Lageberichterstattung

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Zielsetzung der Lageberichterstattung

Agendapapier 15, Agendapapier 15A, Agendapapier 15B

Hintergrund

Der IASB hat im November 2017 ein Projekt zur Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung auf die Agenda genommen. Der Stab geht davon aus, dass das Projekt in drei Arbeitsabläufe unterteilt werden kann:

  • Ziele und Grundsätze der Berichterstattung in Form eines Lageberichts (Arbeitsablauf 1)
  • Finanzanalyse des laufenden Jahres und zukunftsorientierte Informationen (Arbeitsablauf 2)
  • Geschäftsmodell, Strategie, Risiken und Betriebsumfeld sowie Informationen über die operative Leistung (Arbeitsablauf 3)

In der Novembersitzung hat der Stab seine Empfehlungen zu den Zielen der Lageberichterstattung vorgelegt. Empfehlungen zu den übrigen Aspekten von Arbeitsablauf 1 und den anderen Arbeitsabläufen werden in zukünftigen Sitzungen vorgestellt.

Auf der Grundlage der vom Stab durchgeführten Untersuchungen und Einbindungen (siehe Agendapapier 15B) ermittelte er zwei Hauptüberlegungen für die Überarbeitung der Zielsetzung des Lageberichts: Die detaillierten Anforderungen des Lageberichts werden über einen zu kurzen Zeithorizont zu eng ausgelegt, und das Vorhandensein von Lücken im Lagebericht zeigt an, wie schwierig es ist, die Zielsetzung umzusetzen.

Bei der Festlegung der Zielsetzung werden eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen sein, darunter die Tatsache, dass die Lageberichte aus verschiedenen Perspektiven erstellt werden können und auf jedes einzelne Unternehmen zugeschnitten werden müssen.

Der Stab ist der Ansicht, dass ein prägnantes übergreifendes Ziel des Lageberichts im Leitliniendokument enthalten sein sollte, ähnlich detailliert wie im Rahmenkonzept für die Mehrzweckberichterstattung und Mehrzweckabschlüsse. Das übergeordnete Ziel sollte im Hinblick auf den Kontext des Jahresabschlusses definiert werden, wobei jedoch auf die Erörterungen im Rahmenkonzept Bezug genommen werden sollte, dass Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten, die es Adressaten ermöglichen, die zukünftigen Nettomittelzuflüsse des Unternehmens und die Verantwortung des Managements für die wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens zu beurteilen. Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass der Lagebericht auf historischen finanziellen und operativen Informationen basiert und für die primären Adressaten von Abschlüssen erstellt wird.

Darüber hinaus ist der Stab der Ansicht, dass das übergeordnete Ziel durch eine Aussage zu den im Lagebericht zu behandelnden Themen unterstützt werden sollte. Diese Erklärung sollte die 'Perspektive des Lageberichts' aufgreifen und sich mit dem wahrgenommenen kurzfristigen Fokus der narrativen Berichterstattung befassen. Der Stab hat dem Board einem erläuternden Entwurf der Zielsetzung des Lageberichts als Anhang A zum Agendapapier 15A zur Verfügung gestellt.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab hat empfohlen, dass die Zielsetzung des Lageberichts darin bestehen sollte, den Kontext für den Jahresabschluss zu schaffen, indem den primären Adressaten des Lageberichts historische finanzielle und operative Informationen und Analysen zur Verfügung gestellt werden, die bei der Beurteilung der Aussichten für die zukünftigen Nettomittelzuflüsse des Unternehmens und der Verantwortung des Managements für die wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens nützlich sind (unterstützt durch Leitlinien in Anlehnung an die in Anhang A erläuterte Zielsetzung).

Erörterung durch den Board

Insgesamt wurde der Ansatz des Stabs, ein übergreifendes Ziel für den Lagebricht sowie unterstützende Leitlinien zu entwickeln, von den Mitgliedern des IASB unterstützt. Einige äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Formulierung des vorgeschlagenen übergreifenden Ziels.

In der jetzigen Fassung waren einige Mitglieder der Ansicht, dass der Umfang zu eng erscheine und sich ausschließlich auf historische Informationen konzentriere, anstatt auch zukunftsorientierte Informationen einzuschließen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass prognostizierte Informationen nicht einbezogen werden sollten und dass alle künftigen Entwürfe des Ziels sicherstellen sollten, dass dies klar verstanden wird.  Ein Mitglied befürchtete jedoch, dass das Projekt anscheinend Punkte umfasst, die über den Aufgabenbereich des IASB hinausgehen, und stellte dabei fest, dass das IASB für IFRS-Standards verantwortlich ist, die grundsätzlich auf historischen Daten basieren.

Viele Mitglieder bestätigten auch, dass der Lagebericht einen kontextuellen Rahmen für den Abschluss bilden solle. Darüber hinaus sollte der Stab die Überlegung berücksichtigen, dass der Lagebericht nicht als eigenständige Informationsquelle angesehen werden sollte, sondern vielmehr den Jahresabschluss ergänzen und komplettieren sollte.

Es wurde vorgeschlagen, dass der Stab auf der Grundlage der vom IASB erhaltenen Anregungen eine Neuformulierung der Zielsetzung vornehmen soll.

Entscheidungen des Boards

Es wurde keine Entscheidung getroffen, aber es wurde vorgeschlagen, dass der Stab basierend den Vorschlägen des IASB eine Neuformulierung des übergreifenden Ziels für eine zukünftige Sitzung vornimmt.

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