Dynamisches Risikomanagement [IASB allein]

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Überblick

Agendapapier 4

In der Sitzung wurden drei Agendapapiere erörtert. Agendapapier 4A stellte die Hintergründe zum Projekt und eine Zusammenfassung der bisherigen Erörterungen dar. Für eine ausführliche Zusammenfassung verweisen wir auch auf unsere Sitzungsmitschriften vom März und April 2018.

Agendapapier 4B enthielt die Beschreibung der vorgeschlagenen derivativen Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente für das dynamische Risikomanagement eingesetzt werden können, und beschrieb deren Designierung- und Dedesignierung. In dem Papier wurde vorgeschlagen, dass die vorgeschlagenen Derivate in der ersten Phase des Projekts zu dynamischem Risikomanagement behandelt werden sollten.

Agendapapier 4C enthielt eine Diskussion von Leistung innerhalb des Bilanzierungsmodells zum dynamischem Risikomanagement. Insbesondere wurde erläutert, was Leistung im Zusammenhang mit dynamischem Risikomanagement bedeutet und welche Informationen in der Gewinn- und Verlustrechnung über Aktivitäten in Bezug auf dynamisches Risikomanagement bereitgestellt werden sollten. In diesem Papier wurde auch erörtert, wie die Rechnungslegung mit den vereinbarten Konzepten in Einklang gebracht werden kann. Schließlich wurde in diesem Papier anhand von Szenarien, die in früheren Boardsitzungen diskutiert wurden, die Auswirkungen der Vorschläge aufgezeigt.

Zusammenfassung der bisherigen Erörterungen

Agendapapier 4A

Hintergrund

Ziel des vorgeschlagenen Modells für dynamisches Risikomanagement ist es, die Auswirkungen der dynamischen Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens getreu darzustellen. Es zielt darauf ab, die Leistung der Unternehmensleitung zu bewerten, indem es sich darauf konzentriert, wie gut die Unternehmensleitung in der Lage war, das Vermögenswertprofil mit dem Zielprofil durch den Einsatz von Derivaten in Einklang zu bringen.

Im November 2017 beschloss der Board vorläufig, dass das Bilanzierungsmodell zu dynamischem Risikomanagement auf der Grundlage der Cashflow-Hedge-Mechanik entwickelt werden sollte.

Im Dezember 2017 beschloss der Board vorläufig, dass der Stab das Rechnungslegungsmodell für dynamisches Risikomanagement in zwei Phasen entwickeln sollten, d.h. zunächst wird der Stab "Kernbereiche" wie z.B.: (i) Vermögenswertprofil; (ii) Zielprofil; (iii) für Zwecke des dynamischen Risikomanagements verwendete derivative Instrumente; und (iv) Leistungsbewertung und Recycling entwickeln, und danach wird der Stab die Bereiche entwickeln, die Erweiterungen der in der ersten Phase entwickelten Konzepte darstellen. Die ersten beiden "Kernbereiche" wurden in den Boardsitzungen im Februar 2018 und März 2018 diskutiert. In diesen Sitzungen hat der Board die Kriterien für die Aufnahme von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten in das Vermögensprofil bzw. das Zielprofil festgelegt. Darüber hinaus hat der Board vorläufig über die zulässigen Designierung, die Gründe für die Dedesignierung und die erforderliche Dokumentierung entschieden, die vor Beginn der Anwendung des Modells des dynamischen Risikomanagements vorhanden sein muss.

Empfehlungen des Stabs

Das Papier diente allein der Unterrichtung des Boards und enthielt keine Empfehlungen des Stabs.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde in der Sitzung nicht diskutiert.

Derivate, die für Zwecke des dynamischen Risikomanagements genutzt werden

Agendapapier 4B

Hintergrund

Gemäß dem von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) im Jahr 2016 veröffentlichten Triennial Central Bank Survey machten Zinsswaps einschließlich Basisswaps, Forward Starting Interest Rate Swaps und Forward Rate Agreements (FRAs) 94% des gesamten OTC-Derivatumsatzes aus. Der Umsatz wurde definiert als der Bruttowert aller in einem bestimmten Zeitraum neu abgeschlossenen Geschäfte und wurde anhand des Nominalwertes der Verträge gemessen. Er wurde verwendet, um ein Maß für die OTC-Marktaktivität und einen groben Anhaltspunkt für die Marktliquidität zu liefern. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Instrumente in der Praxis am häufigsten zur Steuerung des Zinsrisikos eingesetzt werden, empfahl der Board, dass diese Derivate in der ersten Phase des Projekts zu dynamischem Risikomanagement behandelt werden sollten. Der Board stellte fest, dass er nicht zwischen börsengehandelten Derivaten und OTC-Derivaten unterscheidet. Die Informationen wurden verwendet, weil sie zum einen leicht verfügbar waren und zum anderen OTC-Derivate aufgrund der Möglichkeit ihrer Anpassung im Gegensatz zu den standardisierten börsengehandelten Kontrakten häufiger eingesetzt werden.

Das Papier beschrieb die einzelnen derivativen Finanzinstrumente und Situationen, in denen bestimmte Instrumente eingesetzt werden können, z.B. entweder zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos der bereits bestehenden finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten (Zinsswaps) oder die in der Zukunft eingegangen werden und somit den Zinssatz der zukünftigen finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten sperren (Forward Starting Interest Rate Swaps). FRAs können für den gleichen Zweck verwendet werden, wobei bei FRAs die Zinszahlungen für den fixed-for-floating Austausch nur für eine Periode erfolgen, während bei Forward-Swaps die Zahlungsströme über mehrere Perioden hinweg ausgetauscht werden.

Darüber hinaus kann ein Unternehmen den Wunsch haben, die Neubewertung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten anpassen, z.B. wenn finanzielle Vermögenswerte alle 3 Monate auf den aktuellen 3-Monats-LIBOR-Satz umbewertet werden, während finanzielle Verbindlichkeiten jeden Monat auf den aktuellen 1-Monats-LIBOR-Satz umbewertet werden, kann ein Unternehmen einen variablen 3-Monats-LIBOR abschließen und einen variablen 1-Monats-LIBOR-Zinsswap (sog. "Basis-Swap") erhalten.

Das Papier erwähnte die Zinsoptionen, die zum Teil zur Absicherung des Vorauszahlungsrisikos eingesetzt werden. Mit Hilfe einer optionsbasierten Strategie verwalten Unternehmen ihre Cashflows auf der Grundlage ihrer vertraglichen Laufzeit, anstatt sie auf der Grundlage von Vorauszahlungserwartungen in bestimmte Gruppen aufzuteilen. Die Bewertung der Optionen ist jedoch komplex, da sie eine Reihe von möglichen Ergebnissen für verschiedene Annahmen beinhaltet. Aufgrund ihrer Komplexität, ihrer Kosten- und Marktzwänge und der Tatsache, dass ihre Verwendung nicht weit verbreitet ist, schlägt der Board vor, externe Rückmeldungen dazu einzuholen, ob Zinsoptionen in der zweiten Phase des Forschungsprojekts zu dynamischem Risikomanagement als Erweiterung des Rechnungslegungsmodells zu dynamischem Risikomanagement speziell behandelt werden sollten.

Interne Derivate

Der Stab schlug vor, dass nur die Verträge außerhalb der Berichtseinheit als Sicherungsinstrumente designiert werden können, was mit Textziffer 6.2.3 von IFRS 9 im Einklang steht. Darüber hinaus legt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht strenge Grenzen für den internen Risikotransfer zwischen dem Banken- und dem Handelsbuch fest. Infolgedessen ist es wahrscheinlich, dass die Relevanz interner Derivate im Zusammenhang mit dynamischen Risikomanagement abgenommen hat.

Designierung von Derivaten

Der Stab schlug vor, dass Derivate entweder einzeln oder in Gruppen designiert werden können, aber die Designierungsdokumentierung muss so detailliert sein, dass die Beurteilung der Leistung und die Vorschriften des Modells in Bezug auf die Umklassifizierung erfüllt sind. Der Board erklärte, dass die Designierung einer Gruppe von Derivaten zu operativen Vereinfachungen führen könnte, da sie den Dokumentierungsaufwand reduzieren könnte.

Der Stab schlug vor, dass ein Unternehmen einen Teil des nominellen Betrags (z.B. 50 %) designieren kann, aber es wäre nicht erlaubt, das Derivat für den Teil des Zeitraums zu designieren, in dem das Derivat ausstehend ist, ähnlich wie in IFRS 9.

Der Stab war vorläufig der Ansicht, dass die Designierung von Derivaten erfolgen sollte, wenn das Unternehmen die erforderlichen Dokumentierungsvorschriften erfüllt, und dass das Modell des dynamischen Risikomanagements eine freiwillige Dedesignierung eines Derivats nicht zulassen sollte, wenn das Ziel des Risikomanagements für dieses bestimmte Derivat unverändert bleibt. Dies entspricht den Anforderungen von IFRS 9.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab sprach folgende Empfehlungen aus:

  • Zinsswaps, einschließlich Basis-Swaps und Forward-Start-Swaps, sowie Forward Rate Agreements (FRAs) sollten in der ersten Phase des Projekts zu dynamischem Risikomanagement behandelt werden, da diese einen wesentlichen Teil der Sicherungsinstrumente im dynamischen Risikomanagement ausmachen. Da der Einsatz von Zinsoptionen, auch wenn sie nicht gar nicht vorkommen, aufgrund von Marktzwängen, Kosten und ihrer Komplexität nicht weit verbreitet ist, wird der Stab externe Rückmeldungen dazu einholen, ob Zinsoptionen in der zweiten Phase als Erweiterung des Bilanzierungsmodells zum dynamischen Risikomanagement speziell behandelt werden sollten.
  • Nur Verträge mit einer Partei außerhalb der Berichtseinheit (d.h. außerhalb des Konzerns oder der Einzelgesellschaft, über die berichtet wird) können innerhalb des Bilanzierungsmodells zum dynamischen Risikomanagement designiert werden.
  • Die formale Designierung und Dokumentierung von Derivaten sollte vorgeschrieben werden und die freiwillige Dedesignation ohne Änderung der Risikomanagementstrategie sollte nicht gestattet sein.

Erörterung durch den Board

Eines der Boardmitglieder äußerte Bedenken zu Paragraph 21 des Papiers (in dem es heißt, dass der Stab externes Feedback darüber einholen wird, ob Zinsoptionen in der zweiten Phase des DRM-Projekts als Erweiterung des DRM-Modells speziell behandelt werden sollten). Die Frage muss sorgfältig gestellt werden, da es viele Permutationen von Optionen gibt und der Board nicht alle berücksichtigen will. Daher sollte klar erläutert werden, warum bestimmte Optionen in Phase 2 des DRM-Projekts abgedeckt werden müssen (einschließlich der Berücksichtigung von Kosten und Nutzen sowie möglicher Komplexität). Es wurde vereinbart, dass der Vorbehalt in dieser Hinsicht berücksichtigt wird. Darüber hinaus empfahl der Board, dass, sollten Optionen erlaubt sein, dies explizit anstatt mit einer "stillen Genehmigung" erfolgen sollte.

Die Boardmitglieder haben darauf hingewiesen, dass die Bezugnahme auf den Baseler Ausschuss in Paragraph 26 des Papiers als zusätzliche Informationsebene und nicht als Grundlage für ihre Entscheidungen "gelesen" werden sollte.

Eines der Boardmitglieder stellte die Frage, ob Derivate nach dem erstmaligen Ansatz aus dem Handelsbuch übernommen und als Sicherungsinstrumente im DRM-Modell eingesetzt werden können. Der Stab hat klargestellt, dass dies auch dann möglich ist, wenn der beizulegende Zeitwert des Derivats ungleich Null ist.

Ein weiteres Boardmitglied stellte die Frage, was die Unterscheidung zwischen einem Portfolio und einer Gruppe von Derivaten ist und ob die Designation von Derivaten auf Portfolioebene verboten oder nicht notwendig ist. Der Stab erklärte, dass der Begriff Portfolio ein definierter Begriff ist und Vermögenswert- und Zielprofile bedeutet. Die Instrumente innerhalb des Portfolios weisen die gleichen Risikomerkmale auf. Da Portfolio jedoch keine aussagekräftige Aggregation darstellt, wurde der Begriff "Gruppe von Derivaten" verwendet. Es wurde festgestellt, dass derzeit aufgrund der begrenzten Population von Derivaten die Portfoliomerkmale automatisch erfüllt werden, aber wenn in Phase 2 des DRM-Projekts die Population erweitert wird, könnten die verwendeten Sicherungsinstrumente nicht die gleichen Merkmale aufweisen. Es wurde betont, dass die Derivate zusammengefasst werden können, wenn ein Unternehmen in der Lage ist, eine Leistungsbeurteilung und erforderliche Reklassifizierungen vorzunehmen. Ferner wurde bestätigt, dass die Gruppe der Derivate auf Basis einer Designation designiert werden können.

Der Board stimmte einstimmig allen Empfehlungen des Stabs zu.

Finanzielle Leistung

Agendapapier 4C

Hintergrund

Das Bilanzierungsmodell zum dynamischen Risikomanagement besteht aus drei Säulen: (1) dem Vermögenswertprofil, (2) dem Zielprofil und (3) den Derivaten, die verwendet werden, um Vermögenswertprofil und Zielprofil in Einklang zu bringen. Die ersten beiden Säulen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, während die Derivate zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden. Diese Bewertungs- und Ansatzunterschiede bilden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Leistung des Unternehmens für die Berichtsperiode nicht zutreffend ab. Daher schlägt das Bilanzierungsmodell zum dynamischen Risikomanagement, das auf der Cashflow-Hedge-Mechanik basiert, vor, die Marktwertänderungen der designierten Derivate (d.h. "perfekte Derivate") im sonstigen abzugrenzen und unter bestimmten Voraussetzungen in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern. Folglich sollten die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ergebnisse das Zielprofil widerspiegeln, wenn das Unternehmen eine perfekte Angleichung erreicht.

Nach Ansicht des Stabs ist eine perfekte Angleichung erreicht, wenn das Vermögenswertprofil in Verbindung mit den designierten Derivaten dem Zielprofil entspricht. Für eine perfekte Angleichung sind daher Derivate erforderlich, die eine perfekte Transformation des Vermögenswertprofils in das Zielprofil erreichen. Dies wird an zwei Beispielen veranschaulicht: Das erste Beispiel erklärt, was die perfekte Angleichung ist und wie man sie misst. Das zweite Beispiel zeigt die perfekte Angleichung in einem dynamischen Umfeld, d.h. wenn sich die Art der Portfolios ändert.

Um eine getreue Darstellung der Leistung in der Gewinn- und Verlustrechnung durch Abgrenzung und Umgliederung der Marktwertänderungen der designierten derivativen Instrumente zu gewährleisten, ist es notwendig, Folgendes zu ermitteln:

  • den Zeitraum, in dem die Umgliederung erfolgen soll; und
  • den umzugliedernde Betrag pro Periode.

Nach der vorläufigen Sicht des Stabs ist der Zeitraum oder der Zeithorizont, über den ein Unternehmen den im sonstigen Gesamtergebnis abgegrenzten Betrag umgliedert, der Zeithorizont des Zielprofils. Mit anderen Worten, der beizulegende Zeitwert der im sonstigen Gesamtergebnis abgegrenzten designierten Derivate sollte über den Zeithorizont des Zielprofils des Unternehmens in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden und am Ende des Zeithorizonts sollte nichts mehr im sonstigen Gesamtergebnis verbleiben. Das Papier enthält ein weiteres Beispiel (eine aktualisierte Version von Szenario C aus dem Agendapapier 4C vom April 2018), das die Konzepte bezüglich des Betrags, der pro Periode umzugliedern ist, erläutert. Dieses Beispiel impliziert, dass die Umgliederung als Teil des Zinsergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden sollte, jedoch ist der Board der Ansicht, dass die Darstellung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert, d.h. zusammen mit den Ausweis- und Angabevorschriften des Bilanzierungsmodells zum dynamischen Risikomanagement, diskutiert werden sollte.

Darüber hinaus werden im Papier die erforderlichen Tests zur Beurteilung des Grades der Angleichung und Bewertung von nicht perfekter Angleichung diskutiert, um festzustellen, ob und in welcher Höhe die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von designierten Derivaten im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden können. Der Stab ist der vorläufigen Auffassung, dass die Unternehmen nachweisen müssen, dass eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Vermögenswertprofil, den designierten Derivaten und dem Zielprofil besteht, um die Abweichung von den üblichen Rechnungslegungsstandards zu rechtfertigen, und auch nachweisen muss, dass die Cashflows aus den drei Säulen tatsächlich miteinander verknüpft sind. Der Test muss den Nachweis einer wirtschaftlichen Beziehung erbringen. Der Stab erklärt, dass sich der Begriff "wirtschaftliche Beziehung" auf das Konzept der Angleichung zwischen dem Vermögenswert- und dem Zielprofil konzentrieren sollte und nicht wie in IFRS 9 auf den Ausgleich von Wertänderungen zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Darüber hinaus wird vom Stab eine Beurteilung anhand einer scharfen Trennlinie, aber keine Mindestleistungsgrenze für das Risikomanagement vorgeschlagen. Der Stab schlägt vor, die Existenz einer wirtschaftlichen Beziehung laufend zu prüfen.

Wie in der Boardsitzung im April 2018 diskutiert, wird das Modell zum dynamischen Risikomanagement beendet, wenn der Zeithorizont der Vermögenswert- und Zielprofile abgelaufen ist und im Bilanzierungsmodell zum dynamischen Risikomanagement nichts mehr designiert wurde. Da das Risikomanagement kontinuierlich erfolgt und es sehr wahrscheinlich ist, dass Unternehmen weiterhin Zinsrisiken steuern werden, ist es möglich, dass ein Unternehmen das Bilanzierungsmodell zum dynamischen Risikomanagement niemals aufgibt. Wenn jedoch das Vermögenswertprofil oder das Zielprofil nicht mehr den Qualifizierungskriterien entsprechen oder sich die Risikomanagementstrategie ändert, muss die Bilanzierung des dynamischen Risikomanagements eingestellt werden. In solchen Fällen kann der im sonstigen Gesamtergebnis kumulierte Betrag entweder sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden oder über die Laufzeit des Zielprofils, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Cashflows aus den designierten Vermögenswerten und Schulden noch vorhanden sind und zukünftige Transaktionen weiterhin erwartet werden.

Das Papier stellt fest, dass weitere Überlegungen in Bezug auf Situationen mit unvollkommener Angleichung, Hebelwirkung und spezifischen Ereignissen, die sich auf die Leistung eines Unternehmens auswirken könnten, erforderlich sind. Dieses Papier geht jedoch nicht auf solche Situationen ein, sondern weist lediglich darauf hin, dass dies auf der nächsten Boardsitzung erörtert wird.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab sprach in diesem Papier folgende Empfehlungen aus:

  • Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ergebnisse sollen im Falle einer perfekten Angleichung das Zielprofil des Unternehmens widerspiegeln. Dies in Verbindung mit den designierten Verbindlichkeiten stellt sicher, dass das Zinsergebnis die Strategie des Risikomanagements widerspiegelt. Abgrenzung und Umgliederung sind die Mechanismen, mit denen das Bilanzierungsmodell zum dynamischen Risikomanagement dies erreicht.
  • Eine perfekte Angleichung wird erreicht, wenn das Vermögenswertprofil in Verbindung mit den designierten Derivaten dem Zielprofil entspricht.
  • Die Umgliederung sollte über den Zeithorizont des Zielprofils erfolgen, so dass die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ergebnisse in Verbindung mit dem Vermögenswertprofil das Zielprofil des Unternehmens widerspiegeln.
  • Um das Bilanzierungsmodell zum dynamischen Risikomanagement anwenden zu können, müssen Unternehmen die Existenz einer wirtschaftlichen Beziehung fortlaufend nachweisen.
  • Wenn ein Unternehmen beschließt, das Bilanzierungsmodell zum dynamischen Risikomanagement aufzugeben, und zum Zeitpunkt der Beendigung die Cashflows aus den designierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten noch vorhanden sind und zukünftige Transaktionen weiterhin erwartet werden, ist der im sonstigen Gesamtergebnis abgegrenzte Betrag über die Laufzeit des Zielprofils so umzugliedern, dass die ausgewiesenen Ergebnisse dem Zielprofil entsprechen.

Erörterung durch den Board

Die folgenden Themen wurden vom Board angesprochen und diskutiert:

  • Transparenz der Informationen - das Risikoprofil zweier Unternehmen, die jeweils eine perfekte Angleichung mit bzw. ohne den Einsatz von Derivaten erreichen, wird sich aufgrund des den Derivaten innewohnenden Risikos (z.B. Ausfallrisiko) unterscheiden. Dieser Umstand sollte nicht verschleiert werden, d.h. Transparenz kann von den Anlegern verlangt werden. Der Stab stimmt zu, dass ein Statement nicht das volle Bild des DRM-Modells vermitteln kann und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Zusammenhang mit der Bilanz gelesen werden muss. Auch wenn das Ergebnis in der GuV für diese beiden Unternehmen ähnlich sein wird, wird die Unterschied in der Bilanz sichtbar sein.
  • Die Bedeutung von "perfekter Angleichung" und was passieren würde, wenn es keine perfekte Angleichung gibt (das wird die häufigste Situation sein) - Bedenken wurden von einigen Boardmitgliedern geäußert, dass "perfekt" kein definierter Begriff ist und von verschiedenen Personen unterschiedlich interpretiert werden kann. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Papier nur angibt, wie eine "perfekte Angleichung" erreicht werden kann, aber dies nicht definiert. Deshalb wurde empfohlen, "perfekte Angleichung" als Definition aufzunehmen. Der Stab erklärte, dass derzeit nur die "perfekte Angleichung“ als Darstellung einer Ausgangsbasis berücksichtigt wird. Der aktuelle Stand des Projektes ist es, sich auf Prinzipien zu einigen und danach die Techniken zu entwickeln.
  • Numerische Beispiele, die in dem Papier vorgestellt wurden - das Board empfahl, zusätzliche Annahmen aufzunehmen und einige Änderungen vorzunehmen, um die Beispiele verständlicher zu machen.
  • 'Perfektes Derivat' zur Beurteilung und Bewertung des DRM-Modells - da das 'perfekte Derivat' (anstelle des Grundgeschäfts) mit dem tatsächlichen Derivat verglichen wird, ist es aus Sicht des Boards notwendig zu klären, welche Kreditrisikoannahmen bei einem solchen perfekten Derivat getroffen werden sollten.
  • Bedeutung der "wirtschaftlichen Beziehung" - der Stab erklärte, dass die grundsätzliche Idee der wirtschaftlichen Beziehung dem IFRS 9 ähnlich ist, jedoch auf andere Weise erreicht wird. Nach IFRS 9 werden sich das Grundgeschäft und die Sicherungsinstrumente bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Beziehung aufgrund des gleichen Risikos in die entgegengesetzte Richtung bewegen, d.h. es besteht eine wirtschaftliche Beziehung, wenn ein "Ausgleich" vorliegt. Im DRM wird die Bewegung des Vermögenswerts- und des Zielprofils in die gleiche Richtung gehen, d.h. es besteht eine wirtschaftliche Beziehung, wenn eine "Angleichung" vorliegt.
  • Es wurde darauf hingewiesen, dass in diesem Papier teils eine ungenaue Ausdrucksweise verwendet wird. Beispielsweise wurde in der verwendeten Formulierung "besser angleichen" die Frage gestellt, ob "besser" bedeutet, dass dies im Rahmen der wirtschaftlichen Beziehung "gut genug" sei. Auch wenn die Methodik der Bewertung der Angleichung nicht definiert ist, sollte definiert werden, was verglichen wird, d.h. was der "Idealzustand" ist, was gemessen wird, usw. Es wurde vereinbart, dass der Begriff "wirtschaftliche Beziehung" bei der Erörterung des retrospektiven Tests geklärt wird. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass "wirtschaftliche Beziehung" kein grobes Schema ("bright-line") wie in IAS 39 sein wird.
  • Schließlich wurde die Frage aufgeworfen, ob eine bessere Begründung für den Betrag, der im OCI verbleibt, bereitgestellt werden könnte, wenn DRM beendet wird und diese Beendigung auf eine Änderung des Risikomanagementziels zurückzuführen ist.

Mit Ausnahme der Empfehlung (a), bei der sich ein Boardmitglied der Stimme enthielt, unterstützte der Board alle vorläufigen Ansichten einstimmig.

Zugehörige Themen

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