IFRS-Umsetzungsfragen

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Überblick

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, folgende Themen zu erörtern:

  • Warenanleihen und entsprechende Transaktionen: Mögliches neues Forschungsprojekt (Agendapapier 12A)
  • Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (IAS 41): Mögliche jährliche Verbesserung (Agendapapier 12B)

Warenanleihen und entsprechende Transaktionen: Mögliches neues Forschungsprojekt

Agendapapier 12A

Hintergrund

Im März 2017 erwog das IFRS Interpretations Committee eine Anfrage zur Bilanzierung eines bestimmten Warenkreditgeschäfts (s. damaliges Agendapapier 8d). Das Committee beschloss, das Thema nicht auf die Agenda zu setzen und den Sachverhalt an den Board weiterzugeben, da es für das Committee zu groß sei.

In diesem Papier gibt der Stab einen Überblick über typische Warengeschäfte und informiert den Board über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der digitalen Währungen und Emissionsberechtigungen. Ziel ist es, den Board über das Ausmaß von Abweichungen in der Praxis zu informieren, damit er in einer zukünftigen Sitzung entscheiden kann, ob Warenanleihen und damit zusammenhängende Transaktionen auf die Forschungsagenda gesetzt werden sollen.

Diese Sitzung dient nur der Information, und der Board wird nicht aufgefordert werden, Entscheidungen zu treffen.

Analyse des Stabs

Es gibt keine bestehenden Standards, die sich direkt auf Transaktionen mit Waren, digitalen Währungen und Emissionszertifikaten beziehen. In Ermangelung spezifischer Leitlinien können je nach Art der Transaktion unterschiedliche Standards für verschiedene Transaktionen gelten. Bei komplexeren Transaktionen kann es jedoch vorkommen, dass sie nicht eindeutig in den Anwendungsbereich eines bestehenden Standards fallen. Dies hat zu Abweichungen in der Praxis geführt.

Die jüngste Entwicklung im Bereich der digitalen Währungen hat auch dazu geführt, dass der Board und das FASB aufgefordert werden, sich mit der Frage zu befassen, wie digitale Währungen zu bilanzieren sind. Allein im Jahr 2017 verabschiedete die japanische Regierung ein Gesetz, das die digitale Währung zu einer legalen Zahlungsmethode machte; es gab eine zunehmende Zahl von Münzangeboten, bei denen Unternehmen neu geschaffene digitale Währungen verkaufen; und zwei der weltweit größten Derivatehandelsbörsen begannen Bitcoin-Futures anzubieten. Derzeit werden digitale Währungen von Unternehmen als Zahlungsmittel, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Vorräte oder immaterielle Vermögenswerte bilanziert.

Angesichts des breiten Spektrums an Transaktionen hält der Stab fest, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Umfang eines potenziellen Projekts klar zu definieren.

Erörterung durch den Board

Der Board vertrat unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf den Umfang des Projekts und ob er dieses Projekt überhaupt in sein Arbeitsprogramm aufnehmen sollte. Der Vorsitzende stellte die Nachhaltigkeit der digitalen Währungen in Frage, und mehrere andere Boardmitglieder bezweifelten, dass es in der Praxis eine derartige Bilanzierungsvielfalt zu diesem Thema gibt, die dazu führt, dass die Nutzer Entscheidungen aufgrund nicht ausreichender Informationen treffen müssen. Es sei fraglich, ob sich der Einsatz der Board-Ressourcen bei diesem Thema lohne. Die stellvertretende Vorsitzende merkte jedoch an, dass digitale Währungen ein brisantes Thema darstellen würden, und dass der Board sich nicht über die möglichen Folgen hinwegsetzen sollte. Der Vorsitzende beauftragte den Stab, sich mit den Regulatoren in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob diese einen dringenden Bedarf an entsprechenden Standardsetzungsaktivitäten sehen. Des Weiteren ist vom Stab zu klären, welche Projekte in der Forschungspipeline ggf. verschoben werden könnten, um die zeitlichen Ressourcen freizusetzen, die ein solches neues Projekt erfordern würde.

Anstatt neue Standards zu entwickeln, prüfte der Board die Möglichkeit, den Anwendungsbereich einiger bestehender Standards zu ändern, um Warenanleihen und digitale Währungen berücksichtigen zu können. Dies könnte dazu beitragen, den Standardisierungsprozess zu beschleunigen und ein breiteres Spektrum von Transaktionen abzudecken. Der Fokus würde auf der Art und den Eigenschaften der Transaktionen liegen, d.h. ob sie zu spekulativen Zwecken oder als langfristige Anlagen gehalten oder aufgrund ihrer Liquidität ähnlich wie Barmittel verwendet werden, und nicht auf den den Transaktionen zugrundeliegenden Positionen (d.h., ob es sich um Warenanleihen oder digitale Währungen handelt).

Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (IAS 41): Mögliche jährliche Verbesserung

Agendapapier 12B

Hintergrund

Im September 2017 (s. damaliges Agendapapier 3) erwog das IFRS Interpretations Committee einen Antrag auf Streichung der Vorschrift des IAS 41, bei der Bewertung eines biologischen Vermögenswertes zum beizulegenden Zeitwert die Cashflows vor Steuern zu verwenden. Das Committee empfahl dem Board, eine solche Änderung im Rahmen des nächsten jährlichen Verbesserungszyklus vorzuschlagen.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfiehlt dem Board, die Empfehlung des Committee zu akzeptieren und eine prospektive Anwendung der vorgeschlagenen Änderung zu verlangen, um eine mögliche Anwendung späterer Erkenntnisse zu vermeiden; eine vorzeitige Anwendung sollte zulässig sein.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs ohne große Diskussion zu.

Ein Boardmitglied schlug vor, die vorgeschlagenen Änderungen mit den möglichen nächsten Schritten zu koordinieren, die sich aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 ergeben.

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