Primäre Abschlussbestandteile

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Beschreibung von Zwischensummen

Agendapapier 21, Agendapapier 21A

Hintergrund

Der Board hat vorläufig beschlossen, drei neue nach IFRS definierte Zwischensummen in der Darstellung der finanziellen Leistung zu verlangen:

  • Ergebnis vor Finanzerträgen/-aufwendungen und Steuern
  • Ergebnis vor Erträgen/Aufwendungen aus Kapitalanlagen, Finanzerträgen/-aufwendungen und Steuern
  • Geschäftsergebnis aus konsolidierten Unternehmen

Der Board hatte vorläufig beschlossen, den Begriff "Betriebsergebnis" nicht zur Beschreibung einer der Zwischensummen zu verwenden. In diesem Papier werden die Analyse des Stabs und Vorschläge zur Überprüfung des Begriffs "Betriebsergebnis" sowie die Begriffe zur Beschreibung der beiden oben genannten Ergebnissummen dargelegt.

Betriebsergebnis

Die Untersuchungen des Stabs zeigen, dass 42 von 85 Unternehmen sowohl das Betriebsergebnis als auch den Anteil am Ergebnis von Joint Ventures und assoziierten Unternehmen darstellen und dass einige (aber nicht alle) den Anteil am Ergebnis von Joint Ventures und assoziierten Unternehmen als Teil des Betriebsergebnisses betrachten. Daher hält es der Stab für sinnvoll, zu überdenken, ob eine der neuen nach IFRS definierten Zwischensummen als Betriebsergebnis zu bezeichnen ist. Der Stab ist der Ansicht, dass die Zwischensumme, die den Anteil am Gewinn oder Verlust von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ausschließt (d.h. die Zwischensumme "Geschäftsgewinn aus konsolidierten Unternehmen"), als Betriebsergebnis bezeichnet werden sollte.

‘Ergebnis vor Erträgen/Aufwendungen aus Kapitalanlagen, Finanzerträgen/-aufwendungen und Steuern’

Der Stab schlägt auch vor, die Beschreibung der Zwischensumme "Ergebnis vor Erträgen/Aufwendungen aus Beteiligungen, Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern" in "Betriebsergebnis und Ergebnisanteil integraler assoziierter Unternehmen und Joint Ventures" zu ändern. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass es für einige Adressaten verwirrend sein kann, eine Zwischensumme als Betriebsergebnis und eine weitere als Ergebnis vor Beteiligungserträgen, Finanzergebnis und Ertragsteuern zu beschreiben.

EBIT zur Beschreibung des 'Ergebnisses vor Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern'

Der Stab schlägt vor, dass der Board den Begriff "EBIT" ("earnings before interest and tax") zur Beschreibung des "Ergebnisses vor Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern" verbietet. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das "Gewinn" ("earnings") nach IFRS in der Regel nicht verwendet wird und der "Gewinn vor Zinsen und Steuern" nicht die Definition des Boards der vom "Ergebnisses vor Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern" ausgeschlossenen Posten zutreffend wiedergibt. Der Stab schlägt vor, klarzustellen, dass das EBIT zur Beschreibung einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl verwendet werden kann, wenn die Beschreibung die Kennzahl angemessen darstellt.

‘Ergebnis vor Finanzerträgen/-aufwendungen und Steuern’

Der Stab schlägt vor, für das "Ergebnis vor Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern" eine andere Bezeichnung zu verwenden, da die Bezeichnung keine ausgeschlossenen Posten darstellt. Der Stab empfiehlt einen direkten Ansatz, der beschreibt, was die Zwischensumme beinhaltet, und schlägt "Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern" vor.

Der Anhang zu diesem Agenda-Papier enthält ein erläuterndes Beispiel für die vorgeschlagenen Zwischensummen.

Empfehlungen des Stabs

Zusammengefasst waren die Empfehlungen des Stabs die folgenden:

  • a. Das "Geschäftsergebnis aus konsolidierten Unternehmen" sollte als "Betriebsergebnis" bezeichnet werden.
  • b. Das "Ergebnis vor Erträgen/Aufwendungen aus Beteiligungen, Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern" sollte als "Betriebsergebnis und Ergebnisanteil aus integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" bezeichnet werden.
  • c. Das "Ergebnis vor Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern" sollte als "Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern" bezeichnet werden.
  • d. Es sollte Unternehmen untersagt werden, den Begriff "EBIT" zur Bezeichnung der Zwischensumme "Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern" zu verwenden.

Erörterung durch den Board

Betriebsergebnis und ‘Ergebnis vor Erträgen/Aufwendungen aus Beteiligungen, Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern

Die Mehrheit der Boardmitglieder unterstützte den Vorschlag des Stabs, den Begriff 'Betriebsgewinn' zur Beschreibung der Zwischensumme 'Geschäftsergebnis aus konsolidierten Unternehmen' zu verwenden, hatte aber zusätzliche Kommentare. Dazu gehörten unter anderem die folgenden:

  • Zahlreiche Boardmitglieder unterstützten die Durchführung weiterer Analysen, um die Folgen der vorgeschlagenen Änderungen und mögliche Konsequenzen zu verstehen, wenn der Markt eine andere Sichtweise auf eine Betriebsergebnismessung als die des Boards hat.
  • Ein Boardmitglied hielt es für besser, eine klare Beschreibung der ausgeschlossenen Punkte als eine positive Beschreibung zu haben.
  • Es wurde diskutiert, dass es ein Argument für ein Betriebsergebnis nach dem Anteil am Gewinn oder Verlust aus integralen assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures gibt.
  • Als Reaktion auf die vorgenannten Bedenken wurde erörtert, dass das Betriebsergebnis aus den unter Kontrolle stehenden Posten abgeleitet wird, jedoch keine Kontrolle über assoziierte Unternehmen und Joint Ventures besteht.
  • Es gab einige Bedenken darüber, wie Unternehmen assoziierte Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit nutzen, insbesondere wenn assoziierte Unternehmen als "integral" klassifiziert wurden. Die Untersuchungen des Stabs haben ergeben, dass 27% der Unternehmen bereits Gewinne aus integralen oder nicht-integralen assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures erzielt haben, und daher wurde vorgeschlagen, den Anteil am Gewinn oder Verlust von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures vom Betriebsergebnis auszuschließen.

Ein Boardmitglied war besorgt über die Änderung der Verwendung des Betriebsergebnisses, wenn Unternehmen diesen Begriff in der Vergangenheit verwendet habenen und nun ihre Abschlüsse ändern müssten.


EBIT zur Beschreibung des 'Ergebnisses vor Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern'

Der Stab schlug vor, es den Unternehmen zu verbieten, den Begriff EBIT zur Beschreibung der Zwischensumme 'Ergebnis vor Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern' zu verwenden. Daraufhin stimmten zwei Boardmitglieder der Analyse des Stabs zu, hielten aber die Verwendung des Begriffs EBIT nur für eine Zwischensumme ohne Zinsaufwand/-ertrag für angemessen. Daher wurde von den Boardmitgliedern vorgeschlagen, sich von der Verwendung des Wortes "verbieten" zu distanzieren. Ein anderes Boardmitglied schlug vor, dass es Etiketten geben sollte. Der Stab waren mit dem Ansatz, Etiketten vorzuschreiben, nicht einverstanden, wies aber darauf hin, dass jede Kennzeichnung eine getreue Darstellung der beschriebenen Kennzahlen sein sollte. Der Board erörterte, dass bei Vorliegen einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl weiterhin eine Anforderung an die von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl bestehe, die Kennzahl getreu darzustellen.

Drei Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs, einen Residualansatz zu verwenden, nicht zu und zogen den direkten Ansatz vor, zu beschreiben, was die Zwischensumme beinhaltet. Andere Boardmitglieder bevorzugten den Residualansatz, da dieser für den Markt intuitiver sei.

Entscheidungen des Boards

Dreizehn Boardmitglieder stimmten für die Verwendung des Begriffs 'Betriebsergebnis' zur Beschreibung einer der vorgeschlagenen Zwischensummen in der Darstellung der finantiellen Lage.

Zehn Boardmitglieder stimmten für die Beschreibung der Zwischensumme 'Geschäftsergebnis aus konsolidierten Unternehmen' als Betriebsergebnis.

Elf Boardmitglieder stimmten für die Beschreibung der Zwischensumme 'Ergebnis vor Erträgen/Aufwendungen aus Beteiligungen, Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern' als 'Betriebsergebnis und Ergebnisanteil aus integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures'.

Dreizehn Boardmitglieder waren sich einig, dass es Unternehmen untersagt werden sollte, den Begriff "EBIT" zur Beschreibung der Zwischensumme 'Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern' zu verwenden.

Bei der Frage des Stabs, ob eine EBIT-Bezeichung nur zur Beschreibung einer Kennzahl verwendet werden kann, die als Gewinn oder Verlust zuzüglich aller Zinserträge/-aufwendungen und Ertragsteueraufwendungen berechnet wurde, gab es keine Boardabstimmung.

Neun Vorstandsmitglieder stimmten dafür, die Zwischensumme aus "Ergebnis vor Finanzerträgen/-aufwendungen und Ertragsteuern" als "Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern" zu bezeichnen.

Zugehörige Themen

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