Angabeninitiative
Gezielte Überprüfung auf Standardeben - Leitlinien für den Board
Agendapapier 11, Agendapapier 11A
Hintergrund
Bei seinen Sitzungen im Mai, Juni und Juli 2018 hat der IASB einen Entwurf für ein Rahmenkonzept entwickelt, das bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Angabezielen und -vorschriften verwendet werden soll. Das Rahmenkonzept zielt auf Folgendes ab:
- (a) den IASB bei der Entwicklung wirksamer Angabeziele zu unterstützen, die die Ersteller ermutigen, bei der Entscheidung, was angegeben werden soll, Ermessen auszuüben;
- (b) den Prozess zu verbessern, mit den der IASB den Inhalt der Angabeziele und -vorschriften entwickelt, durch:
- i. Einführung der Berücksichtigung von Angabevorschlägen in einem früheren Stadium des Standardsetzungsprozesses;
- ii. Fokussierung der Bedürfnisse der Abschlussadressaten und anderer Interessengruppen;
- iii. effektive Nutzung interner Ressourcen, wie beispielsweise des Wissens und der Expertise des IFRS-Taxonomie-Teams; und
- iv. Ermutigung des IASB, wirksamer mit den Adressatengruppengruppen zu kommunizieren.
Analyse des Stabs
In den Papieren wird der Entwurf des Rahmenkonzepts in drei Schritten zusammengefasst. Weitere Details finden Sie in unseren Zusammenfassungen der entsprechenden früheren Agendapapiere:
- a. Schritt 1: Setzen der Angabeziele (s. Agendapapier 11B vom Mai 2018);
- b. Schritt 2: Entwicklung des Inhalts der Angabevorschriften (s. Agendapapier 11C vom Juni 2018); und
- c. Schritt 3: Formulierung der Angabeziele und -vorschriften (s. Agendapapier 11C vom Juli 2018).
Der Entwurf der Leitlinien spiegelt die Entscheidungen des IASB in den oben genannten Sitzungen wider. Der Stab wird die Leitlinien testen, indem er neue Angabepflichten für IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer erarbeitet.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab empfahl, dass der Board dem Entwurf des Rahmenkonzepts für Angaben zustimmt.
Erörterung durch den Board
Alle Boardmitglieder äußerten sich zufrieden mit den vom Stab erstellten Leitlinien mit dem Vorbehalt, dass diese zu Testzwecken entwickelt wurde und sich der Board nicht verpflichtet hat, den vorgeschlagenen Wortlaut zu verwenden.
Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken darüber, was mit "Testen" gemeint sei und ob dies eine Analyse der veröffentlichten Angaben beinhalten würde. Der Stab stellte klar, dass das Testen die Einbindung von Investoren und anderen Adressatengruppen und die Entwicklung eines Entwurfs in Bezug auf die beiden zu testenden Standards umfassen würde. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es noch zu früh, um zu entscheiden, ob das Testen über diese Stufe hinausgehen würde.
Es wurde ferner bestätigt, dass die Leitlinien zum jetzigen Zeitpunkt nur für die beiden vorgeschlagenen Standards und nicht direkt bei der Entwicklung anderer neuer Standards verwendet werden.
Ein Boardmitglied äußerte sich besorgt darüber, dass es keine Erwähnung der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Sensitivität bei der Erstellung von Angaben gibt, und war der Ansicht, dass der Stab dies als eine mögliche Erwägung für die Ersteller in Betracht ziehen sollte. Darüber hinaus wurden detailliertere Leitlinien darüber gefordert, was der Board bei der Kosten-Nutzen-Analyse bei der Formulierung von Angabevorschriften in Zukunft berücksichtigen sollte.