IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung

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Forschungsergebnisse

Agendapapier 14

Hintergrund

IBOR sind Zinssätze wie LIBOR, EURIBOR und TIBOR, die die Kosten für die Beschaffung unbesicherter Finanzierungen, in einer bestimmten Kombination aus Währung und Laufzeit und in einem bestimmten Interbankenmarkt für langfristige Kredite darstellen.

Die jüngsten Marktentwicklungen haben die langfristige Tragfähigkeit dieser Benchmarks in Frage gestellt. Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat eine grundlegende Überprüfung der wichtigsten Zinsbenchmarks vorgenommen und Reformvorhaben entwickelt. In einigen Ländern wurden erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung alternativer, nahezu risikofreier Zinssätze erzielt, wie beispielsweise der Secure Overnight Funding Rate (SOFR) in den USA und der reformierte Sterling Overnight Index Average (SONIA) in Großbritannien. Einige Aspekte des Übergangs von den IBOR bleiben jedoch ungewiss.

In diesem Zusammenhang beschloss der Board im Juni 2018, seine aktive Forschungsagenda um ein Forschungsprojekt zu erweitern, um die Auswirkungen einer möglichen Einstellung der IBOR auf die Finanzberichterstattung zu bewerten.

Forschungsergebnisse

Marktrisiken

Wenn die IBOR entweder eingestellt oder nicht mehr akzeptiert werden, müssen die Bedingungen für variabel verzinsliche Finanzinstrumente wahrscheinlich geändert werden, um einen alternativen variablen Zinssatz zu berücksichtigen. Die Derivatemärkte könnten über ein standardisiertes Protokoll verfügen, das von der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) verabschiedet wird, wenn es von allen Parteien vereinbart wird, um die Belastung durch Nachverhandlungen über ausstehende Verträge zu verringern. Die spezifischen Bedingungen für die Vertragsänderungen sind jedoch noch nicht definiert und es besteht noch kein Konsens darüber, ob es beim Übergang zu Wertübertragungen kommt oder nicht.

Im Gegensatz zu Derivaten steht der Prozess der Änderung von Altpositionen für Barmittel- (d.h. nicht-derivative) Instrumente noch aus und wird wahrscheinlich Verhandlungen auf vertraglicher Basis beinhalten. Dies könnte zu einem vorübergehenden Basisrisiko zwischen Derivaten und den von ihnen abgesicherten Barmittelprodukten führen, wenn der Übergang innerhalb unterschiedlicher Zeiträume erfolgt. Das Basisrisiko könnte auch dauerhafter sein, wenn die Derivatemärkte einen Tagesgeldsatz und die Kassamärkte einen Terminsatz wählen.

Auswirkungen auf die Bilanzierung

Es gibt zwei Gruppen von Auswirkungen auf die Rechnungslegung, die vom Stab erwartet werden. Die erste Gruppe bezieht sich auf Fragen der Finanzberichterstattung im Vorfeld der IBOR-Reform. Einige Bereiche des Hedge Accounting erfordern eine zukunftsorientierte Analyse. Dazu gehören (i) die Verpflichtung zur Beurteilung, ob eine als Grundgeschäft designierte geplante Transaktion "hochwahrscheinlich" ist, und (ii) die prospektiven Beurteilungen, die erforderlich sind, um das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung nach IFRS 9 Finanzinstrumente (oder nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) nachzuweisen, dass das Sicherungsgeschäft eine hohe Wirksamkeit bei der Erreichung der Verrechnung aufweist. Der Stab kommt zu dem Schluss, dass die Ersetzung von IBOR aufgrund dieser Anforderungen zur Einstellung des Hedge Accounting für einige bestehende Sicherungsbeziehungen sowie zur Unfähigkeit führen könnte, neue Sicherungsbeziehungen zu designieren. Der Stab ist daher der Ansicht, dass der Board prüfen sollte, ob er die IFRS eng umrissen anpassen sollte, um vom Aufgeben des Hedge Accounting Erleichterung zu schaffen.

Die zweite Gruppe der Auswirkungen auf die Rechnungslegung bezieht sich auf Fragen der Finanzberichterstattung beim Übergang zu risikofreien Zinssätzen. Da die Modalitäten des Übergangs noch nicht festgelegt sind und je nach Rechtsordnung, Produktart und Vereinbarung variieren können, muss der Stab die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich überwachen, um die möglichen Auswirkungen abschätzen zu können, sobald mehr Informationen verfügbar werden. Zu den bisher vom Stab identifizierten Bereichen, die betroffen sein könnten, gehören Modifikationen gegenüber der Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Hedge Accounting.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board, das IBOR-Projekt in sein Standardsetzungsprogramm aufzunehmen. Der Stab empfahl ferner, der Analyse von Fragen der Rechnungslegung im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung im Vorfeld der IBOR-Reform Vorrang einzuräumen, indem es zuerst Fragen prüft, in welchen Fällen die IFRS zukunftsgerichtete Vorschriften aufweisen, und anschließend Fragen, die sich bei Inkrafttreten der Reform auf die Finanzberichterstattung auswirken werden.

Erörterung durch den Board

Die meisten Boardmitglieder unterstützten die Empfehlungen des Stabs, und mehrere Mitglieder betonten, dass der Board schnell und proaktiv handeln müsse, um die Bedürfnisse und Anliegen des Marktes zu adressieren.

Es wurde eine Parallele zur Änderung der Textziffer 91 von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung gezogen, die als Reaktion auf eine Bitte um Klarstellung vorgenommen wurde, ob ein Unternehmen verpflichtet ist, das Hedge Accounting einzustellen, wenn ein Sicherungsderivat aufgrund der Einführung eines neuen Gesetzes oder einer neuen Verordnung auf eine zentrale Gegenpartei noviert wird. Einige Boardmitglieder und Mitglieder des Stabs stellten fest, dass die durch die IBOR-Reform aufgeworfenen Fragen viel breiter sind und somit die Gefahr besteht, dass Entlastungen eingeführt werden, die nicht erforderlich sind oder die die Disziplin beim Hedge Accounting stören würden. Infolgedessen sollte der Board vorsichtig vorgehen, und wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einzelner Verträge tatsächlich ändern, sollten dies im Jahresabschluss gezeigt werden.

Ein Boardmitglied stellte fest, dass das Projekt sowohl IAS 39 als auch IFRS 9 umfassen würde, obwohl der Board sehr deutlich gemacht hatte, dass IAS 39 nach der Umsetzung von IFRS 9 nicht weiter gepflegt werden würde. Da die meisten Marktteilnehmer jedoch weiterhin die Vorschriften von IAS 39 in Bezug auf das Hedge Accounting anwenden, wären auch Änderungen dieses Standards erforderlich.

Ein anderes Boardmitglied lehnte zwar Standardsetzung zur Behandlung der durch die IBOR-Reform aufgeworfenen Fragen nicht ab, war aber der Ansicht, dass man zu diesem Zeitpunkt nicht über ausreichende Informationen verfüge, um die Empfehlung des Stabs zu unterstützen, das Projekt in das Standardsetzungsprogramm zu überführen. Dieses Boardmitglied wünschte, dass der Stab die Fragen, die sich aus der Anwendung der Standards als Ergebnis dieser Reform ergeben, weiter analysiert, um die Fragen, die Standardsetzung erfordern, von den Fragen zu unterscheiden, die dies nicht tun. Der Stabs bestätigte, dass nicht alle im Arbeitspapier angesprochenen Themen Standardsetzung erfordern würden.

Entscheidungen des Boards

Der Board beschloss, das IBOR-Projekt in sein Standardsetzungsprogramm (13 Ja-Stimmen) zu übertragen. Der Board beschloss ferner, der Analyse von Rechnungslegungsfragen im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung im Vorfeld der IBOR-Reform Vorrang einzuräumen, indem er zuerst Fragen in Fällen prüft, in denen die IFRS zukunftsgerichtete Vorschriften beinhalten, und anschließend Fragen, die sich bei Inkrafttreten der Reform auf die Finanzberichterstattung auswirken werden (13 Ja-Stimmen).

Zugehörige Themen

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