Lageberichterstattung

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In dieser Sitzung hat der Stab mündlich über den aktuellen Stand des Projekts zur Lageberichterstattung informiert. Es wurden keine Papiere für diese Sitzung vorbereitet.

Mündlicher Bericht über den Stand des Projekts

In dieser Sitzung informierte der Stab den Board über die Diskussionen, die auf der Sitzung der Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung im September 2018 stattfanden. Die Diskussionen umfassten den Gesamtansatz des Projekts und den Status eines zukünftigen Leitliniendokuments, das Ziel der Lageberichterstattung, die Anwendung der Wesentlichkeit auf den Lagebericht und die Grundsätze für die Erstellung des Lageberichts, wobei der Schwerpunkt auf Vollständigkeit, Neutralität und Vergleichbarkeit lag.

Die Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung unterstützt den Gesamtansatz des Projekts und die Überarbeitung des Leitliniendokuments auf der Grundlage des Rahmenkonzepts. Einige Mitglieder der Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung, vor allem Standardsetzer, sprachen sich dafür aus, dass das Leitliniendokument verbindlich wird. Die Mitglieder waren sich einig, dass das Ziel des Lageberichts mit dem Ziel anderer Formen der Finanzberichterstattung übereinstimmen sollte.

In Bezug auf die Wesentlichkeit sollten das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit und das Rahmenkonzept als Grundlage für den Ansatz des Stabs dienen.

Bei der Diskussion über die Vollständigkeit stimmten die Mitglieder der Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung dem Konzept der narrativen Kohärenz zu, das die Abstimmung mit dem Jahresabschluss und anderen Informationsquellen beinhaltet. Zur Neutralität stellten einige Boardmitglieder fest, dass spezifische Leitlinien für die Aggregation und Disaggregation von Informationen erforderlich sind. Zur Vergleichbarkeit äußerten einige Mitglieder Bedenken in Bezug auf sensible Informationen und die Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern.

In einem nächsten Schritt wird der Stab dem Board im November ein Papier über die Zielsetzung des Lageberichts vorlegen.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder bestätigten, dass die Praxis an diesem Projekt sehr interessiert ist, und die wichtigsten Bedenken in der Praxis betreffen die Wesentlichkeit, die Überprüfbarkeit und die Frage, ob das Leitliniendokument verbindlich ist oder nicht.

Obwohl einige Adressatengruppen forderten, dass das Leitliniendokument verbindlich sein sollte, wird anerkannt, dass die unterschiedlichen bestehenden Rahmenbedingungen in den verschiedenen Rechtskreisen dies sehr schwierig machen würden. Der Vorsitzende sagte unmissverständlich, dass das Leitliniendokument nicht verbindlich sein wird. Er forderte den Board auf, von einer weiteren Diskussion über dieses Thema abzusehen.

In Bezug auf die Verifizierbarkeit und Prüfbarkeit bestätigten die Boardmitglieder, dass der Lagebericht zuverlässig sein sollte, aber Verifizierbarkeit und Prüfbarkeit sollten nicht im Mittelpunkt des Projekts stehen, da dies zu Informationsverlusten führen könnte (d.h. Informationen, die nicht prüfbar sind, würden im Lagebericht nicht zugelassen).

Adressatengruppen fragten auch, ob das Leitliniendokument dem Rahmenkonzept des IIRC nahe sein wird. Der Board hat immer wieder bestätigt, dass die integrierte Berichterstattung wichtig ist, aber das Leitliniendokument wird anders sein.

Ein Boardmitglied schlug vor, das Projekt umzubenennen, da die Leute, die ein Projekt zur Berichterstattung über allgemeinere Finanzinformationen auf der Internetseite des IASB suchen, nicht unbedingt auf ein Projekt klicken würden, das auf die Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung abzielt.

Entscheidungen des Boards

Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

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