Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 18

Hintergrund

Im Juli 2018 erörterte der Board, wie er seine Arbeit im Rahmen des Forschungsprojekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten fokussieren soll, und beschloss, Verbesserungen der Angabevorschriften zu identifizieren, Änderungen der Berechnungen des Nutzungswertes zu verfolgen, die Werthaltigkeitsprüfung nicht als Beurteilung, ob der Buchwert des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts erzielbar ist, zu charakterisieren und die Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte und denen für immaterielle Vermögenswerte, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, bestehen zu lassen.

Er traf die folgenden vorläufigen Entscheidungen:

  • a) Verfolgung des Ziels, zu prüfen, ob die Angaben verbessert werden können, damit die Anleger besser beurteilen können, ob ein Unternehmenszusammenschluss eine gute Anlageentscheidung war und ob das erworbene Unternehmen nach dem Erwerb die Leistung erbringt, die zum Zeitpunkt des Erwerbs erwartet wurde.
  • b) Verfolgung des Ziels, die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten zu vereinfachen, indem geprüft wird, ob Folgendes möglich ist:
    • i. Wiedereinführung der Abschreibung und/oder
    • ii. Erleichterung in Bezug auf die obligatorische jährliche quantitative Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts.
  • c) Verfolgung des Ziels, die Berechnung des Nutzungswertes zu verbessern, indem Folgendes aus IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten gestrichen wird:
    • i. die Einschränkung, die die Cashflows, die voraussichtlich aus einer zukünftigen Restrukturierung oder aus einer zukünftigen Verbesserung resultieren werden, von der Berechnung ausschließt,
    • ii. die Vorschrift, bei der Berechnung Vorsteuereingaben zu verwenden.

Zweck dieser Sitzung war es, den Board zu bitten, über weitere durchzuführende Arbeiten im Rahmen des Forschungsprojekts vor der Erstellung des Diskussionspapiers zu entscheiden. Außerdem sollten die Grundzüge des Diskussionspapiers erörtert werden.

Analyse des Stabs

Der Stab hat für diese Sitzung drei Papiere erstellt:

  1. Papier 18A — erörtert die weiteren durchzuführenden Arbeiten in Bezug auf die oben unter b) und c) genannten Ziele (Vereinfachung der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie der Werthaltigkeitsprüfung)
  2. Papier 18B — erörtert die weiteren durchzuführenden Arbeiten in Bezug auf das oben unter b) genannte Ziel (Verbesserung der Angabevorschriften in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse)
  3. Papier 18C — Entwurf des Umrisses des Diskussionspapiers

Weitere durchzuführende Arbeiten

Agendapapier 18A

in dem Papier wird zusätzlich zu den oben genannten Zielen vorgeschlagen, der Board sollte seine Entscheidung, die folgenden Ideen nicht weiterzuverfolgen, überdenken:

  • a) Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung:
    • i. Indem die Methode bei der Berechnung des erzielbaren Betrags überprüft wird, nur eine Methode (Nutzungswert oder beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten) vorgeschrieben wird oder ein Unternehmen verpflichtet wird, die Methode auszuwählen, die der Art und Weise entspricht, wie das Unternehmen erwartet, den Vermögenswert einzubringen;
    • ii. Ermöglichung die Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Unternehmensebene oder auf Ebene eines berichtspflichtigen Segments;
    • iii. Hinzufügung von Leitlinien zum Unterschied zwischen Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.
  • b) Ansatz identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte bei einem Unternehmenszusammenschluss durch eine weitere Aufschlüsselung der Abschreibungen in der Gesamtergebnisrechnung, damit die Anleger die Abschreibungen auf bestimmte identifizierbare immaterielle Vermögenswerte wieder zurückrechnen können.

Der Stab ersuchte daher die Entscheidung des Boards, die im Agendapapier 18A beschriebene zusätzliche Arbeit vor der Erstellung eines Diskussionspapiers durchzuführen:

  • a) Entwicklung von Leitlinien für die Unterschiede zwischen Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten;
  • b) Weitere Vereinfachung der Werthaltigkeitsprüfung durch eigene Recherchen, die Ergebnisse der Forschungsarbeiten von ASAF, Prüfung, ob eine einheitliche Methode zur Bestimmung des erzielbaren Betrags anzuwenden ist, und Prüfung, ob es zulässig sein soll, den Geschäfts- oder Firmenwert auf Unternehmensebene oder auf Ebene eines berichtspflichtigen Segments zu prüfen;
  • c) Einholung von Rückmeldungen von Beratungsgruppen zur Abschreibung;
  • d) Einholung von Rückmeldungen von Anlegern dazu, wofür der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts verwendet wird; und/oder
  • e) Angabe des ausgewiesenen Eigenkapitals und des Gewinns und Verlusts bereinigt um erworbene immaterielle Vermögenswerte, die bei Eigenerzeugung nicht erfasst worden wären, sowie um den Geschäfts- oder Firmenwert.

Erörterung durch den Board

Die Diskussion konzentrierte sich hauptsächlich auf den vorgeschlagenen Zeitplan des Diskussionspapiers, der eine Veröffentlichung im ersten Halbjahr 2020 vorsieht. Viele Boardmitglieder äußerten Bedenken über den langen Prozess, da das Thema dringend ist. Die Boardmitglieder verstanden nicht, warum es dem Stab so viel Zeit abverlangen würde, das Diskussionspapier zu schreiben. Nach Ansicht des Boards wurden viele der potenziellen Probleme für ein Diskussionspapier bereits diskutiert und eine ausreichende Reichweite erreicht, so dass mit der Ausarbeitung sofort begonnen werden könnte.

Der Stab wies darauf hin, dass der Zeitplan auf dem Zeitplan der Sitzungen des Global Preparers Forum (GPF) und des Capital Markets Advisory Committee (CMAC) im März 2019 basiert. Auf dieser Sitzung wird um Rückmeldungen gebeten, die dann auf der Boardsitzung im Mai 2019 diskutiert werden. Erst danach könne mit dem Entwurf begonnen werden. Der Vorsitzende schlug vor, mit der Ausarbeitung ohne weitere Einbindungen zu beginnen und die Einbindungen erst dann durchzuführen, wenn Probleme auftreten. Auf diese Weise wird die Verzögerung auf ein Minimum reduziert.

Ein Boardmitglied merkte an, dass der FASB derzeit eine Überprüfung der Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts durchführt, und wie aus dem vom IASB-Stab vorgeschlagenen Zeitplan absehbar wird der FASB voraussichtlich sein Dokument vor dem Diskussionspapier des IASB veröffentlichen. Das Boardmitglied befürchtete, dass das Dokument des FASB den Board bei der Erstellung seines Diskussionspapiers erheblich einschränken könnte. Diese Besorgnis wurde vom Vorsitzenden nicht geteilt.

Einige Boardmitglieder betonten, dass das Diskussionspapier zwar eine ute Grundlage für die Konsultation sein sollte, aber nicht perfekt sein muss. Viele Anwender haben ein gutes Wissen in Bezug auf das Thema, und es bedarf keines umfassenden Diskussionspapiers, um die Konzepte zu veranschaulichen. Die stellvertretende Vorsitzende warnte davor, dass eine zu detaillierte Darstellung im Diskussionspapier eine Barriere für die Anwender schaffen könnte, sich mit dem Diskussionspapier auseinanderzusetzen. Das Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital sei ein Beispiel dafür. Die geschäftsführende fachliche Direktorin warnte jedoch davor, dass ein Mangel an Details im Diskussionspapier zu späteren Problemen bei der Erstellung eines Entwurfs führen könnte.

Was den Inhalt des Diskussionspapiers betrifft, so sieht der Board die Wiedereinführung der Abschreibung als einen der wichtigsten Diskussionspunkte für das Diskussionspapier. Die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 hat ergeben, dass die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht wirksam ist und die bisher geleistete Arbeit das Problem nicht behoben hat. Infolgedessen könnten die Bilanzen mit Geschäfts- oder Firmenwerten überhöht werden, und eine Alternative zur Verringerung dieser Inflation besteht darin, die Abschreibungen wieder einzuführen. Ein Boardmitglied betonte, dass der Geschäfts- oder Firmenwert nach den derzeitigen Anforderungen theoretisch für immer in der Bilanz verbleiben könnte, was die wirtschaftliche Realität eindeutig nicht widerspiegele. Die Boardmitglieder räumten jedoch ein, dass die Abschreibungsdauer schwer zu bestimmen sein würde. Ein anderes Boardmitglied sagte, dass die Ansichten polarisiert seien und dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass sich etwas geändert habe, was den Board veranlassen würde, wieder zur Abschreibung überzugehen.

Es gab einige Diskussionen über die vorgeschlagenen Leitlinien zu den Unterschieden zwischen dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, dass diese Leitlinien nicht erforderlich seeni, da es bereits genügend Hinweise auf die Unterschiede gebe, und die Tatsache, dass die Vorschläge beide Konzepte näher zusammenbringen würden, würde daran nichts ändern.

Entscheidungen des Boards

Der Vorsitzende entscheid, keine Abstimmung abzuhalten, da die in der Diskussion genannten Punkte alle klar seien.

Identifizierung besserer Angaben für Unternehmenszusammenschlüsse und die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Agendapapier 18B

Nach Rückmeldungen von Anlegern wies der Board den Stab an, zu prüfen, wie Informationen über die spätere Entwicklung des erworbenen Unternehmens bereitgestellt werden können. Der Stab hat daher von ASAF Rückmeldungen zu möglichen Verbesserungen der aktuellen Angabevorschriften, die der Board vorläufig beschlossen hat, und zu den folgenden zusätzlichen Verbesserungen, die der für Unternehmenszusammenschlüsse und Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten in Betracht gezogen haben, eingeholt:

  • i. die Höhe der Umsatzerlöse und des Betriebsergebnisses des erworbenen Unternehmens in dem Geschäftsjahr, in dem der Unternehmenszusammenschluss stattgefunden hat, und in den ersten beiden vollen Geschäftsjahren nach dem Unternehmenszusammenschluss,
  • ii. Informationen über die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses übernommenen Schulden,
  • iii. der effektive Steuersatz auf das zugrunde liegende Betriebsergebnis des erworbenen Unternehmens,
  • iv. Indikatoren, die die quantitative Werthaltigkeitsprüfung ausgelöst haben,
  • v. Verbesserung der Angabevorschriften in IFRS 8 Geschäftssegmente,
  • vi. gesamtes Nettovermögen, abzüglich Geschäfts- oder Firmenwerten.

Die meisten ASAF-Mitglieder stimmten der Notwendigkeit zu, die Angaben über Unternehmenszusammenschlüsse und die Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten zu verbessern, obwohl sie gemischte Meinungen zu den oben genannten Ansätzen hatten, die der Board vorläufig beschlossen hat zu prüfen. Die vollständigen Rückmeldungen von ASAF zu den Angabevorschriften s. Textziffern 16-22 des Agendapapiers 18B.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass der Boards keine Erweiterung des Forschungsziels und vollständige Überprüfung der Angabeziele und -vorschriften von IFRS 3 und IAS 36 vornimmt. Des Weiteren bat der Stab den Board um den Beitrag von Kommentaren oder Vorschlägen zu den in Agendapapier 18B (Textziffern 29-30, 33-34 und 37) beschriebenen zusätzlichen Arbeiten.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs zu. Die Boardmitglieder räumten ein, dass es schwierig sein könnte, angemessene Angaben zur Beurteilung der späteren Leistung einer Akquisition zu machen. Mehrere Boardmitglieder sagten, dass der Stab mit den Angabezielen beginnen sollten, bevor er über spezifische Angaben nachdenkt. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass Unternehmen unterschiedliche Informationen über die spätere Leistung einer Akquisition bereitstellen. Dazu gehören die Ergebnis- und Umsatzentwicklung, interne Beiträge, Segmentinformationen oder der Vergleich von Ist-Zahlen mit Annahmen. Ein Boardmitglied bestätigte, dass die Segmentinformationen weit verbreitet sind, um Informationen über die spätere Leistung von Akquisitionen zu erhalten.

Ein Boardmitglied sagte, dass analysiert werden sollte, wie Investoren und Analysten die Angaben nutzen würden. Das Analystenboardmitglied antwortete, dass nicht der Geschäfts- oder Firmenwert im Vordergrund stehe, sondern die gesamte Gegenleistung und die Rendite aus dieser Gegenleistung. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Stab auch eruieren sollte, ob es tatsächlich keine Angabevorschriften gebe oder ob es sich um ein Compliance-Problem handelt, d.h. die bestehenden Angabevorschriften werden ignoriert oder missverstanden.

Der Stab beabsichtigt, Rückmeldungen von GPF und CMAC einzuholen, aber er ist sich der Zeitvorgaben bewusst und vielleicht wäre es sinnvoller, mit kleineren Gruppen Kontakt aufzunehmen, anstatt auf das nächste gemeinsame GPF- und CMAC-Meeting zu warten.

Entscheidungen des Boards

13 der 13 anwesenden Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs.

Umriss des geplanten Diskussionspapiers

Agendapapier 18C

In diesem Papier schlägt der Stab einen vorläufigen Umriss des Diskussionspapiers vor. Die Abschnitte des Diskussionspapiers wären die folgenden:

  • Zusammenfassung und Einladung zur Stellungnahme
  • Hintergrund und Ziele des Projekts
  • Verbesserung von Angaben
    • Leistung des Erwerbs
    • Sonstige Angabeverbesserungen
    • Punkte, die vom Board geprüft, aber nicht empfohlen werden
  • Vereinfachung der Werthaltigkeitsprüfung
    • Vereinfachung der Nutzungswertberechnung
    • Sonstige Vereinfachungen
    • Punkte, die vom Board geprüft, aber nicht empfohlen werden
  • Vereinfachung der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Erleichterung bei der jährlichen verpflichtenden quantitativen Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Sonstige Vereinfachungen
    • Punkte, die vom Board geprüft, aber nicht empfohlen werden
  • Schlussfolgerungen

Das Papier enthält keine Empfehlungen des Stabs.

Erörterung durch den Board

Zu diesem Agendapapier gab es keine nennenswerte Diskussion.

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