Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 9

Hintergrund

Der Board prüft derzeit, ob Unternehmen, die in einem preisregulierten Umfeld tätig sind, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die sich aus den Auswirkungen der Preisregulierung ergeben, bilanzieren sollten. Im Rahmen seines entsprechenden Projekts hat der Board ein Rechnungslegungsmodell entwickelt, das Auskunft über die Rechte und Pflichten gibt, die durch eine definierte Preisregulierung entstehen.

Der Board hat im September 2014 ein Diskussionspapier zu Preisregulierung herausgegeben, muss aber noch entscheiden, ob er noch ein zweites Diskussionspapier herausgibt oder einen Entwurf entwickelt.

In dieser Sitzung erörterte der Board die Empfehlungen des Stabs zur Bewertung der im Rahmen des Modells erfassten regulatorischen Vermögenswerte sowie die ersten Ansichten des Stabs zu einem allgemeinen Ausweis- und Angabeziel für das Modell und mögliche Ausweisformate für die Darstellung der finanziellen Leistung.

Hintergrund und Zusammenfassung der bisherigen Entscheidungen

Agendapapier 9A

Analyse des Stabs

Dieses Papier liefert Hintergrundinformationen über das Modell und fasst die bisherigen vorläufigen Entscheidungen des Boards zusammen.

Bewertung

Agendapapier 9B

Hintergrund

In diesem Papier diskutiert der Stab Aspekte der Bewertung von regulatorischen Vermögenswerten und der Bewertung von regulatorischen Verbindlichkeiten sowie mögliche damit zusammenhängende Angaben.

Analyse des Stabs

Schätzung künftiger Kapitalflüsse

Bei der Bewertung von Vermögenswerten (oder Schulden) unter Bezugnahme auf die Schätzung ungewisser künftiger Kapitalflüsse schreiben sowohl IFRS 15 Erträge aus Verträgen mit Kunden als auch IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung die Verwendung entweder des wahrscheinlichsten Betrags (statistischer Modus) oder des erwarteten Werts (statistischer Mittelwert) vor. Der Stab fand keinen zwingenden Grund, eine andere Behandlung der regulatorischen Abgrenzungsposten vorzuschlagen.

Bedeutende Finanzierungskomponenten und Abzinsungssätze

Im Mai 2018 beschloss der Board vorläufig, die Schätzungen der zukünftigen Kapitalflüsse zu diskontieren, wenn eine wesentliche Finanzierungskomponente vorliegt. In den meisten Fällen wird eine wesentliche Finanzierungskomponente durch die regulatorische Vereinbarung nachgewiesen, die einen expliziten Zins-/Renditesatz zur Kompensation der Finanzierungskomponente vorsieht. Ist dies nicht der Fall, muss ein Unternehmen feststellen, ob die Finanzierungskomponente bedeutend ist. Beispielsweise kann die Finanzierungskomponente nicht bedeutend sein, wenn zwischen der Entstehung und der Umkehrung der zeitlichen Differenz nur eine kurze Zeitspanne liegt.

Der Stab ist der Ansicht, dass der regulatorische Zins-/Renditesatz ein "angemessener Zinssatz" ist, um die geschätzten zukünftigen Kapitalflüsse, die sich aus einem regulatorischen Vermögenswert ergeben, zu diskontieren, wenn für diesen Zinssatz gilt: (i) er ist für kurz- oder mittelfristige zeitliche Differenzen eine angemessene Annäherung an den Fremdkapitalzinssatz des Unternehmens, und (ii) er entspricht für langfristige zeitliche Differenzen den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten oder anderen für Sachanlagen und andere Vermögenswerte innerhalb der aufsichtsrechtlichen Kapitalbasis geltende Rendite.

Für die seltenen Fälle, in denen der regulatorische Zins-/Renditesatz deutlich über oder unter einem angemessenen Satz liegt, enthält das Papier eine Reihe von Empfehlungen für die Bewertung und den Ansatz der Überschreitung oder des Defizits der Gegenleistung, die weiter unten im Abschnitt zu den Empfehlungen des Stabs zusammengefasst werden.

Änderungen in den geschätzten Kapitalflüssen

Änderungen der Schätzungen zukünftiger Kapitalflüsse können aus verschiedenen Gründen eintreten, wie z.B. (i) Abschluss einer Kursüberprüfung nach Abschluss des Jahresabschlusses, (ii) Abweichungen zwischen den geschätzten und den tatsächlichen individuellen Inputfaktoren, die in den Prognosen der Kapitalflüsse verwendet werden, oder (iii) andere Änderungen von Fakten und Umständen. Der Stab hat keine Gründe für die Bilanzierung von Änderungen der geschätzten Beträge im Modell identifiziert, die sich von anderen Änderungen der Schätzungen unterscheiden.

Änderungen der Zins- oder Renditesätze

Normalerweise werden die regulatorischen Zins-/Renditesätze in regelmäßigen Abständen aktualisiert, um Änderungen der Marktzinsen widerzuspiegeln. Diese überarbeiteten Sätze gelten prospektiv sowohl für alte als auch für neue regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Daher sollte auch der Abzinsungssatz, der für die Bewertung des ausstehenden regulatorischen Abgrenzungsposten verwendet wird, geändert werden, um einen künstlichen Gewinn oder Verlust zum Zeitpunkt der Änderung zu vermeiden.

Bewertung von regulatorischen Verbindlichkeiten

Regulatorische Verbindlichkeiten entstehen, wenn ein Unternehmen eine Tätigkeit zur Erfüllung seiner regulatorischen Leistungsverpflichtung in einem späteren Zeitraum als dem Zeitraum ausführt, in dem das Unternehmen Kunden für diese Tätigkeit belastet. Die regulatorischen Verbindlichkeiten werden erfüllt, indem das Unternehmen die Leistungsverpflichtungen erfüllt, indem es Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt und einen oder mehrere Preissätze berechnet, die um den in früheren Perioden bereits in den Sätzen enthaltenen zusätzlichen Betrag reduziert wurden. Folglich ist der für die Lieferung dieser Waren und Dienstleistungen berechnete Satz geringer als der Betrag, der die in diesem Zeitraum erfüllten Dienstleistungsanforderungen widerspiegelt. Der Stab hat keine Sachverhalte identifiziert, die eine andere Bewertung der regulatorischen Verbindlichkeiten erfordern würden als die für regulatorischen Vermögenswerte.

Mögliche Angaben in Bezug auf Bewertung

In dem Papier werden mögliche Angaben aufgeführt. Dazu gehören: (i) die Methode zur Schätzung künftiger Kapitalflüsse aus regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, (ii) Fälle, in denen Schätzungen künftiger Kapitalflüsse durch Gruppierung unterschiedlicher zeitlicher Differenzen erstellt wurden, (iii) die regulatorischen Zinsen/Renditen, die sich aus regulatorischen Vermögenswerte gegeben oder auf regulatorische Verbindlichkeiten erhoben wurden, (iv) Fälle, in denen die regulatorischen Zinsen oder Renditen als nicht "angemessen" eingeschätzt werden, (v) Fälle, in denen keine explizite Finanzierungskomponente in der regulatorischen Vereinbarung enthalten ist, das Unternehmen jedoch eine Finanzierungskomponente identifiziert, (vi) Gründe für Änderungen der Schätzungen künftiger Kapitalflüsse und die entsprechenden Auswirkungen in den Abschlüssen des Unternehmens sowie (vii) Änderungen der regulatorischen Zinsen/Renditen und Auswirkungen in den Abschlüssen des Unternehmens.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass für jeden angesetzten regulatorischen Vermögenswert ein Unternehmen Folgendes tun sollte:

  • a) Schätzung künftiger Kapitalflüsse unter Verwendung der Methode mit dem wahrscheinlichsten Ergebnis oder der Methode mit dem erwarteten Wert, je nachdem, welche Methode die Höhe und den Zeitpunkt der Kapitalflüsse, die sich aus einer bestimmten zeitlichen Differenz ergeben, besser vorhersagt; und
  • b) konsequente Anwendung der Methode von der Entstehung bis zur Umkehrung der zeitlichen Differenz.

Ein Unternehmen hat zu bestimmen, ob das Ergebnis jeder zeitlichen Differenz getrennt oder zusammen mit einer oder mehreren anderen zeitlichen Differenzen zu betrachten ist, je nachdem, welcher Ansatz die Höhe und den Zeitpunkt der resultierenden zukünftigen Kapitalflüsse besser vorhersagt.

Der Stab empfahl ferner, dass ein Unternehmen, wenn die regulatorische Vereinbarung keine ausdrückliche Entschädigung für die Auswirkungen der Zeit zwischen Entstehung und Umkehrung einer zeitlichen Differenz vorsieht, vor dem Hintergrund seiner besonderen Tatsachen und Umstände beurteilt, ob die Finanzierungskomponente der zeitlichen Differenz bedeutend ist.

Wenn die Finanzierungskomponente bedeutend ist, sollte ein Unternehmen den regulatorischen Vermögenswert mit Abzinsung der geschätzten künftigen Kapitalflüsse unter Verwendung der durch die regulatorische Vereinbarung festgelegten Zins-/Renditesätze für diese Kapitalflüsse bewerten, es sei denn, (i) es liegen eindeutige Anhaltspunkte dafür vor, dass die aufsichtsrechtliche Zins-/Renditesätze auf einem Niveau liegen, das aufgrund einer identifizierbaren Transaktion oder eines identifizierbaren Ereignisses einen Überschuss oder ein Defizit an Entschädigung darstellt; oder (ii) der regulatorische Vermögenswert nicht vollständig erzielbar ist.

Wenn das Unternehmen eindeutige Anhaltspunkte dafür hat, dass die Über-/Unterschreitung der Gegenleistung, die sich aus einem regulatorischen Zins-/Renditesatz ergibt, die deutlich über oder unter einem "angemessenen Satz" liegt, auf ein identifizierbares Ereignis oder eine Entscheidung, einschließlich einer teilweisen Untersagung, zurückzuführen ist, hat das Unternehmen Folgendes zu tun:

  • a) die Über-/Unterdeckung direkt bewerten, wenn dieser Wert anhand des identifizierbaren Ereignisses oder der Entscheidung bewertet werden kann; oder
  • b)  die Über-/Unterdeckung indirekt als Differenz zwischen folgenden Beträgen messen:
    1. Betrag der ursprünglichen zeitlichen Differenz; und
    2. Barwert des regulatorischen Vermögenswertes, gemessen durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Kapitalflüsse aus der entstehenden zeitlichen Differenz mit einem "angemessenen Zinssatz".
  • c) Erfassung des Überschusses oder des Fehlbetrags in der Gewinn- und Verlustrechnung:
    1. für eine Teiluntersagung - sofort; und
    2. für andere Ereignisse oder Entscheidungen - in dem Zeitraum, in dem das identifizierbare Ereignis oder die Entscheidung eintritt.

Um Änderungen der geschätzten zukünftigen Kapitalflüsse zu bilanzieren, empfiehlt der Stab, dass das Modell die in IAS 8 geforderte Behandlung anwendet, d. h. die Auswirkungen von Änderungen der Schätzungen künftiger Kapitalflüsse sind prospektiv in der Periode der Änderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, wenn die Änderung nur diese Periode betrifft, oder die Periode der Änderung und zukünftige Perioden, wenn die Änderung beide betrifft. Führt die Änderung zu einer Änderung eines regulatorischen Vermögenswertes oder einer regulatorischen Verbindlichkeit, hat das Unternehmen die Änderung des Buchwerts des betreffenden Vermögenswertes oder der betreffenden Verbindlichkeit in der Periode der Änderung anzupassen.

Darüber hinaus empfahl der Stab, dass, wenn die Regulierungsbehörde die Zinssätze oder Renditen ändert, die zur Kompensation des Unternehmens für den Zeitraum zwischen Entstehung und Umkehrung der zeitlichen Differenzen genutzt werden, das Unternehmen (i) den ausstehenden regulatorischen Vermögenswert unter Verwendung des geänderten Zinssatzes oder Renditesatzes zur Abzinsung der geschätzten zukünftigen Kapitalflüsse bewertet und (ii) jede daraus resultierende Änderung des Buchwerts des regulatorischen Vermögenswertes in der Periode der Änderung erfasst.

Schließlich empfahl der Stab in Bezug auf die regulatorischen Verbindlichkeiten, dass das Modell dieselben Bewertungsanforderungen wie für die regulatorischen Vermögenswerte anwenden sollte.

Nächste Schritte

Der Board wird in künftigen Sitzungen weitere Aspekte des Modells erörtern, darunter Ausweis und Angaben, die Interaktion mit anderen IFRS, Übergangsfragen und den Vergleich mit US-GAAP.

Erörterung durch den Board

Obwohl die Boardmitglieder die Empfehlungen grundsätzlich unterstützten, konzentrierte sich die Diskussion insbesondere darauf, ob der Detaillierungsgrad der Leitlinien und die daraus resultierende Komplexität des Modells angemessen wären.

Schätzung künftiger Kapitalflüsse

Ein Boardmitglied stellte in Frage, ob die Wahl zwischen der Methode des wahrscheinlichsten Betrags und den Erwartungswertmethode bei der Bewertung regulatorischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten davon abhängen sollte, welche Methode die Höhe und den Zeitpunkt der Kapitalflüsse besser vorhersagt, wie in der Empfehlung des Stabs beschrieben, oder ob auch eine Kosten-Nutzen-Bewertung der Anwendung der einzelnen Methoden in Betracht gezogen werden sollte.

Der Stab bestätigte, dass die Methode für jede zeitliche Differenz ausgewählt wird und dann während der gesamten Laufzeit dieser Zeitdifferenz konsistent angewendet werden sollte. Der Board bat den Stab, das Zusammenspiel zwischen der Definition der Buchungseinheit als individuelle zeitliche Differenz und der operativen Anwendung auf Portfoliobasis zu berücksichtigen.

Ein anderes Boardmitglied fragte, ob die Absicht sei, mehr Leitlinien für die Auswahl der geeignetsten Methode zu geben, was der Stab bestätigte und dabei festhielt, dass der wahrscheinlichste Betrag für die meisten zeitlichen Differenzen ein angemessenes Ergebnis liefern würde, während für ad hoc oder einmalige zeitliche Differenzen der erwartete Wert angemessener sein könnte. Die gewählte Methode hänge von den Tatsachen und Umständen ab, einschließlich der statistischen Verteilung der möglichen Ergebnisse. Es wurde festgehalten, dass IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden diesbezüglich bereits einschlägige Leitlinien enthält. Ein anderes Vorstandsmitglied betonte, dass die Leitlinien nicht umfangreich sein müssten, da preisregulierte Unternehmen bereits routinemäßig solche Kapitalflussschätzungen erstellen.

Es wurde auch erörtert, dass die Wahl der am besten geeigneten Methode keine freie Wahl sei.

Ein Boardmitglied hielt fest, dass trotz der Tatsache, dass die Kapitalflüsse aus regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten weniger risikobehaftet und volatil sind als die aus der variablen Vergütung, das Modell auf den gleichen komplexen Prinzipien basiert, wie sie in IFRS 15 verwendet werden. Dieses Boardmitglied wollte, dass der Stab klärt, warum die Anwendung der beiden Bewertungsmethoden für regulatorische Vermögenswerte und Schulden sinnvoll ist und ob die Zusammenfassung der regulatorischen Vermögenswerte und Schulden eingeschränkt wird.

Bedeutende Finanzierungskomponenten und Abzinsungssätze

In Bezug auf das Flussdiagramm für die Beurteilung einer bedeutenden Finanzierungskomponente, das vom Stab in das Agendapapier aufgenommen wurde, erörterte der Board den Vorschlag eines Boardmitglieds, zukünftige Kapitalflüsse nur dann abzuzinsen, wenn es eine bedeutende Finanzierungskomponente gibt und der Zinssatz keine angemessene Vergütung darstellt. Ein anderes Boardmitglied stimmte nicht zu und meinte, dass es sehr subjektiv sei, mit der Frage zu beginnen, ob es eine bedeutende Finanzierungskomponente gibt, anstatt zu beurteilen, ob die Regulierungsvereinbarung eine explizite Finanzierungskomponente enthält, wie vom Stab empfohlen. Der Stab betonte, dass die Beurteilung, ob der in der Regulierungsvereinbarung vorgesehene Abzinsungssatz angemessen ist, darauf abzielt, sowohl zu niedrige als auch zu hohe Sätze zu ermitteln.

Ein anderes Boardmitglied stellte in Frage, ob sich die Leitlinien auf die Anforderung beschränken sollten, bei der Bewertung der Kapitalflüsse eine bedeutende Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, und es ansonsten sinnvoll sei, nicht dazu zu sagen, wie dies zu tun sei, da es in der Praxis äußerst komplex sein könne, einen angemessenen Zinssatz zu ermitteln. Andere stellten fest, dass die Komplexität verringert werden könnte, indem die Ausnahmen herausgefiltert werden, die eine weitere Bewertung der bedeutenden Finanzierungskomponente erfordern, anstatt alle zeitlichen Differenzen durch den gesamten Entscheidungsbaum zu ziehen.

Ein anderes Boardmitglied bat den Stab zu prüfen, ob davon auszugehen ist, dass bei einer zeitlichen Differenz von 12 Monaten oder weniger keine bedeutende Finanzierungskomponente vorliegt. Das Boardmitglied stellte auch in Frage, ob es angemessen wäre, den Fremdkapitalzinssatz des regulierten Unternehmens zu verwenden, um zu beurteilen, ob der regulierte Zinssatz ein angemessener Zinssatz für die Abzinsung der Kapitalflüsse aus Vermögenswerten ist. Der Stab schlug vor, dass Leitlinien zu den Umständen gegeben werden könnten, unter denen der Fremdkapitalzinssatz ein angemessener Vertreter sein würde (d.h. in einem risikoarmen Umfeld).

Ein Boardmitglied stellte fest, dass die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten eines Unternehmens Risiken beinhalten können, wie das Länderrisiko für die lokale Tochtergesellschaft einer größeren Gruppe, die vom Preisregulierer bei der Vereinbarung der regulierten Preise nicht berücksichtigt würden, und fragte, ob in solchen Fällen ein Verlust am ersten Tag oder im Zeitablauf erfasst würde. Der Stab erkannte an, dass die Antwort von den jeweiligen Fakten und Umständen abhängt und dass die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten als angemessener Stellvertreter angesehen werden.

Die Boardmitglieder diskutierten, was passieren würde, wenn es eine explizite Finanzierungskomponente in der Regulierungsvereinbarung gibt und das Unternehmen zu der Schlussfolgerung kommt, dass der regulatorische Zinssatz angemessen ist. Nach Ansicht Das Unternehmen müsste das Unternehmen die Kapitalflüsse in der Praxis unter diesen Umständen nicht diskontieren, da der Aufbau und die anschließende Diskontierung der geschätzten Kapitalflüsse mit dem gleichen Zinssatz keinen Einfluss auf die Höhe der zeitlichen Differenz hätte. Einige Boardmitglieder stellten in Frage, ob dies korrekt sei, da es sich bei der Höhe der zeitlichen Differenz um eine Schätzung und nicht um einen angefallenen Betrag handelt.

Änderungen in den geschätzten Kapitalflüssen oder Zins- oder Renditesätzen

Die Mitglieder des Boards stimmten der Empfehlung zu, die Vorschriften von IAS 8 auf Schätzungsänderungen anzuwenden.

Ein Boardmitglied betonte, dass, wenn der regulatorische Zinssatz variabel ist, überprüft werden sollte, ob es sich um einen angemessenen Zinssatz handelt. In den Anwendungsleitlinien sollte auch klargestellt werden, dass Fälle, in denen die Regulierungsbehörde den Satz oder die Vergütung nicht in Übereinstimmung mit der Rahmenvereinbarung ändert, dies als Modifizierung und nicht als Änderungen von Schätzungen behandelt werden sollten. Auch sollte geklärt werden, ob Änderungen von Schätzungen auch Anpassungen nach oben beinhalten.

Ein Boardmitglied stellte fest, dass die Korrektur früherer "schlechter" oder "falscher" Schätzungen das Betriebsergebnis erheblich beeinflussen könnte, und schlug deshalb vor, Schätzungsänderungen im Betriebsergebnis von neu erfassten Beträgen zu unterscheiden. Der Stab stimmte zu, dass besondere Angaben erforderlich sind.

Entscheidungen des Boards

Alle Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung, dass das Modell die gleichen Bewertungsanforderungen für regulatorische Verbindlichkeiten und Vermögenswerte vorsehen sollte. Der Board unterstützte alle anderen Empfehlungen des Stabs mit 13 zu 1 Stimmen, vorbehaltlich (i) der Entwicklung weiterer Leitlinien zur Unterstützung der Unternehmen bei der Beurteilung, welche Bewertungsmethode das beste Ergebnis liefern würde, und (ii) der Berücksichtigung, dass nicht alle zeitlichen Differenzen dem Beurteilungsprozess unterliegen würden, der zur Bewertung bedeutender Finanzierungskomponenten entwickelt wurde.

Zielsetzung in Bezug auf Ausweis und Angaben – Unterrichtseinheit

Agendapapier 9C

Analyse des Stabs

In diesem Papier, das zu Unterrichtszwecken zur Verfügung gestellt wird, bittet der Stab um Anmerkungen von Boardmitgliedern zu drei Themen: (a) die ersten Sichtweisen des Stabs zu einem allgemeinen Ausweis- und Angabeziel für das Modell; (b) die Untersuchung von Ausweisformaten für die Darstellung der finanziellen Leistung; und (c) die ersten Sichtweisen des Stabs zu einigen Fragen des Brutto- und Nettoausweises.

Erste Sichtweisen des Stabs zu einem allgemeinen Ausweis- und Angabeziel für das Modell

Der Stab schlug das folgende allgemeine Ausweis- und Angabeziel für das Modell vor:

  • Ein Unternehmen muss Informationen ausweisen und angeben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, diese folgenden Komponenten zu beurteilen und voneinander zu unterscheiden:
    • Schwankungen bei Erlösen und Aufwendungen, die durch den Preisregulierungsmechanismus ausgeglichen werden; und
    • Schwankungen bei Erlösen und Aufwendungen, für die es keinen Ausgleich gibt.
    Diese Informationen werden entscheidungsnützlich sein, da sie es den Adressaten ermöglichen, die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit künftiger Kapitalflüssen zu beurteilen, die sich aus den regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ergeben.

Untersuchung von Ausweisformaten für die Darstellung der finanziellen Leistung

Der Board hat vorläufig entschieden, dass die Buchungseinheit des Modells die individuellen zeitlichen Differenzen sind. Der Stab ist jedoch der Ansicht, dass die Zusammenfassung von Informationen über Gruppen von zeitlichen Differenzen beim Ausweis und der Angabe dazu beitragen wird, verständliche Informationen in klarer und prägnanter Form bereitzustellen. Beispielsweise könnten regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu Gruppen zusammengefasst werden, die ähnliche Risikomerkmale und ähnliche Muster in Bezug auf den Zeitpunkt von Kapitalflüssen in der Darstellung der finanziellen Lage aufweisen.

Der Stab hat festgestellt, dass die Grundlage für die Aggregation/Disaggregation von Informationen in der Darstellung der finanziellen Leistung weniger einfach ist, und hat daher alternative Ausweisformate untersucht. Die beiden im Papier hervorgehobenen Ausweisformate umfassen den Ausweis von Erlösen, regulatorischen Erträgen/Aufwendungen und betrieblichen Aufwendungen als separate Ausweiszeilen. Darüber hinaus werden im zweiten Format die regulatorischen Zinserträge/-aufwendungen in einer vom aufsichtsrechtlichen Ergebnis separaten Ausweiszeile ausgewiesen. Der Stab hat auch ein Beispiel für ergänzende Angaben, einschließlich einer Aufschlüsselung der regulatorischen Erträge/Aufwendungen und einer Überleitung der Buchwerte der regulatorischen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende eines jeden Jahres, in das Papier aufgenommen.

Erste Sichtweisen des Stabs zu einigen Fragen des Brutto- und Nettoausweises

Der Stab macht den Board auf einige Fragen des Brutto- und Nettoausweises aufmerksam, die sich aus der Interaktion mit anderen IFRS ergeben.

IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erlaubt es einem Unternehmen, bei der Bilanzierung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten zwischen zwei Ausweisformen zu wählen: (a) ein Nettoausweis, d. h. Abzug der Zuwendung bei der Ermittlung des Buchwerts des Vermögenswertes, oder (b) ein Bruttoausweis, d. h. Ansatz des Vermögenswertes zu seinen vollen Anschaffungskosten gemäß IAS 16 Sachanlagen und Ansatz einer Schuld für die Zuwendung.

Der Stab ist vorläufig der Ansicht, dass das Modell die Nettoausweisoption in IAS 20 für regulierten Unternehmen, die das Modell für den Erwerb oder den Bau von Vermögenswerten anwenden, die zur Erbringung von regulierten Leistungen verwendet werden, abschaffen sollte, insbesondere weil der ergänzende Ansatz des Modells verlangt, dass das Unternehmen vor der Anwendung des Modells die Herstellungskosten des Vermögenswertes gemäß IAS 16 unverändert erfasst.

Der Stab hat auch ein Problem betrachtet, das sich aus der Übertragung von Vermögenswerten von Kunden ergab. In einigen regulierten Branchen, wie z. B. Versorgungsunternehmen, kann ein Unternehmen von seinen Kunden oder anderen Parteien (z. B. Bauträgern) Gegenstände des Sachanlagevermögens oder alternativ Bareinlagen für den Erwerb solcher Vermögenswerte erhalten. In solchen Fällen zieht die regulatorische Vereinbarung den Beitrag vom regulatorischen Buchwert des Vermögenswertes ab. In der Vergangenheit kam es zu Abweichungen, da einige Unternehmen den übertragenen Vermögenswert zu Anschaffungskosten von Null (ähnlich dem Nettoausweis in IAS 20) und andere zum beizulegenden Zeitwert (Bruttoausweis) bilanzierten. Die Veröffentlichung von IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden im Jahr 2009, inzwischen als Folge der Veröffentlichung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden zurückgezogen, hatte zum Ziel, diese Abweichung zu verringern, indem die Unternehmen verpflichtet wurden, einen Bruttoausweisansatz anzuwenden.

Um die Konsistenz und Vergleichbarkeit zu verbessern, sollte das Modell nach vorläufiger Ansicht des Stabs ebenfalls den Bruttoausweis vorsehen. Der Stab wird weitere Untersuchungen und Einbindungen vornehmen, um diese Frage weiter zu prüfen, bevor er dem Board eine detailliertere Analyse vorlegt.

Erörterung durch den Board

Der Board erörterte Angabeziel und -vorschriften und stellte insbesondere fest, dass das Modell die Anforderungen anderer Standards ergänzt und damit insbesondere die Angaben über die in IFRS 15 vorgeschriebenen hinausgehen würden.

Entscheidungen des Boards

Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

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