Angabeninitiative

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Überblick

Agendapapier 11

Zweck dieser Sitzung war es, dass der Board (1) einen mündlichen Bericht über die gezielte Überprüfung auf Standardebene erhält und (2) Entscheidungen über nicht verbindliche Leitlinien trifft, die den Unternehmen helfen sollen, Wesentlichkeitsbeurteilungen im Zusammenhang mit anzugebenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden zu fällen.

Bilanzierung- und Bewertungsmethoden — Leitlinien

Agendapapier 11A

Hintergrund

Bei der Sitzung im Juli 2018 beschloss der Board, Leitlinien und Beispiele für das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit zu entwickeln, die den Erstellern bei der Entscheidung helfen sollen, was sie in ihrem Jahresabschluss als 'wesentliche' Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses anzugeben haben.

Analyse des Stabs

Der Stab hat drei Bereiche in dem Papier berücksichtigt:

  • 1. Welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben? — Der Stab ist der Meinung, dass zwei Fragen von den Erstellern beantwortet werden sollten, wenn sie entscheiden, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben sind:

a. Ist die Transaktion, das sonstige Ereignis oder die Bedingung nach Größe oder Art (oder beidem) wesentlich?  Diese Frage hilft den Unternehmen festzustellen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden das Potenzial haben, wesentlich zu sein, indem sie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf Angaben ausdrücklich mit wesentlichen Transaktionen, sonstigen Ereignissen oder Bedingungen verknüpfen.

b. Ist die Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode, die sich auf die Transaktion, das sonstige Ereignis oder die Bedingung bezieht wesentlich? — Diese Frage hilft Unternehmen zu bestimmen, ob eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode, die sich auf eine wesentliche Transaktion, ein wesentliches sonstiges Ereignis oder eine wesentliche Bedingung bezieht, für den Abschluss wesentlich ist und daher angegeben werden sollte.

  • 2. Leitlinien zur Anwendung des vierstufigen Materialitätsprozesses im Leitliniendokument zur Wesentlichkeit in Bezug auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Diese Leitlinien würden es den Unternehmen erleichtern, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu identifizieren, die das Potenzial haben, wesentlich zu sein, zu einem Urteil darüber zu gelangen, ob diese Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wesentlich sind, und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden effektiv zu kommunizieren, indem sie nur die Informationen über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angeben, die für die primären Abschlussadressaten entscheidungsnützlich sind.
  • 3. Beispiele für die Anwendung des vierstufigen Materialitätsprozesses, wo der Stab Beispiele entwickelt hat, die zwei Szenarien behandeln. Diese sind die Angabe von reinen Phrasen oder generische Informationen in Bezug auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und die Duplizierung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS in den Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board, klarzustellen, dass nicht alle Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf wesentliche Transaktionen, andere Ereignisse oder Bedingungen selbst wesentlich sind.

Außerdem empfahl der Stab, dass der Board Folgendes tut:

  • a) Entwicklung von Leitlinien, um Unternehmen bei der Entscheidung, ob diese Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für wesentliche Transaktionen, andere Ereignisse oder Bedingungen tatsächlich wesentlich sind, zu unterstützen.
  • b) Entwicklung von zwei oder drei Beispielen, um die praktische Anwendung der unter a) beschriebenen Leitlinien zu erläutern, und diese Beispiele auf die Textziffern 46 bis 55 des Leitliniendokuments zur Wesentlichkeit stützen (siehe Anhang A des Agendapapiers).
  • c) Einfügung der unter a) und b) oben beschriebenen Leitlinien und Beispiele im Abschnitt "spezifische Themen" des Leitliniendokuments zur Wesentlichkeit.
  • d) Vornahme zusätzlicher, geringfügiger Änderungen im Leitliniendokument zur Wesentlichkeit, um klarzustellen, dass der vierstufige Wesentlichkeitsprozess auf die Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwendbar ist.

Erörterung druch den Board

Empfehlung 1

Die Mehrheit der Boardmitglieder stimmte zu, dass klargestellt werden sollte, dass nicht alle Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf wesentliche Transaktionen, Ereignisse oder Bedingungen selbst wesentlich sind. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass dies wichtig ist, um zu vermeiden, dass Unternehmen einfach den Wortlaut der Standards wiederholen, und um es Unternehmen zu ermöglichen, Vertrauen zu haben, wenn sie Wesentlichkeitsentscheidungen in Bezug auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden treffen.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass klargestellt werden sollte, dass sich diese Leitlinien auch auf eine Gruppe von Transaktionen beziehen können. So ist beispielsweise eine einzelne Umsatztransaktion nicht wesentlich, aber als Gruppe wären Umsatztransaktionen für die meisten Unternehmen wesentlich, und daher sollte geprüft werden, ob die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für diese Gruppe von Transaktionen angegeben werden sollten.

Ein anderes Boardmitglied erklärte, dass es wichtig sein könnte, dass die aktuelle Formulierung positiv ist. Man äußerte den Wunsch, die Klarstellung so zu formulieren, dass deutlich wird, dass eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nicht automatisch wesentlich ist, auch wenn die Transaktion dieses ist, da die aktuelle Formulierung zu besagen scheint, dass jede Bilanzierungs- und Bewertungsmethode jedes Jahr bewertet werden muss. Das Boardmitglied schlug auch vor, zu betonen, dass sich diese Klarstellung auf die Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezieht und alle anderen für die Bilanz relevanten Angaben gesondert betrachtet werden sollten.

Ein Boardmitglied, das abweichender Meinung war, äußerte Bedenken, dass diese Ermessensentscheidung angesichts der hohen Hürde der neuen Wesentlichkeitsdefinition für die Ersteller zu schwierig sei.

Empfehlung 2

Die meisten Boardmitglieder stimmten der vom Stab vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Die stellvertretende Vorsitzende sprach ein Problem im Zusammenhang mit der in den Beispielen verwendeten Formulierung an, nämlich die Verwendung des Wortes "entscheidungsnützlich", um auszudrücken, dass die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschluss aufgenommen werden sollten, da dies eine andere Beurteilung als "wesentlich" zu sein schiene. Darüber hinaus wurde die Befürchtung geäußert, dass die Beispiele zu subtil sein könnten und dass klarer gemacht werden sollte, wann eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aufgenommen werden kann.

Einige Boardmitglieder stimmten der von der stellvertretenden Vorsitzenden aufgeworfenen Frage zu und hinterfragten, ob die Wesentlichkeit der richtige Maßstab in Bezug auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sei, da sie isoliert betrachtet die Entscheidungen eines primären Adressaten wahrscheinlich nicht beeinflussen werden. Es wurde diskutiert, ob es für die Ersteller sinnvoller sein könnte, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Zusammenhang mit Vollständigkeit und Verständlichkeit und nicht mit Wesentlichkeit zu betrachten.

Ein Boardmitglied stellte die Frage, inwiefern sich der Ansatz im Flussdiagramm im Agendapapier von den drei ursprünglich im Diskussionspapier verwendeten Kategorien unterscheidet, die als verwirrend und übermäßig vorschreibend kritisiert wurden. Der Stab erklärte, dass im Diskussionspapier vorgeschlagen worden sei, die Kategorisierung in IAS 1 aufzunehmen, wo die Adressatengruppen der Meinung gewesen waren, dass sie zu vorschreibend wäre. Nun seien die Inhalte jedoch in den Leitlinien und nicht in den Standards enthalten, um als Instrument für die Erstellung zur Verfügung zu stehen. Auf diese Weise wären sie nicht übermäßig vorschreibend.

Ein anderes Boardmitglied äußerte Bedenken, dass es Überschneidungen in den Leitlinien in Bezug auf unternehmensspezifische Vorschriften gebe. Der Stab stellte klar, dass ein Element darin besteht, zu prüfen, ob eine bestimmte Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für ein bestimmtes Unternehmen vorgeschrieben ist, und dass das zweite Element darin besteht, die Ersteller daran zu erinnern, dass unternehmensspezifische Informationen in dieser Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für die Nutzer am entscheidungsnützlichsten sind.

Entscheidungen des Boards

13 Mitglieder des Boards stimmten für die erste Empfehlung.

12 Mitglieder des Boards stimmten der Empfehlung zu, dass der Stab weiterhin daran arbeiten sollte, Leitlinien und Beispiele zu entwickeln, wobei die Kommentare aus dieser Sitzung berücksichtigt werden müssten.

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