IFRS-Umsetzung

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Überblick

Agendapapier 12A, Agendapapier 12B

Der Board hat Kosten, die berücksichtigt werden, wenn beurteilt wird, ob ein Vertrag belastend ist, (IAS 37) und Geschäftsvorfälle, die Handelswaren und Kryptowährungen umfassen, erörtert. Darüberhinaus wurden die IFRIC Updates vom Mai und Juni 2018 zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt.

Kosten, die berücksichtigt werden, wenn beurteilt wird, ob ein Vertrag belastend ist (IAS 37) — Mögliche eng umrissene Änderung

Agenda Paper 12C

Hintergrund

Im November 2017 beschloss das IFRS Interpretations Committee, ein Projekt zur Klärung der Bedeutung des Begriffs "unvermeidbare Kosten" bei der Definition eines belastenden Vertrags in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen seiner Agenda hinzuzufügen. Das Committee hat dieses Projekt auf seinen Sitzungen im März und Juni 2018 erörtert und fragt, ob der IASB seiner Empfehlung zustimmt, Folgendes vorzuschlagen:

  • a) Eng begrenzte Änderung an IAS 37 wie folgt:
    • Spezifizierung, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" die "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen", umfassen; und
    • Zurverfügungstellung von Beispielen für Kosten, die in direktem Zusammenhang mit einem Vertrag über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen stehen oder eben nicht;
  • b) kein Vorschlag neuer Angabevorschriften;
  • c) spezifische Übergangsvorschriften für Unternehmen, die bereits nach IFRS berichten, wobei sie einen "modifizierten retrospektiven Ansatz" anwenden müssen, wonach sie die vorgeschlagenen Änderungen auf Verträge anwenden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung (dem Beginn der jährlichen Berichtsperiode, in der das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet) bestehen, jedoch keine spezifischen Übergangsvorschriften für Unternehmen, die IFRS erstmals anwenden.

Empfehlung des Stabs

Der Stab selbst bat den Board nicht um Entscheidungen. Er fragte den Board, ob er mit der oben genannten Empfehlung des Committe einverstanden ist.

Erörterung durch den Board

In einer kurzen Diskussion wurden einige Bedenken hinsichtlich des Begriffs "beziehen sich direkt" im Gegensatz zur Verwendung von "zurechenbar" oder sogar "direkt beziehen", die in anderen Standards verwendet werden, geäußert. Es wurde bestätigt, dass die Begriffe alle die gleiche Bedeutung haben und austauschbar sind und dass "beziehen sich direkt" verwendet würde, weil es so in IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden auftaucht, einem neueren Standard, der sich auf Verträge bezieht. Es wurde vereinbart, dass der Begriff nach Möglichkeit in den Standards vereinheitlicht werden sollte und dass ein "beziehen/bezieht sich direkt" akzeptabel ist.

Entscheidung des Boards

Der Board stimmte der Empfehlung des Committee zu.

Geschäftsvorfälle, die Handelswaren und Kryptowährungen umfassen — Mögliches neues Forschungsprojekt

Agendapapier 12D

Hintergrund

Im Januar 2018 hat der Board Warenanleihen und entsprechende Geschäftsvorfälle einschließlich Kryptowährungen erörtert. Bei der Sitzung wurde der Stab gebeten, zu untersuchen, ob die Geschäftsvorfälle, die im Rahmen eines Standardsetzungsprojekts behandelt werden könnten, weit verbreitet sind und einen wesentlichen Einfluss auf die IFRS-Berichterstatter haben könnten.

Der Stab informiert den Board weiter über die Prävalenz und den Umfang der auf der Sitzung im Januar 2018 identifizierten Geschäftsvorfälle und fragt ihn, wie er weiter vorgehen will.

Einbindungsaktivitäten und Rückmeldungen

Handelswaren und sonstige Investitionen

Die Untersuchungen des Stabs zeigen, dass Warengeschäfte weit verbreitet sind. Die Rückmeldungen legen nahe, dass der Board einen Investitionsstandard ("Ansatz A") oder Änderungen des Anwendungsbereichs bestehender IFRS-Standards ("Ansatz B") in Erwägung ziehen sollte.

Der Stab glaubt nicht, dass er genügend Beweise dafür erhalten haben, dass die Entwicklung eines Investitionsstandards eine höhere Priorität hat als andere Projekte, die bereits im Arbeitsplan und in der Forschungspipeline des Boards enthalten sind. Daher empfiehlt der Stab, dass der Board den Ansatz A zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter prüft und dieses Projekt stattdessen als Teil der nächsten Agendakonsultation abfragt.

Der Stab ist der Meinung, dass die erhaltenen Rückmeldungen nahelegen, dass der Board ein eng gefasstes Standardsetzungsprojekt in Erwägung ziehen könnte, um Geschäftsvorfälle zu adressieren, auf die die bestehenden IFRS nicht speziell anwendbar sind. Beispielsweise könnte der Board den Anwendungsbereich von IFRS 9 dahingehend ändern, dass er insbesondere Finanzgeschäfte einbezieht, bei denen der Nennbetrag eine Ware ist, die auf einem aktiven Markt gehandelt wird. Der Stab empfiehlt, dass der Board die Möglichkeit der Anwendung von Ansatz B zur Behandlung von Warenanleihen auf einer zukünftigen Sitzung weiter prüft.

Kryptowährungen

Obwohl die Zahl der Kryptowährungstransaktionen zunimmt, glaubt der Stab nicht, dass es genügend Anhaltspunkte dafür gibt, dass die auftretenden IFRS-Berichterstattungsfragen von solcher Bedeutung sind, dass ein Projekt über Kryptowährungen eine höhere Priorität haben sollte als andere Projekte, die bereits im Arbeitsplan und in der Forschungspipeline des Boards enthalten sind. Daher empfiehlt der Stab, dass der Board zu diesem Zeitpunkt kein Standardsetzungsprojekt zu Kryptowährungen in seinen Arbeitsplan aufnimmt.

Angesichts der Ungewissheit jedoch, wie einige Kryptowährungstransaktionen zu bilanzieren sind, sieht der Stab einen Vorteil darin, kurzfristige Arbeiten in Betracht zu ziehen, die den Unternehmen helfen könnten, bestehende IFRS auf Kryptowährungstransaktionen anzuwenden. Der Stab empfiehlt dem Board, Aspekte der Bilanzierung von Kryptowährungen an das Committee zu verweisen, insbesondere: das Halten von Kryptowährungen und Initial coin offering (ICOs).

Das Halten von Kryptowährungen durch IFRS-Berichterstatter wird in einigen Rechtskreisen immer häufiger, und die Untersuchungen zeigen, dass bei der Bilanzierung solcher Guthaben unterschiedliche Berichtspraktiken angewendet werden. Obwohl nur wenige IFRS-Berichterstatter vor oder während des Jahres 2017 Finanzierungen über ein ICO aufgenommen hatten, berichteten einige, dass sie 2018 dies beabsichtigten oder bereits getan hätten.

Der Stab ist der Meinung, dass das Committee die Veröffentlichung einer Agendaentscheidung in Erwägung ziehen könnte, in der dargelegt wird, wie ein Unternehmen die bestehenden IFRS-Anforderungen bei der Bilanzierung von Kryptowährungen, die es besitzt, und/oder einer ICO-Transaktion berücksichtigen kann, und die Angabevorschriften erläutert werden, die ein Unternehmen mit Kryptowährungen und/oder der Aufnahme von Finanzmitteln durch ein ICO zu berücksichtigen hat.

Dem Stab sind keine wesentlichen Fragen der IFRS-Berichterstattung im Zusammenhang mit Kryptowährungen bekannt, und er ist sind daher der Meinung, dass es derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte gibt, um weitere Arbeiten in dieser Hinsicht zu empfehlen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass der Board Folgendes tut:

  • a) Prüfung der Durchführbarkeit eines en umrissenen Projekts zur Standardsetzung für Warenanleihen auf einer der nächsten Sitzungen;
  • b) keine weitere Erwägung einer Entwicklung eines Investitionsstandards, sondern Frage bei der nächsten Agendakonsultation, welche Priorisierung die Adressatengruppen jeweils einem solchen Projekt einräumen würden; und
  • c) Verweis der Frage an das Committee, wie ein Unternehmen die bestehenden IFRS-Anforderungen bei der Festlegung seiner Rechnungslegung für (i) Kryptowährungsbestände und (ii) ICOs erfüllen könnte.

Erörterung durch den Board

Der Stab gab dem Board zusätzliche Informationen über die Prävalenz und den Umfang der in der Sitzung im Januar 2018 identifizierten Transaktionen.

Es wurde die Besorgnis geäußert, dass es derzeit keinen Standard für Warenanleihen gibt, so dass es schwierig wäre, ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zur Lösung dieses Problems durchzuführen. Das Stab antwortete mit der Klarstellung, dass die Empfehlung des Stabs darin besteht, die Durchführbarkeit eines Projekts weiter zu prüfen, das diesen Bedenken Rechnung tragen würde.

Es wurde die Frage gestellt, welcher Standard geändert werden soll und ob die Änderung sich speziell auf Warenanleihen bezieht oder auch andere ähnliche Transaktionen umfasst. Der Stab antwortete, dass, da dies im Moment unklar sei, die weiteren Forschungsvorschläge helfen würden, dies zu präzisieren. Es wurde auch diskutiert, dass dies nicht unbedingt einfach sein muss, da es viele verschiedene Formen von Transaktionen mit ähnlichen Ergebnissen geben kann und die Abgrenzung sehr schwierig sein kann. Der Zweck der Transaktion könnte sich auch auf die am besten geeignete bilanzielle Behandlung auswirken.

Es wurde dann erwähnt, dass die nächste Agendakonsultation im Jahr 2021 stattfinden soll und dass jeder daraus resultierende Standard oder ähnliche Maßnahme weitere drei Jahre entfernt sein wird. Die meisten Boardmitglieder sagten, dies sei angesichts des exponentiellen Wachstums der Kryptowährungen zu lang, um zu warten. Es gab auch Bedenken, dass es unklar ist, wie sich Kryptowährungen entwickeln werden und wie die Regulierungsbehörden reagieren werden. Außerdem gebe es Abweichungen in der Praxis, die nicht auf Formulierungen in den Standards basiert, daher sei eine rechtzeitige Reaktion entscheidend.

Man war sich einig, dass es noch zu früh ist, um Standardsetzungsaktivitäten zu ergreifen, und dass die Regulierungsbehörden die Führung übernehmen sollten, da sonst die Standardsetzung den Sektor legitimieren könnte.

Mehrere Boardmitglieder waren sich einig, dass es von Vorteil wäre, die Erfahrungen des Committee zu nutzen, um zu eruieren, wie die bestehenden Standards anzuwenden sind und wohin sie die Finanzberichterstatter führen, wenn es um die Bilanzierung von Kryptowährungen geht, wobei das Halten von Kryptowährungen das am weitesten verbreitete Thema für die Finanzberichterstattung ist. Der Board könnte diese Analyse dann als weitere Information zur Unterstützung einer Reaktion verwenden.

Längerfristig könnte es sich lohnen, einen Investitionsstandard zu verfolgen, aber in der Zwischenzeit wäre es wichtig, die Finanzberichterstatter an die Verpflichtung zu erinnern, entscheidungsnützliche Informationen als Ergebnis einer Agendaentscheidung oder einer ähnlichen Verlautbarung anzugeben.

Entscheidungen des Boards

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs zu.

Zugehörige Themen

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