Primäre Abschlussbestandteile [IASB allein]

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Überblick

Agendapapier 21

Der Board erörterte eine vorläufige Analyse der Anwendung der Vorschläge aus dem Projekt auf Finanzinstitute und vorläufige Ergebnisse zur gegenwärtigen Berichterstattungspraxis.

Vorläufige Analyse der Anwendung der Vorschläge aus dem Projekt auf Finanzinstitute

Agendapapier 21A

Hintergrund

Vorläufige Analyse des Stabs

Die vorläufige Analyse des Stabs, welche der bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen für Nichtfinanzinstitute ohne oder mit nur geringen Änderungen für Finanzinstitute gelten könnten, wurde erörtert. Die entsprechenden Projektbereiche sind:

  • Bereiche des Erfolgs der Unternehmensleitung
  • Aggregation und Disaggregation — Prinzipien in Bezug auf Disaggregation im Abschluss
  • Aggregation und Disaggregation — Disaggregation von Aufwendungen nach Art und nach Funktion
  • Sonstiges Gesamtergebnis

Bereiche des Erfolgs der Unternehmensleitung

Der Stab ist der Ansicht, dass die Vorschläge für alle Nichtfinanzinstitute, eine Kennzahl oder Kennzahlen für den Gewinn oder das Gesamtergebnis zu ermitteln und dass es keine Beschränkungen geben sollte, was als von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl identifiziert werden kann, auch für Finanzunternehmen gelten könnten. Diese Frage wird bei künftigen Sitzungen des Boards über alternative Ansätze für Zwischensummen für Finanzinstitute behandelt werden, insbesondere die Frage des Zinsüberschusses.

Aggregation und Disaggregation — Prinzipien in Bezug auf Disaggregation im Abschluss

Für Nichtfinanzinstitute hat der Board vorläufig beschlossen, zusätzliche Leitlinien für die Aggregation und Disaggregation zu entwickeln und auch ein Prinzip für die Bestimmung, ob Informationen in den primären Abschlussbestandteilen oder im Anhang dargestellt werden sollen, vorzusehen. Der Stab der Ansicht, dass diese vorläufigen Entscheidungen auch für Finanzinstitute gelten könnten und bei der Bereitstellung relevanter Informationen helfen würden, insbesondere wenn die Disaggregation von Finanzinstrumenten unzureichend ist.

Aggregation und Disaggregation — Disaggregation von Aufwendungen nach Art und nach Funktion

Für Nichtfinanzinstitute hat der Board vorläufig beschlossen, mehr Leitlinien für die Disaggregation der Aufwendungen innerhalb des Zwischensumme für den Unternehmensgewinns in der Aufstellung der Finanzergebnisse vorzusehen. Darüber hinaus hat der Board vorläufig beschlossen, dass Unternehmen, die eine funktionale Analyse der Aufwendungen vornehmen, zusätzliche Informationen über die Art dieser Aufwendungen in einer einzigen Angabe veröffentlichen sollten. Der Stab ist der Ansicht, dass die Vorschläge für eine Aufschlüsselung der Aufwendungen nach Art und Funktion auch für Finanzinstitute gelten könnten, jedoch wäre eine weitere Beurteilung bei den Ansätzen für Zwischensummen und für komplexere Unternehmen erforderlich.

Sonstiges Gesamtergebnis

Der Stab ist der Ansicht, dass der vorläufige Beschluss des Boards, die beiden Kategorien im Abschnitt zum sonstigen Gesamtergebnis der Darstellung der finanzielle Leistung wie folgt umzubenennen

  • ‘Neubewertungen, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden’ (gegenwärtig ‘Posten des sonstigen Gesamtergebnisses, die nachträglich nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden') und
  • ‘Erträge und Aufwendungen, die zukünftig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden’ (gegenwärtig ‘Posten des sonstigen Gesamtergebnisses, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden')

auch für Finanzinstitute nützlich sein können. Die vorgeschlagene neue Kennzeichnung könnte für Finanzinstitute noch nützlicher sein, da sie mit größerer Wahrscheinlichkeit große Gewinne und Verluste im sonstigen Gesamtergebnis verzeichnen.

Alternative Ansätze für die Anpassung der vorläufigen Entscheidungen für Finanzinstitute

Die vorläufige Analyse des Stabs der vorläufigen Entscheidungen, die bisher getroffen wurden und die für Finanzinstitute eine Anpassung erfordern würden, umfasst die Zwischensumme das EBIT, die Erträge und Aufwendungen aus Anlagen sowie die Kapitalflussrechnung.

EBIT

Der Stab geht davon aus, dass eine Erfassung aller Zinsaufwendungen unterhalb des EBIT das Ziel des Boards, die Kennzahl vor Finanzierungseffekten darzustellen, nicht erreichen würde. Die vorläufigen Entscheidungen des Boards zum EBIT würden den Abschlussadressaten keine relevanten Informationen liefern. Alternative Ansätze, die vom Stab in Betracht gezogen werden, sind:

  • Forderung des EBIT für alle Unternehmen, aber Erlaubnis für einige Finanzinstitute, Posten aus dem Zinsteil des EBIT auszuschließen.
  • Forderung des EBIT für alle Unternehmen, aber unterschiedliche Definition der Zinsen für einige Finanzinstitute.
  • Forderung einer anderen Zwischensumme für einige Finanzinstitute.
  • Keine Forderung des EBIT für einige Finanzinstitute.

Erträge und Aufwendungen aus Anlagen

Die Definition des Boards für Erträge und Aufwendungen aus Anlagen würde viele Vermögenswerte erfassen, die Finanzinstitute als Teil ihrer Haupttätigkeit betrachten. Die vom Board angestrebten Ziele würden daher bei Finanzinstituten nicht erreicht. Der Stab hat die folgenden Alternativen in Betracht gezogen:

  • Vorschrift des Ausweises der Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen für alle Unternehmen, jedoch Erlaubnis für einige Finanzinstitute, Posten, die sie als Teil ihrer Haupttätigkeit betrachten, auszuschließen.
  • Vorschrift des Ausweises der Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen für alle Gesellschaften, aber andere Definition für einige Finanzinstitute.
  • Keine Vorschrift des Ausweises von Erträgen und Aufwendungen bei einigen Finanzinstituten.

Kapitalflussrechnung

Die vorläufigen Entscheidungen des Boards, Optionen für die Klassifizierung von gezahlten Zinsen und Dividenden sowie von erhaltenen Zinsen und Dividenden zu streichen und stattdessen eine einzige Klassifizierung für diese Posten vorzuschreiben, führen möglicherweise nicht immer zu relevanten Informationen für alle Finanzinstitute. Der Stab kommt daher zu dem Schluss, dass die Vorschläge für die Kapitalflussrechnung ohne Anpassung nicht für Finanzinstitute gelten würden. Eventuelle alternative Ansätze hängen von der Entscheidung des Boards über die Zwischensummen in der Darstellung der finanziellen Leistung ab.

Empfehlungen des Stabs

Das Papier enthält keine Empfehlungen des Stabs. Der Stab fragt den Board, ob er Anmerkungen oder Fragen zur vorläufigen Analyse der Themen in dem Papier hat.

Erörterung durch den Board

Vorläufige Analyse des Stabs

Die meisten Board-Mitglieder stimmten dem vom Mitarbeiterstab vorgeschlagenen Ansatz zur Messung der Leistung der Unternehmensleitung zu und waren auch mit der vorläufigen Analyse des Stabs einverstanden, dass der Rohertrag für Finanzunternehmen möglicherweise nicht relevant ist. Ein Board-Mitglied stimmte nicht zu, dass das Zinsergebnis eine Maßgröße für die Leistung der Unternehmensleitung darstellt, die eine Überleitung erfordert, da dieser Ansatz davon ausgehe, dass diese Maßgröße auf das EBIT übergeleitet werden muss. Die Voruntersuchungen der Mitarbeiter haben ergeben, dass die Darstellung des Zinsergebnisses in der Praxis sehr unterschiedlich ist und daher bei einigen Unternehmen keine Überleitung erforderlich ist.

Ein Board-Mitglied gab zu bedenken, dass die Disaggregation nach Art und Funktion zeitaufwendig sein könnte, stimmte jedoch dem Ansatz im Hinblick auf das sonstige Gesamtergebnis zu. Ein anderes Board-Mitglied äußerte sich besorgt darüber, die Unternehmen angesichts der Vielfalt der Darstellung in der Praxis dazu zu zwingen, ihre primären Abschlüsse in einem einzigen Format darzustellen. Ein weiteres Board-Mitglied gab zu bedenken, dass die Disaggregation nach Art und Funktion klar definiert werden müsse.

Der Board erörterte, dass vor weiteren Untersuchungen zusätzliche Diskussionen und Entscheidungen erforderlich seien, insbesondere, ob ein prinzipienbasierter Ansatz anwendbar sei oder ob der Board den Ansatz der Festlegung spezifischer Zwischensummen verfolgen werde.

Alternative Ansätze für die Anpassung der vorläufigen Entscheidungen für Finanzinstitute

Ein Board-Mitglied wies darauf hin, dass bei der Festlegung des Anwendungsbereichs für alternative Ansätze die Definition nicht nach der Art des Unternehmens erfolgen sollte (d.h. ob es sich bei dem Unternehmen um ein Finanzinstitut handelt oder nicht), sondern danach, ob die unternommenen Aktivitäten, wie z. B. Investitionstätigkeiten, die primären Aktivitäten des Unternehmens sind. Zwei Board-Mitglieder waren der Ansicht, dass das EBIT für Finanzinstitute nicht relevant sei, insbesondere wenn die Posten nach Art und Funktion dargestellt werden. Einige Board-Mitglieder stimmten dem Ansatz zu, kein EBIT für Finanzunternehmen zu verlangen. Ein Board-Mitglied wies darauf hin, dass die Einzelposten besser sichtbar sein sollten, so dass auch bei unterschiedlicher Darstellung der Posten mehr vergleichbare Informationen vorliegen können.

Ein Board-Mitglied wies darauf hin, dass es im Rahmen der nächsten Schritte wichtig sei, Nutzer-Output zu haben, um die wichtigsten Kennzahlen und auch das Spektrum der Probleme im Zusammenhang mit Konglomeraten zu verstehen. Ein Board-Mitglied stimmte diesem Ansatz zu, war jedoch der Ansicht, dass es schwierig sein könnte, eine Definition des Begriffs "primäre finanzielle Aktivitäten" anzuwenden. Ein Board-Mitglied wies darauf hin, dass der Ansatz nicht darin bestehen sollte, zu definieren, ob ein Unternehmen ein finanzielles oder ein nichtfinanzielles Unternehmen ist, sondern dass die Unternehmensleitung die Art der Geschäftstätigkeit beurteilen sollte. Ein Board-Mitglied unterschied, dass einige Unternehmen, insbesondere in ihrer Kapitalflussrechnung, Informationen (Finanzerträge) sehr dicht beim aufsichtsrechtlichen Kapital darstellten; in der Gewinn- und Verlustrechnung werde das EBIT jedoch nicht dargestellt, so dass die Unternehmen in der Praxis eine Unterscheidung ihrer Tätigkeiten vornähmen.

Der Board erörterte, dass angesichts der Vielfalt der Standpunkte der Fokus auf der Weiterentwicklung des Projekts für Nicht-Finanzinstitute liegen sollte und dass derselbe Ansatz auch für Finanzinstitute gelten sollte, bei denen bestimmte Punkte universell angewendet werden könnten. Alle Board-Mitglieder waren sich einig, dass separate Angaben erforderlich und im Hinblick auf Finanzinstitute weitere Arbeiten erforderlich sind. Einer der wichtigsten diskutierten Punkte war das Verständnis, welche Art von Unternehmen im Anwendungsbereich der bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen für nichtfinanzielle Unternehmen wären. Ein Board-Mitglied schlug vor, eine Reihe von Anforderungen beizubehalten, die für alle Unternehmen gelten, wie z.B. den Geschäftsgewinn und den Gewinn vor Steuern. Das Board-Mitglied war der Ansicht, dass die Definitionen verfeinert werden müssten und die Einführung des Kriteriums der Geschäftstätigkeit die Unternehmen zur Angabe verschiedener Zwischensummen führen könnte. Zum Abschluss der Diskussion fasste ein Board-Mitglied drei grundsätzliche Ansätze zusammen, die sich aus der Diskussion ableiten ließen, nämlich:

  1. EBIT bei Finanzinstituten herausnehmen und auf eine verbesserte Disaggregation fokussieren.
  2. Beibehaltung des Grundgedankens, dass EBIT und Investitionen getrennt sein sollten, aber dass Finanzinstitute weitere Kriterien haben sollten, wenn Investitionen und Finanzierung nicht zum Kerngeschäft eines Unternehmens gehören.
  3. Ausschluss von Finanzinstituten aus dem EBIT-Ansatz und Entwicklung spezifischer Leitlinien für Finanzinstitute.

Der zweite Ansatz entsprach am ehesten den Ansichten anderer Board-Mitglieder und würde potenziell auch die spezifischen Probleme im Zusammenhang mit Konglomeraten adressieren. Ein Board-Mitglied stimmte diesem Ansatz nicht zu, da es beim Bankengeschäft Schwierigkeiten bei der Bestimmung von Kern- und Nicht-Kerngeschäften gäbe.

 

Aus der Sitzung ergab sich für den Mitarbeiterstab insbesondere Folgendes:

- Abschätzung des Ausmaßes der Auswirkungen der bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen

- Durchführung zusätzlicher Recherchen und genaue Angabe, welche davon Konglomerate betreffen

- Verfeinerungsgebiete, die für finanzielle und nichtfinanzielle Einheiten bei der Disaggregation anwendbar sind

- Beurteilung der Disaggregation nach Art und Funktion und wie sich diese über alle Arten von Unternehmen hinweg gestaltet

- Weitere Fokussierung auf die Befragung von Investoren, um die Auswirkungen besser zu verstehen.

In dieser Sitzung fasste der Board keine Beschlüsse.

Vorläufige Ergebnisse zur gegenwärtigen Berichterstattungspraxis

Agendapapier 21B

Hintergrund

Der Stab hat die aktuelle Berichtspraxis einer kleinen Anzahl von Finanzinstituten analysiert, unter anderem in Bezug auf die Struktur und den Inhalt der Darstellung der finanzielle Leistung und gemeinsame Schlüsselkennzahlen. Für Unternehmen mit Finanz- und Nichtfinanzaktivitäten wurde eine Vielzahl von Berichtspraktiken gefunden, und gemeinsame Schlüsselkennzahlen waren Nettogewinn, bereinigter Nettogewinn, EBIT und bereinigtes EBIT sowie Nettozinsspanne für Unternehmen mit einer Banktochtergesellschaft. Für die analysierten Banken wurden der Zinsüberschuss, das operative und bereinigte operative Ergebnis sowie der Jahresüberschuss eruiert.

Empfehlungen des Stabs

Das Papier enthielt keine Empfehlungen des Stabs. Der Board wurde in dieser Sitzung nicht dazu aufgefordert, Entscheidungen zu fällen.

Erörterung durch den Board

Der Board erörterte den Umfang der vom Stab durchgeführten Forschungsarbeiten, insbesondere warum Immobilieninvestmentgesellschaften in die Forschung einbezogen wurden. Der Mitarbeiterstab wies darauf hin, dass einige der nichtfinanzielle Unternehmen betreffenden Vorschläge möglicherweise nicht auf Immobiliengesellschaften anwendbar sind und dass diese Unternehmen ähnliche Überlegungen anstellen wie Banken und Versicherungen. Die Ergebnisse des Arbeitspapiers des Stabs deuten darauf hin, dass Finanzinstitute (zu denen auch Immobilieninvestmentgesellschaften gehören) Zwischensummen in einer anderen Weise darstellen als Industrie- und Handelsunternehmen. Ein Board-Mitglied merkte an, dass eine Entscheidung getroffen wurde, keine bestimmten Posten zu definieren, so dass, wenn Zwischensummen definiert würden, diese für bestimmte Unternehmen möglicherweise nicht relevant seien.

Der Board erörterte, dass sich Unternehmen, die Finanzinstitute als Teil ihrer Geschäftstätigkeit haben, in der Darstellung unterschiedlichen Herausforderungen gegenübersähen und dass die Praxis hier uneinheitlich sei. Im Board wurden unterschiedliche Ansichten vertreten, insbesondere:

- Die meisten Konglomerate mit Finanzdienstleistungen würden in die derzeit vorgeschlagene Vorlage passen, was jedoch eine Schichtung der Grundgesamtheit erfordern würde.

- Einige Konglomerate könnten sich dafür entscheiden, einzelne Posten nach ihrer Art darzustellen, während andere sich dafür entscheiden könnten, einzelne Posten nach Funktionen darzustellen.

- Zinserträge und -aufwendungen sollten nicht in den Bruttogewinn einbezogen werden, da diese Darstellung die Abschlüsse von Konglomeraten nicht vergleichbar machen würde.

Ein Board-Mitglied wies darauf hin, dass es an Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Banken mangele und selbst Maßgrößen wie das Zinsergebnis nicht einheitlich dargestellt würden. Zusätzlich gäbe die Disaggregation innerhalb der Banken Anlass zur Besorgnis, so dass eine speziell für Banken geltende Lösung sein könne, eine stärkere Disaggregation und eine gute Segmentberichterstattung zu haben.

In dieser Sitzung wurden vom Board keine Beschlüsse gefasst.

Zugehörige Themen

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