IFRS 17 'Versicherungsverträge'

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Überblick

Agendapapier 2

Bei der Sitzung im Oktober 2018 erörterte der Board den Überblick über die wichtigsten Bedenken und Umsetzungsprobleme, die von den Adressatengruppen bezüglich der Vorschriften in IFRS 17 Versicherungsverträge angesprochen wurden. In der gleichen Sitzung hat der Board vorläufig die Kriterien für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderungen festgelegt (s. Agendapapier 2C der entsprechenden Sitzung).

In dieser Sitzung wurden die folgenden Themen behandelt (die letzte Spalte der Tabelle spiegelt die Entscheidungen des Boards während der Sitzung wieder):

Ausweis

Ausweis in der Darstellung der finanziellen Lage - Getrennte Darstellung von Gruppen von Vermögenswerten und Gruppen von Schulden

Agendapapier 2A Ausweis von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage

Entscheidung des Boards, die Portfolios von Versicherungsverträgen, die Vermögenswerte sind, und Portfolios von Versicherungsverträgen, die Verbindlichkeiten sind, und Portfolios von Rückversicherungsverträgen, die Vermögenswerte sind, sowie Portfolios von Rückversicherungsverträgen, die Verbindlichkeiten sind, getrennt auszuweisen

Ausweis und Bewertung

Separater Ausweis und separate Bewertung von Prämienforderungen und Verbindlichkeiten aus Ansprüchen

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Bewertung

Verwendung von gesperrten Abzinsungssätzen zur Anpassung der vertraglichen Dienstleistungsmarge

Agendapapier 2B Abzinsungssätze, Risikoanpassungen und Option des sonstigen Gesamtergebnisses

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Bewertung

Subjektivität bei der Bestimmung von Abzinsungssätzen und Risikoanpassungen

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Bewertung

Risikoanpassung in einer Gruppe von Unternehmen

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Ausweis

Ausweis in der Darstellung der finanziellen Leistung - Option des sonstigen Gesamtergebnisses für Erträge oder Aufwendungen aus dem Versicherungsgeschäft

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Definierte Begriffe

Definition von Versicherungsverträgen mit direkten Partizipationsmerkmalen

Agendapapier 2C Ansatz der variablen Gebühren

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Bewertung

Eingeschränkte Anwendbarkeit der Ausnahme in Bezug auf Risikominderung - Vorschriften, die sich nicht auf Übergangsvorschriften beziehen

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Bewertung

Eingeschränkte Anwendbarkeit der Ausnahme in Bezug auf Risikominderung - Vorschriften, die sich auf Übergangsvorschriften beziehen

keine Abstimmung — verschoben in die allgemeinere Diskussion zu Übergangsvorschriften, insbesondere in Bezug auf das sonstige Gesamtergebnis

Bewertung

Unternehmenszusammenschlüsse: Klassifizierung von Verträgen

Agendapapier 2D Unternehmenszusammenschlüsse

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Bewertung

Unternehmenszusammenschlüsse: Verträge, die während der Abrechnungsperiode erworben wurden

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Bewertung

Gehaltene Rückversicherungsverträge: Erwartete Cashflows aus zugrundeliegenden noch nicht ausgegebenen Versicherungsverträgen

Agendapapier 2E Künftige Kapitalflüsse in der Bewertung von gehaltenen Rückversicherungsverträgen

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Bewertung

Zwischenabschluss: Behandlung von Schätzungen

Agendapapier 2F Behandlung von Schätzungen im Zwischenabschluss

Entscheidung des Boards, keine Änderungen an den gegenwärtigen Vorschriften in IFRS 17 vorzunehmen

Der Board wurde gefragt, ob er der Empfehlung des Stabs zustimmt, die Vorschriften in IFRS 17 in Bezug auf den Ausweis von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage wie in Agendapapier 2A beschrieben zu ändern, aber IFRS 17 in Bezug auf die anderen Sachverhalte, die in den Papieren für die Sitzung erläutert werden, nicht zu ändern. Die verbleibenden Themen, die im Oktober 2018 identifiziert wurden, sollen bei einer künftigen Sitzung erörtert werden.

Erörterung durch den Board

Die folgenden Themen wurden durch den Board näher erörtert:

Agendapapier 2A

Ausweis in der Darstellung der finanziellen Lage - Getrennte Darstellung von Gruppen von Vermögenswerten und Gruppen von Schulden

Der Board hielt zware fest, dass die Empfehlung des Stabs, in dieser Hinsicht den Standard zu ändern, nicht mit den Grundsätzen des Rahmenkonzepts, von IAS 1 Darstellung des Abschlusses und von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis im Einklang steht, stimmten aber dennoch der Empfehlung des Stabs zu, da der Nutzen der Änderung die Kosten übersteigt.

Mit 13:1 stimmte der Board vorläufig der Empfehlung des Stabs zu, den Standard zu ändern.

Agendapapier 2B

Verwendung von gesperrten Abzinsungssätzen zur Anpassung der vertraglichen Dienstleistungsmarge

Einige Boardmitglieder hielten fest, dass diese Umsetzungsbedenken nicht weit verbreitet sind. Der Board hat dieses Thema während der Entwicklung von IFRS 17 mehrfach diskutiert. Daher stimmte der Board einstimmig vorläufig für die Empfehlung des Stabs, den Standard nicht zu ändern.

Subjektivität bei der Bestimmung von Abzinsungssätzen und Risikoanpassungen

Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass der Board während der Phase der Standardsetzung viel Zeit damit verbracht hat, die Bewertungsziele zu schreiben und einen prinzipienbasierten Standard zu entwickeln. Der Board stimmte einstimmig dafür, die Empfehlung des Stabs, keine Änderungen vorzunehmen, zu unterstützen.

Risikoanpassung in einer Gruppe von Unternehmen

In der kurzen Diskussion zu diesem Thema haben mehrere Boardmitglieder die Notwendigkeit der Einheitlichkeit hervorgehoben, räumten aber ein, dass das Thema Abweichungen in der Praxis in Bezug auf diesen Aspekt nicht weit verbreitet ist, die Risikoanpassungsbewertung von Natur aus vielfältig ist und der Standard sie durch Angaben ergänzt. Die Vorteile der Einheitlichkeit würden in diesem Fall die erhebliche Störung durch die Änderung des Standards nicht überwiegen. Der Board stimmte mit 13.1 Stimmen der Empfehlung des Stabs zu, den Standard nicht zu ändern.

Ausweis in der Darstellung der finanziellen Leistung - Option des sonstigen Gesamtergebnisses für Erträge oder Aufwendungen aus dem Versicherungsgeschäft

Mehrere Boardmitglieder hielten dies für ein schwieriges Thema, da das Angebot einer Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode die Vergleichbarkeit beeinträchtigt. Der Board hat sich jedoch in der Phase der Standardsetzung ausführlich mit diesem Thema beschäftigt. Der Vorsitzende erklärte, er hoffe, dass die Marktkräfte disziplinierend wirken und die Unternehmen davon abhalten würden, die Option des Ausweises im sonstigen Gesamtergebnis zu nutzen. Darüber hinaus verlangt der Standard zusätzliche Angaben, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Der Vorstand stimmte der Empfehlung des Stabs, den Standard nicht zu ändern, mit 13:1 Stimmen vorläufig zu.

Agendapapier 2C

Definition von Versicherungsverträgen mit direkten Partizipationsmerkmalen

Mehrere Boardmitglieder stellten fest, dass ein variables Vergütungsmodell immer eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Vertragsarten darstellt. Zwei Modelle zu haben, wird immer einen Überschneidungspunkt bewirken. Obwohl viele Verträge ähnliche Absichten der Unternehmensleitung und Ergebnisse aufweisen und auf ähnliche Weise gesteuert werden, gibt es erhebliche Unterschiede in den Erwartungen der Versicherungsnehmer zwischen Verträgen, die in den Rahmen des Modells der variablen Vergütung fallen, und solchen, die dies nicht tun.

Der Board stimmte einstimmig dafür, der Empfehlung des Stabs, den Standard nicht zu ändern, vorläufig zuzustimmen.

Eingeschränkte Anwendbarkeit der Ausnahme in Bezug auf Risikominderung

Was die Nicht-Übergangsvorschriften angeht, stellten die Boardmitglieder fest, dass es keine neuen Informationen gibt, die in diesem Bereich Änderungen bewirken könnten. Der Board stimmte einstimmig dafür, die Empfehlung des Stabs, den Standard nicht zu ändern, vorläufig zu unterstützen.

In Bezug auf die Übergangsvorschriften hat der Board nicht abgestimmt. Eine Änderung des Standards würde in Konflikt mit dem Grundsatz des Verbots der Anwendung von rückwirkenden Erkenntnissen geraten. Eine Nichtänderung des Standards hätte potenziell bedeutende Auswirkungen auf die vertragliche Dienstleistungsmarge und potenziell langfristige Auswirkungen auf die zukünftige Profitabilität. In einer künftigen umfassenderen Diskussion muss dieses Thema zusammen mit der Diskussion über die Übergangsvorschrift für die Option des sonstigen Gesamtergebnisses (nach dem allgemeinen Modell, das einen Nullsaldo für die kumulative Rücklage im sonstigen Gesamtergebnis vorschreibt) erneut diskutiert werden.

Agendapapier 2D

Unternehmenszusammenschlüsse: Klassifizierung von Verträgen

Die Boardmitglieder hielten fest, dass eines der Ziele von IFRS 17 darin besteht, ihn stärker mit anderen Standards in Einklang zu bringen. Dazu ist es wichtig, die Ausnahmeregelung aus IFRS 3 zu streichen. Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs, den Standard nicht zu ändern, einstimmig vorläufig zu.

Unternehmenszusammenschlüsse: Verträge, die während der Abrechnungsperiode erworben wurden

Mehrere Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs auf der Grundlage der Prinzipien von IFRS 3 zu. Andere hatten jedoch mehr Verständnis für die Ersteller, die nur den Ansatz der Prämienzuteilung auf ihre ausgegebenen Verträge anwenden und nicht über die notwendige Software verfügen, um die Bilanzierung nach dem allgemeine Modell der vertraglichen Dienstleistungsmarge auf die erworbene Verträge anzuwenden. Sie fragten in dieser Hinsicht nach praktischen Erleichterungen. Andere sprachen sich dagegen aus, in diesem Stadium weitere Erleichterungen zur Verfügung zu stellen. Unter Bezug auf die TRG-Diskussion vom September 2018 unterschied die stellvertretende Vorsitzende zwischen der Entscheidung, ob eine ungünstige Schadenentwicklung bei zukünftigen Schäden als Schaden oder Deckung behandelt wird, und der Berücksichtigung einer ungünstigen Schadenentwicklung bei früheren Schäden. Bei der Prüfung der Granularität der Bewertung von erworbene Verträgen waren die Boardmitglieder der Ansicht, dass es weiterhin eine Gruppierung von Verträgen geben würde, und bei der jährlichen Kohortenvorschrift würde der Zeitpunkt des Erwerbs (und nicht das Datum der Erstausgabe) berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurde bei der Betrachtung der Schätzung der Vorschrift der vertraglichen Dienstleistungsmarge beim erstmaligen Ansatz eine Parallele gezogen zu den Unternehmen, die Portfolios von Krediten kaufen und diese einzeln zum beizulegenden Zeitwert bewerten müssen.

Der Board stimmte mit 13: 1 Stimmen der Empfehlung des Stabs vorläufig zu, den Standard nicht zu ändern.

Agendapapier 2E

Gehaltene Rückversicherungsverträge: Erwartete Cashflows aus zugrundeliegenden noch nicht ausgegebenen Versicherungsverträgen

Mehrere Boardmitglieder hielten fest, dass das in der Unterrichtseinheit verwendete Agendapapier und die zur Verfügung gestellten Materialen sehr hilfreich bei der Erläuterung der drei angesprochenen Themen sei. Ein Boardmitglied bedauerte, dass es keinen Rechnungslegungsstandard für gehaltene Versicherungsverträge gibt und zog eine Analogie zu den gehaltenen Rückversicherungsverträgen, bevor die zugrundeliegenden Verträge ausgegeben wurden. Ein anderes Boardmitglied wies auf die Analogie zwischen dem Emittenten und dem Inhaber eines Rückversicherungsvertrages hin und stellte fest, dass der Inhaber möglicherweise über mehr Informationen verfügt, um die Schätzungen vorzunehmen. Der Board stimmte einstimmig der Empfehlung des Stabs, den Standard nicht zu ändern, vorläufig zu.

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