Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig
Auswirkungen der Vorschläge unter bestimmten Umständen und Tatsachen
Hintergrund
Im im Februar 2015 veröffentlichten Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) wurden Änderungen der Vorschriften in IAS 1 Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen. Diese Vorschriften beziehen sich auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.
In seiner Sitzung im September 2018 informierte der Stab den Board über den Stand des Projekts und die vom Stab geplante weitere Arbeit. Auf dieser Sitzung wird der Board prüfen, ob bestimmte Vorschläge im Entwurf angesichts der erhobenen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Vorschläge unter bestimmten Umständen und Tatsachen überarbeitet werden müssen.
Eines der Kriterien für die Klassifizierung einer Schuld als kurzfristig in IAS 1 ist, dass das Unternehmen kein Recht hat, die Erfüllung der Schuld auf mindestens zwölf Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben. Im Entwurf schlug der IASB vor, klarzustellen, dass diese Bewertung auf Rechten beruhen sollte, die am Ende des Berichtszeitraums bestehen.
Der IASB erhielt eine Reihe von Bedenken und Fragen zu dieser Klarstellung. Den Anwendern war unklar, wie nach dem vorgeschlagenen Wortlaut die Schulden unter bestimmten Tatsachen und Umständen zu klassifizieren sind.
Der Stab hat einige der in den Stellungnahmen angesprochenen Szenarien analysiert und ist zu folgendem Schluss gekommen:
- Das Recht eines Kreditgebers, die Rückzahlung auf Verlangen zu erhalten, würde dazu führen, dass eine Schuld als kurzfristig eingestuft wird, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Kreditgeber dieses Recht ausübt.
- Das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ablauf der Berichtsperiode hinauszuschieben, würde das Klassifizierungsergebnis beeinflussen, selbst wenn Folgendes gilt:
- das Recht auf Aufschiebung des Rückzahlung ergibt sich aus dem Recht, die Schuld zu Bedingungen zu verlängern, die potenziell unwirtschaftlich sind (es sei denn, es fehlt dem Recht an Substanz);
- das Management beabsichtigt nicht oder erwartet nicht, von seinem Recht Gebrauch zu machen, die Rückzahlung über zwölf Monate hinaus zu verschieben;
- das Unternehmen übt ein Wahlrecht aus, die Schuld vorzeitig zurückzuzahlen, und zwar nach dem Ende der Berichtsperiode, aber vor der Fertigstellung des Abschlusses;
- das Management erwartet, dass das Unternehmen nach Ablauf der Berichtsperiode eine Verpflichtung verletzt, wobei die Verbindlichkeit auf Verlangen zurückzuzahlen ist, wenn die Verletzung eintritt.
- Die Klassifizierung eines bestehenden Darlehens bei einem Kreditgeber ist von einer Refinanzierungsvereinbarung mit einem anderen Kreditgeber nicht betroffen.
- Je nach Sachverhalt müssen die Gewährleistungspflichten für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten zwischen kurz- und langfristigen Komponenten aufgeteilt werden.
Der Stab ist der Ansicht, dass einige der oben beschriebenen Ergebnisse zwar für einige Stellungnehmende widersinnig erscheinen, aber mit dem Gesamtziel der Darstellung der finanziellen Lage übereinstimmen. Der Stab ist jedoch der Ansicht, dass es hilfreich wäre, die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die oben genannten Punkte zu präzisieren.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab empfahl, dass, wie im Entwurf vorgeschlagen, in IAS 1 einem Unternehmen vorgeschrieben werden sollte, eine Schuld als kurzfristig einzustufen, wenn das Unternehmen am Ende der Berichtsperiode nicht das Recht hat, die Erfüllung der Schuld auf mindestens zwölf Monate nach dem Berichtszeitraum zu verschieben.
Der Stab schlug außerdem Folgendes vor:
- (a) Hinzufügen einer Erinnerung, dass das Recht eines Unternehmens, die Rückzahlung aufzuschieben, substanziell sein muss;
- (b) Klarstellung, dass das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung auszusetzen, nicht durch Folgendes beeinträchtigt wird:
- (i) Erwartungen des Managements darüber, ob das Unternehmen dieses Recht ausüben wird, und
- (ii) Erfüllung einer Schuld zwischen dem Ende der Berichtsperiode und dem Tag, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird;
- (c) Hinzufügen einer Erinnerung, dass Faktoren in Textziffer 5 (b) zwar die Klassifizierung einer Verbindlichkeit nicht beeinflussen, ein Unternehmen jedoch möglicherweise Informationen über sie angeben muss, um die Angabevorschriften der IFRS zu erfüllen.
Erörterung durch den Board
Ein Boardmitglied schlug vor, Leitlinien für die Beurteilung der Frage zur Verfügung zustellen, ob eine Schuld zum 31. Dezember kurz- oder langfristig ist, wenn die Prüfung einer Bedingung beispielsweise im März des Folgejahres erfolgt. Ein anderes Boardmitglied fragte nach dem Unterschied zwischen "unwirtschaftlich" und "ohne Substanz", worauf der Stab antwortete, dass "ohne Substanz" so unwahrscheinlich sei, dass beide Parteien von Anfang an wüssten, dass es nicht eintreten werde, während sich "unwirtschaftlich" im Laufe der Zeit ändern könne. Ein Boardmitglied warnte vor einer Wechselwirkung mit dem Konzept des "wirtschaftlichen Zwangs" im Projekt des Boards zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital. Auf die Frage, ob es Auswirkungen des überarbeiteten Rahmenkonzepts auf dieses Projekt gebe, hielt der Stab fest, dass sich nichts für dieses Projekt relevantes Rahmenkonzept geändert habe.
Ein Boardmitglied fragte, ob ein Recht auf Aufschub der Erfüllung noch zu einer Klassifizierung als kurzfristig führen könnte, wenn das Unternehmen nicht die Absicht hätte, dieses Recht auszuüben. Der Stab verneinte diesund bestätigte, dass die Absicht des Managements bei der Beurteilung nicht berücksichtigt wird. Die Beurteilung basiert darauf, ob das Unternehmen zur Zahlung gezwungen werden könnte. Das Boardmitglied stimmte dieser Ansicht nicht zu.
Ein anderes Boardmitglied fragte, ob die im Anhang des Arbeitspapiers verwendeten Beispiele bei der Ausarbeitung der endgültigen Änderung verwendet werden. Der Stab negierte dies und sagte, dass diese Beispiele nur dazu verwendet wurden, die Vorschläge zu testen.
Entscheidungen des Boards
Der Board stimmte allen Empfehlungen des Stabs zu.