Tochtergesellschaften, die KMU sind

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Vorgeschlagener vereinfachter Angabestandard des AASB

Agendapapier 31

In dieser Sitzung hat die Vorsitzende des Australian Accounting Standards Board (AASB) eine Präsentation zu dessen Vorschlag für einen vereinfachten Angabestandard gehalten, der demjenigen ähnelt, den der IASB entwickeln möchte.

Die Präsentation bot einen Überblick über den Vorschlag und erläutert die Hintergründe der Vorschläge. Sie analysierte weiterhin, wie der AASB bei der Entwicklung eines ähnlichen IFRS hilfreich sein kann. Die AASB-Vorsitzende hat dann die bei der Entwicklung des Standards angewendete Methodik erläutert, insbesondere wie Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede behandelt wurden. Es wurde auch gezeigt, wie der AASB seinen Standard bei neu herausgegebenen Vorschriften auf dem neuesten Stand halten wird. Die Einbindungsaktivitäten haben gezeigt, dass die Anwender den Vorschlag und den Ansatz des AASB im Allgemeinen unterstützen, zeigten aber einige spezifische Probleme auf, die der AASB dem IASB aufzeigen möchte.

 In dieser Sitzung wurde vom Board keine Entscheidung gefordert.

Erörterung durch den Board

Zu den Anmerkungen der Boardmitglieder gehörten unter anderem die Folgenden:

  • Der AASB beginnt mit den Angabevorschriften des IFRS für KMU und passt diese dann an, um das System der reduzierten Angaben (reduced disclosure requirements, RDR) für Tochterunternehmen, die KMU sind, zu entwickeln. Es wurde auch festgestellt, dass die Anwendung des RDR freiwillig ist.
  • Es könnte sich lohnen, die Überprüfung der IFRS für KMU abzuschließen, bevor mit dem Entwurf für das IASB-Projekt zu reduzierten Angaben begonnen wird.
  • Dieses Projekt würde den Druck vom IFRS für KMU nehmen, da diese Tochtergesellschaften einen eigenen Standard hätten und somit von IFRS für KMU ausgenommen wären.
  • Adressaten erhalten möglicherweise nicht genügend Informationen, wenn das RDR angewendet wird. Einige Angaben sind für das Verständnis der Bilanzposten unerlässlich, so können beispielsweise erwartete Kreditverluste nach IFRS 9 nur dann verstanden werden, wenn die Annahmen angegeben werden.

Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Zugehörige Themen

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