Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

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Nächste Phase des Forschungsprojekts

Agendapapier 18

Hintergrund

Das Forschungsprojekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde als Folgemaßnahme der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse auf die Agenda gesetzt.

In der letzten Boardsitzung empfahl der Stab, dass der Board zwei Dokumente veröffentlicht:

  • einen Entwurf von Änderungen an IAS 36, um die explizite Vorschrift zu streichen, Vorsteuereingaben bei der Berechnung des Nutzungswerts zu verwenden; und
  • ein Diskussionspapier, mit dem Meinungen zu allen anderen vorläufigen Sichtweisen des Boards in Bezug auf die im Rahmen des Projekts erörterten Themen abgefragt werden sollen.

    Der Board hat keine Entscheidung zu dieser Frage getroffen und stattdessen den Stab aufgefordert, Folgendes zu tun:

    • Beurteilung der Vor- und Nachteile der Entwicklung eines Dokuments, um gezielte Rückmeldungen über den Nutzen und die Kosten der Nutzung des nicht angesetzten Spielraums einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder Gruppe von Einheiten) als zusätzlichen Inputfaktor für die Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten zu erhalten; und
    • Identifizierung des Umfangs der Arbeiten, die erforderlich wären, um es dem Board zu ermöglichen, einen Entwurf zu einigen oder allen der folgenden Sachverhalte zu entwickeln und herauszugeben:
      • Streichung der Vorschrift, Cashflows, die sich aus einer zukünftigen Restrukturierung oder einer zukünftigen Verbesserung ergeben würden, von der Berechnung des Nutzungswertes auszuschließen und
      • Aufnahme zusätzlicher Angaben.

    Analyse des Stabs

    Künftige Restrukturierung oder Verbesserung

    Der Stab schlägt vor, klarzustellen, dass die Cashflow-Projektionen auf einer realistischen Vorhersage dessen basieren sollten, was letztendlich geschehen wird. Auswirkungen künftiger Restrukturierungen und zukünftiger Verbesserungen sind zu berücksichtigen, wenn es eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist, dass das Unternehmen diese vornehmen wird.

    Vorsteuereingaben

    Im April 2018 beschloss der Board vorläufig, die explizite Vorschrift der Verwendung von Vorsteuereingaben bei der Berechnung des Nutzungswertes zu streichen. Die Vorschrift der Verwendung des bzw. der tatsächlich verwendeten Diskontierungssätze bei der Berechnung des Nutzungswertes würde Informationen liefern, die für die Anleger entscheidungsnützlich sind. Der Stab kommt zu dem Schluss, dass ausreichende Informationen vorliegen und keine weiteren Arbeiten erforderlich sind, um diesbezügliche Änderungen von IAS 36 vorzuschlagen.

    Zusätzliche Angaben

    Im Dezember 2017 beschloss der Board vorläufig die Einführung zusätzlicher Angaben. Die Kosten-Nutzen-Analyse der Angabe des Spielraums in einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zwecks Werthaltigkeitsprüfung zugeordnet ist, dürfte der Kosten-Nutzen-Analyse des Spielraumansatzes ähnlich sein (siehe unten).

    Der Stab ist der Meinung, dass der Board die folgenden Angabevorschriften vorschlagen könnte:

    • Die Aufgliederung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach zurückliegenden Unternehmenszusammenschlüssen und
    • die Gründe für die Zahlung einer Prämie, die den Wert des bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen identifizierbaren Nettovermögens übersteigt, sowie die Angabe der wichtigsten Annahmen und anschließend jedes Jahr einen Vergleich der tatsächlichen Leistung mit diesen Annahmen.

    Spielraumansatz

    Im Dezember 2017 hat der Board die wahrscheinlichen Vorteile und Kosten der Anwendung des Spielraumansatzes ermittelt, jedoch sind weitere Informationen erforderlich, um festzustellen, ob der Nutzen der Anwendung des Spielraumansatzes die Kosten übersteigt. Den Anwendern muss die Möglichkeit gegeben werden, den Spielraumansatz zu diskutieren, damit er reifen kann.

    Konsultationsdokument

    Der Stab schlägt vor, das Projekt in zwei Teile zu unterteilen: die relativ einfachen Verbesserungen und den Spielraumansatz. Für die einfachen Verbesserungen empfiehlt der Stab, die entsprechenden Änderungen in einem Entwurf vorzuschlagen. Für den Spielraumansatz könnte der Board erwägen, eine Bitte um Informationsübermittlung oder ein Diskussionspapier zu veröffentlichen, um Rückmeldungen einzuholen.

    Empfehlung des Stabs

    Der Stab empfahl, dass der Board Folgendes tut:

    1. Weiterverfolgung der Aufnahme erwarteter Cashflows aus zukünftigen Restrukturierungen und Verbesserungen, die die Unternehmensleitung für eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich hält, in die Berechnung des Nutzungswerts;
    2. Aufteilung des Projekts in zwei Teile (d.h. die einfachen Verbesserungen und der Spielraumansatz);
    3. Veröffentlichung eines Entwurfs zu den einfachen Verbesserungen; und
    4. Veröffentlichung eines Diskussionspapiers oder einer Bitte um Informationsübermittlung, um Rückmeldungen zum Spielraumansatz einzuholen.

    Der Stab fragte den Board, ob er mit den Empfehlungen des Stabs einverstanden ist und wenn ja, ob das Diskussionspapier/die Bitte um Informationsübermittlung für den Spielraumansatz und der Entwurf für die relativ einfachen Verbesserungen parallel bearbeitet werden sollen oder ob ein Dokument priorisiert werden soll.

    Erörterung durch den Board

    Der Vorsitzende eröffnete die Diskussion, indem er einige allgemeine Bedenken über das Projekt äußerte. Er zeigte sich insbesondere besorgt darüber, wie offensichtlich es in diesem Projekt wurde, dass die Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 wenig wirkungsvoll, fehlerhaft und teuer ist. Da sich die Anleger stärker als erwartet auf Buchwerte stützen, ist der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts sehr wichtig. Nach Ansicht des Vorsitzenden bläht der Geschäfts- oder Firmenwert die Bilanzen so weit auf, dass ein Reputationsrisiko für den IASB besteht. Wenn Unternehmen über diese überhöhten Bilanzen zusammenbrechen würden, würde die Öffentlichkeit zu Recht fragen, was der IASB getan hat, um dies zu verhindern.

    Der Spielraumansatz wird nicht in der Lage sein, dieses Problem zu lösen, und daher wird es schwierig sein, Unterstützung dafür unter den Anwendern zu finden. Nichtsdestotrotz war die Arbeit am Spielraumansatz sinnvoll und könnte auch in einem Diskussionspapier verwendet werden. Der Board sollte jedoch die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts über eine bestimmte Zeit oder sogar eine sofortige Abschreibung noch einmal in Erwägung ziehen. Dies würde dem Druck auf die Werthaltigkeitsprüfung mindern, und die eingesparten Kosten könnten in Angabevorschriften reinvestiert werden. Der Board sollte auch erwägen, den Geschäfts- oder Firmenwert in den Abschlüssen sichtbarer zu machen, was im Rahmen des Projekts zur besseren Kommunikation in der Finanzberichterstattung geschehen könnte, das der Board derzeit durchführt. Der Vorsitzende schlugt außerdem eine Angabevorschrift vor, die das Eigenkapital ohne Geschäfts- oder Firmenwert ausweist, da bei einigen spektakulären Zusammenbrüchen das Eigenkapital ohne Geschäfts- oder Firmenwert negativ gewesen wäre.

    Die Mitglieder des Boards teilten die Besorgnis des Präsidenten. Ursprünglich war beabsichtigt, IAS 36 nur in kleinen Teilen zu ändern und so weit wie möglich unberührt zu lassen. Es wird jedoch immer deutlicher, dass der Vorstand einen Schritt zurücktreten und die Werthaltigkeitsprüfung als Ganzes betrachten muss. Dazu braucht der Board ein klares Ziel, was er erreichen will. Akquisitionen werden immer aggressiver und eine profitable Akquisition kann zu einem erheblichen Spielraum führen, der dann eine Wertminderung bei weniger profitablen Akquisitionen verhindern würde. Ein Boardmitglied sagte jedoch, dass die Dringlichkeit der Angelegenheit einen langwierigen Prozess mit Diskussionspapier verbieten würde. Dieses Boardmitglied sagte, dass die gesuchten Informationen bereits aus der Überprüfung nach der Einführung verfügbar seien und die Phase des Diskussionspapiers daher übersprungen werden könne.

    Es wurde vorgeschlagen, eine Werthaltigkeitsprüfung für jede separat erfasste Komponente des gesamten Geschäfts- oder Firmenwerts (d.h. Transaktion für Transaktion) zu verlangen, anstatt einen Gesamtbetrag von zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfasstem Geschäfts- oder Firmenwert zu testen. Die stellvertretende Vorsitzende schlug vor, ein ganzes Paket vorgeschlagener Änderungen der Öffentlichkeit zwecks Kommentierung vorzustellen und nicht nur einzelne vorgeschlagenen Änderungen häppchenweise. Dies wurde von mehreren Boardmitgliedern unterstützt. Das Paket sollte Vorschläge für solide Angaben enthalten, da viele Anleger erwähnt haben, dass sie besser verstehen können müssen, was hinter den Zahlen einer Akquisition steckt. Ein Boardmitglied unterstützte dies und sagte, es sei derzeit unklar, ob es sich bei dem Geschäfts- oder Firmenwert um Überzahlungen, nicht identifizierbare immaterielle Vermögenswerte oder Synergien handele. Der Vorsitzende stellte jedoch fest, dass Angaben allein von den Anwendern nicht als Lösung akzeptiert werden, wenn in Bezug auf die Werthaltigkeitsprüfungsmethode nichts unternommen wird. Ein Boardmitglied warnte, dass das Mischen einer Lösung für die Methode und einer Lösung für den Informationsbedarf in einem chaotischen Ergebnis enden würde.

    Der Vorsitzende fragte, ob der Board die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers oder einer Bitte um Informationsübermittlung unterstützt, um Rückmeldungen über den Spielraumansatz als mögliche Richtungsweisung für eine Lösung des Problems zu erhalten. Nur 5 Boardmitglieder stimmten dafür.

    Der Vorsitzende räumte ein, dass die Situation frustrierend sei, aber es gebe derzeit keine offensichtliche Lösung für das Problem. Der fachliche Direktor schlug vor, ein Diskussionspapier mit allen möglichen Lösungen zu veröffentlichen, einschließlich der von den Mitarbeitern durchgeführten Analyse des Spielraumansatzes. Der Board unterstützte diesen Vorschlag und diskutierte, wie das Diskussionspapier strukturiert werden könnte und welche Präsentationsstrategien verfolgt werden sollten.

    Der fachliche Direktor schlug vor, nicht darüber abzustimmen, ob ein Diskussionspapier oder ein Entwurf der nächste Schritt sein würde, sondern alternativen Lösungen und eine Strategie bei der nächsten Sitzung zu erörtern. Der Board stimmte zu.

    Hinsichtlich der Frage, ob die erwarteten Cashflows aus zukünftigen Restrukturierungen und zukünftigen Leistungssteigerungen in die Berechnung des Nutzungswerts einbezogen werden sollten, warnte ein Boardmitglied davor, dass die Budgetierung dieser Ereignisse von besten Schätzungen zu gestreckten Zielen führen könnte. Die stellvertretende Vorsitzende sagte, sie würde es vorziehen, wenn im Entwurf festgestellt würde, dass die Umstrukturierung eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich sein muss, als dass die Cashflows aus der Umstrukturierung eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich sein müssen. Ein Boardmitglied war besorgt, dass ein Budget nicht unbedingt eine realistische Prognose ist und dass dies bei der Erarbeitung einer Lösung berücksichtigt werden sollte. Andere Boardmitglieder äußerten Bedenken darüber, was "realistisch" bedeutet und wie zukünftige Cashflows zuverlässig geschätzt werden können.

    Der Vorsitzende fragte, ob der Board die Ausrichtung dieses Teils des Projekts unterstützt. 13 Mitglieder stimmten dafür.

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