IBOR–Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
Überblick über die Sitzung
Der Board hat mögliche Fragen des Hedge Accounting diskutiert, die sich aus der Reform des Referenzzinssatzes (IBOR) ergeben könnten.
Agendapapier 14 bietet einen Überblick über die bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen.
Hedge Accounting
Schwerpunkt des Papiers für diese Sitzung waren mögliche Fragen des Hedge Accounting, die sich aus der Reform des Referenzzinssatzes (IBOR) ergeben könnten.
In seiner Sitzung im Oktober 2019 beschloss der Board vorläufig, eine praktische Erleichterung vorzusehen, die es den Unternehmen ermöglicht, IFRS 9:B5.4.5 (d.h. keine Ausbuchung) anzuwenden, um Änderungen am Referenzzinssatz, auf dem die vertraglichen Cashflows eines Finanzinstruments basieren, zu berücksichtigen, wenn diese:
- a) als direkte Folge der IBOR-Reform erforderlich sind; und
- b) sie auf einer wirtschaftlich gleichwertigen Grundlage vorgenommen werden.
In dieser Sitzung hat der Stab den Board gefragt, ob er mit den folgenden Empfehlungen einverstanden ist:
- Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei einer Neuverhandlung oder anderweitigen Änderung der vertraglichen Cashflows eines Finanzinstruments die Rechnungslegungsergebnisse, die sich aus der Anwendung der aktuellen IFRS 9-Vorschriften und der vorläufigen Entscheidungen des Boards aus seiner Sitzung im Oktober 2019 ergeben, abweichen können, je nachdem, ob die Änderung:
- a) zu einer Ausbuchung führt;
- b) nicht zu einer Ausbuchung führt, aber nicht direkt auf die Reform zurückzuführen ist;
- c) direkt auf die Reform zurückzuführen ist.
- a) zu einer Ausbuchung führt;
- Für eine Änderung, die unmittelbar auf die Reform zurückzuführen ist, sollten IFRS 9 und IAS 39 dahingehend geändert werden, dass Änderungen der Sicherungsdokumentation (wie z.B. die Neudefinition des gesicherten Risikos oder die Beschreibung des Sicherungsinstruments/der gesicherten Position unter Bezugnahme auf den Referenzsatz) nicht zur Einstellung des Hedge Accounting führen. Darüber hinaus würde die Anwendung von IAS 39, wenn die Methode zur Bestimmung der Hedge-Effektivität aufgrund der IBOR-Reform geändert wird, nicht zu einer Einstellung des Hedge Accounting führen.
Erörterung durch den Board und Abstimmung – Punkte 1 und 2
Die stellvertretende Vorsitzende bat den Stab, den Anwendungsbereich der praktischen Erleichterung und die Änderungen, die bei der endgültigen Formulierung der Änderungen in Betracht kommenden Modifizierungen zu klären. Der Formulierung dieser Erleichterung bestätigt, dass, wenn man heute die Umstellung von IBOR auf einen risikofreien Zinssatz vornimmt, man seine Absicherung neu designieren müsste. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Stab über eine hilfreiche Möglichkeit nachdenken sollte, damit diejenigen, die diese Änderungen früher vornehmen, die Erleichterung anwenden können (d.h. eine retrospektive Anwendung zulassen). Der Stab bestätigte, dass dies etwas ist, worüber er nachdenken wird.
Ein anderes Boardmitglied wollte einen in der vorangegangenen Boardsitzung diskutierten Punkt klarstellen: Wenn die Änderung nicht wirtschaftlich äquivalent ist, aber der wirtschaftlich äquivalente Teil entfernt wurde und der verbleibende Teil als wesentlich modifiziert bewertet wurde, dann muss klar sein, dass der gesamte Posten ausgebucht werden sollte. Zum Zwecke der Beurteilung der Modifizierung würde die Änderung eine Trennung der Teile ermöglichen, auch wenn sie nicht vertraglich festgelegt sind. Allerdings ist der gesamte Posten auszubuchen, wenn ein Teil wesentlich verändert wird. Das Boardmitglied wollte klären, ob dies auch für das Hedge Accounting zutrifft. Der Stab bestätigte, dass weitere Modifizierungen der Sicherungsdokumentation geprüft werden müssen, um festzustellen, ob sie dazu führen würden, dass die Sicherungsbeziehung aufgelöst wird, und wenn ja, dann müsste die gesamte Sicherungsbeziehung aufgegeben werden.
Alle Boardmitglieder stimmten für die Punkte 1 und 2 der Empfehlung des Stabs. - Nach der Änderung des abgesicherten Risikos in einem Fair Value Hedge oder der Änderung des derivativen/hypothetischen Derivats in der Sicherungsbeziehung aufgrund der IBOR-Reform sollten keine Ausnahmen von den bestehenden Vorschriften in IFRS 9/IAS 39 zur Bewertung und Bilanzierung von Wertberichtigungen/Ineffektivität vorgesehen werden.
Erörterung durch den Board und Abstimmung – Punkt 3
Ein Boardmitglied fragte nach Situationen, in denen ein Sicherungsbeziehung die Effektivitätsbeurteilung nicht erfüllt. Der Stab bestätigte, dass dies in einer späteren Sitzung besprochen werden soll.
13:1 der Boardmitglieder stimmten für Punkt 3 der Empfehlungen des Stabs. - IFRS 9 und IAS 39 sollten so geändert werden, dass, wenn Posten innerhalb einer bestimmten Gruppe von Posten aufgrund von Änderungen aufgrund der IBOR-Reform geändert werden, die Unternehmen verpflichtet sind, Folgendes zu tun:
- a) Änderung der Sicherungsdokumentation, um die abgesicherten Posten über zwei Teilgruppen innerhalb der designierten Postengruppe zu definieren, wobei sich eine auf den ursprünglichen Zinssatz und die andere auf den alternativen Zinssatz bezieht;
- b) Durchführung des Proportionalitätstests (d.h. der Prüfung, ob die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführende Änderung des beizulegenden Zeitwerts für jeden einzelnen Posten der Gruppe in etwa proportional zur Gesamtveränderung des beizulegenden Zeitwerts ist, die auf das abgesicherte Risiko der Gruppe von Posten zurückzuführen ist) getrennt für jeden Teilgruppe von Posten, die in der Sicherungsbeziehung designiert sind;
- c) Behandlung der Sicherungsbeziehung als eine einzige Sicherungsbeziehung und Ermöglichung, dass Unternehmen das hypothetische Derivat entsprechend der Kombination der Teilgruppen von Posten ändern können; und
- d) für eine Gruppe von Posten, die nur nach IAS 39 designiert sind, könnten Unternehmen IBOR und seinen alternativen Referenzsatz so behandeln, als ob sie ähnliche Risikomerkmale hätten.
- Im Hinblick auf IAS 39 Fair Value Hedge Accounting für eine Portfolio-Absicherung von Zinsänderungsrisiken ist IAS 39 so zu ändern, dass bei Änderungen des abgesicherten Risikos in der Sicherungsdokumentation aufgrund der IBOR-Reform davon ausgegangen wird, dass alle in den Bestand der finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Schulden einbezogenen Posten das abzusichernde Risiko teilen.
Erörterung durch den Board und Abstimmung – Punkte 4 und 5
Ein Boardmitglied fragte, ob der Referenzzinssatz, anstatt ein einziger risikofreier Zinssatz zu sein, mehrere verschiedene neue risikofreie Zinssätze sei, und wenn eine der neuen Hedge-Designierungen scheitert, würden alle Hedges scheitern. Der Stab antwortete mit der Feststellung, dass es nur ein abgesichertes Risiko gibt, stimmte aber zu, diesen Punkt weiter zu untersuchen.
Alle Boardmitglieder stimmten für die Punkte 4 und 5 der Empfehlung des Stabs.