IASB-Sitzung — 14. und 15. November 2018

Beginn:

Ende:

Ort: London

IASB (International Accounting Standards Board)

 

Überblick

Der Board entschied, vorzuschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 Versicherungsverträge (und der damit verbundenen vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente) um ein Jahr zu verschieben.

In der Diskussion der primären Abschlussbestandteile entschied der Board, dass das EBITDA keine vorgeschriebene Zwischensumme sein sollte, aber dass weitere Untersuchungen notwendig sind, bevor entschieden werden kann, ob und wie diese als "Betriebsergebnis vor Abschreibungen" definiert werden kann. Er entschied ferner, nicht verpflichtende Beispiele zu entwickeln, die einen überarbeiteten IAS 1 Darstellung des Abschlusses begleiten, die Anforderung in IAS 1:82(b), "Finanzierungskosten" in der Darstellung der finanziellen Leistung auszuweisen, zu streichen und klarzustellen, welche Mindestausweiszeilen auszuweisen sind.

Der Board hat drei Umsetzungssachverhalte erörtert. Er entschied, mit den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16 Sachanlagen in Bezug auf die Bilanzierung von Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen, die beim Testen eines Vermögenswertes entstehen fortzufahren und gewisse Änderungen vorzunehmen. Damit entschied er sich gegen die Empfehlung des Stabs, die Einnahmen weiterhin von den Kosten des Vermögenswertes abzuziehen. Der Board entschied, kein Projekt zur Bilanzierung von Kryptowährungen oder ICO zu starten, sondern stattdessen die Entwicklungen in diesen Bereichen überwachen. Der Vorsitzende nutzte seine entscheidende Stimme, sodass die Entscheidung fiel, das IFRS Interpretations Committee zu bitten, eine Agendaentscheidung über die Bilanzierung von Kryptowährungsbeständen zu erwägen. Schließlich entschied der Board, dass der Entwurf, der Änderungen an IAS 37 in Bezug auf die Kosten der Vertragserfüllung vorschlägt, auch eine vorzeitige Anwendung vorsieht.

Der Stab erläuterte, wie er das Projekt zur Lageberichterstattung mit Hilfe von drei Arbeitsabläufen steuern wollen. Der Board erörterte die empfohlene Zielsetzung von Lageberichten.

Der Board entschied, geringfügige Änderungen an den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig vorzunehmen.

Der Board entschied, einen Verweis auf das Rahmenkonzept in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse zu aktualisieren.

Das vorgeschlagene Modell für preisregulierte Geschäftsvorfälle ergänzt die Informationen aus der Anwendung der gegenwärtigen IFRS. Der Board erörterte, wie das vorgeschlagene Modell mit diesen anderen Standards interagiert. Der unterstütze außerdem Empfehlungen, welche Informationen über preisregulierte Geschäftsvorfälle angegeben werden sollten, wobei er einer Empfehlung in Bezug auf das sonstige Gesamtergebnis nicht folgte.

 

Tagesordnung für die Sitzung

Mittwoch, 14 November 2018

  • IFRS 17 Versicherungsverträge — Auswirkungen der Prüfung von Änderungen an IFRS 17 auf Zeitpunkte des Inkrafttretens
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • EBITDA
    • Formatvorlagen oder Beispiele
    • Mindestausweiszeilen
  • IFRS-Umsetzung
    • Sachanlagen: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
    • Kryptowährungen
    • Belastende Verträge: Kosten für die Erfüllung eines Vetrags
  • Lageberichterstattung

Donnerstag, 15 November 2018

  • Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig
  • Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Zusammenwirken des Modells mit den IFRS
    • Ausweis
    • Angabeziel und -vorschriften
    • Erläuternde Beispiele

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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