Preisregulierte Geschäftsvorfälle
Abzinsungssatz
Agendapapier 9, Agendapapier 9A, Agendapapier 9B
Hintergrund
Der Board diskutiert derzeit ein Bilanzierungsmodell, das darauf abzielt, entscheidungsnützliche Informationen über die Rechte und Pflichten zu liefern, die aus definierter Preisregulierung entstehen. Bisher hat der Board vorläufige Entscheidungen über Vorschläge für den Anwendungsbereich des Modells, die Buchungseinheit, die Erfassung von regulatorischen Abgrenzungsposten, die Bewertung von regulatorischen Abgrenzungsposten und die Ziele und Vorschriften in Bezug auf Ausweis und Angaben getroffen.
Das Modell wird eine cashflow-basierte Bewertungsmethode verwenden, die diskontierte Schätzungen zukünftiger Cashflows aus diesen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten widerspiegelt. Bei seiner Sitzung im Juli 2018 entschied der Board vorläufig, dass ein "vernünftiger" Abzinsungssatz verwendet werden sollte, und erkannte an, dass in vielen Fällen der in der Regulierungsvereinbarung festgelegte Zinssatz oder Rückzahlungssatz für die Abzinsung angemessen wäre. Der Board bat den Stab auch, Leitlinien für Faktoren zu entwickeln, die bei der Festlegung eines "vernünftigen Satzes" zu berücksichtigen sind. Dementsprechend ist der Zweck dieses Papiers, die Merkmale des Abzinsungssatzes zu diskutieren.
Analyse des Stabs
Die Analyse des Stabs unterscheidet drei Arten von regulatorischen zeitlichen Differenzen.
Regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Betriebsausgaben sind
Regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Betriebsausgaben sind, sind Ausgaben, die in dem Zeitraum, in dem die Ausgaben anfallen, in den Abzinsungssatz übergehen sollten, ohne dass typischerweise ein Zinssatz oder eine Marge angewendet wird. Zeitliche Unterschiede können jedoch entstehen, wenn die Einbringung der regulatorischen zeitlichen Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Betriebsausgaben sind, nicht durch den Abzinsungssatz der aktuellen Periode fließen. Der Stab ist der Ansicht, dass ein angemessener Abzinsungssatz die Merkmale der Cashflows widerspiegeln würde, die sich aus diesen zeitlichen Differenzen ergeben, einschließlich (i) der Kompensation/Aufwendung für den Zeitwert des Geldes, (ii) der Risikoprämie zum Ausgleich für das Tragen der Unsicherheit in den Cashflows und, bei regulatorischen Verbindlichkeiten, (iii) des Kreditprofils des regulierten Unternehmens. In vielen Fällen würden sich die Beträge, die sich aus der Verwendung von Abzinsungssätzen ergeben, die solche Merkmale widerspiegeln, nicht wesentlich von den Beträgen unterscheiden, die sich aus der Diskontierung mit den von der Regulierungsbehörde festgelegten Zinssätzen oder Renditesätze ergeben.
Regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Eigenkapitalbasis sind
Die regulatorischen zeitliche Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Eigenkapitalbasis sind, stellen Beträge dar, die in Vermögenswerte investiert wurden, die zur Bereitstellung regulierter Waren und Dienstleistungen verwendet werden, für die die Regulierungsvereinbarung eine Rendite vorsieht. Diese Rendite gleicht den Zeitwert des Geldes und die Kosten für die Übernahme der Unsicherheit, die den Cashflows im Zusammenhang mit den Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten innerhalb der regulatorischen zeitlichen Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Eigenkapitalbasis sind, aus. Sie sieht auch eine Vergütung für die Erfüllung der regulatorischen Ziele des Unternehmens vor ("andere Faktoren"). Der Stab war der Ansicht, dass diese zusätzliche Rendite nicht als "Gewinn am ersten Tag" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden sollte, sondern als solche, die den Kunden in Rechnung gestellt wird, wobei einer der folgenden drei Ansätze verfolgt würde:
- Ansatz 1: Berücksichtigung nur der geschätzten Cashflows, die für die Einbringung des originären regulatorischen Vermögenswertes erforderlich sind, zusammen mit einem Zinssatz, der den Zeitwert des Geldes und die mit den Cashflows verbundenen Risiken widerspiegelt, und Abzinsung mit dem Zinssatz, der die Kompensation nur für diese Merkmale widerspiegelt. Jeder Überschuss, der die Kompensation anderer Faktoren widerspiegelt, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, da er in den Umsatzerlösen enthalten ist, d.h. in dem den Kunden in Rechnung gestellten Satz enthalten ist.
- Ansatz 2: Berücksichtigung aller geschätzten Cashflows, die sowohl die Einbringung der ursprünglichen regulatorischen zeitlichen Differenz als auch die Gesamtrendite und die Abzinsung bei der regulatorischen Gesamtrendite widerspiegeln.
- Ansatz 3: Berücksichtigung nur der geschätzten Cashflows, die die ursprüngliche regulatorische zeitliche Differenz und das Disagio bei 0% widerspiegeln, d.h. Ausschluss Cashflows, die die Gesamtrendite widerspiegeln, und deren Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung, da sie in den Umsatzerlösen enthalten sind, d.h. in den Preisen enthalten sind, die den Kunden in Rechnung gestellt werden.
Der Stab war der Ansicht, dass Ansatz 1 im Vergleich zu den Vorteilen, die er den Abschlussadressaten bringen würde, zu komplex wäre und dass Ansatz 2 nicht die Merkmale des regulatorischen Vermögenswertes widerspiegeln würde. Dementsprechend war der Stab der Ansicht, dass Ansatz 3 bevorzugt werden sollte.
Regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Aufwendungen oder Erträge beziehen, die in die zukünftigen Preise einbezogen bzw. von diesen abgezogen werden, wenn Barmittel gezahlt/erhalten werden
Einige regulatorische zeitliche Differenzen entstehen, wenn ein Unternehmen in der laufenden Periode Aufwendungen oder Erträge erfasst, aber die regulatorische Vereinbarung wird diesen Posten erst in einer zukünftigen Periode, in der das Unternehmen die damit verbundenen liquiden Mittel bezahlt oder erhält, in die "zulässigen Aufwendungen" aufnehmen. Beispiele sind Pensionsaufwendungen, latente Steuern, Stilllegungsverpflichtungen, Rückstellungen für Umweltsanierungen und Derivate zur Absicherung.
Obwohl das Unternehmen nicht separat für die Zeitspanne zwischen der Erfassung der Aufwendungen oder Erträge und der Zahlung oder dem Erhalt von Barmitteln für diese Posten kompensiert wird, bestehen implizite Zinsen. Aus Sicht des Stabs ist ein regulatorischer Vermögenswert ähnlich wie ein Freistellungs- oder Erstattungsanspruch und daher in ähnlicher Weise zu bilanzieren, d.h. auf der gleichen Basis wie die zugrunde liegende Verbindlichkeit zu bewerten. Diese Sichtweise erstreckt sich auf Fälle, in denen der Abzinsungssatz, mit dem der zugrunde liegenden Posten berücksichtigt wird, Null ist. Beispielsweise sollte auch ein regulatorischer Vermögenswert oder eine regulatorische Verbindlichkeit im Zusammenhang mit latenten Steuern ebenfalls nicht abgezinst werden.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab sprach die folgenden Empfehlungen für regulatorische zeitliche Differenzen aus, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Betriebsausgaben sind:
- die verwendeten Abzinsungssätze sollten den Ausgleich für den Zeitwert des Geldes und die Unsicherheit der daraus resultierenden Cashflows widerspiegeln; und
- wenn der regulatorische Zinssatz oder der regulatorische Renditesatz eine zusätzliche Rendite bietet, das Unternehmen aber keinen eindeutigen Nachweis dafür hat, dass sich der Überschuss auf eine identifizierbare Transaktion oder ein identifizierbares Ereignis bezieht, sollte das Unternehmen die geschätzten Cashflows, die sich aus der regulatorischen zeitlichen Differenz ergeben, mit dem aufsichtsrechtlichen Zinssatz oder dem Renditesatz diskontieren.
Für regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Eigenkapitalaufwendungen sind, empfahl der Stab, dass ein Unternehmen die geschätzten Cashflows, die die ursprüngliche regulatorische zeitliche Differenz widerspiegeln, mit einem Zinssatz von null Prozent diskontieren sollte, die Cashflows, die die regulatorische Gesamtrendite widerspiegeln, ausschließen und diese Gesamtrendite in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen sollte.
Für regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Aufwendungen oder Erträge beziehen, die in/von den zukünftigen Preisen enthalten sind/abgezogen werden, wenn Barmittel von dem Unternehmen gezahlt/erhalten werden, empfiehlt der Stab, dass ein Unternehmen den gleichen Abzinsungssatz zur Bewertung des regulatorischen Vermögenswertes oder der regulatorischen Verbindlichkeit verwenden sollte wie den Abzinsungssatz, den es zur Bewertung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit oder des zugrunde liegenden Vermögenswertes verwendet. Wenn der regulatorische Vermögenswert oder die regulatorischen Verbindlichkeit Risiken ausgesetzt sind, die nicht im zugrunde liegenden Posten enthalten sind, sollte das Unternehmen seine Schätzung der Auswirkungen dieser Risiken in die Schätzungen der Cashflows aus dem regulatorischen Vermögenswert oder der regulatorischen Verbindlichkeit einbeziehen und den Abzinsungssatz anpassen, um den Preis für die Übernahme der Ungewissheit widerzuspiegeln, dass das endgültige Ergebnis dieser Risiken von dem der in den geschätzten Cashflows enthaltenen Auswirkungen abweichen kann.
Erörterung durch den Board
Regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Eigenkapitalbasis sind
Die Diskussion konzentrierte sich hauptsächlich auf die regulatorischen zeitlichen Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Eigenkapitalbasis sind. Einige Boardmitglieder lehnten die Empfehlung des Stabs ab, nur die geschätzten Cashflows zu berücksichtigen, die die ursprüngliche regulatorische zeitliche Differenz und den Diskontsatz zu einem Satz von null Prozent widerspiegeln. Zu den Argumenten, die von diesen Boardmitgliedern gegen diese Empfehlung vorgebracht wurden, gehörten auch:
- Der Ansatz spiegelt nicht die Ökonomie der Regulierungsvereinbarung wider (die eine Rendite bietet) und steht nicht im Einklang mit der Schlussfolgerung, dass es eine bedeutende Finanzierungskomponente gibt.
- Der Ansatz spiegelt nicht die Marktrealität wider (die eine Rendite für den Zeitwert des Geldes und die damit verbundenen Risiken erfordert).
- Der Ansatz führt zu einem ungewöhnlichen Ergebnis, wenn eine Lücke zwischen dem Zeitraum, in dem sich die Renditen aus regulatorischen Gründen ansammeln, und dem Zeitraum, in dem sie in den dem Kunden in Rechnung gestellten Preis einbezogen werden, besteht. In solchen Fällen führt die Anwendung des vom Stab empfohlenen Ansatzes, wenn es keine zusätzliche Kompensation für die Zeitverzögerung gibt, dazu, dass im Jahr oder in den Jahren der Zeitverzögerung kein Gewinn erfasst wird. Der Stab räumte dieses Problem ein, vertrat aber die Ansicht, dass die Kosten für die Anwendung eines komplexeren Ansatzes die Vorteile überwiegen würden, da solche Zeitverzögerungen in der Regel kurz sind, höchstens ein oder zwei Jahre.
Die Boardmitglieder, die die Empfehlung des Stabs befürworteten, waren sich einig, dass dies der einfachste und kostengünstigste Ansatz ist. Ein Boardmitglied sprach die Notwendigkeit zusätzlicher Angaben im Zusammenhang mit dieser Vorschrift an.
Die meisten der Boardmitglieder, die sich der Empfehlung des Stabs nicht anschließen wollten, befürworteten den im Agendapapier beschriebenen zweiten Ansatz, d.h. sie waren der Ansicht, dass ein Unternehmen alle geschätzten Cashflows aufnehmen sollte, die sowohl die Einbringung der ursprünglichen regulatorischen Zeitdifferenz als auch die Gesamtrendite, die zum regulatorischen Gesamtrenditesatz abgezinst wird. Ein Boardmitglied schlug auch einen anderen Ansatz vor, nämlich die Bestimmung des Effektivzinssatzes über den Zeitraum. Das Boardmitglied stellte fest, dass das Ergebnis in den meisten Fällen dem zweiten Ansatz ähnlich sein würde, jedoch in Fällen, in denen es eine Anomalie in der Berechnung der Rendite gibt, abweicht, z.B. wenn es eine Zeitverzögerung wie oben beschrieben gibt.
Regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Betriebsausgaben sind
Bei regulatorischen zeitlichen Differenzen, die sich auf Posten beziehen, die Teil der regulatorischen Betriebsausgaben sind, hat der Stab nach mehreren Fragen von Boardmitgliedern seine Empfehlungen präzisiert. Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob der regulatorische Zinssatz oder Renditesatz einen ausreichenden Ausgleich für den Zeitwert des Geldes und für die mit den Cashflows verbundenen Risiken bietet. Wenn dies nicht der Fall ist, würde das Unternehmen die geschätzten Cashflows mit einem Abzinsungssatz diskontieren, der die Merkmale der Cashflows aus dem regulatorischen Vermögenswert widerspiegelt, und den daraus resultierenden Verlust sofort erfassen. Wenn der Zinssatz eine ausreichende Kompensation sowie eine zusätzliche Rendite vorsieht, dann ist der zweite Schritt, zu prüfen, ob sich diese zusätzliche Rendite auf eine identifizierbare Transaktion oder ein Ereignis bezieht. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte das Unternehmen die geschätzten Cashflows mit dem regulatorischen Zinssatz oder Renditesatz diskontieren.
Regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Aufwendungen oder Erträge beziehen, die in die zukünftigen Preise einbezogen bzw. von diesen abgezogen werden, wenn Barmittel gezahlt/erhalten werden
Ein Boardmitglied unterstützte die Empfehlung des Stabs nicht, da es der Ansicht war, dass der zugrundeliegende Vermögenswert oder die zugrunde liegende Verbindlichkeit nicht relevant für die Bilanzierung der Rechte und Pflichten ist, die sich aus dem regulatorischen Vermögenswert oder der regulatorischen Verbindlichkeit ergeben, mit möglichen Ausnahme von latenten Steuern. Der Stab stellte in seiner Antwort fest, dass der regulatorische Vermögenswert im Beispiel eines im Zusammenhang mit einer Umwelthaftung erfassten regulatorischen Vermögenswertes das Erstattungsrecht widerspiegelt. Es erscheint daher selbstverständlich, die beiden Beträge auf die gleiche Weise zu bewerten.
Ein anderes Boardmitglied bat darum, klarzustellen, dass, wenn zu Beginn bekannt ist, dass ein Unternehmen nicht ausreichend entschädigt wird, um die zugrundeliegende Verbindlichkeit zu decken, dies als Risiko des regulatorischen Vermögenswertes behandelt werden sollte, das sich vom Risiko der zugrunde liegenden Verbindlichkeit unterscheidet.
Eine Reihe von Boardmitgliedern äußerte Bedenken in Bezug darauf, wie die Empfehlungen des Stabs in Einzelfällen anzuwenden sein würden, insbesondere die Empfehlung, regulatorische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit latenten Steuern nicht zu diskontieren. Infolgedessen bat der Board den Stab, eine genauere Analyse dieser Frage durchzuführen, bevor er die Empfehlungen des Stabs weiter prüft.
Sonstige Sachverhalte
Zwei Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der Verwendung unterschiedlicher Methoden für verschiedene Arten von regulatorischen zeitlichen Differenzen und wiesen darauf hin, dass dies sehr komplex in der Anwendung sein könnte.
Mehrere Boardmitglieder stellten die Frage, ob die vom Stab im Agendapapier empfohlenen Abzinsungssätze für regulatorische Verbindlichkeiten dieselben sein würden. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass die von den Regulierern festgelegten Sätze für regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten tendenziell gleich sind, da erwartet wird, dass sich die Cashflows ausgleichen. Die Auswirkungen der Verwendung der gleichen Abzinsungssätze für regulatorische Verbindlichkeiten sollten jedoch weiter geprüft werden, und der Board bat den Stab, weitere Analysen zu dieser Frage vorzulegen.
Entscheidungen des Boards
13 Boardmitglieder stimmten den Empfehlungen der Mitarbeiter in Bezug auf regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Posten beziehen, dem Teil der regulatorischen Eigenkapitalbasis zu, und entschieden vorläufig Folgendes:
- Die verwendeten Abzinsungssätze sollten die Kompensation für den Zeitwert des Geldes und die Unsicherheit der daraus resultierenden Cashflows widerspiegeln.
- Wenn der regulatorische Zinssatz oder der regulatorische Renditesatz eine zusätzliche Rendite bietet, das Unternehmen aber keinen eindeutigen Nachweis dafür hat, dass sich der Überschuss auf eine identifizierbare Transaktion oder ein identifizierbares Ereignis bezieht, sollte das Unternehmen die geschätzten Cashflows, die sich aus der regulatorischen zeitlichen Differenz ergeben, mit dem regulatorischen Zinssatz oder dem regulatorischen Renditesatz abzinsen.
In Bezug auf regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Posten beziehen, der Teil der regulatorischen Eigenkapitalbasis sind, unterstützten 8 Boardmitglieder die Empfehlung des Stabs, dass ein Unternehmen die geschätzten Cashflows, die die ursprüngliche regulatorische zeitliche Differenz widerspiegeln, mit einem Zinssatz von null Prozent diskontieren und die Cashflows, die die regulatorische Gesamtrendite widerspiegeln, ausschließen und diese Gesamtrendite in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen sollte.
In Bezug auf regulatorische zeitliche Differenzen, die sich auf Aufwendungen oder Erträge beziehen, die in den zukünftigen Preisen einbezogen bzw. von diesen abgezogen werden, wenn Barmittel gezahlt/erhalten werden, stimmten nur 6 Boardmitglieder den Empfehlungen des Stabs zu. Angesichts der aufgeworfenen Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Empfehlung, regulatorische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit latenten Steuern nicht zu diskontieren, bat der Board den Stab, eine weitere Analyse durchzuführen, bevor er diese Empfehlungen erneut erörtert.