Versicherungsverträge

Date recorded:

Überblick über die Sitzung und Hintergrundpapiere

Agendapapier 2, Agendapapier 2A, Agendapapier 2B

Hintergrund

In dieser Sitzung hat der IASB IFRS 17 Versicherungsverträge erörtert, um festzustellen, ob die verschiedenen Bedenken in Bezug auf den Standard, die dem IASB zur Kenntnis gebracht wurden, Maßnahmen des Boards erfordern.

Seit der Veröffentlichung von IFRS 17 im Mai 2017 überwacht der Board die Umsetzung und hat dabei Bedenken und Umsetzungsprobleme zur Kenntnis genommen, unter anderem die Themen, die in dem EFRAG-Schreiben an den IASB im vergangenen Monat identifiziert wurden. Der Board hatte bereits angekündigt, dass er prüfen wird, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die während der Umsetzung auftretenden Probleme zu lösen. Diese Sitzung war ein erster Schritt in diesem Beurteilungsprozess. Es gab vier Papiere für die Sitzung.

Der Stab informierte über seine Aktivitäten zur Unterstützung der Umsetzung von IFRS 17, einschließlich der letzten TRG-Sitzung. Er erklärte, dass es 81 Einreichungen gebe, die bisher eingegangen seien, und von denen 32 bearbeitet worden seien. Die nächste TRG-Sitzung kann je nach Umfang und Art der eingegangenen Einreichungen verschoben werden.

Zusätzlich zu den beiden im Folgenden ausführlich behandelten Papieren enthielt der Satz von Papieren auch einen Überblick (Agenda Paper 2), eine Zusammenfassung der TRG-Sitzung im September (Agendapapier 2A) und die TRG-Einreichungsliste (Agendapapier 2B). Es gab keine nennenswerte Diskussion über diese Papiere.

Die Papiere 2C und 2D behandelten die Möglichkeit, Änderungen an IFRS 17 zu untersuchen, sowie Bedenken und Herausforderungen bei der Umsetzung. Bei dieser Sitzung ging es nicht darum, zu entscheiden, ob eine Änderung von IFRS 17 oder eine Änderung des Zeitpunkts des Inkrafttretens erforderlich ist, sondern vielmehr darum, einige Kriterien/Rahmenbedingungen für die Beurteilung, ob eine Änderung erforderlich ist, festzulegen. In einer zukünftigen Sitzung werden die festgestellten Bedenken und Umsetzungsprobleme weiter analysiert, um festzustellen, ob sie eine Änderung zu rechtfertigen.

Kriterien für die Beurteilung möglicher Änderungen an IFRS 17

Agendapapier 2C

Hintergrund

Dieses Papier beschrieb die Kriterien, die der Stab des IASB entwickelt hat, die der Board bei der Beurteilung, ob ein Sachverhalt eine Änderung rechtfertigt, anwenden kann:

  • die Änderung würde nicht zu einem wesentlichen Verlust an entscheidungsnützlichen Informationen im Vergleich zu denjenigen führen, die IFRS 17 für Abschlussadressaten bereitstellen würde, d.h. jede Änderung würde Folgendes vermeiden:
    • a) Verringerung der getreuen Darstellung von Informationen im Jahresabschluss von Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben,
    • b) zu einer geringeren Vergleichbarkeit oder internen Inkonsistenz der IFRS führen,
    • c) die Komplexität für die Nutzer von Abschlüssen erhöhen und damit die Verständlichkeit verringern;
  • die Änderung würde die bereits laufenden Umsetzungsprozesse nicht übermäßig stören oder unangemessene Verzögerungen beim Inkrafttreten eines Standards riskieren, der dringend notwendig ist, um viele Unzulänglichkeiten in dem bestehenden breiten Spektrum der Versicherungsbilanzierungspraktiken zu beheben.

Der Stab hielt auch fest, dass selbst wenn der Board zu dem Schluss kommt, dass eine mögliche Änderung von IFRS 17 die Kriterien erfüllt, dies nicht bedeutet, dass alle Änderungen, die diese Kriterien erfüllen, gerechtfertigt sind. Es gab einige Diskussionen und Bedenken bezüglich des Zeitpunkts des Inkrafttretens, und dieser wird auch im Hinblick auf mögliche Änderungen bewertet.  

Erörterung durch den Board

Der Board stellte fest, dass alle Agendapapiere die Bemühungen der TRG und des Stabs zur Unterstützung der bisherigen Umsetzung positiv widerspiegeln. Die Boardmitglieder verstehen, dass es Probleme bei der Umsetzung gibt und dass mehr Zeit für die Umsetzung benötigt wird. Allerdings wurde viel Arbeit in den Standard gesteckt, viele Rückmeldungen wurden eingeholt und viele Leute warten darauf, dass der Standard in Kraft tritt. Die Änderung eines Standards in dieser Phase der Implementierung ist sehr kritisch. Das Wiederöffnen eines endgültigen Standards würde sich auf diejenigen auswirken, die bereits mit der Umsetzung begonnen haben. Der gesamte Änderungsprozess ist anspruchsvoll, da der IASB auch die Interaktion mit IFRS 9 Finanzinstrumenten berücksichtigen muss. Diese vom Stab festgelegten Kriterien seien sehr hilfreich, da sie eine hohe Hürde für eine Veränderung darstellen. Änderungen könnten notwendig sein, wenn der Nutzen von Änderungen die Kosten übersteigt, um das Hauptziel der Anleger in Bezug auf eine bessere Vergleichbarkeit, Konsistenz und Transparenz zu erreichen. Daher sollte der Board das Thema von Fall zu Fall anhand der Kriterien analysieren, um das Hauptziel zu erreichen. Es wird empfohlen, die festgelegten Schlüssel-/Kernprinzipien von IFRS 17 beizubehalten. Darüber hinaus sollten alle Änderungen/Ergänzungen von geringem Umfang sein und vom Vorstand effizient und zeitnah abgeschlossen werden konnen. Es ist gut, die Anfragen anhand von Kriterien anzugehen, da dies auch die Erwartungen der Adressaten des Standards steuert. Dennoch ist die Einhaltung dieser Kriterien notwendig, aber nicht ausreichend.

Eines der Boardmitglieder sagte, dass es ein weiteres Kriterium für die Umsetzung der Einreichung geben könnte. Aus seiner Sicht könnte es hilfreich sein zu verstehen, ob ein Problem auf der Liste steht, weil es sich um substantielle neue Informationen, unerwartete Kosten oder ein anderes neues Merkmal handelt (im Vergleich zu einem Problem, das dem Stab bereits bekannt war, das er als Problem angesprochen hat und das der Board bereits erörtert hat). Die Analyse sollte als ein zweistufiger Prozess betrachtet werden, wobei der erste Schritt die Ermittlung eines Änderungsbedarfs und der zweite Schritt die Beurteilung ist, ob das Problem die Kriterien erfüllt.

Der Vorsitzende schloss die Diskussion mit der Feststellung, dass der Board bestrebt sein sollte, den Standard vor der nächsten Finanzmarktkrise funktionsfähig zu machen. Das Risiko der Verzögerung des Standards oder der Unterbrechung seiner Umsetzung sei sehr hoch. Daher sollten Änderungen an IFRS 17 nur verfeinernd sein und durch sinkende Kosten legitimiert werden. Er fügte auch hinzu, dass das Themenpaket als Ganzes geprüft werden sollte.

Der Board stimmte einstimmig für die vom Stab entwickelten Kriterien.

Bedenken und Umsetzungsprobleme

Agendapapier 2D

Hintergrund

Dieses Papier ist eine vorläufige Beurteilung des Stabs von 25 Sachverhalten/Umsetzungsproblemen anhand der in Agenda Paper 2C vorgeschlagenen Kriterien für jedes der folgenden Themen.

Das Papier enthält einige Hintergrundinformationen und bietet für jeden identifizierten Sachverhalt oder jedes Umsetzungsproblem Folgendes:

  • einen Überblick über die Vorschriften in IFRS 17;
  • eine Zusammenfassung der Gründe des Boards für die Festlegung dieser Vorschriften;
  • einen Überblick über die geäußerten Bedenken oder Umsetzungsprobleme; und
  • erste Erwägungen des Stabs.

Erörterung durch den Board

Der Board wird gebeten werden, bei einer zukünftigen Sitzung zu prüfen, ob die jeweiligen Bedenken und Umsetzungsprobleme auf die Notwendigkeit einer Standardsetzung zur Änderung der Vorschriften von IFRS 17 hinweist. Auf dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen erwartet. Der Verwaltungsrat wurde um Kommentare, Fragen und vorläufige Ansichten/Gedanken zu den folgenden Themen gebeten:

  1. Anwendungsbereich von IFRS 17 - Darlehen und andere Kreditformen, die das Versicherungsrisiko übertragen — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert
  2. Grad der Aggregation von Versicherungsverträgen — Einige Mitglieder stimmten den Vorüberlegungen des Stabs zu. Es kann notwendig sein, eine vollständige Analyse durchzuführen, um die Art der neuen Informationen zu berücksichtigen (da das Thema zuvor bei der Standardsetzung diskutiert wurde), und das Thema tiefer zu analysieren. Die Mitglieder diskutierten, wie die Kriterien anzuwenden sind, und diskutierten die Besorgnis über die Kosten der Umsetzung im Vergleich zum Kriterium der Entscheidungsnützlichkeit von Informationen über die Entwicklung der Rentabilität im Zeitablauf.
  3. Bewertung - Akquisitionscashflows für Verlängerungen außerhalb der Vertragsgrenze — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert
  4. Bewertung - Verwendung von gesperrten Diskontierungssätzen zur Anpassung der vertraglichen Dienstleistungsmarge — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert
  5. Bewertung - Subjektivität | Diskontierungssätze und Risikoanpassung — Einige der Mitglieder stimmten den Vorüberlegungen des Stabs zu Prinzipien und Angaben zu. Ein Boardmitglied sagte, es wäre hilfreich für die weitere Analyse, einige der Überlegungen zur Vermeidung regelbasierter Ansätze zu verstärken. Die Analyse könnte konkreter sein, was die Konsequenzen/Auswirkungen sind. Auch eine detailliertere Analyse des zweiten Kriteriums (Vergleichbarkeit und innere Konsistenz) wäre hilfreich.
  6. Bewertung - Risikoanpassung in einer Gruppe von Unternehmen — Einige der Mitglieder erwähnten, dass das zweite und dritte Kriterium bei der Entscheidung in Bezug auf dieses Thema hilfreich sind. Die Mitglieder möchten das Umsetzungsproblem verstehen und wissen, warum die Klarstellung die Umsetzung für einige Ersteller stören kann.
  7. Bewertung - Vertragliche Dienstleistungsmarge: Abdeckungseinheiten im allgemeinen Modell — Die Boardmitglieder stellten fest, dass dies eines der schwierigsten Themen sei. Es wurde bereits als jährliche Verbesserung in Erwägung gezogen. Es gab einige unterschiedliche Meinungen unter den Boardmitgliedern. Einige waren der Meinung, dass die Trennung der Analyse in zwei Aspekte kritisch ist — variable Gebühr und allgemeines Modell. Mehrere Mitglieder sagten, dass die durch die jährliche Verbesserung eingeführte Klarstellung die Implementierung stören kann, es sei denn, sie betrifft auch das allgemeine Modell. Der Stab gab an, dass er einige Ideen habe, die er derzeit überprüfe. Einige Mitglieder begrüßten dies und hofften auf eine effiziente Lösung, die die Umsetzung nicht beeinträchtigt und gleichzeitig die Konsistenz verbessert.
  8. Bewertung - Vertragliche Dienstleistungsmarge: Eingeschränkte Anwendbarkeit der Ausnahme in Bezug auf Risikominderung — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert
  9. Bewertung - Prämienallokationsansatz: erhaltene Prämien — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert
  10. Bewertung - Unternehmenszusammenschlüsse: Klassifizierung von Verträgen — S. Punkt Nr. 11
  11. Bewertung - Unternehmenszusammenschlüsse: Verträge, die während der Abrechnungsperiode erworben wurden — Die Themen 10 und 11 wurden gemeinsam diskutiert. Ein Boardmitglied stellte einen allgemeinen Antrag auf mehr Spezifität in der Analyse des Stabs. Es wäre hilfreich, die Adressaten an die Entscheidungsnützlichkeit von IFRS 3-Informationen über eine bedeutende Transaktion (Unternehmenszusammenschluss) zu erinnern und eine tiefere Analyse darüber zu liefern, welche Informationen über diese Transaktion verloren gehen könnten, wenn eine Ausnahme von den allgemeinen Klassifizierungsanforderungen wieder eingeführt würde.
  12. Bewertung - Gehaltene Rückversicherungsverträge: erstmalige Erfassung, wenn die zugrunde liegenden Versicherungsverträge belastend sind — Die Themen 12-14 wurden gemeinsam diskutiert. Eines der Boardmitglieder erwähnte, dass dies ein grundlegendes Thema sei, da IFRS 17 die Rechnungslegung der Versicherungsnehmer nicht abdeckt und den wirtschaftlichen Unterschied nicht darstellt, und für Rückversicherungsverträge eine gewisse Bilanzierung vorgeschrieben ist. Matching ist hier ideal, aber nicht so einfach wie beim Hedge Accounting. Daher wurde beschlossen, dieses Thema zum Zeitpunkt der Standardsetzung nicht zu behandeln. Ein anderes Mitglied antwortete, dass es im Rahmenkonzept kein Matchingprinzip gibt. Bei der Beurteilung des Kriteriums des Informationsverlustes wäre es sinnvoll zu verstehen, welche Informationen den Nutzern in Bezug auf belastende Verträge, den Wechsel der vertraglichen Dienstleistungsmarge und die getrennte Darstellung der Rückversicherungsverträge verloren gehen können. Einige Mitglieder begrüßten die Vorüberlegungen des Stabs.
  13. Bewertung - Gehaltene Rückversicherungsverträge: Nichtberechtigung für den variablen Gebührenansatz — Eines der Boardmitglieder bat um eine detailliertere Analyse. Es wäre sinnvoll, die Art der Rückversicherungsverträge zu verstehen. Ein Mitglied stellte die Mechanik solcher Rückversicherungsverträge in Frage, fragte, an welchem Pool an zugrundeliegenden Gegenständen sie teilnehmen würden und was rückversichert würde. Wenn sich der Rückversicherungsvertrag auf die zugrunde liegenden variablen Gebührenverträge bezieht, dann ist die Relevanz des Ansatzes eine wichtige Frage, die die Analyse bisher nicht berücksichtigt hat.
  14. Bewertung - Gehaltene Rückversicherungsverträge: Erwartete Cashflows aus zugrundeliegenden noch nicht ausgegebenen Versicherungsverträgen — Eines der Boardmitglieder sagte, dass die Frage bei diesem Thema nicht die Kosten, sondern die Relevanz sei, daher müsste der Stab dies in der Analyse erklären, damit der Board dies erwägen könne.
  15. Ausweis in der Darstellung der finanziellen Lage - Getrennte Darstellung von Gruppen von Vermögenswerten und Gruppen von Schulden — Dieses Problem wurde bereits zum Zeitpunkt der Standardsetzung angesprochen. Ein Mitglied fragte nach gezielten Einbindungen, während andere die Ergebnisse der vorangegangenen Feldversuche in Frage stellten. Ein Boardmitglied sagte jedoch, dass die vorläufige Analyse des Stabs offener für eine Verrechnung zu sein scheine, als der Board in der Vergangenheit bei der Verrechnung in anderen Standards vorgegangen sei. Wenn es sich um ein bestimmtes Produkt handelt, benötigt der Board mehr Details, da es sonst scheine, dass es sich um eine mögliche grundlegende Inkonsistenz zwischen den Standards in einem Bereich zu handele, der zuvor zumindest allgemein zweimal untersucht wurde.
  16. Ausweis in der Darstellung der finanziellen Lage - Prämienforderungen — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert
  17. Ausweis in der Darstellung der finanziellen Leistung - Option des sonstigen Gesamtergebnisses für Erträge oder Aufwendungen aus dem Versicherungsgeschäft — Eines der Boardmitglieder erwähnte, dass sie von diesem Thema regelmäßig als Rückmeldern von Adressaten hören, die diese Option nicht mögen. Board weiß, dass die Behandlung des Problems störend wäre. 
  18. Definierte Laufzeiten - Versicherungsvertrag mit direkten Partizipationsmerkmalen — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert
  19. Zwischenabschluss - Behandlung von Schätzungen — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert
  20. Zeitpunkt des Inkrafttretens - Erstmalige Anwendung von IFRS 17 — Eines der Vorstandsmitglieder sagte, dass dies ein komplexes Thema ist, da vier Adressatengruppen involviert sind: Einige Anwender wollen den Standard sofort nutzen, einige Ersteller wollen keine Verzögerung, einige Ersteller benötigen mehr Zeit und einige Ersteller und vielleicht andere Gruppen würden den Standard gerne ändern. Der Board sollte sich eingehend mit diesem Thema befassen und die verschiedenen Gründe für eine Verschiebung im Auge behalten.
  21. Zeitpunkt des Inkrafttretens - Vergleichsinformationen — Ein Boardmitglied sagte, dass dies von der Liste gestrichen werden müsse, da es mit Ausgabe 20 kombiniert werden könne. Ein anderes Boardmitglied schlug vor, Rückmeldungen zu den Erfahrungen mit IFRS 9 und IFRS 15 einzuholen, da dies bei der Analyse hilfreich sein könnte. Ein Boardmitglied sagte, dass es zu einem Informationsverlust kommen wird und das Thema sorgfältig geprüft werden sollte, um Kontroversen zu vermeiden. Andere Boardmitglied sagten, dass ein zweistufiges Modell (börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen) helfen könnte/wenig beitragen würde, den Markt zu entlasten. Andere meinten, dass unterschiedliche Stichtage für das Mutterunternehmen und seine Tochtergesellschaften im Konzern zu anhaltender Komplexität führen würden und die Erfahrung mit IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards relevant sei.
  22. Zeitpunkt des Inkrafttretens - Temporäre Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 — Ein Mitglied meinte, dass der Informationsverlust durch die Verlängerung der Frist für die erstmalige Anwendung von IFRS 9 durch die Verlängerung der Frist für IFRS 17 weiter bestehen würde.
  23. Übergang - Übergangsoption — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert
  24. Übergang - Modifizierter retrospektiver Ansatz: weitere Änderungen — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert
  25. Übergang - Ansatz des beizulegenden Zeitwerts: sonstiges Gesamtergebnis bei zugehörigen finanziellen Vermögenswerten — dieser Sachverhalt wurde nicht diskutiert

Alle 25 Themen werden vom Stab erneut analysiert und in den nächsten Monaten dem Board zur Diskussion vorgelegt. Es ist noch zu früh, um zu sagen, ob diese Diskussionen zu Vorschlägen zur Änderung des Standards führen werden. Sollten Änderungen vorgeschlagen werden, wird der Board seinen üblichen Konsultationsprozess für Standardsetzung befolgen, der eine öffentliche Konsultation beinhaltet.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.