Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig (Änderungen an IAS 1)

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Aktueller Stand des Projekts und nächste Schritte

Agendapapier 22

Im November 2010 erhielt das Interpretations Committee die Bitte, die Vorschriften in IAS 1 Darstellung des Abschlusses in Bezug auf die Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig klarzustellen. Die Hauptprobleme, die in dem Antrag aufgeworfen wurden, betrafen die Begriffe "bedingungslos" und "Ermessen", die Bedingungen für die Ausübung eines Rechts und den Begriff "Erfüllung".

Der IASB hat zwei Entwürfe mit Vorschlägen zur Änderung von IAS 1 veröffentlicht. Die erste wurde in den Zyklus der jährlichen Verbesserungen 2010-2012 aufgenommen. Der IASB beschloss, diesen Vorschlag nicht abzuschließen, und veröffentlichte im Februar 2015 einen überarbeiteten Vorschlag (Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)). In ED/2015/1 wurde vorgeschlagen, dass die Klassifizierung einer Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig auf der Grundlage der am Ende des Berichtszeitraums bestehenden Rechte erfolgen sollte.

Im April 2016 stoppte der Board die Arbeit an diesem Projekt an, während er die Überarbeitung der Definitionen von Vermögenswerten und Schulden in seinem Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung abschloss. Der Board hat diese Arbeit im März 2018 mit Veröffentlichung des überarbeiteten Rahmenkonzepts abgeschlossen, so dass er nun seine Erörterungen wieder aufnehmen kann.

Der Stab nimmt die Arbeit an diesem Projekt wieder auf, damit der Board die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen finalisieren kann. Der Stab plant, früheren Empfehlungen des Stabs für die weitere Arbeit zu folgen, indem er: (1) die Vorschläge des Entwurfs unter Bezugnahme auf einige der spezifischen Fakten und Umstände, die von den Stellungnehmenden identifiziert wurden, prüft und (2) die vorgeschlagenen Leitlinien für die Erfüllung durch Übertragung von Eigenkapital an die Gegenpartei weiter erwägt. Bei der Prüfung dieser beiden Themen wird der Stab prüfen, ob und inwiefern sich die FASB-Richtlinien für Kulanzfristen von den Vorschlägen des Boards unterscheiden und ob die Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch den Board Auswirkungen hat.

Empfehlungen des Stabs

Das Papier enthält keine Empfehlungen für den Board. Der Stab fragte, ob der Board Fragen zu dem wieder aufgenommenen Projekt oder Kommentare zu den Plänen des Stabs für die weitere Arbeit hat.

Erörterung durch den Board

Der Board erörterte, ob eine eng gefasste Änderung noch der geeignete Ansatz sei oder ob eine umfassendere Überarbeitung von IAS 1 in das bestehende Projekt zu primären Abschlussbestandteilen integriert werden könne. Der Stab erklärte, dass es aus dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen keine zu erwartenden Änderungen an diesem speziellen Teil von IAS 1 gibt und dass daher, wenn die Klassifizierung von Schulden hinzugefügt würde, dies zu einem erheblichen Arbeitsaufwand und einer erheblichen Mittelbindung für, wie vom Board eruiert, nur marginale Vorteile führen würde. Da aus dem vorangegangenen Entwurf hervorging, dass nur geringfügige Konflikte zu lösen sind, wurde vereinbart, dass die eng gefasste Änderung fortgesetzt werden sollte.

Es wurde festgehalten, dass, obwohl unterschiedliche Aspekte der Klassifizierung bewertet werden, das Projekt zu Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital bei der Fortführung der Arbeiten zur Klassifizierung von Schulden berücksichtigt werden soll.

Unterschiede zwischen den FASB-Leitlinien und den Vorschlägen des Boards wurden diskutiert, darunter die Tatsache, dass FASB "langfristig" definiert und dann feststellt, dass eine Schuld, wenn sie nicht der Definition entspricht, "kurzfristig" ist, während nach IFRS "kurzfristig" definiert wird und dann, wenn eine Schuld nicht der Definition entspricht, diese "langfristig" ist. Es wurde vorgeschlagen, dass dies ein bevorzugter Ansatz sein könnte, dass eine Änderung dieser Größenordnung jedoch nur möglich wäre, wenn der Umfang des Projekts nicht mehr eine eng gefasste Änderung wäre. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass nach US-GAAP eine Wandelanleihe nicht aufgespalten werden würde, während sie nach IFRS als Fremd- und Eigenkapitalkomponente ausgewiesen werden könnte und daher die Leitlinien nach den verschiedenen Standards abweichen können.

Der Board stimmte dem Gesamtplan des Stabs zu und bestand darauf, dass der Stab anhand der im Vorschlag dargelegten spezifischen Umstände, aber auch anderer relevanter Szenarien seine Tests durchführen sollte. Der Board schlug vor, dass der Stab auch prüfen sollte, ob Leitlinien zur Verfügung gestellt werden sollte, und bestand darauf, dass klar formuliert werden sollte, was mit dieser Änderung bewirkt werden soll.

Entscheidungen des Boards

Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Zugehörige Themen

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