dass Sensitivitätsanalysen mit mehreren Szenarien möglicher Änderungen der Marktzinsen verwendet werden könnten, um das Bestehen einer solchen wirtschaftlichen Beziehung durch den Vergleich der daraus resultierenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Benchmark und der designierten Derivate nachzuweisen. Schaubild 3 im Agendapapier veranschaulicht dies. Der Stab schlägt vor, dass das Management eines Unternehmens sowohl die angemessenen Schocks bei den während der Tests verwendeten Marktzinssätzen als auch den angemessenen Bereich der Angleichung definiert, der das Bestehen wirtschaftlicher Beziehungen unterstützt.
  • Sicherungsverhältnis — Um den Missbrauch des "das Niedrigere von"-Tests zu verhindern und bewusst weniger Derivate zu designieren, als zur Erreichung einer perfekten Angleichung erforderlich sind, schlägt der Stab vor, die Vorschriften aus IFRS 9, nach denen ein Unternehmen kein Ungleichgewicht zwischen den Gewichtungen von Grundgeschäft(en) und Sicherungsinstrument(en) einführen sollte, fortzuführen. Daher sollte die Designierung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und Derivaten (die entweder auf Portfoliobasis oder als Prozentsatz der Portfolios erfolgen kann):
    • mit den Risikomanagementrichtlinien und -verfahren eines Unternehmens im Einklang stehen sein; und
    • kein Ungleichgewicht widerspiegeln, das zu einer Fehlangleichung (unabhängig davon, ob sie erfasst ist oder nicht) führen würde, die zu einem Rechnungslegungsergebnis führen könnte, das mit dem Zweck des Bilanzierungsmodells des dynamischen Risikomanagements unvereinbar ist.
  • Ausbalancierung — Nach IFRS 9 ist ein Unternehmen verpflichtet, die Mengen entweder des Grundgeschäfts oder des Sicherungsinstruments an Veränderungen der Umstände anzupassen, die sich auf das Sicherungsverhältnis auswirken. Im Falle des dynamischen Risikomanagementmodells führen Änderungen an den designierten Portfolios von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu einer Aktualisierung der Vermögenswert- und Zielprofile. Bei Änderungen der Eingabewerte sollte ein Unternehmen das dynamische Risikomanagementmodell prospektiv bewerten. Da es sich bei den Aktualisierungen der Eingabewerte nicht um eine Designierung oder ein Entdesignierung, sondern um eine Fortsetzung der bestehenden Beziehung handelt, ist der Stab der Ansicht, dass nach dem dynamischen Risikomanagementmodell eine Neubalancierungsvorschrift nicht erforderlich ist.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass ein Unternehmen das Bilanzierungsmodell des dynamischen Risikomanagements anwenden kann, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • es besteht eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Zielprofil, dem Vermögenswertprofil und den im Modell des dynamischen Risikomanagements designierten Derivaten; und
  • keine Designierung spiegelt ein Ungleichgewicht wider, das zu einer Fehlangleichung (unabhängig davon, ob sie erfasst ist oder nicht) führen würde, die zu einem Bilanzierungsergebnis führen könnte, das mit dem Zweck des Bilanzierungsmodells des dynamischen Risikomanagements unvereinbar ist.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglieder bat um nähere Erläuterungen zu Textziffer 17 des Arbeitspapiers, wonach die Beurteilung, ob wirtschaftliche Beziehungen bestehen, durch einen Vergleich der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Benchmark-Derivats und der designierten Derivate erfolgen kann. Das ist nach Ansicht des Boardmitglieds verwirrend, da das dynamische Risikomanagementmodell ein Cashflow-Hedge-Modell und kein Fair-Value-Hedge-Modell ist und daher erläutert werden sollte, warum beizulegende Zeitwerte verwendet werden. Die stellvertretende Vorsitzende lehnte einen Cashflow-basierten Test entschieden ab, da es einen großen wirtschaftlichen Unterschied geben kann. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Arbeiten an IFRS 9 eine ähnliche Diskussion stattgefunden hat, und man kam damals überein, dass die Cashflows aufgrund von Liquiditäts- und Kreditrisiken unterschiedlich sein können, weshalb die Prüfung auf der Grundlage von Barwerten der Cashflows erfolgen sollte. Der Stab stimmte, dass die Formulierungen in Bezug auf die Verrechnung von Cashflows verwirrend sein können, und es wurde vereinbart, dass mehr Erklärungen zur Verfügung gestellt werden.

Zum Ermessen der Unternehmensleitung (Textziffer 22 des Agendapapiers) bemerkte das Boardmitglied, dass es, auch wenn es nicht ausformuliert werden sollte ("Du sollst auf die folgende Weise testen..."), nicht ausreicht, es auf diesem allgemeinen Niveau zu belassen. Es sollte besser erläutert werden, was die Erwartung in Bezug auf Stresstests ist und was vernünftigerweise zu erwartende mögliche Bewegungen für die Richtung des Zielprofils sind. Mehr sollte auch mehr dazu gesagt werden, was die Zielsetzung des dynamischen Risikomanagementmodells ist, aber ohne direkt zu sagen, wie die wirtschaftliche Beziehung getestet werden soll und ohne Schwellenwerte einzuführen. Ebenso erklärte ein anderes Boardmitglied, dass der Unternehmensleitung zu überlassen, zu bestimmen, welche Bandbreite und welche Schocks bei den Marktzinssätzen angemessen sind, dem Unternehmen zu viel Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob die wirtschaftliche Beziehung besteht, einräumt. Auch hier wurde wieder vorgeschlagen, einige qualitative Schwellenwerte und mehr Leitlinien zu den Ermessensentscheidungen zur Verfügung zu stellen.

Ein anderes Boardmitglied stimmte der Richtung zu, in die sich der Stab bei der Bewertung der wirtschaftlichen Beziehungen begibt, wies aber darauf hin, dass es an Präzisierung mangele. Die Herausforderungen bei der qualitativen Bewertung seien die folgenden: (i) was zu bewerten ist; und (ii) was "gut genug" ist, um für das dynamische Risikomanagementmodell zu qualifizieren. Da es keine quantitativen Schwellenwerte gibt (die nicht eingeführt werden sollen), sollte sehr deutlich sein, was sie wirtschaftliche Beziehung ist, die das Unternehmen zu testen hat. Es wurde darauf hingewiesen, dass es derzeit zwei Risiken gibt:

  • Die Adressatengruppen werden sagen, dass, wann immer es eine Art Richtung in den Bewegungen zum Zielprofil hin gibt, dies gut genug ist und dies für das dynamische Risikomanagementmodell qualifiziert, weil es eine wirtschaftliche Beziehung gibt; oder
  • die Adressatengruppen können sich fragen, ob sie glauben, dass sie das Zielprofil erreichen werden, d.h. sie könnten auf die Meinung kommen, dass eine 100%ige Effektivität erforderlich ist, um das dynamische Risikomanagementmodell anzuwenden.

Das sind zwei Extremszenarien und das dynamische Risikomanagementmodell sollte nicht angewendet werden, wenn es nur eine leichte Bewegung in die richtige Richtung gibt, aber gleichzeitig besteht keine Notwendigkeit, dass das dynamische Risikomanagementmodell 100% perfekt ist. Es wird jedoch derzeit nicht beschrieben, wie nah diese Bewegung dem Zielprofil sein muss, um für das dynamische Risikomanagementmodell zu qualifizieren; dies ist definitiv noch ausstehend. Ein anderes Boardmitglied stimmte der Ansicht zu, dass es eine ausreichende Präzisierung geben muss, um feststellen zu können, ob die erwartete Veränderung des Vermögenswertes gegenüber dem Zielprofil erreicht wurde und ob es sich um eine "wesentliche" Leistung handelt.

Der Stab wies darauf hin, dass es nicht einfach ist, den qualitativen Grad der Angleichung festzustellen, d.h. es ist viel einfacher, Zahlen zu verwenden, aber das würde quantitative Schwellenwerte bedeuten. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass die grundlegende Herausforderung bei der qualitativen Prüfung die Beschreibung der wirtschaftlichen Beziehung ist und, wenn es nicht möglich ist, zu artikulieren, was eine wirtschaftliche Beziehung ist, wie diese bewertet werden kann. Der Stab fragte, ob die Formulierung "im Wesentlichen erreicht" oder "getreu abgebildet" ausreicht, um sich mit der Verbindung zwischen dem Vermögensprofil und dem Zielprofil zufrieden zu zeigen. Die Boardmitglieder stimmten einer solchen Änderung zu, wenn sie erläutert und mit Beispielen unterlegt wird, was das bedeutet.

Andere Boardmitglieder erwähnten die Bedeutung der Angaben, insbesondere Angaben, in denen beschrieben wird, was die Risikomanagementstrategie ist, wie sie umgesetzt wurde und was das Ergebnis war, da dies zum Verständnis der Finanzlage eines Unternehmens beitragen würde.

Ein Boardmitglied schlug vor, "die anderen" [die Unternehmen] zu fragen, wie die wirtschaftliche Beziehung beschaffen sein muss, um für das dynamische Risikomanagementmodell zu qualifizieren, das besagt, dass es "mehr als ein wenig, aber nicht 100%" sein muss.

Entscheidungen des Boards

Der Board unterstützte einstimmig Teil (b) der oben genannten Empfehlung des Stabs. In Bezug auf Teil (a) hat der Board einstimmig über das Prinzip der Wirtschaftsbeziehung und eine qualitative Prüfung abgestimmt, aber die Formulierungen unterliegen einer weiteren Präzisierung, wie stark/gut die Wirtschaftsbeziehung sein sollte, um sich das dynamische Risikomanagementmodell zu qualifizieren.

Zugehörige Themen

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