Dynamisches Risikomanagement

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Überblick

Agendapapier 4, Agendapapier 4A

Der Board hat sich weiter mit der Entwicklung eines Rechnungslegungsmodells für das dynamische Risikomanagement befasst. Der Stab hat in dieser Sitzung das Vermögensprofil erörtert (Agendapapier 4B).

Agendapapier 4A enthält Hintergründe zum Projekt und eine Zusammenfassung der bisherigen Erörterungen des Boards.

Rückblick

Ziel des vorgeschlagenen Modells für das dynamische Risikomanagement ist es, dass die Abschlüsse die Auswirkungen dynamischer Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens getreu abbilden. Es soll den Adressaten helfen, die Leistung der Unternehmensleitung zu beurteilen, indem es sich darauf konzentriert, wie gut die Unternehmensleitung in der Lage war, das Vermögensprofil mit dem Zielprofil durch den Einsatz von Derivaten in Einklang zu bringen. Jedes der Elemente, die zur Leistungsbeurteilung beitragen, nämlich (1) das Vermögensprofil, (2) das Zielprofil und (3) die Derivate, werden vom Stab analysiert, bevor sie zur Leistungsbeurteilung übergehen. Dies ist die erste Phase des Projekts. In der zweiten Phase wird sich der Board mit anderen peripheren Fragen im Zusammenhang mit dynamischen Risikomanagement befassen.

Der Board hat vorläufig beschlossen, das Modell für das dynamische Risikomanagement auf der Grundlage der Mechanismen des Cash Flow Hedge Accounting zu entwickeln.

Vermögenswertprofil

Agendapapier 4B

Hintergrund

Das Vermögensprofil definiert (d.h. es legt die Parameter fest), welche Posten für das Zinsänderungsrisiko gesteuert werden und somit einer Leistungsbeurteilung im Rahmen des Modells des dynamischen Risikomanagements unterliegen.

In diesem Papier legt der Stab die Qualifikationskriterien für die Designierung eines Postens in das Vermögensprofil fest. Er erörtert außerdem einige technische Einzelheiten in Bezug auf Designierung und Situationen, die eine Entdesignierung erfordern, sowie Anforderungen an die Dokumentation.

Analyse und Empfehlung des Stabs

  1. Qualifizierungskriterien für Posten, die in das Vermögenswertprofil aufgenommen werden sollen

    Der Stab empfahl, dass ein Posten alle sechs unten aufgeführten Kriterien erfüllen muss, um für die Aufnahme in das Vermögensprofil in Frage zu kommen.

    • (i) Finanzielle Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten

      Beim dynamischen Risikomanagement geht es um die Steuerung von Zinserträgen und -aufwendungen. Da Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf finanzielle Vermögenswerte berechnet werden, ist der Stab der Ansicht, dass das Vermögensprofil finanzielle Vermögenswerte umfassen sollte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Diese Vermögenswerte machen auch den Großteil der Posten aus, die dynamischen Risikomanagementaktivitäten unterliegt. Der Stab wird in der zweiten Phase des Projekts finanzielle Vermögenswerte erörtern, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden.

    • (ii) Die Auswirkungen des Kreditrisikos dominieren nicht die Veränderungen der erwarteten zukünftigen Cashflows

      In manchen Situationen kann die Auswirkung des Kreditrisikos so groß sein, dass sie die Veränderungen der erwarteten Cashflows des finanziellen Vermögenswertes dominiert. In solchen Fällen kann es trotz einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen einem Derivat und dem finanziellen Vermögenswert aufgrund der Auswirkungen des Kreditrisikos zu einer erratischen Angleichung an das Zielprofil kommen. Daher sind die Mitarbeiter der Ansicht, dass diese Posten nicht für die Aufnahme in das Vermögensprofil in Frage kommen sollten.

    • (iii) Zukünftige Transaktionen müssen hochwahrscheinlich sein

      In der Praxis werden neben den bereits in der finanziellen Lage erfassten Risiken häufig auch Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen Transaktionen gesteuert, die sich voraussichtlich auf zukünftige Zinserträge und -aufwendungen auswirken werden, z. B. erwartetes Portfoliowachstum oder Wiederanlage von Erträgen aus fälligen finanziellen Vermögenswerten.

      Der Stab ist der Ansicht, dass diese zukünftigen Transaktionen für die Designierung in das Vermögensprofil geeignet sein sollten, damit der Abschluss die dynamischen Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens getreu abbilden kann. In Übereinstimmung mit den Leitlinien von IFRS 9 zu qualifizierten Grundgeschäften ist der Stab der Ansicht, dass nur feste Verpflichtungen und sehr wahrscheinliche zukünftige Transaktionen für eine Designierung in Frage kommen sollten, da dann hinreichende Sicherheit hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der Cashflows aus diesen Transaktionen besteht. Die Zulassung anderer erwarteter, aber nicht sehr wahrscheinlicher Transaktionen zur Designierung könnte die Angleichung des Vermögensprofils an das Zielprofil negativ beeinflussen, was sich wiederum auf die Leistung der Unternehmensleitung auswirkt. Dies liegt daran, dass die Fähigkeit der Unternehmensleitung, das Eintreten, den Zeitpunkt und die Höhe solcher Transaktionen vorherzusagen, begrenzter ist.

    • (iv) Zukünftige Transaktionen müssen zu finanziellen Vermögenswerten führen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

      Dies gilt aus dem gleichen Grund wie unter (i) oben beschrieben.

    • (v) Posten, die bereits in einer Hedge Accounting-Beziehung designiert wurden, sind nach dem Modell der Bilanzierung des dynamischen Risikomanagements nicht zulässig

      Die Designierung solcher Posten im Rahmen des Modells des dynamischen Risikomanagements würde zu einer Verschiebung der Gewinne oder Verluste im sonstigen Gesamtergebnis führen. Da diese Posten bereits dem Hedge Accounting unterliegen, kann es zu Doppelerfassungen kommen.

    • (vi) Die Posten innerhalb des Vermögenswertprofils müssen auf Portfoliobasis gesteuert werden, um den Zweck des Zinsrisikomanagements zu erfüllen

      Siehe Punkt (2) unten.

  2. Designierung der Posten auf Portfoliobasis

    Der Stab hat überlegt, ob Posten einzeln oder auf Portfoliobasis als Teil des Vermögensprofils designiert werden sollten.

    Der Stab empfahl eine Portfolio-Designierung, da dies den Designierungsprozess vereinfacht. Dies liegt daran, dass finanzielle Vermögenswerte und zukünftige Transaktionen, die die Qualifikationskriterien für das Vermögenswertprofil erfüllen, einem bestimmten Portfolio zugeordnet sind und als Teil des Vermögenswertprofils betrachtet werden, ohne dass eine häufige Designierung und Entdesignierung auf individueller Basis erforderlich ist. Dies steht im Einklang mit einem der Ziele des Modells des dynamischen Risikomanagements, das darauf abzielt, die mit der Anwendung der aktuellen Hedge-Accounting-Leitlinien auf dynamische Portfolios verbundenen operativen Komplexitäten zu reduzieren.

    Darüber hinaus würde dieser Ansatz die Designierungsmechanik an der Art und Weise ausrichten, wie die Unternehmensleitung das Zinsänderungsrisiko betrachtet. Dies ist entscheidend, um das Ziel des Modells des dynamischen Risikomanagements zu erreichen.

    Jedes Portfolio sollte aus Vermögenswerten bestehen, die ähnliche Risikomerkmale aufweisen. Beispielsweise sollten finanzielle Vermögenswerte mit Vorauszahlungsmerkmalen von solchen ohne solche Merkmale getrennt werden, und Vermögenswerte, die auf verschiedene Währungen lauten, sollten verschiedenen Portfolios zugeordnet werden.

  3. Zusammenwirken von Designierung und der dynamischen Natur von Portfolios

    Die Portfolios ändern sich ständig, da neue Vermögenswerte hinzukommen und bestehende Vermögenswerte fällig werden. Daher konzentrieren sich die Risikomanagementziele eines Unternehmens nicht nur auf die bestehenden Vermögenswerte, sondern auch darauf, was mit den Zinserträgen geschieht, wenn neue Vermögenswerte entstehen und wenn die Vermögenswerte fällig werden und die Erlöse reinvestiert werden.

    Ob zukünftige Transaktionen, die aus der Wiederanlage resultieren, als Teil des Vermögenswertprofils designiert werden können (vorausgesetzt, sie erfüllen die Qualifikationskriterien), hängt zum Teil vom Zeithorizont ab, den das Unternehmen in seinem Risikomanagementziel festlegt.

    Nehmen wir zum Beispiel an, dass das Ziel eines Unternehmens darin besteht, nach fünf Jahren neu zu bewerten. Es verfügt über ein Portfolio von Krediten mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die zu diesem Zeitpunkt reinvestiert werden. Da die Reinvestition zu einem Zeitpunkt erfolgt, der mit dem Risikomanagementziel des Unternehmens übereinstimmt, würden diese Reinvestitionen nicht Teil der designierten Portfolios sein, da sie die Zinserträge in einem Zeithorizont beeinflussen, der über den Zeitrahmen des Risikomanagementziels des Unternehmens hinausgeht.

    Nehmen wir hingegen an, dass ein anderes Unternehmen in zehn Jahren das Ziel einer Preisanpassung hat. Es verfügt über ein Portfolio von Krediten mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die zu diesem Zeitpunkt reinvestiert werden. In diesem Fall können die aus der Wiederanlage resultierenden zukünftigen Transaktionen als Teil des Vermögenswertprofils designiert werden (sofern sie die Kriterien erfüllen), da sie vor dem Datum des Preisanpassungsziels der Unternehmensleitung erfolgen und somit das Zinsergebnis innerhalb des durch das Risikomanagementziel des Unternehmens festgelegten Zeithorizonts beeinflussen.

    Vor diesem Hintergrund empfahl der Stab, dass ein Unternehmen die Wahl haben sollte, künftige Transaktionen (d.h. Wachstum und Reinvestitionen) als Teil des Vermögensprofils zu designieren, jedoch nur bei der erstmaligen Designierung, sofern die Designierung mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens übereinstimmt.

    Darüber hinaus war der Stab der Ansicht, dass Änderungen an einem Portfolio, die sich aus der Aktualisierung des Vermögenswertprofils ergeben, keine Designierung oder Entdesignierung sind, sondern eine Fortführung der bestehenden Beziehung. Dies steht im Einklang mit dem Rebalancing-Konzept in IFRS 9, bei dem das Hedge-Ratio aktualisiert wird, um die Anforderungen an die Effektivität von Hedges zu erfüllen.

  4. Designierung eines Prozentsatzes eines Portfolios

    Der Stab empfahl, dass das Modell für das dynamische Risikomanagement die Designierung eines Prozentsatzes eines Portfolios zulässt, vorausgesetzt, dass Folgendes der Fall ist:

    • (a) Der designierte Prozentsatz wird konsistent auf alle erwarteten Cashflows innerhalb des Portfolios angewendet;
    • (b) der gleiche Prozentsatz wird auf ein verwandtes Portfolio zukünftiger Transaktionen angewendet; und
    • (c) die Designierung eines Prozentsatzes eines Portfolios steht im Einklang mit der Risikomanagementstrategie eines Unternehmens.

    Der Stab war der Ansicht, dass es stichhaltige Gründe gibt, wenn ein Unternehmen nur einen Teil eines Portfolios in Bezug auf Zinsrisiken steuert. Die Anforderung, für alle zukünftigen Cashflows aus dem Portfolio den gleichen Prozentsatz anzuwenden, steht im Einklang mit der kollektiven Steuerung dieser Risiken. Eine Ausnahme bilden zukünftige Transaktionen, die sich aus dem Wachstum ergeben. Siehe (5) unten.

  5. Wachstum des Vermögenswertportfolios

    Das Wachstum eines Vermögenswertportfolios bedeutet eine Erhöhung des Nominalbetrags des Portfolios. Um dies zu erreichen, würde ein Unternehmen zusätzliche Mittel benötigen (d.h. zusätzliche Verbindlichkeiten eingehen). Da sowohl der Vermögenswert als auch die Verbindlichkeit zu zukünftigen Marktpreisen bewertet werden, ist das Unternehmen keinem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Wenn jedoch erwartet wird, dass die Finanzierung in Form von zinslosen Einlagen erfolgt, besteht eine Diskrepanz bei der Neubewertung, und die Unternehmen können dieses Risiko aktiv steuern.

    Da sich das Wachstum eines Portfolios von Reinvestitionen unterscheidet, empfahl der Stab, dass es einem Unternehmen gestattet sein sollte, einen Prozentsatz für zukünftige Transaktionen im Zusammenhang mit dem Wachstum zu designieren, der sich von dem Prozentsatz unterscheidet, der für das zugehörige Portfolio finanzieller Vermögenswerte (d.h. für bestehende oder aus Reinvestitionen) designiert ist, sofern dies mit den Risikomanagementpolitik des Unternehmens im Einklang steht. Der Stab war außerdem der Meinung, dass die Aufteilung von Wachstum und anderen zukünftigen Transaktionen auf getrennte Portfolios bei der Verfolgung und Leistungsbewertung hilfreich sein kann.

  6. Entdesignierung eines Portfolios

    Der Stab empfahl, dass Posten aus dem Vermögenswertprofil entdesigniert werden, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

    • (a) finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht;
    • (b) die Auswirkungen des Kreditrisikos dominieren die Veränderungen der erwarteten zukünftigen Cashflows; oder
    • (c) zukünftige Transaktionen sind nicht hochwahrscheinlich.

    Die letzten beiden Punkte stimmen mit den oben genannten Qualifikationskriterien überein.

    Darüber hinaus empfahl der Stab, dass der Board aus den gleichen Gründen, die in IFRS 9 für das Verbot der freiwilligen Beendigung einer Sicherungsbeziehung angegeben sind, eine freiwillige Entdesignierung verbietet.

  7. Dokumentationsvorschriften

    Der Stab listet auch einige Dokumentationsvorschriften zur Designierung von Posten innerhalb des Vermögenswertprofils auf.

Nächste Schritte

Der Stab beabsichtigt, das Zielprofil in der nächsten Boardsitzung zu besprechen.

Erörterung durch den Board

  1. Qualifizierungskriterien für Posten, die in das Vermögenswertprofil aufgenommen werden sollen

    Der Board stimmte den Qualifizierungskriterien grundsätzlich zu. Obwohl es sich bei den meisten dieser Kriterien um bestehende Konzepte in IAS 39 und IFRS 9 handelt, bat der Board den Stab, genau zu verstehen, wie diese Begriffe in der Praxis angewendet werden, um zu sehen, ob sie nach dem Modell des dynamischen Risikomanagements funktionieren würden. Der Stab erkannte auch an, dass sich die Anwendung dieser Kriterien auf Eins-zu-Eins-Absicherungsbeziehungen nach IAS 39 oder IFRS 9 von der Anwendung auf Portfoliobasis nach dem Modell des dynamischen Risikomanagements stark unterscheiden würde, so dass er das Modell unter diesem Gesichtspunkt entwickeln und testen werde.

    Mehrere Boardmitglieder hielten ferner fest, dass das Kriterium, dass künftige Transaktionen zu finanziellen Vermögenswerten führen müssen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, möglicherweise nicht umsetzbar ist, da Unternehmen im Allgemeinen nicht vorhersagen können, wie die Bilanzierungsklassifizierung einer künftigen Transaktion aussehen würde.

    Da die größte Kritik am Ansatz der Neubewertung des Portfolios darin bestand, dass die Rechnungslegung nicht die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens widerspiegelt, forderte die stellvertretende Vorsitzende den Stab auf, zu prüfen, ob verschiedene Aspekte der Qualifikationskriterien dieser Kritik zuwiderlaufen würden, insbesondere wenn die Positionen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, weil sie der Bedingung der alleinigen Rück- und Zinszahlung nicht erfüllen. Die Risikomanager könnten die Cashflows für diese Vermögenswerte steuern, aber sie würden nicht für die Vorschläge des Stabs qualifizieren. Der Stab nahm ihre Anmerkungen zur Kenntnis und hielt fest, dass eine weitere Unterscheidung getroffen werden müsse zwischen der Nichterfüllung der Bedingung der alleinigen Rück- und Zinszahlung aus zinsbedingten Gründen, wie z.B. Vorauszahlung oder Verlängerungsoptionen, oder aus anderen Gründen, wie z.B. dem Vermögenswert, der eine rohstoff- oder aktiengebundene Eigenschaft enthält.

  2. Designierung der Posten auf Portfoliobasis

    Dies wurde kaum kommentiert, da die Designierung von Posten auf Portfoliobasis aufgrund der Art des zu steuernden Risikos im Wesentlichen Voraussetzung ist.

  3. (zusammen mit 4. und 5. erörtert, s.u.)
  4. (zusammen mit 3. und 5. erörtert, s.u.)
  5. Zusammenwirken von Designierung und der dynamischen Natur von Portfolios, Designierung eines Prozentsatzes eines Portfolios und Wachstum des Vermögenswertportfolios

    Es wurde viel darüber diskutiert, welche Beschränkungen dem Prozentsatz des Portfolios auferlegt werden soll, der als Teil des Vermögensprofils ausgewiesen wird, ob dieser Prozentsatz eine Spanne sein könnte, wie die Erwartung von Änderungen dieses Prozentsatzes berücksichtigt werden könnte, wie er mit den Qualifizierungskriterien, dem Zielprofil und der daraus resultierenden Leistungsbeurteilung interagiert.

    Die stellvertretende Vorsitzende stellte auch die Frage, ob es umsetzbar sei, die Steuerung der Cashflows zwischen bestehenden Vermögenswerten, zukünftigen Transaktionen und Wachstum aufzuteilen. Es gab auch Diskussionen darüber, was der Ausgangspunkt der Designierung zukünftige Transaktionen sein sollte und wie ein Portfolio im Allgemeinen gepflegt werden sollte - hat es z.B. eine unendliche Lebensdauer, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es keine freiwillige Entdesignierung gibt? Wie viel Wachstum deckt es ab? Wann wird es geschlossen? Diese Fragen sind alle mit Entscheidungen über das Zielprofil verknüpft und beeinflussen die daraus resultierende Leistungsbeurteilung. Der Board stellte fest, dass es wichtig ist, diese Aspekte zu klären, um Disziplin und Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen zu erreichen.

    Der Stab war sich dieser Fragen bereits bewusst und plant, sie im Rahmen der Diskussionen zum Zielprofil und zur Leistungsbeurteilung anzusprechen.

  6. Entdesignierung eines Portfolios

    Die Mitglieder des Boards baten den Stab, die folgenden Punkte klarzustellen:
    • Entdesignierung eines Portfolios gegenüber der Entdesignierung der Vermögenswerte innerhalb des Portfolios. Der Stab stimmte dem Vorschlag zu, dass ein Vermögenswert aus einem Portfolio entdesigniert werden sollte, sobald er eines der Kriterien nicht erfüllt (z.B. führt eine Änderung des Geschäftsmodells dazu, dass ein Vermögenswert das Kriterium der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht mehr erfüllt);
    • die Grenzen eines Portfolios, d.h. wie granular es sein könnte, um zu vermeiden, dass ein Portfolio zerstückelt wird, um die Entdesignierung des gesamten Portfolios zu umgehen;
    • ob ein Unternehmen allgemeines Sicherungsbilanzierung auf einen Vermögenswert anwenden könnte, der zuvor nach dem Modell des dynamischen Risikomanagements bilanziert wurde, und umgekehrt; und
    • die Folgen einer Entdesignierung.

  7. Dokumentationsvorschriften

    Dieses Thema wurde nicht erörtert.

Zugehörige Themen

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