IASB-Sitzung — 24. und 25. Januar 2018

Beginn:

Ende:

Ort: London

IASB (International Accounting Standards Board)

Überblick

Der IASB ist am 24. und 25. Januar 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Auf der Tagesordnung standen sechs Themen.

Mittwoch, 24. Januar

Primäre Abschlussbestandteile

Der Board erörterte die Darstellung der Leistungskennzahlen des Managements und die Darstellung der Ergebnisse von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und hat Folgendes beschlossen:

  • Alle Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre wichtigsten Leistungskennzahlen in ihrem Jahresabschluss anzugeben, wobei diese Kennzahlen als von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen identifiziert werden müssen, sofern es sich nicht um nach IFRS definierten Kennzahlen handelt.
  • Die wichtigsten Leistungskennzahlen müssen mindestens diejenigen umfassen, die im Geschäftsbericht kommuniziert werden.
  • Die Überleitung zwischen den von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und den nach IFRS definierten Kennzahlen ist im Anhang darzustellen.
  • Die von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen sollten keinen spezifischen Reglementierungen unterliegen.
  • Eine 5-Jahres-Zusammenfassung der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen wird nicht gefordert.
  • Angaben zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen in der Segmentberichterstattung werden zugelassen.
  • Es ist keine Spezifizierung dahingehend erforderlich, dass es sich bei von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen nicht um nach IFRS definierte Kennzahlen handelt (da sie sich auf regulatorische Anforderungen beziehen).
  • In Bezug auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures hat der Board beschlossen, dass Unternehmen verpflichtet werden, die Ergebnisse von 'integralen' assoziierten Unternehmen und Joint Ventures getrennt von 'nicht integrierten' assoziierten Unternehmen und Joint Ventures darzustellen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der Board prüfte die angemessene Bilanzierung von nicht-derivativen Instrumenten mit Eigenkapitalmantel mit komplexen Auszahlungen. Diese Art von Instrumenten wurde bisher nicht vom Board diskutiert und wurde im Rahmen der Überprüfung des Entwurfs eines Diskussionspapiers im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital identifiziert. Aus den betrachteten Instrumenten ergeben sich Ansprüche gegen das Unternehmen, die auf die verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens beschränkt sind, die Ansprüche werden aber auch durch andere Variablen wie z.B. einen Rohstoffindex beeinflusst. Der Board beschloss, im Diskussionspapier Rückmeldungen darüber einzuholen, ob das eingebettete Derivat separat bilanziert werden sollte und ob und wie die Zurechnungsvoraussetzungen dazu beitragen können, Informationen über die alternativen Abwicklungsbesonderheiten zu liefern.

Donnerstag, 25. Januar

Rahmenkonzept

Der Stab unterrichtete den Board über den aktuellen Stand des Projekts zum Rahmenkonzept. Das endgültige Dokument wird voraussichtlich im März 2018 veröffentlicht.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Board hat entschieden, dass die Vorschrift in IAS 36, bei der Berechnung des Nutzungswertes Vorsteuereingaben zu verwenden, gestrichen wird. Darüber hinaus prüft der Board, die derzeitige Vorschrift in IAS 36 zu streichen, Cashflows aus nicht festgelegten zukünftigen Restrukturierungen und Vermögenswertverbesserungen bei der Berechnung des Nutzungswerts auszuschließen.

IFRS-Umsetzung

Das Board hat zwei Fragen der IFRS-Umsetzung geprüft, die dem Board vom IFRS Interpretations Committee vorgelegt worden waren. Die erste betrifft ein mögliches Forschungsprojekt zu Warenanleihen und damit verbundenen Transaktionen. Die zweite bezieht sich auf eine empfohlene jährliche Verbesserung, um die Vorschrift in IAS 41 zu streichen, bei der Bewertung eines biologischen Vermögenswertes zum beizulegenden Zeitwert die Cashflows vor Steuern zu verwenden.

Hinsichtlich der ersten Frage, wurden im Board unterschiedliche Auffassungen darüber vertreten, ob das Projekt in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollte. Mehrere Boardmitglieder stellten die Frage, ob in der Praxis eine derartige Bilanzierungsvielfalt vorzufinden sei, die es rechtfertigen würde, dass der Board dafür seine Ressourcen einsetzt. Andere Boardmitglieder waren hingegen der Ansicht, dass der Board das Thema nicht unberücksichtigt lassen sollte. Zu prüfen sei in diesem Zusammenhang, ob der Anwendungsbereich einiger bestehender Standards derart geändert werden könnte, um Warenanleihen und digitale Währungen zu berücksichtigen, anstatt neue Standards zu entwickeln. Dies könnte den Standardsetzungsprozess beschleunigen und ein breites Spektrum an Transaktionen abdecken.

Im Hinblick auf die zweite Frage beschloss der Board, eine jährliche Verbesserung vorzuschlagen, um die Vorschrift in IAS 41 zu streichen, wonach bei der Bewertung eines biologischen Vermögenswertes zum beizulegenden Zeitwert die Cashflows vor Steuern zu verwenden sind.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13

Der Board hat damit begonnen, die Rückmeldungen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zu erörtern. Diskussionsgegenstand waren Auswertungen der wissenschaftlichen Literatur, die Rückmeldungen in Bezug auf die Bitte um Informationsübermittlung und weitere Untersuchungen des Stabs.  Da es einen allgemeinen Konsens darüber gibt, dass IFRS 13 gut funktioniert, hat der Vorsitzende den Stab angewiesen, nur Standardänderungen vorzuschlagen, die absolut notwendig sind.

 

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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