IFRS-Umsetzung

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 12

Der Board hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Einhaltung des Konsultationsprozesses für das Projekt zu belastenden Verträgen und die jährlichen Verbesserungen 2018-2020 diskutiert.

Belastende Verträge — Zeitpunkt des Inkrafttretens und Einhaltung des Konsultationsprozesses

Agendapapier 12A

Hintergrund

Im Dezember 2018 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2018/2 Belastende Verträge Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37). Der Board diskutiert derzeit die Finalisierung der Änderungen. In früheren Boardsitzungen beschloss der Board, mit seinem Vorschlag fortzufahren, klarzustellen, dass die Kosten für die Vertragserfüllung die Kosten umfassen, die sich direkt auf den Vertrag beziehen. Als Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Board jedoch, die im Entwurf vorgeschlagenen Beispiele durch eine Klarstellung zu ersetzen, dass die Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, aus folgenden bestehen:

  • a) den zusätzlichen Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags; und
  • b) einer Umlage von Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung dieses und anderer Verträge beziehen.

Der Board beschloss auch, IAS 37:69 zu ändern, um sich auf Vermögenswerte zu beziehen, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, und nicht auf Vermögenswerte, die einem Vertrag zugeordnet sind.

Analyse und Empfehlungen des Stabs

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Stab ist der Ansicht, dass die Unternehmen und Rechtskreise genügend Zeit haben würden, um die Änderungen anzuwenden und zu übernehmen, wenn der Board ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2022 festlegen würde - d.h. etwa 18 Monate nach Ende des zweiten Quartals 2020. Dementsprechend empfahl der Stab dem Board, dass die Unternehmen die Änderungen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anwenden müssen. Der Board erhielt keine Rückmeldung zu seinem Vorschlag, eine frühzeitige Anwendung zu ermöglichen. Dementsprechend empfahl der Stab, eine solche frühere Anwendung zu erlauben.

Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuhalten

Vor dem Hintergrund der Änderungen am Entwurf hat der Stab die Vorschriften des Handbuchs für den Konsultationsprozess geprüft, um zu beurteilen, ob der Board die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 erneut zwecks Stellungnahme veröffentlichen sollte.

Als Reaktion auf die Rückmeldungen, die darauf hindeuten, dass die Beispiele (wie im Entwurf artikuliert) mehr Fragen als Antworten aufwerfen würden, erwähnt der Stab, dass es unwahrscheinlich sei, dass die erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme neue Informationen oder Rückmeldungen enthüllen würde, die nicht bereits vom Board berücksichtigt wurden, da der Entwurf bereits das Konzept der inkrementellen Kosten plus eine Aufteilung anderer direkt damit verbundener Kosten enthalten hatte. Der Stab ist auch der Meinung, dass die Änderung von IAS 37:69 keine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme erfordert, da sich der Zweck dieser Textziffer nicht ändert und die Änderung dem Wesen einer Folgeänderung entspricht. Dementsprechend empfahl der Stab, die Änderungen an IAS 37 ohne erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme vorzunehmen.

Der Stab ist der Ansicht, dass der Board alle im Handbuch für den Konsultationsprozess als erforderlich erachteten Aktivitäten im Sinne des Konsultationsprozess durchgeführt hat und somit in der Lage ist, die Änderungen zu finalisieren. Daher bat der Stab um Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten. Die Veröffentlichung der Änderungen ist für das zweite Quartal 2020 geplant.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied betonte, dass der Board in den Übergangsbestimmungen klarstellen sollte, dass die Änderung ab der ersten Zwischenperiode im Jahr der ersten Anwendung angewendet wird. Ein anderes Boardmitglied äußerte Bedenken hinsichtlich der kurzen Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung der Änderung und dem Inkrafttreten, da in den Stellungnahmen hervorgehoben wurde, dass es sich um eine wesentliche Änderung der Systeme für einige Ersteller in der Fertigungs- und Baubranche handeln könnte. Der Stab erklärte, dass die Änderung so eng umrissen sei, dass 18 Monate angemessen seien.

Entscheidungen des Boards

Alle Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs. Der Board erteilte dem Stab die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten. Keines der Boardmitglieder hat die Absicht bekundet, eine abweichenden Meinung zu äußern.

Jährliche Verbesserungen 2018-2020 — Zeitpunkt des Inkrafttretens und Einhaltung des Konsultationsprozesses

Agenda Paper 12B

Hintergrund

Bei seiner Sitzung im November 2019 hat der Board die Rückmeldungen zum Entwurf ED/2019/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 erörtert. Der Entwurf enthält die folgenden vier vorgeschlagenen Änderungen:

  1. Tochterunternehmen als Erstanwender (Änderungen an IFRS 1)
  2. Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung (Änderungen an IFRS 9)
  3. Leasinganreize (Änderungen an den erläuternden Beispielen zu IFRS 16)
  4. Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Änderungen an IAS 41)

Analyse und Empfehlungen des Stabs

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderung an IFRS 16 würde Material ändern, das IFRS 16 begleitet, aber nicht Bestandteil von IFRS 16 ist. Dementsprechend sind die Überlegungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens für diese Änderung nicht relevant.

Im Hinblick auf die Änderungen an IFRS 1, IFRS 9 und IAS 41 hat der Board keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens vorgeschlagen, sondern vorgeschlagen, eine vorzeitige Anwendung zu ermöglichen. Der Stab weist darauf hin, dass die Änderungen eng gefasst sind und ist der Ansicht, dass die Unternehmen und Rechtskreise genügend Zeit hätten, um die Änderungen anzuwenden und zu übernehmen, wenn der Board ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 festlegen würde - d.h. etwa 18 Monate nach Ende des zweiten Quartals 2020. Dementsprechend empfahl der Stab dem Board, dass Unternehmen die Änderungen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anwenden müssen.

Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuhalten

Der Stab empfahl dem Board, diese Änderungen nicht erneut zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen.

Der Stab ist der Ansicht, dass der Board alle im Handbuch für den Konsultationsprozess als erforderlich erachteten Aktivitäten im Sinne des Konsultationsprozess durchgeführt hat und somit in der Lage ist, die Änderungen zu finalisieren. Daher bat der Stab um Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten. Die Veröffentlichung der Änderungen ist für das zweite Quartal 2020 geplant.

Entscheidungen des Boards

Alle Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs. Der Board erteilte dem Stab die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten. Keines der Boardmitglieder hat die Absicht bekundet, eine abweichenden Meinung zu äußern.

 

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